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Ausgabe:

1905 Nr. 14

Spalte:

408-409

Autor/Hrsg.:

Müller, Johannes

Titel/Untertitel:

Von den Quellen des Lebens. Sieben Aufsätze 1905

Rezensent:

Niebergall, Friedrich

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Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 14.

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Geier, Rechtsprakt. Dr. Fritz, Die Durchführung der kirchlichen
Reformen Josephs II. im vorderösterreichischen
Breisgau. Eine durch die rechts- und ftaatswiffenfchaft-
liche Fakultät der Univerfität Freiburg i. Br. mit einem
vom Großherzogl. Badifchen Unterrichts-Minifterium
ausgefetzten außerordentlichen Preife gekrönte Un-
terfuchung. (Kirchenrechtliche Abhandlungen. Herausgegeben
von U. Stutz. 16. und 17. Heft.) Stuttgart
, F. Enke 1905. (XII, 248 S.) gr. 8° M. 9 —

So viel ich weiß, ift das die erfle Arbeit, die für ein
beftimmtes Gebiet die Durchführung und Wirkung der
jofephinifchen Gefetzgebung nach allen Seiten befchreibt.
Für den Breisgau befteht hier ein befonderes Intereffe,
nicht nur weil feine geographifche Lage und ftaatsrecht-
liche Stellung im Ganzen der habsburgifchen Befitzungen
eigentümlich ift und infolgedeffen auch die jofephinifche
Reform auf eigentümliche Schwierigkeiten ftößt, fondern
auch weil die Nachwirkungen des jofephinifchen Syftems
nirgends fo ftark und anhaltend gewefen find, wie hier:
unter ihm wandelt fich, wie der Verf. fagt, der öfterrei-
chifche Breisgau aus einem heftigen Gegner zu einem be-
geifterten Anhänger der Aufklärung: ,im Breisgau wurzelt
der badifche Liberalismus'.

Die Grundrichtung der jofephinifchen Reform ift bekannt
; daß die territorialiftifch-ftaatlichen Gefichtspunkte
durchaus überwiegen, betont der Verf. mit vollem Recht.
Ebenfo ift bekannt, daß die Anfänge des Syftems faft
überall fchon unter Maria Therefia lagen, die Wurzeln
des Territorialismus noch viel weiter hinaufreichen. Diefe
älteren Linien hat Geier, wenigftens foweit fie die Regierung
der Maria Therefia betreffen, auch für den Breisgau überall
hervortreten laffen. Aber das Intereffe des Buchs
liegt vor allem in der Darfteilung, wie die Gefetze und
Verordnungen gerade im öfterreichifchen Breisgau im einzelnen
wirken. Hier ift alles neu; die ganze Darfteilung
ift aus den Akten gefchöpft, die die Archive bergen.

Es ift unmöglich, von den Ergebniffen ein eingehendes
Bild zu geben. Ich kann nur ein kurzes Wort von
den befonderen Schwierigkeiten fagen, die fich nach der
Darftellung des Verf.s den jofephinifchen Maßregeln hier
entgegenftellten und fchließlich zur Folge hatten, daß bei
weitern nicht alles gelang, was fonft in den öfterreichifchen
Kernlanden durchgeführt wurde. Politifche und wirtfchaft-
liche Verhältniffe treten dabei durchaus in den Vordergrund
. Der Breisgau ift umgeben und teilweife durchfetzt
von andern kleinen und kleinften reichsunmittelbaren Gebieten
; dazu greifen fünf Bistümer hinein, deren Inhaber
gleichfalls reichsunmittelbare Fürften find: Konftanz, Bafel,
Straßburg, Chur, Augsburg; endlich befteht eine lebhaft
entwickelte ftändifche Selbftverwaltung, in der die Vertreter
der Ritterorden, Benediktinerklöfter und Kollegiat-
ftifter die erfte Rolle fpielen. Diefe geiftlichen Inititute,
vor allem St. Blalien, haben aber wiederum einen höchft
zerfplitterten Befitz von Gütern, Pfarreien und Seelforge-
ftationen in andern Territorien. So kommt zu den Reibungen
mit Bifchöfen und Ständen noch ein praktifcher
Punkt von höchltem Gewicht: die territorialiftifche Politik
des Kaifers, die z. B. die im Breisgau gelegenen Güter
auswärtiger, befonders geiftlicher Fügentümer befteuern
will, ruft Gegenmaßregeln der auswärtigen Territorialherren
gegen die öfterreichifchen Klofter- und Stiftungsgüter
ihres Gebiets hervor und zwingt den Kaifer, der
hier am kürzeren Ende des Hebels fitzt, von feinen
Verfuchen abzuftehen. Ähnliche Verhältniffe beliehen
auch bei der Einziehung derKlölter und ihrer Güter: wenn
Öfterreich Klofter aufhebt, die in feinem Gebiet liegen,
fo zieht der markgräflich-badifche Nachbar deren
Güter, die in feinem Land liegen, für fich ein. Ein guter
Teil der breisgauifchen Klofter hatte es fo dem lutheri-
fchen Nachbar zu danken, daß fie nicht mit aufgehoben
wurden: die Säkularifation konnte bei weitem nicht in

