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Ausgabe:

1904 Nr. 18

Spalte:

515-516

Autor/Hrsg.:

Albers, Bruno

Titel/Untertitel:

Les Consuetudines Sigiberti abbatis dans CLM. 14765 1904

Rezensent:

Grützmacher, Georg

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Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. 18.

516

(§ 864ff.) fcheinen die Auffätze von A. Tonna-Barthet in
Ciudad de Bios 1902 nicht aufgeführt zu fein; doch weiß
Ref. nicht, ob fie Beachtenswertes enthalten. Der Ab-
fchnitt über Hilarius (§§ 887—899) hätte gewonnen, wenn
Schanz den Art. von Loofs in der Realenzyklopädie
nicht nur zitiert, fondern auch benutzt hätte. Bezüglich
der fragmenta ex opere historico (§ 896) bevorzugt er
die Möglichkeit, daß es fich dabei um Konzepte eines
nicht fertig gewordenen Werkes handeln möchte. Bei
Gregor von Eliberis (§ 903, S. 280) vermißt man Benutzung
von Kattenbufchs Ausführungen, deffen großes
Werk auch fonft wohl gelegentlich zitiert, aber nicht
annähernd ausgefchöpft in. Sowohl bei Phöbadius von
Aginnum (§ 904), Gaudentius von Brescia (§ 961) wie
insbefondere bei Ambrofius [de mysteriis, de sacramentis,
vor allem explanatio und exkortatio) mußte Kattenbufch
viel ftärker herangezogen werden. Daß Ref. an der
Hypothefe, Eufebius von Vercellä fei der Verfaffer der
Exhortatio (f. S. 318) nicht mehr feffhält, konnte Schanz
aus dem (nicht zitierten) Artikel Lucifer in der RE. entnehmen
. Unter der allgemeinen Literatur zu Priscillian
war Edling wenigftens zu nennen, mit dem Beifügen, daß
nach der Anzeige von Dierich (in diefer Zeitung 1903,
Nr. 5) über diefe Schrift zur Tagesordnung übergegangen j
werden muß. Die Autorfchaft des Ambrofiafter (§ 945)
ift Schanz geneigt, mit Morin und Zahn dem Konvertiten
Ifaak zuzufprechen, notiert aber gleichzeitig, daß Morin
neuerdings {Revue Benedictine 1903) feine Hypothefe auf- j
gegeben hat. Ref. kann das nicht fo ,merkwürdig' finden; i
denn feines Erachtens fällt die genugfam bekannte Eigen- j
art Ifaaks ftark gegen feine Autorfchaft in's Gewicht. In
der Frage nach der Originalfprache der Historia monacho-
rum (§ 968) nimmt Sch. mit Entfchiedenheit gegen
Preufchen (lateinifch) für Butler (griechifch), in der Frage
nach der Autorfchaft der unter dem Namen Nicetas
überlieferten Traktate und Fragmente (§ 964) gegen
Kattenbufch Stellung. Vorzüglich ift, um das befonders
hervorzuheben, der Abfchnitt über Hieronymus, befonders
auch die von de viris illustribus handelnden §§ 978 und
979. Der Druck ift fo genau, daß fo unbedeutende Ver-
fehen wie S. 214, 9 sketsch ftatt sketch oder die über-
flüffige Klammer vor Harnack S. 215, A. 1, Z. 2 geradezu
auffallen. Unverftändlich ift mir das Zitat S. 204,
Mitte: ,G. Krüger, Gefch. der altchriftl. Litt., Freib.
1898(r), p. 409'. Es liegt wohl eine Verwechslung mit
meinem Artikel Altkirchliche Gedichte in RE vor; doch
müßte es dann 407 heißen.

Gießen. G. Krüger.

Albers, D. theol. Bruno, Les Consuetudines Sigiberti abbatis
dans CLM. 14765. Monte Cassino 1904, (14 S. gr. 8.)

Der gelehrte Benediktiner D. Albers, der fich um
die Aufhellung der Abhängigkeitsverhältniffe der frühmittelalterlichen
Mönchsregeln bemüht, hat abermals
einen wertvollen Beitrag zu diefen komplizierten Fragen
vorgelegt. Die Consuetudines Sigiberti, um die es fich
diesmal handelt, finden fich in einem aus dem 11. oder
12. Jahrhundert flammenden Codex der Münchener Nationalbibliothek
CLM. 14765, der urfprünglich der Abtei
St. Emmeran zu Regensburg gehörte. Albers fucht nun
aus den Viten des Cluniacenferabtes Odo, des Abtes Johannes
von Gorze und aus der Regularis Concordia des
Dunftan parallele Bräuche, wie fie die Consuetudines
Sigiberti enthalten, beizubringen. So wurde z. B. die
Auferftehungsprozeffion, die im Klofter im Anfchluß an
die Oftermatutin zum Grabe des Herrn zog, wie es die
Consuetudines Sigiberti vorfehen, auch in Fleury, St. Evre
in Toulon, St. Vannes in Verdun und in den englifchen
Abteien, in denen die Concordia Dunstani galt, gehalten.
Plieraus kann mit Sicherheit gefolgert werden, daß die
Consuetudines Sigiberti in einem Klofter galten, das zu
den genannten franzöfifchen oder englifchen Klöftern

