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1904 Nr. 24

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668

Titel/Untertitel:

Außlegung teütsch des Vatter vnsers für die ainfeltigen layen Doctor Martini Luther Augustiner zu Wittenberg. Nit für die gelerten 1904

Rezensent:

Köhler, Walther

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Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. 24.

668

dener Proteftanten ftützt, fo hätten wir gerne auch das
gegenteilige Urteil Briegers (diefe Ztg. 1900 Sp. 84) angeführt
gefehen. Auch ift trotz Briegers monitum (ebda.
Sp. 117) wiederholt, daß Tetzel den Ablaß nur als Straferlaß
gefaßt habe. — Die von P. S. 274 Anm. nur nach
Veith, Bibliotheca Augustana angegebene Ausgabe von
Bartholomäus Kleindienfts ,Ermahnung' v. J. 1570 ift in
Katalog XXXVII Nr. 2400 des Rofenthalfchen Antiquariates
in München notiert.

Dogmengefchichtlich bieten die von P. analyüerten
Dominikanerfchriften manches Intereffante. Gefchickt
werden Blößen des Gegners ausgefpäht und attackiert.
Bekannt find Angriffe wie: Ift die Schrift fo klar, hell und
leicht zu verliehen, wie find fie dann fo uneinig über
dies eine Wort: Dies ift mein Leib? (S. 25). Oder: Aus
welcher Schrift kannft Du die Kanonizität der Evangelien
beweifen? Übel oder wohl mußt Du Dich auf das Zeugnis
der Kirche berufen (S. 197). Sehr intereffant ift Joh.
Menfings Schrift über den Ketzerprozeß (S. 32 ff.). Er
Hellt fich auf den Standpunkt der Lutheraner und will
Ketzer nur als Störer des .äußerlichen Friedens' beftraft
wiffen, zeigt dann aber, daß die Lutheraner,Diebe, Räuber,
Kirchenbrecher', Gottesläfterer und Aufrührer feien.
,Alfo feht ihr, wenngleich der Kaifer nichts urteilte, was
den h. Glauben betrifft, fo müßt ihr doch felber bekennen
, daß er dennoch von wegen feines Amtes euch
fchwerlich ftrafen muß'. Sehr gefchickt wird dann der
Schlag gegen die Lutheraner geführt, daß fie felbft den
Grundfatz: der Glaube ift frei, nicht halten. ,Ihr habt
K. Mt. und den andern Reichsftänden zu Augsburg zu-
gefagt, diefe Sekten [der Täufer] nicht zu leiden'! Die
ganze Tiefe des Haffes, zugleich auch wohl die Angft
vor den Lutheranern fpiegelt fich dann wieder in den
Worten: ,Heiden und Juden find zwar nicht zum Glauben
zu zwingen; die aber den Glauben einmal angenommen
und davon abtrünnig geworden, mögen und follen durch
die Obrigkeit gezwungen werden, denfelben nicht zu
verlaffen'. Den Kampf gegen die Wiedertäufer benutzt
Petrus Rauch zur Rechtfertigung der Tradition: die
Kindertaufe kommt mit klaren ausgedrückten Worten
nicht aus der Schrift, fondern von den Apofteln (S. 48,
vgl. die Schrift des Ambrofius Pelargus gegen Brenz
S. 200 ff.). Beachtung verdient auch die klare Darlegung
der Unfehlbarkeitslehre bei Cornelius von Sneek: consi-
derata praecise persona papae, cum sit viator in fide non-
dum confirmatus, non abnuo papam malam posse habere
opinionem de fide sicque errare; non tarnen potest errare
m iudicio finali male sententiando de fide. Et huius diver-
sitatis ratio est, quia assistentia Spiritus sancti promissa
a Christo non respicit personam papae, sed officium sive
sedem. Tarn opinari personae est, iudicare vero officii
(S. 77). Diefe fcharfe Unterfcheidung zwifchen Perfon
und Amt laffen alle fogen. ,Beweife' aus der Gefchichte
gegen die Ungöttlichkeit des Papfltums für den Katholiken
wirkungslos abprallen: ,Die Würde des h. Petrus
geht auch in einem unwürdigen Erben nicht verloren',
damit hat fich ein Leo I. fo gut wie ein Newman *)
oder wie ein Paftor abgefunden. Analog finden wir bei
Johann Slotanus die Anficht: non enim dicimus papam
errare non posse, sed cathedram Petri, Romanam ecclesi-
atn errare non posse (S. 160). — Nicht ganz verständigen
werden wir uns wohl mit P. über das Verhältnis von
Glauben und Werken in den dogmatifchen Kontroverfen
der Dominikaner. Man kann ohne weiteres zugeben, daß
aus der Lutherfchen Rechtfertigungslehre leichtfertiges
Leben' folgen kann, auch oft genug tatfächlich gefolgt
ift (zu S. 257), kann ebenfalls zugeben, daß die Lutheraner

1) vgl. Chr. Welt 1901 Sp. 720fr. meine Artikel gegen Hoensbroech.
Der angefochtene Satz: ,wäre ich Katholik, die Gefchichte des Papfttums
würde mich nicht drücken', war von jener Unterfcheidung aus zu verliehen
. Mit der Gefchichte werden wir den Katholiken fo lange nicht
treffen, als er an dem jener Unterfcheidung zu Grunde liegenden maffiven
Supranaturalismus fefthält.

die katholifche Lehre durch völlige Ausfcheidung des
Gnadenfaktors oft genug entftellt haben (S. 223), aber
alle Betonung der Gnade fchafft den Verdienftbegriff
nicht heraus, und der ift entfeheidend (vgl. S. 223, 41, 27).

