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Ausgabe:

1906

Spalte:

425-427

Autor/Hrsg.:

Herrmann, Johannes

Titel/Untertitel:

Die Idee der Sühne im Alten Testament 1906

Rezensent:

Nowack, Wilhelm

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. SchÜrer, Prof. in Göttingen.

Jährlich 26 Nrn. Verlag: J. C. HinrichsTche Buchhandlung, Leipzig. Jährlich 18 Mark.

Nr. 15. 21 • Juli IQ°6. 31. Jahrgang.

Herrmann, Die Idee der Sühne im Alten Tefta-

ment (Nowack).
The Coptic Version of the New Testament in

the Northern Dialect, voll. III and IV.

(v. Dobsphütz).
Calmes, Evangile Selon Saint Jean (Holtzmann).
Zahn, Der Brief des Paulas an die Galater

(Holtzmann).

Bachmann, Der erfte Brief des Paulus an die

Korinther (Holtzmann).
Triebs, Studien zur Lex Dei (Frantz).
Rand, Johannes Scottus (Dräfeke).
Götz, Das Kiever Höhlenklofter (Kattenbufch).
— Kirchenrechtliche und kulturgefchichtliche

Denkmäler Altrußlands, überf. und erklärt

von Götz (Derf.)

Krofe, Konfeffionsßatiftik Deutfchlands(Kattenbufch
).

Bourrier, Warum wir austraten? (Lobftein).

Djuvara, Wiffenfchaftliche und religiöfe Welt-
anfchauung (Lobftein).

Die Einwurzelung des Chriftentums in der Heidenwelt
, Unterfuchungenüber fchwebende Miffions-
probleme, herausg. von Richter (Wurm).

Herrmann, Johannes, Die Idee der Sühne im Alten Tertament.

Eine Unterfuchung über Gebrauch und Bedeutung des
Wortes kipper. Leipzig, J. C. HinrichsTche Buchhandlung
1905. (VIII, 112 S.) gr. 8° M. 3.S0; geb. M. 4.50
Vorliegende Studie ift die Antwort auf eine von

der theologifchen Fakultät zu Leipzig ausgefchnebene

Preisarbeit. Wer die Literatur bis zur Gegenwart kennt,

weiß, daß die geftellte Aufgabe keine überflüffige war.
Nachdem H. im erften Kap. in knapper klarer Dar-

ftellung die Anflehten von Hofmann, Ritfehl, Riehm und

Schmoller dargelegt, zeigt er im zweiten, daß weder die

Frage nach der Grundbedeutung von -|e3, noch die nach

dem babylon. Einfluß fich mit Sicherheit beantworten

läßt. Während die Beziehung von 1B3 zu 1B3 fraglich

ift, ift Cl^"lE3 wie tT]B3 jedenfalls von nE3 in feiner kult-

technifcheri Bedeutung deriviert. Kap. 3 Hellt H. aus der

Unterfuchung der -|b3 betreffenden Stellen feft, daß es

eine Geldzahlung oder einen Wert bezeichnet, wodurch

jemandem fein Leben, das er fonft hergeben müßte, erhalten
wird, es ift Erfatz für Leben und zwar meift

Erfatz im Sinne von Äquivalent. Kap. 4 erörtert "ib3

außerhalb Ez. und P. Es bezeichnet die Sühne für Beleidigung
bezw. Schädigung und Mord, wobei gleichzeitig

die gefchädigte Perfon wie auch die zürnende Gottheit

als verföhnt vorgeftellt wurde. Prinzipiell ift es nichts

anderes, wenn man die Vergebung Gottes für ein Unrecht,

das nur als Sünde angefehen wurde, durch eine Leiftung

zu erreichen fuchte, welche ihn veranlaffen follte, die

Sünde als gefühnt anzufehen, ja es ift von hier aus nur

ein kleiner Schritt dazu, daß '3 = vergeben wird, fobald

man erkannt hatte, daß Gottes Vergebung fich nicht

durch Leiftungen erwerben läßt, fondern Tat freier Gnade

ift. Diefer Gedanke tritt in befonderer Schärfe bei Ez.

hervor, der im 5. Kap. behandelt wird: gerade darum hofft

er zuverfichtlich auf endliche Erneuerung und auch auf

äußere Wiederherftellung feines Volkes. In dem Ver-

faffungsentwurf für dasfelbe tritt uns eine ganz neue

Verwendung von '3 hervor. Hier haben wir zuerft die

beiden Opferarten PiStin und QTStt, mit denen in P 3

immer in engfter Verbindung fleht, und zwar werden fie

als bekannt vorausgefetzt. Auch '3 wird als geläufiger

Term. behandelt, was die Feftftellung feiner Bedeutung er-

fchwert. Zwar bezeichnet Ez. mit '3 Handlungen, deren

Erfolg auch durch int? und »tan angegeben wird, aber

es fcheint doch noch mehr zu bedeuten: mit '3 wird

45 15. 17 der Zweck und Erfolg des gefamten Opferkultus

bezeichnet, und zwar haftet urfprünglich und eigentlich

die Sühnewirkung an der Manipulation mit dem 'n-Blut.

