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Ausgabe:

1906 Nr. 1

Spalte:

20

Titel/Untertitel:

Teichmüller, Die evangelische Landeskirchliche im Herzogtum Anhalt während des letzten halben Jahrhunderts 1906

Rezensent:

Köhler, Walther

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•9

Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 1.

20

266f.) der vom Abendmahl fowie die de missa, de utraque
specie, de coniugio sacerdotum und de votis monasticis, die
letzteren vier (auch C. R. III 1005 fr.) irrtümlich ins Jahr
1540 verfetzt. Die Entftehungsgefchichte der Artikel d. h.
die Gefchichte der Beziehungen zwifchen England und
Wittenberg wird von M. eingehend erörtert, fie fchließt
ab am 8. April 1536 und beginnt 1531. Als Verfaffer der
Artikel, die fich engftens mit Augustana und Apologie
berühren, wird mit guten Gründen Melanchthon angenommen
. In Deutfchland haben fie weiter keine Spuren
hinterlaffen, bedeutfame jedoch in England. Sie liegen
hier den IO Artikeln von 1536 zugrunde, dann wurden
fie 1538 von einer deutfch-proteftantifchen Gefandtfchaft
bei Verhandlungen in London benutzt und find damit

noch ihr befonderes Auffichtsrecht geltend, und es wird
als zur Anflellung erforderlich ein Fünffaches beftimmt:
I. ein Gymnafialabgangszeugnis und philofophifche Aufnahmeprüfung
(vor der Immatrikulation); 2. ein theolo-
gifches Triennium; 3. ein Zeugnis der theologifchen und
philofophifchen Fakultät über beobachtete Methodologien
(d. i. Pflichtvorlefungen); 4. Klaffikalprüfung während
verfammelter Klaffe; 5. Prüfung vor dem Consilium
ecclesiasticum bei der Königl. Regierung. So war fo-
wohl das Recht der Fakultät, wie der Klaffe und der
Regierung gewahrt. Daß aber eine folche exakte Regelung
des Examenswefens nötig war, beweifen die vorhergehenden
Zeugniffe, die einen eminenten Kontraft
zwifchen den an einen Studenten der Theologie geftell-

inhaltlich z. T. in die 42 Artikel Eduards VI übergegangen. 1 ten Anforderungen und dem wirklich Geleifteten aufin
dankenswerter Weife hat M. die Übereinftimmungen I weifen. Jene verdienen alle Anerkennung und gehen

mit der Augustana und den 10 Artikeln kenntlich gemacht,
fonftige Parallelen und die Zitate find nachgewiefen, und
fo ift die Ausgabe allen Anforderungen gerecht geworden.
An Druckfehlern habe ich mir nur notiert S. 57 Z. 28
regment ftatt regiment.

Dogmengefchichtlich betont die Schrift fehr energifch
die katholifch-irenifchen Gedanken der Augustana, zu
deren Erläuterung fie einen vortrefflichen Kommentar

hinfichtlich der allgemeinen Bildung fogar ziemlich weit.
Die dürftigen Leiflungen beim Examen erklären fich
aber nicht aus dem überall fich findenden Abftand zwifchen
Ideal und Wirklichkeit, fondern zeugen von einem
offenkundigen Ignorieren der beftehenden Vorfchriften
und laffen i. g. auf einen ziemlichen Tiefftand theologi-
fcher Bildung im damaligen Cleve-Mark fchlitßen. Kein
Wunder, daß da die Regierung der verderblichen Selb-

bietet. Die äußerfte Grenze des Entgegenkommens wird 1 ftändigkeit in Abhaltung der Examina allmählich ein
fixiert. In der Abendmahlslehre z. B. wird fcharf das Ende machte.

vere substantiier et realiter betont, ebenfo ausdrück- i Ericnsburg bd Markoldendorf Ferdinand Cohrs
lieh der Genuß von Leib und Blut Chnfti durch die Ungläubigen
. Deutlich katholifierend ift auch die Unterscheidung
einer doppelten iusticia S. 44: primum fides,
qua cor am deo iustificamur, id est consequimur remissionem
peccatorum et reconciliahonem seu regeneramur et effieimur
filii: deinde et altera iusticia, videlicet iusticia operum seu
iusticia bonac conscientiae debita et necessaria est.

Gießen. Köhler.

(Hann.)

