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Ausgabe:

1905 Nr. 14

Spalte:

403

Autor/Hrsg.:

Palles, Konst. M.

Titel/Untertitel:

Peri ton mysterion tes metanoias choi toy eychelaioy chata to dichaioy 1905

Rezensent:

Kattenbusch, Ferdinand

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Seite 1

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403

Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 14.

404

gehabt haben als die Stadtbifchöfe, die die enicxojtoi
fchlechthin hießen. Ob das darauf deutet, daß fie fpäter
aufkamen, als diefe, oder nur allmählich zurückblieben,
muß dahin gehellt bleiben. Wir lernen die Chorbifchöfe
mit Namen erft in der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts
kennen, und von vornherein treten fie da als Objekte
einer Gefetzgebung auf, die ihre Wirkfamkeit zu be-
fchränken trachtet. Mit der Zeit mag ihre Zahl zu groß
im Verhältnis zu der der Stadtbifchöfe geworden fein,
fo daß letztere in ihnen eine gewiffe Gefahr erkannten.
Denn die Städte waren doch die eigentlichen Träger
zumal auch der geiftigen Entwicklung des Chriftentums,
und die ,Landbifchöfe' mögen oft rechte rustici gewefen
fein. So begann ein Prozeß der rechtlichen Subordination
der ymoa und ihrer Bifchöfe unter die otöXiq, nicht die
prrtQOJtolic, fondern ,ihre' jcöXiq. Das Verhältnis von
ycboa und jioXig war nun freilich längft nicht überall
rechtlich das gleiche. Es gab Provinzen, in denen kaum
,Städte' exifberten, fo z. B. Kappadozien, wo die vcopa
alfo naturgemäß eine größere Bedeutung befaß als wo
die Städte fich drängten. Vielleicht läßt fich hier ein-
fetzen, um das Detail der nicht immer durchfichtigen
Notizen über den Chorepifkopat doch noch weiter zu
lichten, als G. vermag.

Göttingen. F. Kattenbufch.

PäXX-qg, KcovCt. M., Hsqi zeüv fivGzijQioiV' zijg fiezavoiag
xal zov ev%eXaiov xcczd zo öixaiov zrjg ÖqO-oö6§ov
ävazoXixijq ixxXrjßiaq. Ev A&rjvaiq, xvjioyoacpelov
,'Eörla' 1905. (125 S.) 8°

In dem Jahrgang 1899 diefer Zeitfchrift Nr. 14 be-
fprach ich eine kirchenrechtliche Schrift des Verf.s. Eine
weitere Schrift diefer Art von ihm möchte ich hier
wenigftens nennen; fie behandelt eine Frage des kirchlichen
Güterrechts, die Unveräußerlichkeit des Kirchenvermögens
: Tb AvcmaXXoxoicoxöv xrjq exxXrjöiaßxixrjq
jcEQiovöiaq xaxa xb öixaiov xrjq oqQ-oöo^ov avaxoXixrjq
ixxX.rjoiaq, 1903, 98 S. — eine Schrift, die unfere Kirchenrechtslehrer
fich nicht entgehen laffen dürfen. Die oben
bezeichnete Schrift ift ebenfalls fpeziell charakterifiert
durch ihre Rückficht auf das öixaiov der orthodoxen
Kirche in Hinficht der beiden genannten Myfterien. Der
Verf. ift ein guter Kenner auch des abendländifchen
Kirchenrechts und zieht die römifchen Definitionen und
Verordnungen überall zum Vergleich mit denen feiner
Kirche heran. Er hat das vorliegende Werk dem Pro-
feffor der katholifchen Theologie H. Lämmer in Breslau
gewidmet und dokumentiert dadurch deutlich, daß er
den Konfenfus feiner und der römifchen Kirche fo weit
als möglich pflegen will. In der ,Lehre' von den Sakramenten
ift in der Tat ein nicht geringer Konfenfus beider
,katholifchen' Kirchen zu konftatieren, ein Konfenfus,
der fich befonders in den letzten Jahrhunderten entwickelt
hat. Die römifche Kirche ift und bleibt der
orientalifchen Kirche jedoch überlegen in der begrifflichen
und rechtlichen Austüftelung aller für die Sakramente
in Betracht kommenden Verhältniffe. Was der
Verf. bringt, ift wegen feiner Exaktheit und Vollftändig-
keit in feiner Art fehr willkommen. Die liturgifche Seite
der Myfterien, vollends die lebendige Sitte ihrer Feiern
intereffiert ihn offenbar nicht: es handelt fich für ihn
nur um das, was dem Begriffe und Rechte nach für Buße
und Gebetsöl maßgebend ift. Ich bedauere, daß er fich
feine Aufgabe nicht umfaffender geftellt hat und neben
der Lehre nicht auch den wirklichen Brauch bezüglich
diefer beiden Myfterien, fpeziell foweit Hellas oder der
griechifche Teil der orthodoxen Kirche in Betracht
kommt, dargelegt hat. Ich würde gern etwaige Ergänzungen
zu meinem Art. ,Ölung, letzte' in Haucks
Realencyklopädie, Bd. XIV, erfahren haben.

