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Ausgabe:

1904

Spalte:

620

Autor/Hrsg.:

Holder, Ch.

Titel/Untertitel:

Les visites pastorales dans le diocèse de Lausanne 1904

Rezensent:

Frantz, Adolf

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6ig

Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. 22.

620

Falke, Robert, Der Buddhismus in unserem modernen deutschen
Geistesleben. Eine Studie. Halle a. S. 1903,
E. Strien. (73 S. gr. 8.) M. 1.50

Der Verfaffer, dem es fchon heute überhaupt unmöglich
fcheint, alle die Kanäle aufzudecken, ,in denen
der buddhiftifche Geiftesftrom durch das europäifche und
amerikanifche Geiftesleben rinnt', ftellt fich die Aufgabe,
die ,buddhiftifche Vermifchung mit unferem deutfchen
Geiftesleben', fo weit als möglich, darzuftellen (S. 6).

Er verfolgt zu diefem Zwecke zunächst den ,Bud-
dhismus in unterer deutfchen Philofophie', wobei befonders
die Beziehungen Schopenhauers zum Buddhismus berück-
fichtigt werden. Die Linien, welche von ihm zu
Eduard v. Hartmann und F. Nietzfche hinüberführen,
werden benutzt, um auch hier den buddhiftifchen Ein-
fchlag aufzuweiten. Bei der Überleitung zu Nietzfche geht
es nicht ohne Künftlichkeit ab. Wenn der Verf. dazu
aus A. Riehls ,Philofophie der Gegenwart' zitieren kann:
,Die Moral des Christentums hat Nietzfche, wie Schopenhauer
, ftets nur durch buddhiftifche Nebel und Schleier
gefehen' (S. 22 f.), fo ift das ja nur eine Bestätigung des
gegenfätzlichen Verhältniffes, in welchem der indi-
vidualiftifche Lebensweg gegenüber jeder Art von wirklichem
oder vermeintlichem Quietismus fich fühlt. Nachdem
noch der Hauptinhalt der beiden buddhiftifchen
Katechismen von Subhadra Bhikfchu und Oberst Olcott
wiedergegeben und auf eine Anzahl buddhiftifcher Schriftsteller
hingewiefen ift, wird in einem zweiten Abfchnitt der
Einflul.) des Buddhismus auf die deutfche Kunst am Beifpiel
Richard Wagners, befonders an Tristan und Ifolde und
am Parsifal, gezeigt. Ein dritter Abfchnitt behandelt
den ,Buddhismus als gemeindebildendes Prinzip', und ein
letzter bringt eine ,Beurteilung der dem Buddhismus
günstigen modernen Zeitverhältniffe'. Der erftere gibt
Auskunft über Zweck und Organifation der in Amerika,
England und Deutschland (ich immer weiter ausbreitenden
,theofophifchen Gefellfchaft', die als der praktifche Niederschlag
des Buddhismus im modernen Geiftesleben bezeichnet
wird, über Leben und Lehre ihrer 1892 gestorbenen
Gründerin, der Engländerin Blavatsky, und
der an ihre Stelle als Führerin der theofophifchen Gefellfchaft
getretenen früheren Materialiftin und Sozialiftin
Annie Befant. Aus zwei Grundanfchauungen, der Annahme
einer pantheiftifchen Identität von göttlichem und
menfchlichem Wefen, die zu einer Art Selbftvergottung
führt, und der Lehre vom buddhiftifchen Karma, das
als unabänderliches Gefetz der Urfachen und ihrer
Wirkungen im endlofen Kreislauf der Entwicklung die
Lebensläufe der Menfchen reguliert, erwachfen die beiden
charakteriftifchen Eigentümlichkeiten der theofophifchen
Gefellfchaft, die Ethik der allgemeinen Bruderfchaft
und der Okkultismus. Zu den fympathifchen Seiten
der Theofophie rechnet es der Verf., daß fie es mit der
Sittlichen Selbfterziehung ernft nimmt, ohne freilich den
egoiftifchen Zug derfelben ausfchalten zu können, der
darin liegt, daß der Spätere neue irdifche Lebenslauf aus
der Summe früherer Schuld und früherer Verdienste gestaltet
wird (S. 43 ff.).

