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Ausgabe:

1906 Nr. 9

Spalte:

284

Autor/Hrsg.:

Bezner, Ludwig

Titel/Untertitel:

Unser evangelisches Kirchenwesen. Kurze Darstellung der Entstehung, Verfassung und Ordnung der evangelischen Kirche 1906

Rezensent:

Frantz, Adolf

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Seite 1

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Theologifche Literaturzeitung 1906 Nr. 9.

284

über die Pflicht und das Syftem der Pflichten, über das Erlaubte
und über die Kolliüon der Pflichten fo ausgeführt,
daß zuerft die pflichtmäßige Selbftbildung zu chriftlicher
Tugend und fodann die pflichtmäßige Betätigung in der
Gemeinfchaft befprochen werden. Der erfte Teil diefer
chriftlichen Pflichtenlehre fchließt fleh alfo eng an die voran-
flehende Tugendlehre an und wird mit ihr zufammen als
Befchreibung der individuellen Sphäre der Sittlichkeit'
gegenübergeftellt der in der Lehre von der pflichtmäßigen
Betätigung in der Gemeinfchaft gegebenen Befchreibung
der Tozialen Sphäre der Sittlichkeit'. Ich geftehe, daß
mir diefe Anordnung durchaus nicht einleuchtend geworden
in. Freilich kann auch die Realifierung der
Tugend an der eigenen Perfönlichkeit als eine ,Pflicht'
aufgefaßt werden. Aber diefe große Pflicht, die man
an fleh felbft vollzieht, läßt fleh m. Er. nicht der pflichtmäßigen
Betätigung in der Gemeinfchaft koordinieren,
da diefe letztere Pflichterfüllung im ganzen auch mit zu
den Mitteln jener Tugendbildung gehört. Eine chriftliche
Pflichtenlehre muß m. Er. von einem ganz anderen Ge-
fichtspunkte aus eingeteilt werden. Aber dies weiter zu
begründen, ift hier nicht der Ort.

Jena. H. H. Wendt.

Hergenröther, Dr. Philipp, Lehrbuch des kaiholifchen Kirchenrechts
. Zweite, neu bearbeitete Auflage von Bi-
fchöfl. geiftl. Rat Prof. D. Jofeph Hollweck. Freiburg
i. B., Herder 1905. (XX, 949 S.) Lex.-8°

M. 14—; geb. M. 16 —

Das Buch bezeichnet fleh als 2. Auflage des 1888
erfchienenen Hergen rötherfchen Lehrbuchs. Wenn
auch die grundlegenden Anfchauungen diefelben geblieben
find, fo hat doch das Werk fo erhebliche Veränderungen
und Ergänzungen, ja in vielen Teilen eine voll-
ftändige Umgeftaltung erfahren, daß die neue Auflage
fleh im Grunde als eine durchaus neue Arbeit darflellt.
Schon äußerlich ift das daran zu erkennen, daß der Umfang
nahezu verdoppelt ift. Das Buch, das in der vorliegenden
Geftalt faft den gewöhnlichen Umfang eines

formation' anlangt — um wenigftens diefes hervorzuheben
— fo ift diefelbe naturgemäß durchaus ablehnend.
Der bekannte, in betreff der Doppelehe den Reformatoren
gemachte Vorwurf findet fleh in erweiterter und ver-
fchärfter Geftalt. Es heißt S. 750: ,Die fog. Reformatoren
haben prinzipiell die Polygamie als zuläffig erklärt'. Wenn
S. 253 gelegentlich der Verteidigung des Zölibats gefagt
ift, der vielgerühmte ,Segen', der vom proteftantifchen
Pfarrhaus ausgehen folle, verfchwinde bei näherer Be-
kanntfehaft mit den tatfächlichen Verhältniffen, fo ift mir
diefe fcharfe Bemerkung um fo unerfindlicher, als Herausgeber
wohl fchwerlich in der Lage gewefen ift, fleh aus
eigener Anfchauung ein abfchließendes Urteil zu bilden.
Die an mehreren Stellen fleh findende Bemerkung, daß
die Darftellung bei Hinfchius ,durchaus tendenziös'
(vergl. S. 485, Anm. 2) oder .gehäffig' fei (S. 602, Anm. 2),
wäre beffer unterblieben. Zum Schluß möchte ich nur
noch hervorheben, daß es äußerft bedenklich und mit
der Unabhängigkeit des deutfehen Richters unvereinbar
ift, wenn Herausgeber S. 832 fagt, katholifchen Richtern
fei es zwar an fleh nicht erlaubt, die Scheidung einer
kirchlich gültigen Ehe auszufprechen; aber zur Vermeidung
noch größerer Übel könne ihnen das geftattet werden
.

Kiel. Frantz.

Bezner, Pfr. Ludwig, Unfer evangelifches Kirchenweien.

