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Ausgabe:

1905 Nr. 5

Spalte:

144-145

Titel/Untertitel:

Zwingliana. Mitteilungen zur Geschichte Zwinglis und der Reformation. 1904. (Bd. I, Nr. 15 - 17.) 1905

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 5.

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S. 257—282 ,Die pfeudo-cyprianifche Schrift Ad No- ! ihn geboten, aus diefem Anlaß (oder doch bald nach

vatianum. Ein Beitrag zur Gefchichte des Papftes Corne
lius'. Von Jof. Grabifch. Die Unterfuchung befaßt fich
vornehmlich mit der bekannten Harnacks ,Eine bisher
nicht erkannte Schrift des Papftes Sixtus II. vom Jahre
257/8' (Texte u. Unterf. XIII I, 1895), die trotz der glänzenden
Beweisführung allgemeine Zuftimmung nicht gefunden
hat (vgl. die von H. felbft Bd. XIV S. 224 angeführte
Literatur, über die G. referiert). Zwar hat H.
neuerdings (Chronologie II 552f.) G.s Refultat von feinem
Standpunkte aus abgewiefen, es fcheint mir aber doch,
als ob deffen Bedenken, verglichen namentlich mit denen
Benfons (wogegen wiederum H. in den T. u. U., N. F.
V 3, 19x0, S. 116ff.), genauer berückfichtigt werden müffen.
Beide folgern aus dem Tone des Schreibens (f. namentlich
c. 1 Anfg.) mit Recht, daß als Entftehungszeit ein
Datum in der Nähe der Entftehung des Schismas anzunehmen
fei; H.s Einwürfe gegen Benfon (a. a. O. ngf.)
erledigen deffen Aufstellung nicht. Ein neuer Vorftoß des
Novatian unter Sixtus ift im Grunde durch nichts anderes
gestützt als durch die von H. vertretene Auffaffung
des Schriftstücks, deren äußere Bekräftigung durch das
Zeugnis des Prädeftinatus jüngst durch v. Schuberts Unterfuchung
(T. u. U., N. F. IX 4, 1903, S. 61 f.) in Frage
gestellt wurde. Dagegen ift H.s wertvoller Nachweis von
dem römifchen Urfprung durch G.s Beweisgründe gegen
andere Kritiker von neuem erhärtet und auch deffen
Erklärung der Stelle in c. 6 von der doppelten Verfolgung
unter Decius und Gallus anerkannt. Wenn G
H.s Folgerung aus c. 7, daß einige in der erften Verfolgung
Gefallene fich in der zweiten ipso facto restituiert
hätten, einige aber auch weiterhin noch Pönitenten ge^

feiner Rückkehr) feine Stellungnahme öffentlich kundzugeben
und damit zu verfuchen, zugleich zur Sicherung
der eigenen amtlichen Existenz, der Gegnerfchaft die
Spitze abzubrechen. H. hat zwar fchon in der Unterfuchung
(1895) S. 34 einige Gegenargumente aufgestellt,
aber zu 1) f. o.; zu 2): Lucius konnte auch als Confeffor
zu dem Bekennermut anderer, deren Proben er als außerordentlich
hochstehende erlebte, auffchauen; zu 3): felbft
wenn der Traktat Cyprians v. J. 253/4 benutzt ift, ift doch
nicht ausgefchloffen, daß fchon Lucius (253/4) fich deffen
bediente. Cyprians ep. 60 (nach G. S. 277 unmittelbarer
Anftoß des Schreibens) könnte auch fo als Quelle mit
fungieren. Nach allem bleibt das Wahrfcheinlichfte, daß
nicht Sixtus II. Verfaffer von Ad Novatianum gewefen ift
(Harnack) und auch nicht Cornelius (Grabifch), fondern
— Lucius.

Betheln (Hann.). Hennecke.

Zwingliana. Mitteilungen zur Gefchichte Zwingiis und der
Reformation. Herausgegeben von der Vereinigung für
das Zwinglimufeum in Zürich, redigiert von Prof. Dr.
E. Egli. 1904. 3 Nrn. [Nr. 15—17.J Zürich, Zürcher
& Furrer. (S. 387—483 m. Abbildungen u. 3 Tafeln
[= Schluß des L Bandes 1897—1904].) gr. 8°

je M. —75

Mit dem 3. Heft der Zwingliana v. 1904 ift der erfte
Band der Mitteilungen zur Gefchichte Zwingiis und der
Reformation abgefchloffen und mit einem vierfachen
Regifter verfehen. Die 3 Hefte des Jahres 1904 find vorblieben
feien, abweift, fo ift feine Exegefe (S. 262 f.) irr- i züglich der Zwingliforfchung und dem Andenken feines

tümlich. Dagegen möchte ich ihm (S. 27of.) in der Er- 1 Nachfolgers Hein. Bullinger gewidmet, deffen 400. Geburtsklärung
von c. 2 {,infelicissimipauci' als auf die karthagifchen tag die Züricher Kirche im Jahr 1904 gefeiert hat. Der
Wirren — Feliciffimus! — bezüglich; gleich darauf illic j Herausgeber E. Egli läßt uns einen Blick in feine For-
hic, gegenfätzlich) gegen H. durchaus beipflichten (mit fchungsarbeit zur Vorbereitung der neuen Zwingliausgabe

