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Ausgabe:

1905 Nr. 5

Spalte:

139-140

Autor/Hrsg.:

Grilt, Julius

Titel/Untertitel:

Der Primat des Petrus. Eine Untersuchung 1905

Rezensent:

Schürer, Emil

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139

Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 5.

140

Buches ziehen, um von dem Schluß abgeftoßen oder min-
deftens gelangweilt zu werden über diefen mühfamen
Anftrengungen, fich und andere von der berühmten
Metamorphofe, die den Donnerfohn zum Jünger der Liebe
werden ließ (S. 411), zu überreden. Das Befte daran ift
gewöhnlich die ausführliche Information, die der Lefer bezüglich
der Angriffspunkte erhält, und in diefer Beziehung
mag namentlich noch des umfangreichen Berichtes über
den Stand der Paffahftreitigkeiten (S. 444—513) rühmend
gedacht werden.

Straßburg i. E. H. Holtzmann.

Grill-, Prof. D. Dr. Julius, Der Primat des Petrus. Eine
Unterfuchung. Tübingen, J. C. B. Mohr 1904. (III,
79 S.) gr. 8» M. 1.50

Die Unterfuchung beginnt S. 1—17 mit einer exege-
tifchen Erörterung des Spruches Chrifti Matth. 1617—19.
Den Sinn desfelben faßt G. S. 1 folgendermaßen zu-
fammen: ,Das von Petrus abgelegte Bekenntnis veranlaßt
Jefus, ihm feinerfeits (hinzukommend zu der Offenbarungsgnade
des Vaters) eine abermalige und noch weit bedeutendere
Auszeichnung widerfahren zu laffen. Indem
er jetzt dem Simon Barjona jenen Beinamen erteilt, der
ihn als Felfenmann charakterifiert, beftimmt er ihn zugleich
ausdrücklich und feierlich für die ganze Folgezeit
zum Fundament feiner Gemeinde und ernennt ihn zum
höchften Beamten und Würdenträger des Himmelreiches
auf Erdeii. Genauer gefagt foll inskünftige durch Ver-
anftaltung des Chriftus Jefus der Verband der Chriftus-

gläubigen in der Welt.....auf diefem Grund fo er-

ftarken, daß auch Tod und Unterwelt die Gewalt über
die zur Seligkeit des Himmels auserwählten Glieder diefer
„Gemeinde" verlieren. Kraft des ihm übertragenen geift-
lichen Regenten- und Richteramts aber foll Petrus felbft
die Vollmacht befitzen, .... ebenfowohl über die Aus-
fchließung unwürdiger Gemeindeglieder, wie über die
Wiederaufnahme folcher, die Buße getan haben, durch
befonderen Amtsakt in letzter und höchfter Inftanz zu
entfcheiden'.

Wie man fieht, folgt der Verf. der ,katholifchen' Auslegung
, wonach der Fels nicht der Glaube des Petrus,
fondern er felbft in feiner Perfon ift. Darin wird ihm
ficher beizuftimmen fein. Dagegen vermag ich die Auf-
faffung der .Schlüffelgewalt', welcher G. folgt, nicht für
richtig zu halten. Wer den jüdifchen Sprachgebrauch
kennt, kann m. E. nicht im Zweifel fein, daß öseiv und
Iveiv fo viel ift wie verbieten und erlauben (vgl. Hamburger
, Real.-Ena für Bibel und Talmud, Suppl. III.
1892, S. 27—30; Dalman, Die Worte Jefu Bd. I, 1898,
S. 174—178). In diefem Sinn wird .binden' und ,löfen'
unzähligemale in der Mifchna gebraucht. Die Befugnis,
zu binden und zu löfen, ift alfo die Befugnis zu be-
ftimmen, was verboten und was erlaubt ift, mit einem
Worte: die gefetzgebende Gewalt. Es hat mich über-
rafcht, daß G. diefe Erklärung gar nicht ernfthaft in Erwägung
gezogen hat.