Teichmüller, Oberhofprediger und Generalfuperintendent
a. D. D. th., Die evangelilche Landeskirche im Herzogtum

Anhalt während des letzten halben Jahrhunderts. Deffau,
C. Dünnhaupt 1905. (59 S.) gr. 8» M. 1.50

Bei der Beurteilung vorliegender Schrift wird man
fich gegenwärtig halten müffen, daß fie urfprünglich ,nur

Rela, Oberlehr. Dr. Fritz, Theologirches Studium und pfarr- j eine Abteilung eines größeren Werkes über das Herzogamtliches
Examen in Cleve-Mark. Ein Beitrag zur Bil- j }~™ Anhalt' bilden follte (f. Vorwort) und von einem

j c , . o T , , , . t> Dat. Oberhofprediger und Generalfuperintendent verfaßt ift.

dungsgefchichte des 18. Jahrhunderts. Bonn, Rohr- ;c. £ , » , „ Pf , . ■ „ A ,

r . ■ 1 o T-i_t 1 / ^ r- an -t ,Seiner Hoheit dem Herzoge Friedrich II von Anhalt in

fcheid & Ebbecke 1905. (56 S.) gr. 8° M. 1.25 tieffter Ehrfurcht gewidmet', lieft fie fich wie ein amt-

Trotz feines geringen Umfanges und wenn auch nur licher Bericht, fehr devot nach oben, ftark juriftifch ge

auf einen kleinen Gebietsteil fich beziehend doch ein
wichtiger Beitrag zur Gefchichte des theologifchen Unterrichts
- und Bildungswefens in der evangelifchen Kirche.
Der Herr Herausgeber druckt zunächft (S. 1—32) die
auf der Bonner Universitätsbibliothek befindlichen Akten-
ftücke ohne Begleitwort ab, um dann anmerkungsweife
noch einige Erläuterungen und Ausführungen hinzuzufügen
.

Zur leichteren Orientierung wäre wenigftens eine
Überficht über die gegebenen Stücke wünfehenswert ge-
wefen. Weil fie im Buche fehlt, gebe ich fie hier ausführlicher
, als es fonft nötig gewefen wäre. Die erften
Nummern betreffen Anweifungen der theologifchen Fakultät
an der Univerfität Duisburg für das theologifche
Studium aus dem Jahre 1770. Dann folgen mehrere
Stücke, die fich um ein Pro memoria wegen der an
der Duisburger Univerfität, fpeziell unter den dorti

färbt, mit den üblichen Statiftiken, aber infolgedeffen auch
etwas ledern und kalt, ohne Berücklichtigung deffen,
was vielleicht am beften als ,Demokratie' in der Landeskirche
bezeichnet wird. Wer über das äußere Gerippe
der anhaltifchen evangelifchen Landeskirche fich zu
unterrichten wünfeht, Staat und Kirche, Pfarrbefoldung,
Synoden, Agende, Gefangbuch, Kirchenbauten, Miffions-
vereine etc., findet die gefetzlichen Beftimmungen, den
Verlauf der Verhandlungen, Zahlen u. dergl. gut zu-
fammengeftellt; nach diefer Richtung hin hat die Schrift
ihren Wert. Aber warum fehlt fo gut wie jede Charakteri-
fierung des wirklichen tatfächlichen inneren Lebens in
den Gemeinden? Das ift uns doch viel wichtiger als
die Gefetzesparagraphen! Selbft bei Agende und Gefangbuch
fehlt jede innere Kennzeichnung. Wie ift das
wiffenfehaftliche Leben unter den Pfarrern? Wir hören
nur, daß jüngere Geiftliche von der Ritfchlfchen theo-

gen Studierenden der Theologie hervorgetretenen I logifchen Schule angekränkelt find, dabei aber doch
Mängel (aus dem Jahre 1772) gruppieren, und zwar [ ernftes Streben und tatkräftiges Arbeiten bekunden (S. 15).

I. jenes Pro memoria felbft nebft dem Köngl. Auftrage
, Vorfchläge zur Abftellung diefer Mängel zu
machen, und 2. das aus jenem Auftrag hervorgegangene
Gutachten. Daran fchließen fich Verhandlungen über

— Die Schrift ift in ihrer Art typifch für den juriftifchen
Beamtengeift, wie er an hoher und höchfter Stelle in den
Landeskirchen zu herrfchen pflegt. Der Leib wird klaffi-
fiziert, rubriziert, fodaß er fich trefflich präfentiert; wo

die theologifchen Examina aus den Jahren 1774/76. aber bleibt die Seele?

Zuerft drehen fich diefe darum, daß nicht das Exa- j Gießen. Köhler,
men vor der Klaffe, d. h. den Pfarrern der betr. Diözefe, |
bzw. vor dem von der Klaffe zur Abhaltung des Examens
Defignierten genügen, fondern daß beim Abgang
von der Univerfität auch ein Examen vor der Fakultät
geleiftet werden foll; endlich macht die Kirchenregierung