Göttingen. F. Kattenbufch.

Acta Salzburgo-Aquilejensia. Quellen zur Gefchichte der
ehemaligen Kirchenprovinzen Salzburg und Aquileja.
Band I. Die Urkunden über die Beziehungen der
päpftlichen Kurie zur Provinz und Diözefe Salzburg
(mit Gurk, Chiemfee, Seckau und Lavant) in der
Avignonefifchen Zeit: 1316—1378. Gefammelt und
bearbeitet von Alois Lang. Beilage: Karte der Salzburger
Provinz im XV. Jahrhundert. Erfte Abteilung:
1316—1352. (Quellen und Forfchungen zur öfter-
reichifchen Kirchengefchichte, herausgegeben von der
öfterreichifchen Leo-Gefellfchaft in Wien. Serie I.)
Graz, ,Styria' 1903. (XCI, 367 S.) 4» M. 10 —

.Nichts ift ohne Rückficht gut', fo möchte man mit
Shakefpeare fagen angefichts gewiffer Publikationen, die,
wie die vorliegende, ihr ,Entftehen in erfter Linie der
Eröffnung der Vatikanifchen Archive' verdanken. Wer
wollte leugnen, daß die hiftorifche Forfchung feiten eine
ftärkere Anregung empfangen hat, als durch die Öffnung
der ehernen Pforten des Vatikans? Aber auch hier
folgen dem Lichte die Schatten. Ohne Plan und Syftem,
ohne Fühlung unter fich, ohne Kenntnis des Arbeitsfeldes
und vor allem ohne klare Anfchauung von der
Natur des bereitliegenden Materials haben fich die
Forfcher, Private ebenfo wie Korporationen und Staaten,
auf das päpftliche Archiv, man muß fagen, geftürzt, von
dem Wunfche geleitet, in kurzer Zeit möglichft viel in
Sicherheit zu bringen und vor allem den zahlenden Auftraggebern
eine recht ftattliche Ausbeute zu präfentieren.
Es kann nicht deutlich genug ausgefprochen werden, daß
die vatikanifchen Forfchungen von Anbeginn durch zwei
völlig unwiffenfchaftliche Momente beeinflußt, oft fogar
beherrfcht worden find. Das eine war die Eile. Man
fürchtete, die neueröffneten Schachte könnten eines
fchönen Tages wieder .ftillgelegt' werden, und man nahm
fich deshalb nicht die Zeit, das Terrain auf feinen Gehalt
zu unterfuchen und den Abbau dort zu beginnen, wo er
wirklichen Ertrag verfprach. ,Die unerfchöpt liehen Reichtümer
des Vatikanifchen Archivs' galten den maßgebenden
Perfönlichkeiten als felbftverftändlich. Daß es auch in
diefem Archiv, wie in jedem andern, Steppenland neben
fchwarzer Erde und dürren Sand neben echten Goldadern
gibt, bedachte man nicht. Schlimmer noch wirkte ein
Zweites. Der größte Teil der Arbeiten wurde aus öffentlichen
Mitteln unterftützt, die Stellen aber, die darüber
verfügten — Minifterien, Provinziallandtage ufvv. —, einer
wirklich wiffenfehaftlichen Anfchauung feiten zugänglich,
wollten nicht nur recht bald ,etwas fehen', fie wollten
auch ihr gutes Geld nur für ihre eigenen Intereffen hergeben
. So wurde das Archiv der Päpfte, das die Denkmale
der univerfellften, weltumfpannendften Pläne, Taten
und Kämpfe birgt, zum klaffifchen Tummelplatze der
— Provinzial- und Lokalgefchichte. Daß man fich zum
minderten auf die Gefchichte des eigenen Volkes und
Vaterlandes zu befchränken habe, galt lange Zeit den
Leitern ftaatlicher Inftitute als ausgemachte Sache. In-
folgedeffen hat die nächfte und natürlichfte Aufgabe der
Forfchung, die auch ohne Zweifel den befonderen Be-
dürfniffen der Landes- und Volksgefchichte am meiften
gedient hätte, nämlich die Papftgefchichte, lange Zeit auf
Bearbeitung warten müffen, und noch heute fleht fie nicht
auf dem Platze, der ihr gebührt. Statt deffen wuchs,
unter einer wahrhaft beklagenswerten Zerfplitterung und
Vergeudung von Arbeitskräften, die Zahl der Urkunden-
fammlungen zur Gefchichte einzelner Länder. Zwar ift
mit der Zeit und bei zunehmender Kenntnis des Arbeitsfeldes
und der Arbeitsbedingungen manches beffer geworden
, aber die Wirkungen ihrer Nativität hat die vati-
kanifche Forfchung noch lange nicht überwunden; noch
immer wirken jene erften, unter den erwähnten ungün-
ftigen Einflüffen unternommenen Arbeiten wie mit fug-