in Beziehung ftand. Da ferner in den Consuetudines
Sigiberti nur noch die großen Fefte Weihnachten, Oflern,
Pfingften und eine kleine Zahl von Heiligentagen, nicht
aber das Allerfeelenfeft gefeiert werden, fo läßt fich daraus
ihre Abfaffung auf das Ende des 10. oder den Anfang
des 11. Jahrhunderts anfetzen. Wer der Abt Sigibert
ift, der in der Überfchrift, die allerdings erft aus dem
14. Jahrhundert flammt, genannt wird, hat Albers nicht aufzuhellen
vermocht, da die beiden Männer, Sigibert oder
Suitbert, Abtbifchof von St. Emmeran 768—791, oder Sinspert
, Bifchof von Augsburg 771—809 als zu früh lebend
für die Consuetudines in der uns vorliegenden Form nicht
in Betracht kommen können. Albers Hellt zum
Schluß die anfprechende Vermutung auf, daß wir in den
Consuetudines Sigiberti die älteften Gewohnheiten der
lothringifchen Reform befitzen, die von Cluni und Fleury,
vielleicht auch von Gorze beeinflußt ift. Jedenfalls muß
der Verfaffer der Consuetudines im Werten Deutfchlands
gefucht werden.

Heidelberg. Grützmacher.

Geizer, Heinrich, Vom heiligen Berge und aus Makedonien
. Reifebilder aus den Athosklöftern und dem In-
furrektionsgebiet. Mit 43 Abbildungen im Text und
einem Kärtchen. Leipzig 1904, B. G. Teubner. (X,
262 S. gr. 8.) M. 6.—

Der Herr Verfaffer hat im Jahre 1902 eine Studienreife
nach dem Athos und Makedonien gemacht, um für
die Gefchichte des Patriarchats von Achrida neues Material
zu fammeln. In dem vorliegenden Werke teilt der Verfaffer
nun den Gang feiner Reife mit. Wir erhalten dabei aber
eine Fülle von Beiträgen zur Kirchengefchichte des
Orients aus alten und neuen Zeiten. Den Wert folcher
Mitteilungen verbürgt fchon der Name des Verfaffers.
Namentlich hat er den Athosklöftern mit großer Liebe
feine Aufmerkfamkeit zugewendet. Er gibt zunächlt eine
Gefchichte des heiligen Berges in ihren Hauptzügen, fodann
erzählt er feinen Aufenthalt in den Klöftern Ruffiko, Iwiron,
Lawra, Watopädi Esfigmenu, Chilandari und Zographu,
wobei wir ebenfalls eine kurze Gefchichte der Klöfter und
eine fehr treffende Charakteriftik derfelben lefen. Ich
kann diefen Angaben faft überall nur zuftimmen. Ein
Fragezeichen möchte ich S. 55 fetzen (vergl. auch S. 216),
wenn Verfaffer die Rafophoren ohne weiteres eine Art
,andächtiger Bettler' nennt. Im allgemeinen würde man
doch beffer den kirchenrechtlichen Terminus der .Novizen'
anwenden. Ich itelle zwar nicht in Abrede, daß fehr
viele unter den Rafophoren find, die nicht Staurophoren,
alfo volle Mönche, werden, nicht werden wollen und auch
wohl nach dem Willen der avvai-iq nicht werden follen.
Manche unter diefen, namentlich auch in den vornehmen
idiorrhythmifchen Klöftern, würden fich aber wohl bedanken
, wenn fie die von dem Verfaffer ihnen zugedachte
Bezeichnung akzeptieren follten. Beachtenswert ift,
wie Verfaffer die gefchichtliche Erfcheinung der Idiorryth-
mie erklärt. Er nennt fie S. 35 ,eine gefunde Reaktion
der altrepublikanifchen, echt hellenifchen Geiftes gegen
das afiatifche Autokratentum derHegumene undOberäbte'.
Bekanntlich leiten die Griechen diefe Erfcheinung davon
ab, daß die Klöfter für die Fortfetzung des gemeinfamen
Lebens die nötigen Mittel nicht gehabt hätten. Ich habe
es wefentlich für eine unerlaubte und darum mehr oder
weniger unfittliche Emanzipation von dem Ideal des
Mönchtums gehalten, obwohl fich nicht verkennen läßt,
daß idiorrhythmifche Klöfter unter guter Leitung einen
höheren Standpunkt einnehmen und z. B. die Berufsarbeit
und deren richtige Schätzung fördern könnten.
Sehr intereffant ift es auch, wie Verfaffer den Nationalitätenhader
der Klöfter beurteilt. Er fleht nicht ohne
weiteres auf dem Standpunkt der Griechen, fondern erkannt
bei den Slaven und Georgiern ihr gefchichtliches