Nach der Anficht des Verf. hätte der Buddhismus
diefen ungeheueren Einfluß auf unfere Zeit nicht erlangt,
wenn nicht in unferer Zeit Selbst ähnliche Geistesströmungen
bereits vorhanden und ihm entgegengekommen
wären. Dazu rechnet er unter anderem den Evolutionismus
und Pofitivismus der modernen Ethik, die Auswüchfe
der hiftorifch-kritifchen Methode der Theologie und den
herrfchenden Zustand des Peffimismus, der als ein Rückschlag
teils der unbefriedigten Erkenntnis, teils des
Lebensdrangs zu betrachten ift. Zum Schluß stellt der
Verf. den vier Grundwahrheiten Buddhas vier andere
entgegen: von der Persönlichkeit Gottes und Jefu, von
dem Wert der menfehlichen Persönlichkeit und von der
unfere Perfönlichkeit erhaltenden und vollendenden Ewigkeit
. Durch die ganze Schrift geht ein apologetifcher
Grundzug, welcher das Verständnis für die bedeutende
Eigenart des Buddhismus etwas beeinträchtigt und den
Verf. verleitet, manche moderne Erfcheinungen, in denen
er eine Gefahr für die von ihm vertretene Form der
Religion Sieht, auf künflliche Weife zum Buddhismus in
Beziehung zu fetzen. Doch bietet die Schrift über manche
Seiten der gewiß von verschiedenen Gesichtspunkten aus
beachtenswerten neobuddhifiifchen Bewegung willkommene
Orientierung.

Heidelberg. Th. Elfenhans.

Holder, Prof. Dr. Ch., Les visites pastorales dans le diocese
de Lausanne depuis la fin du i6e siecle jusqu'ä vers
le milieu du i9e siecle. Etüde sur l'histoire du droit
et de la diseipline ecclesiastique dans la Suisse romande.
Fribourg (Suisse) 1903, impr. Fragniere freres. (187 S.
gr. 8.)

Verfaffer befchäftigt Sich in der vorliegenden Studie
in äußerst gründlicher und eindringender Weife mit den
Kirchenvifitationen in der Diöcefe Laufanne feit Ende
des 16. bis gegen Mitte des 19. Jahrhunderts. Seine Unter-
fuchungen müffen als ein wichtiger Beitrag zur Gefchichte
der Kirchenvifitationen angefehen werden, und zwar ift
diefes umfomehr der Fall, als er fich nicht darauf be-
fchränkt, gedrucktes Material zu verwerten, vielmehr
fich zugleich auf archivalifche Forfchungen stützt und
zahlreiche Dokumente von Wichtigkeit abdruckt. Im
einzelnen handelt Verfaffer nach einer längeren Einleitung
zunächst von den verfchiedenen ordines visitandi für die
Diöcefe Laufanne feit Ende des 16. Jahrhunderts. Sodann
geht er dazu über — und hierin dürfte der Schwerpunkt
der Arbeit liegen —, an der Hand des archivalifchen
Materials die Vifitationen von Jean Doros (1600— 1607) bis
Pierre Tobie Yenni (1815—1845) im einzelnen zu erörtern.

Kiel. Frantz.

Meister, Dr. Karl, Das Beamtenrecht der Erzdiözese Freiburg
. (Kirchenrechtliche Abhandlungen. Herausgegeben
von Ulrich Stutz. 9. Heft.) Stuttgart 1904, F.
Enke. (XII, 168 S. gr. 8.) M. 6.—

Das Laienbeamtentum hat fich in der katholifchen
Kirche aus kleinen Anfängen im Laufe der Zeit zu immer
größerer Ausdehnung entwickelt. Unter diefen Laienbeamten
nehmen die der Erzdiözefe Freiburg eine ganz
eigenartige Stellung ein. Während bis 1862 ihre Rechts-
verhältniffe, wie in den anderen deutfchen Diözefen, in
privatrechtlichen Dienftverträgen normiert waren, wurde
nach der ftaatlicherfeits erfolgten Anerkennung der Autonomie
der Kirche unterm 20. Februar 1862 die Dienerpragmatik
für die Beamten des Erzbistums Freiburg er-
laffen. Nach derfelben ftellte fich die Anftellung dar als
die Begründung eines hauptfächlich auf öffentlichem Recht
beruhenden Beamtenverhältniffes und nicht mehr als die
Eingehung eines ausfchließlich zivilrechtlichen Vertrags-
verhältniffes. Unterm 23. Januar 1902 wurde dann die
Dienerpragmatik wieder aufgehoben und an ihre Stelle
das Beamtenftatut für die Erzdiözefe Freiburg gefetzt,
welches fich übrigens ausdrücklich auch auf die geiftlichen
Beamten bezieht. Der Verfaffer der vorliegenden Unter-
fuchung macht es fich zur Aufgabe, fowohl das alte, wie
auch das neue Beamtenrecht einer eingehenden Dar-
ftellung und Prüfung zu unterziehen. Zu diefem Behufe
werden in zwei befonderen Teilen erft die Beftimmungen
der Dienerpragmatik und dann diejenigen des Beamten-
ftatuts erörtert. Die forgfältige Arbeit bietet einen beachtenswerten
Beitrag zur Kenntnis der Rechte und
Pflichten der Freiburger erzbifchöflichen Beamten.

Kiel. _____ Frantz.