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Ausgabe:

1904

Spalte:

129-131

Autor/Hrsg.:

Caspari, W.

Titel/Untertitel:

Die Religion in den Assyrisch-Babylonischen Busspsalmen 1904

Rezensent:

Volz, Paul

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Theologische Literaturzeitung,

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer, Prof in Gbttingen.

Jährlich 26 Nrn. Verlag: J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung, Leipzig. Jährlich 18 Mark.

Nr. 5. 5- März 1904. 29. Jahrgang.

Jeremias, Mofes und Hammurabi, 2. Aufl.
(Volz).

Caspari, Die Religion in den aflyrifch-baby-

lonifchen Bußpfalmen (Volz).
Hilprecht, Die Ausgrabungen der Univerfität

von Pennfylvania im Bel-Tempel zu Nippur

(Volz).

Zapletal, Grammatica linguae hebraicae
(Scbwally).

Friedländer, Gefchichte der jüdifchen Apologetik
(Schürer).

Ebftein, Die Medizin im Neuen Teftament und

im Talmud (Schürer).
Soden, v., Die cyprianifche Brieffammlung

[Texte und Unterfuchungen N.F. X,3] (Harnack).
G r e ß m a n n, Studien zu Eufebs TheophaDie

[Texte und Unterfuchungen VIII, 3] (Ryffel).
Morin, Un Symbole inedit attribue ä S. Jerome

(Harnack).

Scheel, Auguftins Euchiridion (v. Dobfchütz).
Brooks, The sixth book of the select letters

of Severus of Antioch in the Syriac Version

of Athanasius of Nisibis (Ryffel).
Oriens christianus, 2. Jahrg. (Ph. Meyer).
Schmidtke, Das Klofterland des Athos (Ph.

Meyer).

Sabatier, Les religions d'autorite et la religion
de l'esprit (Lobftein).

Schmid, Gefchichte der Erziehung V, 3 (E. Chr.

Achelis).
Notiz (Clemen).

Jeremias, Pfr. Dr. Johannes, Moses und Hammurabi. Mit

einer Abbildung. Zweite, verbefferte und vermehrte
Auflage. (4. und 5. Taufend.) Leipzig 1903, J. C.
Hinrichs'fche Buchh. (64 S. 8.) M. 1.—; kart. M. 1.50

Diefe 2. Auflage ift in manchen Punkten geändert,
zum teil infolge neuer Veröffentlichungen auf dem behandelten
Gebiet. Das Strafrecht hat eine ausführlichere
Behandlung erfahren und eine noch klarere Anordnung
erhalten; die Vergleichung zwifchen CH und Bundesbuch
ift breiter geworden und jetzt nach innern Gefichtspunk-
ten und nach dem Grad der Ähnlichkeit gruppiert. Ein
neues inftruktives Abfchnittchen über Talmud und CH
tritt hinzu. Bezüglich der prinzipiellen Frage des Ab-
hängigkeitsverhältniffes zwifchen Tora und CH hat Verf.
feine Anficht teils befeftigt, teils verändert. Er hält daran
feft, daß das ifraelit. Recht von dem babyl. abhängig fei;
felbftverftändlich leugnet er die Tatfache eines intergen

Wert der babyl. Bußpfalmen ift, daß der Sünder betet
weil er in der Not ift (die Ausdrücke für Not find wörtlich
, materiell, nicht etwa bildlich zu verftehen); die Not
ift dem Beter das Anliegen, nicht die Sünde; von der Not
aus fchließt er, daß ein beftimmter Gott oder eine ihm
unbekannte Gottheit auf ihn zürnt; er fchließt dies gemäß
dem Satz, daß das Unglück Sündenftrafe fei. Indem er
fleh nun vor der Gottheit fchuldig bekennt und felbft anklagt
, bittet er, die Gottheit möge ihn von der Not befreien
. Die Not gilt dabei als die Buße für die Sünde.
Die Gottheit beftimmt das Maß der Sündenftrafe, d. h.
das Maß der Leiden; aber der Sünder kann darum bitten,
daß ihm ein Teil der Strafe, ein Teil des Sühnleidens,
erlaffen werde, und daß die Gottheit mit der im Augenblick
des Betens abgedienten Buße zufrieden fein möge.
Der Beter hat das Zutrauen, daß die unmittelbare Einwirkung
feines Gebetes die zürnende Gottheit umftimme.
Die Mittel zur Verföhnung der Gottheit und zur Erlöfung

tilen Rechtes nicht und feine vorfichtige Art hält ihn vor von der Not find alfo das Sühnleiden und das Gebet;

