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Ausgabe:

1905 Nr. 11

Spalte:

335-338

Autor/Hrsg.:

Koppelmann, Wilhelm

Titel/Untertitel:

Kritik des sittlichen Bewußtseins vom philosophischen und historischen Standpunkt 1905

Rezensent:

Ritschl, Otto

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335

Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. II.

336

Koppelmann, Ober-Lehr. Lic. Dr. Wilhelm, Kritik des sittlichen
Bewußtseins vom philofophifchen und hiftorifchen
Standpunkt. Berlin, Reuther & Reichard 19XD4. (VIII,
385 S.)gr.8" M. 6 —

Das vorliegende Buch ift eine der bellen Leiftungen
auf dem Gebiete der philofophifchen Ethik. Der Verf.
verfügt über ausgebreitete Kenntniffe, er ift fcharffinnig, ;
gewandt und von edlem fittlichen Pathos erfüllt. In feiner I
Grundauffaffung der Sittlichkeit ift er durch Kant beeinflußt
, in ihrer Ausführung jedoch felbftändig, wenn nicht I
originell. Er legt Gewicht darauf, die Ethik ,in erfter 1
Linie' als eine ftrenge Wiffenfchaft zu behandeln, die
nicht gute Ratfchläge zu geben, fondern es zunächft nur
mit dem Erkennen zu tun habe. Dann freilich, erklärt
er, fei fie wie alle Wiffenfchaften, auch für die Praxis von
großer Bedeutung, da fie fich mit einem der wichtigften
Gebiete der Erkenntnis des Menfchen befchäftige, fofern
nämlich für den handelnden und ftrebenden Menfchen
nichts wichtiger als die Selbfterkenntnis fei. Als Wiffenfchaft
aber hat die Ethik ,fchlecht und recht die Tatfachen
des fittlichen Bewußtfeins zu erklären'. Diefe
Tatfachen find das Pflichtbewußtfein, die Verfchiedenheit
der Anfchauungen von dem, was Pflicht und Gewiffen
fordern, und das Gefühl der Achtung, das uns durch ein
befonders gewiffenhaftes und pflichttreues Verhalten abgezwungen
wird. Demnach gilt es zu erklären, ,was es
mit dem Pflichtbewußtfein, der inneren Unterfcheidung
zwifchen dem Anfichguten und dem Anfichböfen auf fleh
hat', ferner ,die Quelle der einzelnen Verpflichtungen
aufzudecken', und endlich ,die eigentümliche Art der fittlichen
Beurteilung unferer felbft und anderer, d. i. die
Gefühle der Achtung und Verachtung, fowie die Ge-
wiffensbiffe zu erklären'.

Außer anderen fragwürdigen ethifchen Anfchauungen
lehnt der Verf. die altruiftifche ab, die, wie er mit Recht j
bemerkt, mit der egoiftifchen den Fehler teile, ,daß fie
völlig ratlos vor dem Begriff der Pflicht flehen'. Dann
gibt das ganze erfte Kapitel eine ,Widerlegung der Wohl-
lahrtstheorie und der von den Wirkungen des Handelns
ausgehenden ethifchen Theorien überhaupt'. Auch hierin
und in der Auffaffung, daß der Begriff der unbedingten
Verpflichtung der Zentralbegriff der Ethik fei, kann ich
dem Verf. im wefentlichen nur zuftimmen.

Nicht ebenfo aber vermag ich die von dem Verf.
geübte Methode im Verhältnis zu den ftreng wiffen-
fchaftlichen Aufgaben der Ethik für richtig zu halten.
Er verfährt nicht induktiv, fondern, hierin auch wieder
durch Kant beftimmt, deduktiv. Bezeichnend ift fchon
die von ihm gewählte Form der Darlegung feiner Gedanken
. Deren Hauptinhalt nämlich trägt er gleich im
Anfang in Thefen vor, die er beweifen will. So fällt er
fofort mit der Tür ins Haus, indem er behauptet, die
fittliche Grundpflicht fei die Wahrhaftigkeit. Diefe allein
nämlich wird nach feiner Anficht a priori erkannt. ,Sie
entfpringt aus dem Bewußtwerden des Wefens unferer
Vernunft und unferer geiftigen Funktionen' und ift demgemäß
,mit dem Bewußtfein der unbedingten Geltung
verbunden'. Sie ift ferner rein formal, ,denn fie fchreibt
nicht vor, was wir fagen und tun füllen, fondern fie verlangt
nur eine gewiffe Form des Verhaltens, nämlich daß !
bei allem Reden und Handeln Inneres und Äußeres in
Übereinftimmung flehen follen'. Sie fpaltet fich in die
theoretifche und die praktifche Wahrhaftigkeit (Zuver-
läffigkeit). Ihre praktifchen Erfcheinungsformen find
Wahrheitsliebe, Aufrichtigkeit, Treue, Gerechtigkeit, fcTir-
lichkeit ufw., die an fich gut find, während ihr Gegenteil
an fich böfe ift. Sie ift endlich ein kategorifcher
Imperativ, der aus dem Wefen der Vernunftgemeinfchaft
entfpringt.

