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Ausgabe:

1904 Nr. 1

Spalte:

23-25

Titel/Untertitel:

Seitz, Der authentische Text der Leipziger Disputation 1904

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. 1.

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Rechtspflege und einzelne Züge aus dem inneren Leben
der Gemeinden mitteilt, ift wertvoll. Beachtenswert
ift der Tiefftand der geiftigen Bildung jener Zeit auch
bei den Juden, die doch vielfach fleh von der mittelalterlichen
Kirche beeinflußt zeigen. Vgl. die Wallfahrt
zu den Gräbern der Judengemeinden am Rhein, die von
den Rabbinen als Buße auferlegt wird, und den neu aufkommenden
Ehrentitel ,Morenu der nichts anders ift
als Magister noster. Da und dort follte der deutfehe
Ausdruck forgfältiger fein. Z. B. S. 9: Unfere angeführten
Worte können nur aus David Gans ... interpretiert werden.
S. 24: Die Korten und der Gebrauch des Konftanzer
Konzils waren unerfchwingbar. Die Korrektur dürfte
pünktlicher fein. Z. B. S. 9 1. elohim, S. 21 Saulheim,
S. 37 Z. 25 feile.

Nabern. G. Boffert.

Seitz, Infp. Lic. theol., Der authentische Text der Leipziger
Disputation (1519). Aus bisher unbenutzten Quellen
herausgegeben. Berlin 1903, C. A. Schwetfchke &
Sohn. (V, 247 S. gr. 8.) M. 12.80

Bisher war man für den Text der Leipziger Disputation
auf einen von privater Seite veranftalteten Druck
angewiefen, der aus einer Nachfchrift eines Zuhörers (U)
erfloffen war. 1729 gab Löfcher diefen Text wieder im
dritten Band feiner ,Vollftändigen Reformations-Acta und
Documenta' S. 292—507. Er überfchätzte feine Quelle
ftark, indem er meinte, fie fei dem offiziellen Protokoll
der Notare entnommen. Daneben war Löfcher ein
Manufkript der Freiberger Bibliothek (M) zur Verfügung
geftellt worden, das er ganz richtig als Nachfchrift während
der Disputation erkannte, die er aber doch nur an wenigen
Stellen zur Verbefferung des gedruckten Textes benutzte,
weil ihm diefer zuverläffig genug erfchien, während ihm
die Bedeutung des Manufkriptes nicht klar wurde, da ihm
feine Lefung wohl große Schwierigkeiten bereitete.

In der Feftfchrift für Köftlin hat Brieger auf diefes
Manufkript hingewiefen und eine eingehendere Unter-
fuchung in Ausficht gertellt, ohne aber diefe Abficht bis
jetzt auszuführen. Zugleich aber machte er auf ein
Exemplar des Druckes (Uv) aufmerkfam, das mehrere
hundert handfehriftliche Verbefferungen von gleichzeitiger
Hand aufweift und fleh mehrfach auf die exemplaria nota-
riorium beruft. Nunmehr aber hat Seitz auch einen
Druck (P) entdeckt, der nur die Disputation Luthers und
Ecks enthält, aber das Protokoll der Notare wiedergibt
und damit ein ficheres Urteil über die Eigenart und
den Wert der anderen Textquellen geftattet und auch
für die Disputation Karlftadts und Ecks neben U, Uv, M
die Herftellung eines wenn auch nicht völlig authentifchen,
fo doch demfelben wenig nachftehenden Textes ermöglicht
. Diefe Arbeit hat Seitz in fehr gründlicher und
anfprechender Weife getan. Er hätte nur gut daran
getan, den heutigen Standort von M und Uv genau anzugeben
, fodaß man nicht erft genötigt ift, die Abhandlung
Briegers nachzufchlagen. Den Gewinn feiner Arbeit
faßt SelTz S. 10 zufammen. Er nennt zuerft die zahlreichen
Verbefferungen des Textes in grammatifcher,
ftiliftifcher und fachlicher Beziehung. Durch fie wird
der bisher vorhandene Text nicht nur an vielen Stellen
geglättet, fondern an nicht wenigen überhaupt erft ver-
ftändlich. Sodann ift auf die namentlich aus P zu
fchöpfenden Bemerkungen über den Rahmen und den
Verlauf der Disputation zu verweifen. Fehlende Zeitbe-
ftimmungen werden ergänzt z. B. W A II, 290, 298, 304,
3!3t 325, 342, 344, 359. Am bemerkenswerteften ift hier
Löfcher S. 310, wo durch eine derartige Zeitbeftimmung
fleh ergibt, dafs am 30. Juni nicht, wie bisheranzunehmen
war, die Disputation ganz ausgefetzt, fondern nur in Folge I
eines Zwifchenfalls, den U fchon auf den 28. Juli verlegt, j
unterbrochen worden ift. Neu ift der Bericht über den j
Zwifchenfall vom 6. Juli und die dabei von Caefarius Pflug |

