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Ausgabe:

1905 Nr. 3

Spalte:

84-86

Autor/Hrsg.:

Rockwell, William

Titel/Untertitel:

Die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen 1905

Rezensent:

Virck, H.

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8.3

Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 3.

84

für die Weimarer Lutherausgabe, und ergänzt die Überficht
, welche Knoke über die Ausgaben des Enchiridions
kürzlich gegeben hat. Intereffant ift ein Exemplar der
Landesbibliothek in Stuttgart, Druck von Bapft in Leipzig
1544, das Luther an Rofine von Stickhölberg mit dem
Eintrag einer neuen Überfetzung von Mat. 7, 7. s fchenkte.
Andl S. 274 Z. 16 ift Großmutter. Z. 20 ift Pyrbaum in
der Oberpfalz gemeint. G. Mentz gibt die Briefe Spalatins
an V. Warbeck und zwar die von Schlegel in feiner Vita
Spalatini gegebenen 61 in Regelten mit verbefferter Lesart
, die noch nicht veröffentlichten im ganzen Text und
ebenfo Aktenftücke, die das Verhältnis Spalatins und
Warbecks zum Stift Altenburg betreffen. S. 202 Z. 8 ift
Hieronymus Candelphus, doctor Augustinianus, nicht, wie
Enders und Kolde annehmen, Hier, von Enkhuizen, der
nie in Süddeutfchlahd und wohl auch nicht Dr. war,während
Wolfg. Rychard in Ulm Hier. Candelphius, als er in feiner
Nähe war, über Luthers Rechtfertigungslehre befragt
hatte (Kolde, Analecta Lutherana 441). Er ift der Augu-
ftiner Dr. Hier. Gandelfinger aus Eßlingen, Stiefels Landsmann
, Joh. Mantels Vorgänger als Prediger zu S.Leonhard
in Stuttgart, wie Ref. in ,Luther u. Württb.' S. 50 gezeigt
hat. S. 201 Z. 7 1. ductam. Misner S. 198 Anm. 5 ift
Joh. Schwertfeger (Enders 1, 303).

Sehr intereffant ift die von Friedensburg aus der
Ambrofiana in Mailand gewonnene Korrefpondenz Mo-
rones mit Sadolet wegen deffen Briefs an Melanchthon
vom 17. Juni 1537, der Eck, Cochläus, Fabri und Naufea
in äußerfte Erregung gebracht, fo daß der Nuntius dem
Kardinal die Äußerungen des Mißfallens aus jenen Kreifen
mitteilte, aber fich auch mit Entfchiedenheit gegen diefe
unfruchtbare Polemik und das Treiben der Literaten aus-
fprach. ,Er geißelt die Blindheit der katholifchen Eiferer
in Deutfchland, die nichts verftehen als fchimpfen und
fich keinen anderen Modus des Umgangs mit den
Neueren vorzuftellen vermögen, als diefe durch die gröb-
ften Schmähungen zurückzuftoßen.'

Nik. Müller teilt den Bericht Melanchthons mit,
den er auf die Anfrage Brücks wegen der von der Herzogin
Elifabeth in Rochlitz dem Kurfürften Joh. Friedrich mitgeteilten
Befürchtung einer Gegenfchrift Luthers gegen
Huld. Neobulus (Lenings) Schrift über die Doppelehe am
8. März 1543 erftattet hatte. Bemerkenswert ift die Äußerung
Melanchthons über die böfen Reden, die er zu hören
bekam über die Verbreitung des Schandbuchs in .Meißen'
und den ,Fürwitz' in Freiberg.

Zwei treffliche Beiträge hat F. Roth aus dem Augsburger
Archiv beigefteuert. Die erfte betrifft die Frage
der Kirchengüter, welche 1537 in Schmalkalden und 1538
in Braunfchweig auf dem Tag des Schmalk. Bundes unter
Vorlage eines Gutachtens von Straßburg angeregt wurde.
Roth zeigt, daß diefes Schriftftück von Butzer flammt,
und ohne Namen des Verfaffers bei Hortleder gedruckt
ift, und beftimmt den Unterfchied desfelben von Butzers
Buch ,Von Kirchengütern', der fich aus der andersartigen
Adreffe und Ablicht beider (S. 312) erklärt. Sodann teilt
er das von Musculus entworfene und zugleich mit Wolfart
dem Rat vorgelegte Gutachten mit, das keine andere
Verwendung von Kirchengütern als zum Zweck der
Kirchen- und Armenpflege anerkennt und den Aufwand
auf Kirchbau und Kirchenzier aufs Notwendigfte be-
fchränkt.