dem Faktum unter hic ift aber wohl an folche Perfonen
gedacht, die den Novatian geweiht hatten, dann aber
eher Verzicht leifteten als von dem Anfchluß an ihn
abließen, vgl. Evariftus bei Cyprian [Cornelius] epist. 50).
Es fragt fich nur, ob G. mit feiner Thefe, Cornelius habe
während feiner Verbannung (Sommer 252 bis Spätfommer

tun. Er berichtet über das Ergebnis feiner Nachforfchun-
gen in Monza, Bafel, Freiburg, Schlettftadt, Straßburg,
Winterthur und S. Gallen, die auch für andere Forfcher
ein willkommener Fingerzeig fein dürften, und gibt ein
Lebensbild von Zwingiis Famulus, dem Biberacher Stadtkind
und Schulmeifter Hier. Guntius, der aber bald nach

253) das Schreiben verfaßt, recht behält. Dagegen fpricht Bafel zog und dort 1550 eine Septuagintaausgabe ver-
1), daß die zweite Verfolgung (unter Gallus und Volu- j anftaltete. R. E. 3 3 S. 5 10 ift ftatt Heinrich Hieronymus
fianus) wirklich vorüber ift (was als früheften Zeitpunkt I zu lefen. Die Form Güntius, welche eine Kopie aufweift,
des Schreibens den Spätfommer 253 erkennen lehrt), j wird auf die deutfche Namensform Günz weifen, die ebenfo
vgl. H. (Chronologie II 532) zu dem ,nunc nuper' c. 5; die Herkunft der Familie aus dem Günztal (bayr. Schwa-

2) daß die Ausfage c. 1, die Gefallenen hätten fchon ,per
longam tcmporum Seriem1 Buße getan — eine Hauptftütze
H.s —, allerdings nicht gut auf des Cornelius Amtszeit
felber Anwendung finden kann (H. ebda. 553); 3) daß der

ben) andeuten wird, wie Eck die Herkunft des Joh. Maier,
des bekannten Klopffechters. S. 403, Z. 4 v. u. ift Martin
Uhinger der treffliche württemberger Theologe Mart. Cleß
von Uhingen, der Stammvater eines verdienten Theologen-

Ton des Schreibens gegenüber den maßlofen Invektiven, j gefchlechtes. Ferner gibt Egli den Lebensgang eines
die Cornelius laut werden ließ (vgl. auch Cyprian), immer- Korrefpondenten Zwingiis, Kon. Schreivogel, der die Rehin
noch ein verhältnismäßig maßvoller genannt werden formation um Interlaken begann, dann auf verfchiedenen
kann. Mir fcheint alles auf des Cornelius Amtsnach- j Stellen im Züricher und S. Galler Gebiet wirkte und endlich
folger Lucius zu führen, der deffen Standpunkt in der nach Württemberg kam, wo er und feine Nachkommen
Gefallenenfrage teilte und fich auch fchriftlich dazu ge- I lange der Kirche dienten. Der Wiener Dramaturg diefes
äußert hat (Cypr. ep.68, 5 an Stephanus). Die Erwähnung ! Namens S. 470 wird von der Reutlinger Linie flammen,
einer Aufnahme von Gefallenen bei der Rückkehr von ! Farner befpricht Zwingiis Gutachten über den Ittinger
feiner kurzen Verbannung, die er gleich nach feinem Handel und zeigt, daß es auf unhaltbaren Vorausfetzungen
Amtsantritt erlitten (Cypr. ep. 61), vermißt G. (S. 279) mit j ruhte. Egli beweift, daß die Nachricht des Pfarrers Nik.
Unrecht; es muß wohl noch an Gelegenheit zu gründlicher ! Tongius, Zwingli habe befohlen, den vergoldeten Sarg mit
Prüfung der Frage gefehlt haben, die feit der Verbannung den Häuptern der Heiligen Felix und Regula in die
des Cornelius unerledigt geblieben war. Weil fo viel | Limmat zu werfen, eine .Lügende' ift, die von Joh. Fabri
Ereigniffe dazwifchen lagen, konnte Lucius, zumal als flammt, und in Bullingers Reformationsgefchichte widererklärter
Vertreter des milderen Standpunktes, den Auf- 1 legt ift. Dann gibt er einige biographifche Notizen für
fchub für Jongam temporum Seriem1 erklären. Freilich | Zwingiis Freund Kon. Schmid und den Chroniften Laur.
bleibt der Ausdruck auch fo eine Übertreibung, aber Boßhart und wünfcht weitere Auskunft über Männer in
diefe wird verftändlich, wenn man die Gefahren ermißt, ! Zwingiis Briefwechfel, von denen S. 455 Albert Bonghort
welche die novatianifche Propaganda mit neuem Anlauf wohl ein Niederländer, aber 1529 Münzmeifter der Stadt
beim Antritt des unmittelbaren Nachfolgers des Cornelius Isny war, die feit 1508 Münzrecht hatte. Das wird fich
entfeffelt haben wird. Auf alle Fälle war es gerade für 1 aus Isner Stadtrechnungen und Ratsprotokollen erheben