Kurze Darftellung der Entftehung, Verfaffung und
Ordnung der evangelifchen Kirche. Mit 12 Abbildungen
. (Illuftrierte Bibliothek der Rechts- und Staatskunde
. Herausgegeben von E. Francke. Band 23.)
Stuttgart, E. H. Moritz (1905). (127 S.) kl. 8°

M. 1—; geb. M 1.50

Die vorliegende kleine Schrift will die Angehörigen
der evangelifchen Konfeffionen über die Gefchichte ihrer
Kirche, insbefondere über deren Entftehung, fowie ferner
über ihre befonderen Verhältniffe und ihre Stellung im
Leben der Gegenwart unterrichten. Zu diefem Behufe
gibt Verfaffer eine allgemein gehaltene und allgemein
Lehrbuchs überfchreitet, foll nach der Abficht des Her- j verftändliche Darftellung der in Betracht kommenden
ausgebers nicht bloß den Kandidaten zum Studium j Hauptpunkte. Kann unter diefen Umftänden die Schrift
dienen, föndern fleh auch dem praktifchen Seelforger als , aucn ais eine eigentliche wiffenfehaftliche Leiftung nicht
Berater bewähren. Wie im Vorwort betont wird, erftreckt I anpefehen werden, worauf fie wohl auch keinen Anfpruch

fleh die Darfteilung auf das, ,was die Kirche als ihr geltendes
und namentlich den Klerus verpflichtendes Recht
anfleht, mag es da oder dort auch eben keine Anwendung
finden können'. Die einfchlagenden Beftimmungen des
bürgerlichen Rechts find nur in verhältnismäßig geringem
Umfange herangezogen und auf dem Gebiete des Eherechts
, von einzelnen Andeutungen abgefehen, ganz un-
berückfichtigt geblieben. Der Literatur ift zwar eine ausgedehnte
Berückflchtigung zuteil geworden. Vollftän

erhebt, fo wird fie doch ihrer Aufgabe, weiteren Kreifen
Belehrung zu verfchaffen, vollkommen gerecht.

Kiel. Frantz.

Bibliographie

von Lic. theol. Paul Pape in Berlin.
jDeutfcbe fttteratur.

digkeit jedoch auch nur der neueren Erfcheinungen ift ] Weißbrodt, W., Ein ägyptifcher chriftlicher Grabnein mitlnfchrift ans

nicht annähernd erreicht und vom Herausgeber auch gar i der griechifchen Liturgie im Kgl. Lyceum Hoftanum zu Braunsberg

nicht angeftrebt worden. Dabei ift die Richtigkeit und | ™d (rft™™™! 'ib^T)^^ Mufeen' *' Pr°gr' BraUnS"

Zweckmäßigkeit der getroffenen Auswahl keineswegs Seni"gE!fEineNacMefeOTf demVfil Ta'annek in Paläftina. Nebft An-

immer einwandsfrei. Auch find die Literaturangaben hang v. F. Hrozny: Die neugefundenen Keilfchrifttexte von Ta'annek.

manchmal nicht mit der erforderlichen Genauigkeit ge- Akad. Wien 1905. (41 S. m. 49 Fig. u. 5 Taf.) 40

macht. So Z.B. wird in der Literaturüberficht S. 16 von Schulz, A., Die Quellen zur Gefchichte des Elias. Ein Beitrag zur ErkUrg.

den Lehrbüchern von Phillips und Groß, der unter; der Kömgsbttcher. Progr. Braunsberg, Bender 1906. (19 S.)Lejc,8°

den akatholifchen Schriftftellern aufgeführt ift, lediglich ; Kluge, O., Die Idee des Prieftertums in Israel-Juda u. im Urchriftentum.

die erfte Auflage erwähnt. In der Darfteilung felbft zieht | Ein religionsgefchichtl. u. biblifch-theolog. Vergleich. Leipzig, A.

Herausgeber alle Konfequenzen des von ihm vertretenen Deichen Nachf. 1906. (VIII, 67 S.) gr. 8" M. 1.60

ftreng römifchen Standpunktes; diefen mit .Schlagwörtern, ! AuerVüÜ *v Wörterbuch zur Mechilta des R. ismael (»uchftabe »)

• ttu—,™,, <■ t r -J i 1 1 ff -r nebft Einleitung. Berlin, L. Lamm 1905. (115 b.) gr. 8U M. 2.C0

Wie Ultramontanismus, Jefuitismus' ZU charaktenfieren, ; Das Urevangelium. Nach A. Reich' Wiederherftellg. der Logia Jefu ins

bezeichnet er als eine ,Unart'. Diefe Konfequenzen find ; Deutfche üben. v. O. J. Mehl. Leipzig, J. C. Hinrichs'fche Iiuchh.

in vielen Beziehungen für diejenigen, welche die Stellung i 1906. (XII, 95 s.) 8» M. 1.20

des Herausgebers nicht teilen, unannehmbar; doch kann Freufchen, E., Zur Vorgefchichte des Evangelienkanons. Frogr. Darmes
felbftverftändlich nicht unfere Aufgabe fein, im Rahmen fladt I0o5- (24 S.) 4°

einer kurzen Befprechung eine prinzipielle Äuseinander-
letzung vorzunehmen. Was feine Stellung zur ,fog. Re-

Pontoppidan, M., Briefe üb. Chriftus. Ein Wort an junge Männer. Aus
dem Dan. v. Hulda Prehn. Bafel, E. Finckh 1906. (119 S.) 8"

M. 1.60; geb. M. 2.40