gehaltene Rede (W A 285, 4 und 290, off.); der Zwifchenfall
vom 7. Juli wird mit fachlichen Abweichungen erzählt
. (W A 303, 29ff.). Charakteriftifch ift die kurze Bemerkung
über Luthers letzte Entgegnung (,non ascensa
cathedra1, ufw. W A 382, 10). Endlich find noch die Angaben
über die bei der Disputation Anwefenden, namentlich
die hinzugezogenen Zeugen, und über die Art der
Anfertigung des Protokolls zu nennen. Damit ift nicht
zu viel gefagt. Es fei nur an W A II, 261, 39 erinnert,
wo alle Gefamtausgaben und Löfcher den Text boten:
indiscissam domini tunicam . . . per frustra discerpit und
WA endlich frusta fagte, was jetzt feft fleht, während
WA 355, 37 non vor etiam nicht fehlen darf und fleh
WA 267, 15 tum als unhaltbar gegenüber von tarnen erweift
, ebenfo WA 268, 13 episcopi Novatiani ftatt ad epis-
copum maximum.

Die ganze Dramatik der Disputation ift jetzt durch
das Protokoll anfehaulich geworden. Mit Hülfe von M
das fleh bei allen Hör- und Schreibfehlern als treffliche
Quelle neben P erweift, läfst fleh die Geiftesarbeit der
Disputatoren genau verfolgen. Wir fehen, wie alle drei
öfters einen Satz beginnen, dann ihn fallen laffen, fodaß
er nicht in das Protokoll aufgenommen wird, und wieder
neu beginnen. Wir fehen neben den Notaren mehr als
30 Federn eifrig über das Papier jagen. Denn eine Reihe
Zuhörer wollte fleh eine Nachfchrift des Diktats der
Disputatoren verfchaffen. Wir fehen auch, wie fie die
Lücken ihres Manufkripts, wie das Seitz bei M und U
für einzelne Stellen nachweift, aus dem Protocoll ergänzen
. Wir lernen jetzt die Art und Weife kennen, wie
die beiden Notare Joh. Graumann (Poliander) und Franz
Richter ihres Amtes walteten. Wir lernen jetzt eine
Reihe Zwifchenrufe kennen und fehen, dafs auch die
Zuhörer nicht immer fleh ruhig verhielten. Überall und
immer wieder fpielt fleh Eck als den gewaltigen Dispu-
tator auf, der keinen Apparat von Büchern braucht.
Karlftadt vergißt, daß er Zuhörer vor fleh hat und redet
vom Lefer (S. 20: lectorem ad prius dicta remittd).

Mit der Auffindung von P taucht eine ganze Reihe
neuer Fragen auf. In erfter Linie wäre die Frage zu
unterfuchen, wer den Druck von P veranlaßte, nachdem
U fchon gedruckt war und zwar, wie Seitz mit Knaake
annimmt, zu Erfurt auf Veranlaffung von Joh. Lang. F.s
kann, wie Seitz mit Recht annimmt, kaum mehr zweifelhaft
fein, dafs P von den Notaren felbft in den Druck
gegeben wurde. Aber nun ift die Frage, was fie zur
Herausgabe des Protokolls und zwar nur des Protokolls
der Disputation Luthers mit Eck bewog. Nehmen wir
noch dazu, dafs nach den bibliographifchen Indizien welche
Dr. Joh. Luther unterfucht hat, Silvan Otmar in Augsburg
der Drucker von P ift, dann reiht fleh eine Rätfeifrage
an die andere. Nach den Abmachungen der Disputatoren
war ein Druck des Protokolls der Notare vor
dem Ausfpruch der Univerfitäten Erfurt und Leipzig zu-
nächft ausgefchloffen. Nun aber war, wie Seitz mit Recht
hervorhebt, die Abficht des Druckverbots durch den Druck
von U hinfällig geworden. Eck aber berief fleh in feinem
Brief an den Kurfürften Friedrich von Sachfen vom
8. Nov. gegenüber von Luthers Klagen über Eck's Verhalten
wiederholt auf ,der Notari Gefchrift' (Enders 2,
231, 149. 241, 507. 245, 642. 254, 979). Nach einigen Stellen
könnte es fogar fcheinen, als fetzte Eck den Druck diefes
Protokolls fchon voraus, denn z. B. S. 245, 642 fagt er:
,Man fleht wol an der Notari Gefchrift', was voraus zu-
fetzen fcheint, daß das Protokoll allgemein, auch dem
Kurfürften zugänglich war. Aber wenn er S. 254, 979
fagt: wie follichs durch Notari aufgefchrieben ift, fo beweift
das ganz klar, dafs das Protocoll damals noch blos
Manufkript war. Aber der Brief Ecks beweift zugleich,
dafs der Druck des Protocolls einfach notwendig war.
Wenn nun Seitz mit Rückfleht auf den Druckort Augsburg
die Annahme als möglich zuläßt, daß Eck die
Notare auf Augsburg hingewiefen habe, da er felbft