Übertreibung des babyl. Einfluffes zurück; aber unbe-
fchadet der intergentilen Rechtsanfchauungen bleibt es
ihm doch das Natürliche, daß Ifrael von dem benachbarten
und verwandten Babylonien ein gut Teil feines
Rechtslebens bekommen hat. Im Unterfchied von der
erften Auflage giebt er die Annahme eines gemeinfamen
arabifchen Urrechtes auf, vielmehr glaubt er jetzt, daß
das babylonifierte arabifche Recht das Bindeglied zwifchen
dem babyl. und dem ifrael. gebildet habe. — Es iTt erfreulich
, daß die klar gefchriebene und vorzüglich orientierende
Brofchüre die ihr gebührende Verbreitung gefunden
hat.

Leonberg. P- Volz.

Caspari, Stadtvik. Dr. W., Die Religion in den Assyrisch-babylonischen
Busspsalmen. (Beiträge zur Förderung chrift-
licher Theologie. Siebenter Jahrgang 1903. Viertes

5. gr. 8.)
M. 1.80

Die babylonifchen Bußpfalmen find nach C. aus
hiftorifchen Nöten, individueller oder allgemeiner Art, im
Lauf von vielen Jahrhunderten entftanden, zum teil von
Königen verfaßt; fie wurden dann in die liturgifche Agende
aufgenommen, wobei zwar ihre Form, aber nicht ihr
religiöfer Charakter eine Änderung erlitt. In der babylonifchen
Literatur flehen ihnen am nächflen die Be-
fchwörungslieder; fofern aber die Bußpfalmen in das Gebiet
des Ethifchen gehören, find fie doch wieder wefentlich

von jenen verfchieden. Bezeichnend für den religiöfen j können, und ob es fodann möglich ift, von' dem richtigen
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daneben verfchwinden etwaige andere Hilfsmittel, die zur
Umftimmung der Gottheit angewendet werden mochten.
Die Bitte um Befreiung von der Sünde felbft ift feiten, und
es ift jedesmal nicht ganz klar, was der Beter eigentlich
mit einer folchen Bitte meint. Ebenfo ift der vielgebrauchte
Ausdruck: ,die Sünde kenne ich nicht' nicht durchfichtig
und kann darum für die religiöfe Schätzung der babyl.
Bußpfalmen nicht benutzt werden. Verf. kommt zu dem
Gefamturteil, daß es dem Babylonier durchaus an der
richtigen Sündenerkenntnis fehlt; die Sünde ift ihm etwas
Unbewußtes oder etwas Dingliches, das der Menfch wie
einen Fremdkörper abftreifen kann; das Sündenbewußt-
fein entfteht durch die Not und kommt nicht aus dem
Gewiffen oder aus dem innerlichen Verhältnis der Seele zu
Gott. Indes wäre es nicht recht, die babyl. Bußpfalmen mit
den biblifchen zu vergleichen, die fo unvergleichlich über
ihnen flehen und gerade im Begriff der Buße den altern
Vorgängern diametral entgegengefetzt find; vielmehr find

Heft.) Gütersloh 1903, C. Bertelsmann. (92 S. gr. 8.) <]ie babyl Bußpfalmen mit der übrigen religiöfen Literatur

M t SJ_ der Babylonier zu vergleichen, und dabei wird erfichthch,
daß fie das Edelfte find, was wir bis jetzt von den fchrift-
lichen Aufzeichnungen diefes alten Kulturvolkes haben.

Man wird dem Verf. in diefer Beurteilung zuftimmen
können und ihm dankbar fein, daß er in vorurteilsfreier,
gründlicher und klarer Weife den Charakter der bab. Bußpfalmen
gezeichnet hat; gewiß hat er damit recht, daß
der Ausgangspunkt des babylonifchen Bußbeters die Not,
nicht die Sünde ift. Nur das möchte ich fragen, ob die
babyl. Bußpfalmen, wie Verf. meint, uns den Maßftab geben
dürfen, nach dem wir die babyl. Religion beurteilen