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Ausgabe:

1904

Spalte:

395-396

Autor/Hrsg.:

Friedmann, Alfred

Titel/Untertitel:

Geschichte und Struktur der Notstandsverordnungen 1904

Rezensent:

Frantz, Adolf

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396

fondern dem Verfaffer nur dankt für feine erfreuliche
Gabe und die Hoffnung hegt, fie möge in der theologifchen
Welt die Beachtung auch finden, die fie verdient.

Heidelberg. Baffermann.

Eibach, Konfifi.-Rat Dekan D. Rud., Unser Volk und die

Bibel. Ein Nachwort zum Bibel- und Babelftreit. (Vorträge
der theologifchen Konferenz zu Gießen. 20. Folge.)
Gießen 1903, J. Ricker. (39 S. gr. 8.) M. —.60

Der Verfaffer diefes auf der Gießener Konferenz
gehaltenen Vortrags wünfcht, daß der Bibel- und Babel-
Streit dem Volke die Bibel wieder näher bringe; denn
unfere Kirche fei eine ,Bibelkirche' und folle es bleiben.
Zwar fieht er wohl die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung
diefes Wunfehes fowohl bei der Theologie als
auch bei der Kirche im Wege flehen, und weiß fie gut
zu fchildern. Allein er hat foviel redlichen Idealismus
und Optimismus, foviel Begeifterung für die h. Schrift und
Glaube an Jefus Chriflus, foviel Vertrauen zur Macht der,
auch in der hiftorifchen Kritik wirkfamen, Wahrheit, und
fchließlich auch zu unferm Volke, daß er an der Löfung
der Schwierigkeit nicht verzweifelt. Die Wege und Mittel,
die dem dienen follen, findet er, was die Theologie betrifft
: in dem Feilhalten an der Bibel als Offenbarungsurkunde
, und an Jefus als dem Chrift; was das Amt betrifft
: in einer Predigt, die mit der Einheit zugleich auch
die ganze Mannigfaltigkeit des Evangeliums bezw. der
h. Schrift darbietet, und einem Unterricht, der das Reli-
giöfe und Bleibende vor das Gefchichtliche und Zufällige
ftellt, und was endlich die Gemeinde betrifft: im Fefthalten
an der Einigkeit im Geift. — Der Vortrag ift fehr wohlgemeint
und berührt fehr wohltuend; Vieles darin ift mir
aus der Seele gefprochen, fo insbefondere das fröhliche
Vertrauen auf die, auch die kritifche, Arbeit der modernen
Theologie und wieder die Marke und warme Hervorkehrung
des religiöfen Momentes. In der Vereinigung
diefer beiden muß jedenfalls das Heil liegen; darin hat
Eibach ficher recht. Im Übrigen aber ift mir zweifelhaft,
ob er nicht Manches, z. B. die im Volke vorhandene
Religiofität, Ehrfurcht vor der Bibel u. A., in allzu gün-
ftigem Lichte betrachtet, die Schwierigkeiten nicht doch
unterfchätzt und mit feinen, teilweife etwas fehr apolo-
getifch angehauchten, Vorfchlägen wirklich eine Löfung
derfelben herbeizuführen im Mande iM. Mir Rheinen fie
dazu nicht klar, fcharf und beüimmt genug zu fein.

Heidelberg. Baffermann.

Fried mann, Dr. Alfred, Geschichte und Struktur der Notstandsverordnungen
. Unter befonderer Berückfichtigung
des Kirchenrechtes. (Kirchenrechtliche Abhandlungen.
Herausgegeben von Ulrich Stutz. 5. Heft.) Stuttgart
1903, F. Enke. (VIII, 174 S. gr. 8.) M. 6.20

Verfaffer betritt mit feiner Unterfuchung ein bisher
wenig kultiviertes Gebiet und kann des Dankes der in-
tereffierten Kreife um fo ficherer fein, als feine Arbeit
als eine durchaus beachtenswerte und gründliche Leiftung
anerkannt werden muß, mag man auch in Einzelnheiten
nicht immer feinen Ausführungen beiftimmen. Notftandsverordnungen
(diefe Bezeichung wird m. E. zutreffend an-
ftatt der gebräuchlicheren ,Notverordnungen' gewählt) find
Anordnungen, welche das Kirchenregiment zufolge Ermächtigung
durch die Kirchenverfaffung bei einem zur
Zeit des Nichtverfammeltfeins des kirchlichen Vertretungskörpers
eintretenden Notftande bezüglich folcher Materien,
die im Regelfalle die Mitwirkung des Vertretungskörpers
vorausfetzen, zur Hebung des Notflandes trifft. Die Abhandlung
ift in einen gefchichtlichen und einen dogma-
tifchen Teil gegliedert. Bei dem engen Zufammenhang,
welcher zwifchen den kirchlichen und ftaatlichen Not-

Handsverordnungen befleht — find doch erftere aus
letzteren hervorgegangen — ift es durchaus gerechtfertigt,
wenn Verf. zunächft die gefchichtliche Entwickelung der
ftaatlichen Notverordnungen in längerer Darfteilung fchil-
dert und erfl dann die Übernahme des Inftituts in das
Kirchenrecht und feine weitere Ausbildung darlegt. Im
dogmatifchen Teile wird dann die Struktur der kirchlichen
Notftandsverordnungen nach allen Richtungen hin
des Näheren erörtert und fchließlich ein Vergleich mit
den ftaatlichen Notftandsverordnungen gezogen.

Kiel. Frantz.

Erwiderung.