Für die Haupt-Abficht des Verf. ift diefe exegetifche
Frage allerdings von untergeordnetem Belang. Er fucht
zu zeigen, daß der hiftorifche Petrus, wie die Evangelien
ihn zeichnen, keine fo überragende Perfönlichkeit war,
wie nach dem Worte Matth. 1617—19 angenommen werden
müßte. Im vierten Evangelium tritt er hinter dem
Lieblingsjünger zurück. Ob Jefus felbft ihm den Bei-
namenKephas = Fels gegeben hat, muß bezweifelt werden,
da ein Motiv der Namengebung (abgefehen von Mt. 16)
nicht angegeben wird, und da Jefus ihn tatfächlich fonft
nicht Petrus fondern Simon nennt. Auch bei Paulus
findet fich keine Spur von einem /Primat' des Petrus.
Das Wort Mt. 16 fleht alfo im Widerfpruch mit dem,
was wir fonft von Petrus wiffen. Dagegen entfpricht es
der Autoritäts-Stellung, die Jefus für fich felbft in An-
fpruch genommen hat (S. 44fr.). Nur er felbft ,ift beftimmt
und befähigt, das unerfchütterliche und unzerftör-
bare Fundament der Kirche zu fein und als folches fich,
wie den irdifchen Gewalten, fo auch der Macht des
Todes und der Unterwelt gegenüber auszuweiten. Nur
Er ift Inhaber und unumfchränkter Verwalter der Schlüffel
des Himmelreiches' (S. 59). Es ift daher nach G. zu
vermuten, daß das Wort urfprünglich gebildet ift
nicht als ein Wort Jefu an Petrus, fondern als ein
Wort Gottes an Jefus, gefprochen bei der Verklärung
und hervorgegangen aus einer Fortbildung der Verklä-
rungsgefchichte (S. 48—61). Erft nachtraglich ift es auf
Petrus übertragen worden (S. 60). Diefe Übertragung ift
nach G. erft fehr fpät erfolgt, jedenfalls nicht vor Anicet,
dem erften monarchifchen Bifchof von Rom, 155 —166
(S. 62). Ja G. fucht es wahrfcheinlich zu machen, daß
die Übertragung erft um 190 n. Chr. erfolgt fei, weil erft
um jene Zeit die hiftorifchen Bedingungen gegeben ge-
wefen feien, welche die Beziehung auf Petrus begreiflich
machen (S. 69). Dem fteht freilich entgegen, daß ein mit
dem kanonifchen verwandter, wenn auch erheblich kürzerer
Text fich fchon im Diateffaron findet. Aber G. hält es
für fraglich, ob der in Ephrams Kommentar gebotene
Text wirklich der urfprüngliche Text des Diateffaron ift
(S. 72), und würde, wenn die Frage zu bejahen ift, geneigt
fein, die Form des Diateffarons für eine Vorftufe
der kanonifchen zu halten (S. 73), was bekanntlich fchon
Harnack angenommen hat.

Nach G. würde alfo die Stelle vom Primat erft um
190 n. Chr. in den Text des Matthäus-Evangeliums ein-
gefchaltet worden fein. Wenn diefer Anfatz auch vermutlich
zu fpät ift, fo ift doch die Annahme, daß die
Stelle ein fpäter Einfchub in das Matthäus-Evangelium
ift, wohl begründet. Sie bringt die Anfchauung, daß
Petrus das Fundament der Kirche ift, in fo ftarker Weife
zum Ausdruck, wie es erft in der Zeit der katholifch
werdenden Kirche denkbar ift. Dagegen dürfte G. für
feine Konftruktion der Entftehung diefes Wortes (erft
auf Chriftus bezüglich, dann auf Petrus übertragen) wenig
Zuftimmung finden. Sie ift nicht nur künftlich, fondern
auch unnötig, denn die Entftehung des Wortes erklärt
fich 1) aus der führenden Stellung, die Petrus nach Gal.
2 tatfächlich doch eingenommen hat, und 2) aus dem
Wertlegen der Kirche auf ihr apoftolifches Fundament
überhaupt.

Göttingen. E. Schür er.

Zwei syrische Zitate aus dem III. Korintherbrief.

In diefer Zeitfchrift 1892, Nr. 24 — nicht 1882, wie
es in Henneckes Handbuch der Neuteftamentlichen Apokryphen
S. 389 heißt — hat Bratke den einen, von ihm
entdeckten lateinifchen Text des dritten Korintherbriefs
mitgeteilt; fo wird hier wohl der richtige Platz fein, auch
zwei fyrifche Zitate aus diefem Stück bekannt zu machen,
da außer dem nur armenifch erhaltenen Kommentar
Ephräms bisher nur ein teilweis fogar beftrittenes Zitat
aus Aphraates fyrifch bekannt war (diefe Zeitfchrift 1889,
Sp. 164).

1) In den Akten der Stratonice und ihres Bräutigams
Seleucus, die im 5. Jahr Maximians (= 297?) in Cyzicus
hingerichtet worden fein follen, fagt Stratonice bei Affe-
mani, Acta SS. Martyrum Orientalium et Occidentalium,
Romae 1748. II, 83:

,Auch einer von den Apofteln fagte fo: die Narben
(KFlÄUö) meines Körpers, daß ich komme zu der Auf-
erftehung von den Toten'.

Stephan Evodius Affemani überfetzte das: quum ex
Apostolis quidam nos docuerit, sancia quoque corpora in
pristinam integritatem quandoque esse restituenda, und
zitierte dazu am Rande ,Corinth. c. Ißt Die Akten find
wiederholt von Bedjan in Bd. IV feiner Acta Martyrum
et Sanctorum, 1894 p. 36 Z. 1 mit der kleinen Variante:
,Mit den Striemen an meinem Leibe komme ich zur Auf-