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Ausgabe:

1905

Spalte:

5-6

Autor/Hrsg.:

Stanton, Vincent Henry

Titel/Untertitel:

The gospels as historical documents. Part. I 1905

Rezensent:

Clemen, Carl

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Seite 1

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s

Theologifche Literaturzeitung 1905 Nr. 1.

6

gehen; das Problem der biblifchen Chronologie bleibt
in unverminderter Schwierigkeit beliehen.

Leonberg. P. Volz.

Stanton, Prof. DD. Vincent Henry, The gospels as histo-
rical documents. Part L The early use of the gospels.
Cambridge, University Press 1903. (XV, 288 p.) gr. 8°

s. 7.6

Wer den vorflehenden Ober- und Untertitel zuerfl
lieft, könnte das hier anzuzeigende Buch leicht für über-
flüffig halten. Denn für die Frage nach der Glaubwürdigkeit
der Evangelien kommt es ja auf ihren Gebrauch in
der alten Kirche weniger an, als auf vieles andre. Aber
das verkennt auch der Verf. nicht, fondern will daher
auf diefen erften noch drei andre Teile folgen laffen,

Kapitel vor einer andern Stelle (Kap. 50), wo er fich
mit dem Petrusevangelium berührt, jene Quelle an. Daß
er fie aber einfach fingiere, das kann fich St. nicht
denken. ,Let it be granted', fo fagt er S. 104, jthttt £<?
might t/unk himself safe in assuming tJiat Quirinius'
register, to which he refers just before (Kap. 34), must
have contained evidence of the Birth of Jesus; but he could
not be confident that a set of details — the crucifixion
of Jesus by the Jews, their mockery of Christ by affec-
ting to regard Hirn as judge, their gainsaying the proofs
of His Messialiship, the picrcing of His hands and His
feet with nails, the partition of His raiment, or the cnume-
ration of His miracles given a little later on (Kap. 48)
— would necessarily all be inchided in the official report
of the Roman governor. And yet the whole cogency of
his argument, based on predictions of the Old Testament,
dopende d on these precise points having beeil recorded as

in denen die Kompofition der fynoptifchen Evangelien, havmg happened in the way he decläred. Ja uns will
der Charakter des vierten und fein Verhältnis zu den das in der Tat fchwer einleuchten; aber Juftm hat doch
fynoptifchen und endlich allgemeine Fragen behandelt bekanntlich (Kap. 26) auch die im Jahre 1574 wieder
werden follen. Und wenn trotzdem für jenen Haupt- j aufgefundene Statue des Semo Sancus auf der Tiberinfel
zweck eine fo eingehende Unterfuchung der äußern I als Beweis für die göttliche V erehrung des Simon Magu.s
Zeugniffe entbehrlich erfcheinen follte, fo hat fie doch ! durch die Römer angeführt; alfo dürfen wir ihm wohl
für die Frage nach der Entftehung und Kanonifierung auch jene Fiktion zutrauen. Denn was weiterhin Ter

unfrer Evangelien ihren Wert und liefert außerdem noch
manche andre Ergebniffe, die mindeftens forgfältige
Prüfung verdienen.

So führt St. gleich das kombinierte Zitat aus der
Bergpredigt bei Matthäus und Lukas, das wir I. Clem.
13, 2 und ähnlich Pol. ad Phil. 2, 3, Clem. AI., ström. II

tullian (apol. 5. 21) von Pilatusakten fagt, hat er eben
aus Juftin, wie der Verf. der Petrus- und Paulusakten,
für die fich meiner Meinung nach auch fonft keine ältere
Grundlage nachweifen läßt (vgl. meinen Paulus I, 343 ff.),
aus jenem. Was St. endlich über eine folche der uns
erhaltenen Pilatusakten vorbringt, ift vollends problema-

18 p. 476 finden, wenigftens bei diefen auf einen urchrift- j tifch —bis auf ihre fchon früher beobachtete Verwandtlichen
Katechismus zurück, der fpäter durch andre er- ! fcnaft mit dem Petrusevangelium. Zugleich aber war
fetzt worden fei. Und in der Tat laffen fich die Zitate I dasfelbe wahrfcheinlich fchon Juftin bekannt, ebenfo wie
bei Polykarp und Clemens Alexandrinus wohl nicht aus j vielleicht das Protevangehum Jacobi; jedenfalls ift die
dem fog. Clemens Romanus erklären; aber nicht doch I Vermutung St.s, daß beiden wieder eine gemeinfame
vielleicht, wie bei diefem, aus der mündlichen Tradition? , Quelle und zwar das Hebräerevangelium zu Grunde liege,
Mindeftens müßte ein urchriftlicher Katechismus doch j fchlechterdings nicht zu beweifen.