Meinem Rezenfenten in Nr. ii erlaube ich mir zu erwidern: Die Beurteilung
Roberts v. Arbriffel hängt von der Beantwortung zweier Fragen ab:
i. Trennt die Gründung Fontevraults fein Wirken in eine ,wilde' u. eine
,zahme' Periode? 2. Damit zufammenhängend, wann ift Marbods Brief
gefchrieben? ad i. Die Frage ift zu verneinen, denn Rob. überträgt die
Beforgung des Klofters zwei Frauen, um felbft in altgewohnter Weife
predigen zu können. Die Anficht, Rob. habe vor der Gründung auf den
Straßen, nachher in den Kirchen gepredigt(?!), wird auf fich beruhen
müffen, fo lange Böhmer nichts weiter dafür anführt, als die einzelne
Tatfache, daß der altcrsmüde Rob. feine letzte Predigt in einer Kirche
hält, ad 2. An meiner Datierung iioi — mo Uf. p. 44, am bellen ca.
1105) halte ich feft. Denn die von B. überfehenen tuguriola des anfänglichen
F. Evr. laßen fich fehr wohl mit cellulac identifizieren, wie
I Marbod fie meint. Die Notiz, Rob. habe La Roe um der sororcs
1 (nicht um des päpftl. Rufes) willen verlaffen, fpricht höchftens für meinen
I Anfatz.

Dann aber habe ich ein Recht, Rob. nach feinem eigenen Schreiben
zu interpretieren, und es wäre unmethodifch, ihm Ingilgers radikale
Anflehten ohne weiteres zuzufchreiben, zumal B. felbft den Zufammen-
| hang beider leugnet (Über Bernh. v. Tiron im 2. Teil). Daraus folgt,
daß Rob. kein wilder Revolutionär ift. — Wenn ich unter ausdrücklicher
Ablehnung einer Edition (/. 33) um des Lefers willen einen Text ohne
Zitatennachweis abdrucke, fo folge ich darin dem Vorbild anderer, z. B.
meines Herrn Rezenfenten (Fälfch. Lanfr. 144 fr.). Weiteres im 2. Teil.
Göttingen. Walter.

ad 2. Die betreffende Stelle der episl. Marbodi ift aus der epistula
1 felber zu interpretieren. §30: tacto dt iuveneulis, quas ut supra dixi
I sine examine rcligionem pro/essas . . per diversas cellulas prolinus
inclusisti . . aliae urgente partu . . elapsac sunt, aliae in ipsis cellulis
pepetunt. Auf welche Stelle bezieht fich jenes supra dixi? auf § 7:
sed et diversis in locis ei diversis regionibus non parvum te asserunt
numerum feminarum per xenodochia et divtrsoria divisarum . . quod
quam periculose sit factum . . . vagitus infantium prodiderunt. Daraus
folgt, daß an Fontevrault nicht zu denken ift. Dazu ftimmt der zweimalige
Hinweis auf la Rod, §§ 18, 33. Alles fpricht für, nichts gegen
den Anfatz des Briefs vor Gründung F.s, auch nicht die .Notiz' § 33,
deren Wortlaut überdies wohl zu beachten ift: quae omnia propter sororcs
diceris co n/empsisse. ad 1. Hiernach habe ich auch an meiner Auf-
faffung Roberts nichts zu korrigieren. Marbod fchildert Roberts Tätigkeit
in den erden Jahren der Wanderpredigt, die vita Andreae gibt ein gutes
Bild von feinem letzten Lebensjahre. Dies Bild ift völlig verfchieden
von dem Bilde Marbods. Von Predigt auf Straßen und Plätzen erzählt
die vita nichts, fie erwähnt nur eine Predigt Roberts in der Kirche
von Deols. Dagegen lehrt fie, daß Robert fehr viel für Fontevrault zu
tun hatte. Wie fehr das auch fchon früher der Fall war, zeigen die Urkunden
. Daraus folgt, daß die Wanderpredigt fpäter ganz zurückgetreten
ift. — Der sermo Roberts ift ein für einen beftimmten Fall erlaffenes Gutachten
, eben darum darf er nicht zu einer allgemeinen Charakteriftik der
Predigtweife Roberts benutzt werden. — Der bloße Abdruck eines fehlerhaften
Textes ift zwecklos. Der Nachweis der Zitate ift wünfehenswert,
da es fich nicht bloß um Bibelftellen handelt, die jeder Lefer ohne Mühe
felber findet, fondern um Zitate aus Seneca, Pseudo-Cyprian, Hieronymus,
Auguftin, Gregor dem Großen. Man mußwiffen, was Marbod fagt, was
Auguftin, cf. §§ 13, 14. Der Hinweis auf meine Fälfchungen Lan-
franks ift doch nicht ganz angebracht. Ich habe 1. den Text der Urkunden
, um die es fich da handelt, bearbeitet, 2. ftets die Vorurkunden
zu ermitteln gefucht und die Entlehnungen auch äußerlich
hervorgehoben, worauf es bei Urkunden ankommt. Zitate aus
Kirchenvätern kommen in diefen Urkunden überhaupt nicht vor.

Bonn. Boehmer.

Bibliographie

von Lic. theol. Paul Pape in Berlin.
kDcutfcfic Hitcratur.

Besant, A., Die vier großen Religionen. 4 Vorträge vor der 21. Jahres-
verfammlg. der theofoph. Gefellfchaft zu Adyar bei Madras. Überf.
v. Gttuth. Wagner. Berlin 1904, C. A. Schwetfchke & Sohn. (X,
197 S. 8.) 3. 20