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Ausgabe:

1905

Spalte:

152-153

Autor/Hrsg.:

Boehmer-Romundt, H.

Titel/Untertitel:

Die Jesuiten. Eine historische Skizze 1905

Rezensent:

Bruckner, Albert

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Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 5.

152

in Geltung geblieben ift, zeigt definitiv die Ordnung des
Kurfürften Auguft von 1580 (a. a. O. S. 385). Die Kon-
fiftorial-Ordnung konnte alfo fchließlich in jedem der in
Betracht kommenden Jahre aufgeftellt fein. Die ,Ver-
dracht-Artikel' laffen nun aber, da fie auch gerade das
Gnadenhalbjahr vor allem fanktionieren, mit ziemlicher
Sicherheit etwa auf das Jahr 1550 als Jahr der Auf-
ftellung fchließen; mindeftens machen fie es wohl gewiß,
daß die Ordnung vor 1551 entftanden ift. Hingewiefen
fei in diefem Zufammenhang übrigens noch auf die
erften Spuren einer Witwen- und Waifen-Kaffe, über
deren Einrichtung in Mansfeld beraten (Bd. II S. 183),
und die 1570 in Meißen wirklich eingerichtet wird, fogar
in Verbindung mit einer Unterftützungskaffe (Bd. II S. 46,
50 f vgl. I S. 112).

Große Schwierigkeiten bereitet die Datierung der
,Kirchenordnung für das Gericht Wintzingerode oder
Bodenftein' (Bd. II S. 252 fr.). Unter dem Grafen Ernft
von Hohenftein, der in der Ordnung genannt wird
(S. 259a) vermutet Schling Ernft VII., der 1580—1593
regierte. Gegen diefe Zeit fprechen aber zwei bedeut-
fame Indizien: I. vor allem, daß Burchard v. Bodungen,
der Amtmann des Kurfürften von Mainz in Giebolde-
haufen, noch bei der Einführung der Kirchenordnung
beteiligt ift (S. 252 b); — ging das, nachdem die Gegenreformation
auf dem Eichsfelde fchon 1574 begonnen
hatte? (Wintzingeroda-Knorr, Kämpfe und Leiden der
Evangelifchen auf dem Eichsfelde I. Halle 1892, S. 44 ff.)
— und 2. daß nirgends auf die Formula Concor diae
Rückficht genommen wird (vgl. dagegen z. B. die Ordnung
des Kurfürften Auguft von 1580: Bd. I S. 363k, oder i
die Ordnung Georg Ernfts von Henneberg von 1582: Bd.
II S. 300b, vgl. auch oben). Man könnte deshalb vielleicht
in die Regierungszeit Ernfts VI. (1552—1562) zurückgehen
, wenn dagegen nicht wieder zwei Punkte j
fprächen: einmal fcheint fchon die Grubenhagener Kir-
chenordnung von 1581 (Richter, Kirchenordnungen II S. |
452 fr.) erwähnt zu fein (S. 254a); außerdem dürfte das
Brautexamen (S. 257 a) in fo früher Zeit fich noch
nicht nachweifen laffen. Die Frage bedarf weiterer
Unterfuchung.

Die ,Ordnung, wie es mit dem Gottesdienft in der
Kirche gehalten wird zu Gernrode' (Bd. II S. 595), die
von anderen fchon für die Jahre 1521, 1525 oder 1526
in Anfpruch genommen wird, legt Schling mit Recht in
fpätere Zeit. Ja — ich bin bedenklich, ob fie mit dem
Jahre 1541, in das fie Sehling auf Grund eines Briefes der
Äbtiffin Anna an den Fürften Georg von Anhalt legt,
fchon fpät genug angefetzt ift. Mich veranlaßt dazu die
geringe Zahl der Fefttage. Wenn die freilich nicht zur
Einführung gelangte Kirchenordnung des Nik. Hausmann
für Anhalt von 1532 hinfichtlich ihrer Beftimmungen über
die Fefttage (Bd. II S. 542 b) irgendwie durch die damaligen
lokalen Verhältniffe beftimmt gewefen ift, fo
machen fchon diefe, die für Anhalt und Gernrode doch
jedenfalls ziemlich identifch gewefen find, es bedenklich,
ob neun Jahre fpäter fchon fo viele Tage in Abgang
gekommen fein können. Sonft möchte, auf die gefamten
evangelifchen Gebiete gefehen, bei normalen Verhält-
niffen die Zahl der Feiertage der Lage um 1541 wohl j
entfprechen (vgl. z. B. in der Kirchenordnung des Herzogs
Heinrich von 1539: Bd. I S. 274a); aber follten in
einem geiftlichen Stift nicht doch um die Zeit noch
einige örtliche Tage feilgehalten fein? nimmt doch
die Lüneburger Kirchenordnung felbft 1643 noch auf
Stifter und Klöfter befondere Rückficht (Ebhardt, Gefetze
, Verordnungen und Ausfehreiben I, Hannover 1845,
S. 291).