erft auch anderwärts nachgewiefen fein; das fcheint mir
aber wenigftens durch A. Seeberg, den St. übrigens
wohl nicht kennt, noch nicht geleiftet. Sein Urteil über

Sehr ausführlich behandelt er dann die Tradition
vom ephefinifchen Aufenthalt des Apoftels Johannes, an
der er — m. M. n. und trotz der Bedenken dagegen,

die fonftige Stellung des Clemens Romanus und der , die feitdem Bacon, Hibbert jouriia/igoa, 328fr., Badham,
übrigen apoftolifchen Väter zu unfern Evangelien ift ja i American Journal of Theology gOA, 539fr. und Schwartz,
richtig, aber nicht neu; ich gehe alfo darauf auch nicht ' Abhandlungen der Gött. Gef. d. Wiff. 1904 erhoben haben,
erft ein. j mit Recht — fefthält. Vor allem intereffiert ihn freilich

Eine eigentümliche Theorie ftellt St. erft wieder über die Schätzung, die das vierte Evangelium im zweiten
Juftin auf — nicht fowohl infofern, als er der Meinung | J^hiTiundert Se^urJ/den hat, und deshalb unterzieht er
ift und diefe auch gegen die bekannten Bedenken fieg-
reich verteidigt, daß der Apologet das Johannesevangelium
wie die andern gefchätzt haben könnte (vgl. auch
Bouffet, Jahrg. 1897 Sp. 75), als vielmehr fofern er behauptet
, derfelbe habe nicht das Petrusevangelium, fondern
alte Pilatusakten benutzt. Und in der Tat kann man ja,
was das erfte betrifft, das Zitat aus den ajtofivrjuovtvfiaxa
des Petrus dial. icö fehr wohl auf Mc. 3, 16 f. beziehen;

eingehend den Paffahftreit und die Alogerfrage. Aber der
erftere weift auf keine Bedenken gegen das vierte Evangelium
hin, und wenn wir bei den fog. Alogern folche
finden, fo hatten diefe kaum große Bedeutung. Auch
das hat St., wenngleich z. T. wieder nur von neuem,
richtig dargeftellt.

Zum Schluß endlich befpricht er die Stellung, die
andre Evangelien neben unfern vier am Ende des zweiten

ja auch im allgemeinen läßt fich gegen eine Benutzung | Jahrhunderts eingenommen haben: das Hebräerevangelium

des Petrusevangeliums durch Juftin geltend machen, 1) daß
fie das Leiden Chrifti verfchieden auffaffen und darftellen;
2) daß wir vom Petrusevangelium fonft zumal in Rom,

war nur bei den hebräifch redenden Judenchriften in
Gebrauch, das zgypterevangelium nur in Ägypten, von
wo wohl auch der Verf. des fog. zweiten Clemensbriefs

wo Juftin fchreibt, nichts hören. Aber fchon dies ift herftammte, das Petrusevangelium außerdem, foweit wir
nicht zwingend; denn wie St. in andern Fällen felbft an- ' wiffen, nur in Rhoffus. Ich habe dem letzteren fchon

nimmt, fo konnte auch Juftin über die doketifchen Züge
des Petrusevangeliums hinwegfehen und wenn er allein
im Abendland dasfelbe gekannt haben follte, fo hätte
das vollends an andern ähnlichen Vorgängen fein Ana-
logon. Dazu berührt fich wirklich die Schilderung der
Kreuzigung Jefu ap. I, 35 mehrfach mit dem Petrusevangelium
, und wenn fie in andern Punkten davon abweicht,
(o ift das nichts befonderes. Auch St. nimmt daher eine

oben widerfprochen; fonft wird St. wieder recht haben.

Im allgemeinen möchte ich noch feine außerordentlich
klare und überfichtliche Schreibweife hervorheben,
vermöge deren er dem Lefer auch die verwickeltften
Probleme verftändlich machen kann. Wenn einer von
uns hie und da die Berückfichtigung der neueften deut-
fchen Literatur vermiffen follte, fo mag er erft einmal
annähernd fo vollftändig, wie es umgekehrt die Regel

Verwandtfchaft beider Schilderungen an, aber keine "h die englifche Literatur heranziehen. St. führt fie
direkte, fondern eben eine durch alte Pilatusakten ver- natürlich in reichem Maße an; wir erfehen daraus, fowie
mittelte. Sagt doch Juftin an der angeführten Stelle j aus feinem Buche felbft, immer von neuem, wie viel doch
felbft: xdi xavxa ort ytyove^övvaa&t ua&tlv ix xmv im j auch Iur uns von England und Amerika zu lernen ift.
IJnvxlov IliXaxov ytvousvcov Axxmv und führt auch zwei I Bonn. _ Carl Clemen.