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Ausgabe:

1905

Spalte:

676-678

Autor/Hrsg.:

Dombart, Bernhard (Ed.)

Titel/Untertitel:

Aurelii Augustini, Sancti, episcopi, de civitate Dei libri XXII. Vol. II. Lib. XIV - XXII 1905

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Ort, Abfaffungszeit, Lebensftellung des Unbekannten
foweit Lftzulegen, daß er einen beftimmten Mann, den
römifchen Senator üecimius Hilarianus Hilarius für
den Ambrofiafter einfetzen darf; ein letzter Abfchnitt
handelt von den verfchiedenen Ausgaben feiner Werke.
Kapitel VI (S. 195—257) befchäftigt fich dann noch mit
dem Bibeltext diefes Hilarius, dem Umfang feines Kanons,
feiner Stellung innerhalb der vorhieronymianifchen Texte
der lateinifchen Kirche; bei den Paulusbriefen wird die
genauefte Vergleichung diefes Textes mit denen des
Cyprian und des Lucifer durchgeführt, und als wahrfchein-
lich befunden, daß der cyprianifche Text der Briefe, der
die ältefte lateinifche Lberfetzung darfteilen möge, bei
Lucifer in einer Überarbeitung vorliege, die im Texte des
Ambrofiafter einer nochmaligen Glättung unterzogen
worden fei.

So viel Intereffantes der 2. Teil enthält, — das Re-
gifter der Bibelzitate S. 264—7 wird dazu helfen, daß
das wertvolle Material bei den neuteftamentlichen Textkritikern
wie den Editoren von lateinifchen Kirchen-
fchriftftellern gebührende Beachtung findet — ich fchätze
den Ertrag der erften Hälfte höher ein. Wenn Souter
uns doch verfichert, daß die bisher gedruckten Texte des
Kommentars, noch viel mehr aber der Quättionen, wofür
er auch faft auf jeder Seite Belege beibringt, voll
arger Entftellungen find, wenn wahrfcheinlich der
Kommentar, ficher die Quäftionen in 2 verfchiedenen
Formen ediert worden find, von den Quäftionen fogar
noch eine dritte, allerdings wohl fremder Hand zuzu-
fchreibende Ausgabe exifliert, fo werden wir für die
Bibeltextforfchung, wo es auf die Sicherheit bei jedem
Buchftaben ankommt, doch warten müffen, bis die neuen
Ausgaben der Wiener Akademie erfchienen find, die für
die Kommentare der Pater Brewer, für die Quaestiones
A. Souter übernommen haben; gottlob dürfen wir
bei beiden auf gründliche, echt wiffenfchaftliche Verarbeitung
des neuen handfchriftlichen Materials —
und doch auch wohl in nicht ferner Zeit? — rechnen.
Daß der Text unfers Autors der von Hieronymus feiner
Vulgata zugrunde gelegte gewefen ift, würde ich gerade
nach einem Blick auf die S. 209 f. abgedruckten
Texte von Apc. 2, 12—26 nach Ambr. Vulg. und Primarius
bezweifeln; nahe Verwandtfchaft der beiden bedürfte aber
nicht erft eines Nachweifes. Und in Kapitel 5 möchte
ich den Namen des Hilarius — wobei Auguftin bloß an
den Bifchof von Poitiers dachte — für eine Vermutung
halten, von nicht höherem Wert als die jüngere, die
den Ambrofius vorzog. Datum, ca. 375, und Rom als
Aufenthaltsort des Verfaffers ftanden fchon ziemlich feft;
daß der Mann nicht Presbyter gewefen fein könne, dürfte
auch durch Souter noch nicht bewiefen fein. Und am
wenigften leuchtet die Identifikation mit jenem Hilarius
ein, der 377 in Afrika als Prokonful gewirkt und in
Rom 383 und 408 das Amt des praefectus Urbi bekleidet
hat. Daß diefer Mann fchon um 380 Predigten für
Bifchöfe, die felber keine verfaffen konnten, herausgegeben
haben follte, will nicht einleuchten; und unbegreiflich
dünkt mir, daß die eifrige fchriftftellerifche Tätigkeit
eines fo hochgeftellten Mannes von feinen Zeitgenoffen
völlig überfehen worden wäre: den Afrikanern ift diefe
Ignoranz bei ihrem Präfekten fo wenig zuzutrauen wie
dem in der römifchen Ariftokratie bekanntlich vorzüglich
eingeführten Hieronymus. Souter folgt ja hierin
auch nicht blind dem Meifter G. Morin, der feinen
Isaac Iudaeus neuerlich zugunften jenes Präfekten
Hilarianus hat fallen laffen: mir icheint die 2. Hypo-
thefe zwar erträglicher als die erfte, aber berechtigt doch
auch nur für den Fall, daß wir durch Offenbarung wüßten,
der Verfaffer jener beiden herrenlofen Werke fei ein uns
anderweitig bekannter Mann. Vorläufig ift der Unbekannte
noch nicht wieder entdeckt; das fchlichte non
liquet ift den verfchämten Zweifeln am Hilarianus praefectus
vorzuziehen.