Ein Druckfehler ift es wohl, daß S. 159a (oben) noch
einmal das klein Gedruckte: S. 158b Z. 6 und 7 von
unten wiederholt wird? Ebenfo fleckt offenbar ein Druckfehler
in der Literaturangabe S. 249 Z. 6 von unten: im
Jahrgang 1902 der Zeitfchrift des Harzvereins findet fich i

— fo weit ich fehe — nichts über die in Frage flehende
Sache. S. 251 Z. 14 von unten muß es doch wohl
,Wellen' heißen?

Nochmals wünfehen wir dem Werk von ganzem
Herzen einen gedeihlichen Fortgang.

Erichsburg b.Markoldendorf (Hann.)Ferdinand C o h r s.

Rieks, Pfr. Dr. J., Emmerich-Brentano, Heiligsprechung der
stigmatisierten Augustiner-Nonne A. K. Emmerich und deren
Fünftes Evangelium, Leipzig, R. Wöpke 1904. (VII, 425
S.) 80 M. 3.50

Der durch feine Studie über ,Leo XIII. und den Satanskult
' auf dem Gebiete der proteftantifchen Polemik
vorteilhaft bekannte, gelehrte Verfaffer legt hier feine
kritifche Sonde an einen weiteren Krebsfehaden des
modernen Katholizismus, an den Unfug, der von diefem
mit den Wundern und Vifionen der gefeierten Dülmener
Nonne Anna Katharina Emmerich getrieben wird. Neben
der außerordentlichen Belefenheit des Verfaffers wirkt vor
allem fein ruhiges und fachliches Urteil, das doch gelegentlich
angefichts des offenkundigen Betrugs, der von
ihr und ihrer Umgebung mit der Wunderfucht eines allzu
gläubigen Volkes getrieben wurde, und des Hupenden
Unfinns, den fie in ihren ,Offenbarungen' ad majorem
ecclesiac gloriam niedergelegt hat, nicht umhin kann, in
herbe Ironie und bitteren Sarkasmus überzugehen. Das
Buch ift entftanden als Antwort auf Denifles Angriff gegen
Luther und das Luthertum und bemüht fich jedem vor-
urteilslofen Lefer zu zeigen, wie wenig die .Eigenfchaften
der ftigmatifierten Heiligen es rechtfertigen auf Luther
mit Steinen zu werfen' (S. IV). Als Beitrag zur ,Gefchichte
des modernen Katholizismus' und als fachmännifche Prüfung
und Beurteilung der Stigmatifation (fiehe befonders
Abfchnitt III S. 203—263) ift das Buch von hervorragendem
Wert. Dagegen dürfte es kaum den Erfolg haben,
die Katholiken felbft an der Übernatürlichkeit ihrer
Wundmale oder an der Göttlichkeit ihrer Offenbarungen
irre zu machen, da das katholifche Urteil über fie bereits
allzu fehr gefertigt ift. Um fo mehr ift es zu bedauern,
daß des Verfaffers Bibelkenntnis gelegentlich verfagt, wie
z. B. S. 381, wo er in entfehiedenem Widerfpruch zu dem
fonft von ihm fehr hochgefchätzten Johannesevangelium
(Joh. 322. 26. 43) fchreibt: ,die erftmalige Taufe gefchah
am Pfingftfefte nach Chrifti Himmelfahrt', und dies um fo
lebhafter, als er es mit folchen gelegentlichen Verftößen
den katholifchen Kritikern wefentlich erleichtert, fein eindrucksvolles
Werk zu verdächtigen.

Bremgarten. Lic. A. Bruckner.

Boehmer-Romundt, H., Die Jesuiten. Eine hiftorifche
Skizze. (Aus Natur und Geifteswelt. 49. Bändchen.)
Leipzig, B. G. Teubner 1904. (164 S.) 8° Geb. M. 1.25

In der bekannten Teubnerfchen Sammlung ,Aus Natur
und Geifteswelt' nehmen Böhmers Jefuiten unftreitig einen
Ehrenplatz ein und zwar nicht bloß durch das Intereffe,
das der Gegenftand an fich verdient, fondern ebenfo fehr
auch durch die anfehauliche, lebensvolle Darftellung und
die ruhige objektive, felbft von Katholiken anerkannte
Beurteilung (fo Dr. A. Gisler in der Schweizerifchen Rund-
fchau 1904 S. 3241.), die derfelbe hier gefunden hat. Mit
der Kunft poetifcher Kleinmalerei verbindet Böhmer einen
fcharfen Blick für das Bedeutlame und Charakteriftifche,
fo daß feine Skizze fich ebenfo angenehm lieft, als fie
gründlich orientiert. Obwohl Böhmer nirgends feine
eindringende Kenntnis der umfangreichen Quellen und
der fall unüberfehbaren Literatur zur Schau trägt, fo
fühlt man feiner überfichtlichen und forgfältigen Schrift
doch ab, daß fie aus langen und intimen Studien hervor-
gewachfen ift, wenngleich er ohne die prächtigen Vorarbeiten
eines Döllinger-Reufch, Friedrich und Gothein