Weiter teilt Roth den Briefwechfel Gereon Sailers
mit den Augsburger Bürgermeiftern G. Herwart und
Simprecht Hofer April bis Juni 1544 vom Reichstag in
Speier mit. Der einflußreiche Stadtarzt und Kirchenpolitiker
Sailer tritt hier in fehr fcharfe Beleuchtung.
Sein Urteil über den Reichstag und die Fürften ift bitter,
aber nicht unverdient (vgl. das Urteil über die Evange-
liften S. 129). Wertvoll ift auch was Sailer für die Biographie
von Thom. Naogeorgius, Leonh. Beyer und dem
heffifchen und württb. Staatsmann Nik. Maier gen. Müller
bietet. Ein Stimmungsbild ift der von Tfchackert mitgeteilte
Bericht von Ant. Corvinus über das Colloquium
zu Regensburg 1541 an feine Brüder und Gevattern, der
Beachtung verdient mit feinen Urteilen über Karl V. und
Ferdinand, dem Bericht über den Befuch evangelifcher
Predigten nicht nur durch Pfalzgraf Friedrich und feine
Neffen, Ottheinrich und Philipp, fondern auch durch den
Kurfürften Ludwig, der humoriftifchen Äußerung Luthers

| über fein Schreiben gegen Herz. Heinr. von Braunfchweig,
der fchönen mutigen Äußerung Melanchthons, er wolle
eher feinen Kopf laffen, als den Satz von der Unfehlbarkeit
der Kirche annehmen. A. Hafenclever ftellt feft,
daß das von Druffel, Abh. der kgl. bayr. Akad. Klaffe III,

j Bd. XIX, Abt. 2, 495—500 (was für eine Umftändlich-
keit des Zitierens!" Hier füllten die Akademien Abhilfe
fchaffen!) mitgeteilte Schreiben aus dem Jahr 1544
flammt und von der Neuburger Regierung und Ottheinrich
ausgeht, die alfo die intellektuellen Urheber des
Heidelberger Vertrags vom Ii. Febr. 1545 find. F. Kol-

I dewey bringt eine Weihnachtspredigt des damals 23jäh-
rigen Cafelius von 1556 zu erneutem Druck.

Nabern. G. Boffert.

! Rockwell, Lic William Walker, Die Doppelehe des Landgrafen
Philipp von Hessen. Marburg, N. G. Elwert 1904.
(XX, 374 S.) gr. 8" M. 7-

Daß Luther und Melanchthon dem Landgrafen Phi-
J lipp geftatteten, zu feiner erften Frau eine zweite hinzu-
1 zunehmen, wird bekanntlich von den Gegnern des Prote-
I flantismus mit Vorliebe als einer der ftärkften Beweife
[ für die fittliche Minderwertigkeit der Reformatoren an-
1 geführt. Aber auch die Proteftanten flehen nicht an,
j wegen diefer Erlaubnis die Reformatoren, namentlich aber
Luther, mit den fchwerflen Vorwürfen zu überhäufen.
Diefer Umfland hat den Verfaffer der vorliegenden Schrift
[ zu einer Unterfuchung darüber veranlaßt, wie weit diefe
j Vorwürfe berechtigt find. Zu diefem Zweck gibt er
! zunächft unter dem Titel: Die Gefchichte der Doppelehe
eine äußerft forgfältige Darflellung der tatfächlichen Vor-
j gänge. Wer etwa der Meinung fein follte, daß, nach-
j dem Lenz im Briefwechfel des Landgrafen mit Bucer über
i diefe Dinge die wichtigften Enthüllungen gemacht hat,
fich kaum noch etwas Neues hierüber fagen laffe, wird
von dem Verfaffer alsbald eines Beffern belehrt. Durch
| fcharffinnige Benutzung der fchon bekannten fowie der
I erft von ihm erfchloffenen Quellen weiß der Verfaffer die
I Tatfachen oft in ein ganz neues Licht zu fetzen. Völlig
überzeugend weift er unter anderem nach, daß der Landgraf
bei feinem Vorgehen in keiner Weife durch wieder-
täuferifche Lehren beeinflußt wurde, wie andererfeits auch
die Wiedertäufer in Münfter nicht ohne Weiteres durch die
Schriften und Predigten der Reformatoren zur Einführung
der Polygamie beftimmt worden find, daß vielmehr
das Beifpiel der Erzväter auf beide von entfcheidendem
Einfluß war. Am überrafchendften dürfte aber wohl für
die Me ften der meines Erachtens durchaus gelungene
Nachweis fein, daß der berüchtigte Wittenberger Rat-
fchlag, durch welchen Luther und Melanchthon ihre Einwilligung
zu der Doppelehe des Landgrafen gaben, nicht,
wie man bisher glauben mußte, von Melanchthon verfaßt,
fondern in Heften und zwar wahrfcheinlich unter Mitwirkung
von Julius Winter entworfen worden ift. Diefer
Entwurf wurde von Melanchthon beinahe wörtlich ab-
gefchrieben, und unter diefe Abfchrift haben dann er
felbft, Luther, Bucer und die heffifchen Theologen ihre
Namen gefetzt! Übrigens rief die Doppelehe des Landgrafen
, wie wir aus dem 6. Kapitel des 1. Teiles erfehen,
bei einigen heffifchen Geiftlichen lauten Widerfpruch hervor
, und diefer wurde dem Landgrafen fo unbequem,
daß er die Geiftlichen z. T. aus dem Lande entfernte.
Daß Philipp das Eingehen einer Doppelehe auch andern
erlaubt habe, ift ebenfowenig zu beweifen wie die Behauptung
, daß in Heften außer der Doppelehe des Land-