Daß manche wertvolle Einzelnotiz (z.B. S. 126 Anm. 3
der Nachweis, daß Konr. Köllin felbft Luthers Kommentar
zu 1 Kor. 7 ins Lateinifche übertrug, gegen Weim.
Ausg. XII 89) fich findet, ift bei P. zu erwarten; ein
gutes Regifter hilft fie verwerten. Und doch ift uns an-
gefichts des Buches ein Verlangen nach Mehr gekommen:
wie, wenn P. anftatt der Einzelbiographien eine Gefchichte
der Dominikaner in der Reformationszeit gefchrieben
hätte? Das wäre doch noch weit inftruktiver und lohnender
gewefen! Dann hätte fich der Einfluß des Luthertums
auf diefen Orden und feine Gegenaktion, die ganze
Rivalität zwifchen Dominikaner und Auguftiner, die. zwar
ganz gewiß nicht die Urfache des Thefenanfchlags war,
wohl aber im Verlauf des Kampfes ihre Rolle gefpielt
hat, wäre klar geworden, und die zahlreichen Dominikanerfchriften
wären in organifchen Zufammenhang gekommen
. Eine Notiz wie: Petrus Sylvius durfte ,von
wegen des Ordenskleides' feinen Tratakt gegen
Luthers Thefen nicht veröffentlichen (S. 55), gibt doch
zu denken. Hatte Tetzel den Dominikanerorden fo
kompromittiert, oder wollte man die Miltitzfchen Verhandlungen
nicht ftören? — Hoffentlich betrachtet Paulus
felbft fein Buch nur als eine Abfchlagszahlung auf
Größeres.

Gießen. Köhler.

Außlegung teütsch des Vatter vnsers für die ainfeltigen layen
Ooctor Martini Luther Augustiner zu Wittenberg. Nit für

die gelerten. M.D.XIX. (67 S. gr. 8.)

(Dr. Martin Luthers erfte deutfehe Auslegung des
Vaterunfers von 1518. In Fakfimiledruck herausgeben
mit einer Übertragung in die heutige Ausdrucksweife
von Paft. Lic. Otto Seitz. Wittenberg [1904],
G. Ziemfen. [47 S. gr. 8.].) Geb. M. 3.—

Vorliegende Ausgabe von Luthers ,Auslegung
deutfeh des Vaterunfers für die einfältigen Laien' 1519
ift ein typographifch genauer Abdruck des in der Wei-
maer Lutherausgabe (Bd. II 77) mit D fignierten Druckes.
Eine moderne, nach Stichproben zu urteilen, gute Übertragung
ift beigegeben. Auf Erläuterungen ift verzichtet.
Der Herausgeber, Lic. Seitz, Infpektor am Wittenberger
Predigerfeminar, ift bekannt durch feine Studien zu Ür-
banus Rhegius und feine Ausgabe des authentifchen Textes
der Leipziger Disputation. Die Zweckdienlichkeit der Ausgabe
will mir nicht recht einleuchten. Der Druck D ift
nicht der Urdruck, wenn er auch von diefem nicht ftark
abweicht; ungefchickt, weil man bei Vergleichen ftets
umblättern muß, ift die Stellung der modernen Über-
fetzung hinter, nicht neben oder unter den Lutherfchen
Text. Dem Wunfeh des Herausgebers, daß feine
Ausgabe ,zum Verftändnis und rechten Gebrauch des
Vaterunfers anleiten' möge, fchließen wir uns natürlich an.

Gießen. Köhler.

Bibliographie

von Lic. theol. Paul Pape in Berlin.
iDeutfcbe Literatur.

Hommel, F., Grundriß der Geographie u. Gefchichte des alten Orients.
2. neubearb. Aufl. des ,Abrifies der Gefchichte des alten Orients'.
I. Hälfte. Ethnologie des alten Orients. Babylonien u. Chaldäa.
(Handbuch der klaffifchen Altertums-Wiflenfchaft in fyftematifcher
Darftellung m. befoud. Riickficht auf Gefchichte u. Methodik der
einzelnen Disziplinen. Hrsg. von I. v. Müller. III. Bd. i. Abtlg.
1. Hälfte.) München 1904, C. H. Beck. (400 S. Lex. 8. m. 1 Abbildg.
u. 1 Karte.) 7-5°

Jaftrow jr., M., Die Religion Babyloniens u. Affyriens. Vom Verf. rev.
u. wefentlich erweit. Uberfetzg. 1. Bd. Gießen 1904, J. Ricker. (XI,
552 S. gr. 8.) 10.50; geb. 13 —