In Kap. 6, '3 bei P, zeigt H., daß von den beiden Motiven

für das Blutverbot Lev. 17 loff. nur das erfte urfprünglich,

das zweite theologifche Reflexion ift: mittels Applikation

der »BJ im Blut an den Altar wird Kappara nilBBJ 33 der-

425 426

jenigen bewirkt, für welche das Blut dargebracht wird.
In dem Abfchnitt über die außerordentliche Sühne behandelt
H. Num. 25. Ex. 30 uff. und Num. 170fr.: Num. 25
fleht Gott die Verfehlung des Volkes durch die Eifertat
des Pinehas als gefühnt an und läßt die Plage aufhören,
die wirkte, als er zornig war. Ex. 30 uff. machen die,
welche durch die Mufterung Gottes Zorn über fich erregt
haben, fich Gott geneigt durch Zahlung des "iB3: wenn
er das "1B3 fleht, womit fie fich Kappara fchaffen, fleht
er fie gnädig an. Num. 17 off. wirkt das Räucheropfer
Sühne für die aufrührerifche Handlung, die Gottes Zorn
erregt und eine Plage heraufbefchworen hat, die das
ganze Volk zu vernichten droht. Im dritten Abfchnitt
über die Sühnopfer legt H. die Bedeutung von fiX'Jn
und dejn in der älteren Zeit dar: einft pflichtmäßige Darbringungen
für befondere einzelne Verfehlungen, treten
fie uns bei Ez. als Zwillingspaar von Opfern entgegen,
mit denen wie in P die Kappara als befondere Wirkung
verbunden ift. Die Scheidung zwifchen beiden war nicht
immer klar, doch ift 'n wefentlich Erfatzleiftung für
Schädigung verbunden mit einem Opfer. Die eigentliche
Kappara-Wirkung liegt in der Blutmanipulation: je bedeutender
das Vergehen, je wertvoller das Opfertier, defto
ausführlicher die Blutmanipulation, defto näher der hei-
ligften Offenbarungsftätte der Gottheit die Applikation
des Blutes. Von den Sühnopfern zur Weihe (im 4. Abfchn.)
hat die Blutmanipulation bei der Priefterweihe Ex. 29
ihre Parallele an der beim Heiligtum vorzunehmenden bei
Ez., alfo die kultifche Reinigung wird als Kappara bezeichnet
, fie ift Befreiung von kultifcher Unbrauchbarkeit
d. h. Herftellung kultifcher Reinheit und Heiligkeit. Der
Verf. von Num. 81» hat bei 3 vielleicht den Num. 1 53.
185 ausgefprochenen Gedanken befonders im Auge, daß
die Stellung der Leviten dem Volke unbefugte Berührung
mit dem Heiligen erfpart und damit das Ausbrechen
des Gotteszornes verhütet. Nach kurzer Erörterung der
Sühnopfer zur Reinigung in Lev. 12. 152—15. 28—30. 141—32
und 33—53 behandelt H. den Verföhnungstag, deffen Gefetz
Lev. t6 aus 4 Stücken befteht: v. 2 mit v. 3—5 war urfprünglich
felbftändig, daran ift v. 6—10 gefchweißt und
dabei v. 3—5 zu feinem jetzigen Beftande erweitert; der
Verf. von v. 11—28 fand jedenfalls v. 2 ff. nicht mehr
allein vor; zuletzt ift v. 29—34 angehängt. Ob v. 11 ff.
jünger oder älter ift als v. 29fr. läßt fich nicht ausmachen
, ebenfo wenig läßt fich fagen, ob v. 29ff. fchon
v. 20—22 vorausfetzt. Diefer fuperftitiöfe Anhang hat
mit den Gedanken von P gar nichts zu tun. Lev. 1611-23
enthalten Zeremonien, die denen bei Ez. entfprechen, nur
ift die Sache hier anders gewandt. Bei Ez. handelt es
fich um eine Univerfaireinigung der Kultftätte von allen
Befleckungen, die fie im Laufe des verfloffenen Zeitraums
erlitten hat, Lev. 16 uff. handelt es fich um Befeitigung
der Sünden, fofern fie die Kultftätte befleckt haben. Es