Alle übrigen Pflichten dagegen, insbefondere die
gegen die anderen Menfchen, find nur fekundär. Infofern
find fie nicht a priori, fondern der Menfch ift in ihnen

fein eigener Gefetzgeber. Sie werden für ihn erft dadurch
zu Pflichten, daß er fie als folche anerkennt und
übernimmt. Daß er fie dann aber auch erfüllt, verlangt
von ihm die Wahrhaftigkeit. Daher find keine Verpflichtungen
zu übernehmen, welche mit diefer Grundpflicht
oder mit anderen bereits übernommenen Pflichten
im Widerfpruch flehen, und dafür zu forgen, daß alle
Aufgaben, die man übernimmt, ,foviel als möglich innerlich
zufammenhängen und fich gegenfeitig ergänzen'.
Das diefe Forderungen zufammenfaffende Gefetz der
Harmonie der Pflichten ift aber nur eine Konfequenz der
Pflicht der Zuverläffigkeit. Ebenfo ift Folge der Grundpflicht
die Pflicht der Tugendbildung. Grundlegend ift
das ,zur Herrfchaft über das Denken und Handeln gelangte
Pflichtbewußtfein', mit dem Ehrlichkeit, Gerechtigkeit
und Treue unmittelbar zufammenfallen. Sekundär
find die Tugenden der Selbftbeherrfchung, die ,fämtlich
die Disziplinierung der . . . Affekte, Stimmungen, Leiden-
fchaften, fowie des natürlichen Trieblebens zum Gegen-
ftande haben'. Und da nun, je mehr fich die Menfchheit
über ihre fittliche Anlage und deren Bedeutung klar wird,
um fo höher auch die Wertung des Menfchen als folchen
wird, fo ift die Liebe im chriftlichen Sinne die höchfte
Stufe der fittlichen Entwicklung. Infofern aber fetzt fie
die Wahrhaftigkeit voraus. Diefer und ihren Konfequenzen
wirkt andererfeits das böfe Prinzip entgegen, das ,feine
Wurzeln in dem zu Genußfucht und Ehrfucht entarteten
Triebleben' hat und in der konfequenten, prinzipiellen
Selbftfucht feine letzte Entwicklungsftufe erreicht. ,Die
Reaktion des guten Prinzips gegen ftarke Eingriffe des
böfen in feine Sphäre erzeugt die fog. Gewiffensbiffe',
die an das Normale mahnen. Kann auch das fittliche
Bewußtfein nicht aus religiöfen Vorftellungen abgeleitet
werden, beeinflußt es diefe vielmehr umgekehrt in hohem
Grade, fo ift doch die ,volle pofitive Entfaltung des guten
Prinzips ... an pfychifche Vorausfetzungen gebunden,
welche bisher nur auf dem Boden des Chriftentums erzeugt
zu werden fcheinen'. Die Hlthik Jefu aber ,ift die
reinfte, konfequentefte und höchfte Entfaltung des in
jedem Menfchen wirkfamen fittlichen Grundprinzips'.

Die von dem Verf. gegebene ,Erklärung' der Tatfachen
des fittlichen Bewußtfeins Hellt fich nicht als das
mit ätiologifchen Erkenntnismitteln gewonnene Ergebnis
analytifcher Unterfuchungen dar. Wäre der Verf. nämlich
induktiv von einer Zufammenftellung der typifchen
Erfcheinungen des Gewiffens und Pflichtbewußtfeins ausgegangen
, um regrefliv nach ihren realen Gründen zu
forfchen, fo würde er fchwerlich dazu haben kommen
können, die Wahrhaftigkeit als die fittliche Grundpflicht
vor allen anderen Pflichten auszuzeichnen. Denn dann
hätte es ihm nicht entgehen können, daß allen fittlichen
Pflichten, die eben als folche im Gewiffen fich zugleich
aufdrängen und erkannt werden, dasfelbe formale Merkmal
einer unbedingten Verbindlichkeit gemeinfam ift, das
der Verf. allein der Wahrhaftigkeit vorbehalten wiffen
möchte. Infofern aber find vor allern auch die Pflichten
der Liebe, wenn fie dem innerlich an fie gebundenen
Menfchen ganz unwillkürlich und fpontan irgend eine
Aufopferung im Intereffe eines anderen Menfchen gebieten
, nicht weniger primär, als die Pflicht der Wahrhaftigkeit
. Nun legt zwar der Verf. Gewicht darauf, daß
die Forderung der Wahrhaftigkeit rein formal im Sinne
Kants fei, indem fie nur eine gewiffe Form des Verhaltens
, nicht aber auch deffen konkreten Inhalt vor-
fchreibe. Diefer Zug ift jedoch nicht der Wahrhaftigkeit
als folcher eigen, die im wirklichen Leben niemals nur
formal, fondern ftets als ein konkretes Ja oder Nein wirk-
fam ift, fondern lediglich dem abftrakten Begriffe der
Wahrhaftigkeit, deffen der Verf. in feiner ethifchen
Theorie bedarf. Ganz ebenfo aber kann ich auch rein
abftrakte Begriffe von der Nächftenliebe bilden und z. B.
etwa fagen, diefe fei eine beftimmte Form des Verhaltens
zu den anderen Menfchen, dergemäß ich ihnen