dem Umfang wie in den öfterreichifchen Kernlanden durchgeführt
werden. Eine ähnliche verwundbare Stelle tritt
hervor bei dem Verfuch, die Breisgauer Pfarreien von
außeröfterreichifchen Landdekanaten abzulöfen. Auch hier
muß man einlenken. Nicht minder fcheitert der Verfuch,
das Vermögen der zur Auflöfung verurteilten Bruder-
fchaften bei den öffentlichen Fonds anzulegen, an der Tatfache
, daß die Kapitalien an kleine Leute auf dem Land
ausgeliehen und zum guten Teil einfach nicht zurückzufordern
waren, ohne fie zu ruinieren und den Kredit des
Landes noch ltärker zu fchädigen, als es ohnehin fchon war.

Ein intereffanter Konflikt entfteht andererfeits mit den
Bifchöfen, deren Sprengel in den Breisgau fallen. Hier
ift eine Anzahl von Fragen durch Verträge geregelt, die
in früheren Zeiten, vom 15. bis ins 18. Jhdt. hinein zwi-
fchen den Bifchöfen einerfeits und dem Haus Öfterreich
oder den geiftlichen Inftituten andererfeits gefchloffen worden
find, über die bifchöfliche Gerichtsbarkeit in Zivil-
und Straffachen, über die geiftlichen Zehnten und andere
Einkünfte (Spolien) fowie die Abgaben des Klerus an die
Bifchöfe (vor allem die Annaten). Hier ift es fehr in-
tereffant, wie in den verfchiedenen Behörden, die mit der
Durchführung zu tun haben, das territorialiftifche Naturrecht
und die Achtung vor dem pofitiven Vertragsverhältnis
oder auch die Rückficht auf die eigenen Verhältniffe
einander entgegentreten, und der Kaifer meift dem erfteren
beitritt. Eine ganze Anzahl folcher Verträge teilt Geier
im Anhang mit. Was in ihnen feftgeftellt wird, ift gerade
in den älteften meift kein neues Recht, fondern nur die
bisherige Übung, der modus vivendi, der fich in der Praxis
gebildet hat. Solche Verträge find fchon im Mittelalter
in großer Menge gefchloffen. Sie Hellen die Kompromiffe
zwifchen den Grundfätzen des kanonifchen Rechts und
den beginnenden Landeshoheitsbeftrebungen dar. Wir
kennen fie noch viel zu wenig!

Das ganze Buch, vor allem das Urteil über den Gang,
die Motive und den Erfolg der jofephinifchen Maßregeln ift
von größter Sachlichkeit und Billigkeit, die Darfteilung
ruhig und nicht zu breit. Das Buch gehört wohl zu den
fchönen Ergebniffen der kirchenrechtlichen Lehrtätigkeit
von U. Stutz.

Tübingen. Karl Müller.

Müller, Dr. Johannes, Von den Quellen des Lebens. Sieben
Auffätze. München, C. H. Beck 1905. (VIII, 364 S.) 8n

M. 3—; geb. M. 4 —

Diefes Buch enthält fieben Auffätze, von denen fechs
bereits in den von dem Verf. herausgegebenen ,Blättern
für perfönliches Leben' erfchienen find, während der
letzte neu ift. Wir wollen verfuchen, den Hauptgedanken
jedes Auffatzes kurz zu nennen, um einen Eindruck von
der eigenartigen Gedankenwelt zu geben. 1. Was ift
Wahrheit? Sie wird meift gefucht, aber nie gefunden
in Begriffen, die die Welt nachbilden; denn fo findet man
Wahrheiten, aber nicht die Wahrheit, nämlich den Sinn
des Lebens und die Grundwirklichkeit des Dafeins. Diefe
fpricht nur im unmittelbaren Leben zu den Menfchen,
weil fie felbft Leben ift. Sie offenbart fich am hellften
in Chriftus, weil in ihm die Wahrheit des Menfchen
fchleierlos und unüberbietbar fich verkörpert hat, die
Wahrheit der Menfchen freilich fleht noch aus und muß
durch Rückgang auf den in unferer Seele keimhaft vorhandenen
Sinn für fie und mit Hilfe Jefu geftaltet werden
. 2. Atheismus. Er ift ebenfowenig wie die Gottesidee
theoretifch zu beweifen, da jeder Beweis nur eine
Vorftellung von Gott trifft. Statt fich mit den ,begriffs-
ftützigen' Menfchen herumzuzanken, flatt fich durch die
immerwährende Veränderung der Gottesvorflellungen irre
machen zu laffen, die eine Wirkung des treibenden Lebens
aus Gott find, follen wir Chriften die Herrfchaft
J und Macht Gottes durch die Taten des Lebens bekennen
| und darauf hinarbeiten, daß der Sinn für das Einfache