Der erfte Teil von Souters Buch ift ein Meifterftück
folider, wohlgefchulter und befonnener Forfchung. Zu
verbeffern ift ganz weniges; vermehren läßt fich das
aus Stil und Wortfehatz beigebrachte Material Souters
natürlich mannigfach, aber faft nie, wo er Vollftändig-
1 keit in Anfpruch nimmt. Nummern wie nutu Dei, ob-
noxius, intimare dürften in dem Regifter S. 18 ff. ohne
Schaden fehlen, fie enthalten kaum etwas für Ambr.
Charakteriftifches;bei incarnandus S. in trage man nach:
2 qu. N. T. 2, S. 141 bei suggero qu. 127 col. 2380; auf
S. 68 gehört I98B nicht in die Reihe der bei Ambr.
beliebten Paare gleichbedeutender Subftantive; denn
versutia und calliäitas haben verfchiedene Genetive zu
näherer Beftimmung neben fich, dort hominum, hier
humanae sapientiae. S. 35 wird ein Paffus aus quaest. 115
(p. 2357) mit einem in den Drucken nicht vorgefundenen,
vor dem Acc. c. Inf. aber auch unerträglichen quia
wiedergegeben. Die Korrektur des rätfelhaften Fruxilla
S. 33 n. 4 in dem Katalog heidnifcher Göttinnen in
Phryx illa = Mater Magna ift ingeniös, aber doch zu
kühn, da unfer Verf. fonft ruhig von der Magna Mater
redet; auch gegen die Identifikation des römifchen
Diakonen von nimia stidtitia, qui nennen habet falsi Dei
(fo die Handfchriften ftatt des gedruckten Falcidiil) in
qu. 101 mit dem aus dem Papftbuch bekannten Con-
cordius habe ich ftarke Bedenken; das Spiel mit dem
Namen hätte fich bei diefem Unruheftifter im römifchen
Klerus wohl anders geftaltet.

Einer fehr erheblichen Erweiterung wäre Kapitel IV:
Identity of thouglit fähig. Aber fie muß einem Theologen
vorbehalten bleiben; der wird nicht bloß das
Verhältnis des Ambrofiafter zu Irenaeus — Souter meint,
deffen lateinifche Überfetzung fei ein Produkt des
4.Jhdts. +—, Tert., Pf.-Clemens, Victorinus Petab., Hilarius
Pict., feltftellen, denen ich noch Lactanz, Minucius
Felix und Firmicus Maternus beizufügen bitte, fondern
auch die unbedingte Gleichartigkeit der religiöfen und
fittlichen Gedanken fowie der theologifchen Formeln in
den beiden Werken aufzeigen, die den weitaus be-
deutendften Zeugen für das Chriftentum der Römer in
der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts abgeben.

Allein mit allem Weiteren zu diefem Thema wird
man warten, bis die neuen Texte erfchienen find: vorderhand
wiffen wir ja noch gar nichts Sicheres über
Zuftand und Wert der dritten Ausgabe der Quäftionen,
und über die zweite (mit Recht von S. für die ältefte
gehaltene) viel zu wenig. Souter hat eben ein Stück
| von der Einleitung zu einer koftbaren Pldition hierhin
abgefchoben; die ftark erregte Wiffbegierde wird er auch
bald befriedigen wollen.

Marburg. Ad. Jülicher.

Aurelii Augustini, Sancti, episcopi, de civitate Dei libri
XXII. Tertium recognovit B. Dombart. Vol. II.
Lib. XIV—XXII. Lipsiae, in aedibus B. G. Teubneri
MCMV. (XVI, 635 p.) 8° M. 4.20

Daß vor der Recenfion der 22 Bücher Auguftins
über den Gottesftaat, die E. Hoffmann für das Wiener
Corpus scriptt. eccles. lat. ausgearbeitet hat, die Ausgabe
Dombarts zweifellofe Vorzüge befaße, und daß Hoffmann
in mancher Hinficht von ihr abhängig war, habe ich an
diefer Stelle 1900, 101—104 zum Ausdruck gebracht. Ich
begrüße es darum mit Freude, daß Dombart zunächft
wenigftens den 2. Teil feiner Ausgabe in einer dritten
Auflage hat erfcheinen laffen, die von der unermüdlichen
Arbeitsluft und -kraft des verdienten Mannes ein fchönes
Zeugnis ablegt. Wiederum hat er nicht bloß alte Handfchriften
durchgeprüft, fondern neue collationirt, vorzüglich
einen Ratisbonensis X sei., über deffen Verwandtfchaft
teils mit feinem Augustanus, teils mit dem
Frisingensis er einwandfreie Mitteilungen macht; auch