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Ausgabe:

1904 Nr. 11

Spalte:

336-337

Autor/Hrsg.:

Flade, Paul

Titel/Untertitel:

Das römische Inquisitionsverfahren in Deutschland 1904

Rezensent:

Ficker, Gerhard

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Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. II.

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gegen die Reformation von Autoren, die ernft genommen
zu werden wünfchen, vorgebracht werden, haben wir Prote-
ftanten nichts zu befürchten.

Was nun das Lebensbild Cajetans betrifft, das der
Verfaffer entwirft, fo hat er auf Grund der Biographie
feines Sekretärs Joh. Bapt. Flavius und der von Quetif und
Echard gegebenen Lebensbefchreibung das Nötige gefagt,
nicht ohne an der überfchwenglichen Schreibweife diefer
alten Autoren einige Abftriche zu machen. Er hat auch
noch ungedruckte Dokumente, die in Gaeta erhalten geblieben
find, benützt und einige unbekannte Notizen feiner
Darftellung eingefügt (bef. S. 458). Aber bei feiner Würdigung
Cajetans überfchreitet er jedes Maß. Er ftellt
Cajetan dar als den vollendetften Theologen und Gelehrten
des 16. Jhs. In ihm konzentriert fich geradezu die
Idee der kath.olifch.en Kirche in jener Zeit. Coffio eignet
fich das Wort Tirabofchis an (S. 253), wenn jemals ein
Jahrhundert gelehrte und geniale Theologen nötig gehabt
hätte, fo wäre es das 16. Jh. gewefen. Ja, fragt man er-
ftaunt: wenn wirklich Cajetan jene geiflige Kapazität war,
warum hat er die Lutherfche Revolution nicht im Keime
erfticken können? Ich habe Cajetans Schriften auf Coffios
Anregung hin durchftudiert, — ich muß bekennen, etwas
Öderes kaum gefunden zu haben; Luthers Schriften danach
zu lefen, ift die reine Erquickung. Gleichwohl foll
gelten (S. 6), daß Cajetan ,apparisce la piu bella e la pik
gentile figura cattolica del 1500.' Fürwahr, ein fonderbarer
Gefchmack! Wenn die katholifche Kirche wirklich im
16. Jh. Luther niemand anders entgegenzuftellen hatte, fo
begreift man, warum fie dem Lutherfchen Geifte nichts
anderes entgegenzufetzen wußte als die rohe Gewalt.
Coffio fagt, wenn man auf Cajetans Worte und Mahnungen
zu einer Reform der Kirche gehört hätte, wäre es
nicht zur Lutherfchen Reformation gekommen, — aber
warum ging denn die Kirche und das Papfttum in den
kurialiftifchen Bahnen, deren beredtefter Vertreter Cajetan
war? Für die Kirchengefchichte kommt Cajetan eigentlich
nur als der Vertreter der kurialiftifchen Afpirationen
in Betracht. Diefe Tätigkeit hat ihn in Konflikt gebracht
mit Frankreich, beftimmt auch feine reformierende Tätigkeit
im Dominikanerorden. Ich finde nicht, daß Coffio
diefer Tätigkeit, die den Schlüffel bildet zur Würdigung
Cajetans, genügend gerecht geworden wäre. Es ift begreiflich
, daß einem Biographen der Maßftab für die
Schätzung feines Helden etwas abhanden kommt. Aber
gerade darum wird das Urteil nicht ungerecht fein, daß C.
ein Opfer der neuthomiftifchen Bewegung geworden ift.

Schließlich will ich noch auf einige Mängel im Einzelnen
zu fprechen kommen. S. 84 fagt der Verfaffer,
daß er alle Arbeiten über den Jetzerprozeß beachtet hätte.
Das ift unrichtig; denn er kennt die Auffätze von R. Steck
(Der Berner Jetzerprozeß in neuer Beleuchtung nebft Mitteilungen
aus den noch ungedruckten Akten) in der
Schweizerifchen Theologifchen Zeitfchrift, 18. Jahrgang,
1901, S. 13—29; 65—91; 129—151; 193—210 nicht. Wer
fich mit der Tätigkeit Cajetans für Karls Kaiferwahl be-
fchäftigte, durfte die deutfchen Reichstagsakten, Jüngere
Reihe I, 1893 nicht unbenützt laffen. Weder Köftlins
noch Koldes Luther ift erwähnt, auch Kaweraus Refor-
mationsgefchichte nicht; ebenfowenig Koldes Artikel über
Cajetan in der Hauckfchen Real-Encyklopädie, 3. Bd., aus
dem er vielerlei zur Ergänzung hätte entnehmen können:
z. B. Beiträge zur bayrifchen Kirchengefchichte II S. 248
zu S. 427; Zeitfchrift für Kirchengefchichte V, S. 617—19;
XVIII S. 250. Die Notizen über die Ausgaben von Cajetans
Werken (S. 491 ff.) find nicht genügend. Mir liegt
vor eine Gefamtausgabe der opuscula, Lugduni, Sumptibus
Plnlippi Tinghi Florentini, 1575, die von C. nicht erwähnt
wird. Sie befolgt eine andere Ordnung, als fie'C. gibt,
und hat auch fonft Verfchiedenheiten. C. könnte fich ein
wirkliches wiffenfchaftliches Verdienft erwerben, wenn er
in die literarifche Hinterlaffenfchaft Cajetans Ordnung
brächte, indem er auf die Handfchriften und Originalaus-

j gaben zurückginge. Schnurrig ift die Schreibweife Ca-
I puione (= Reuchlin; 4 mal auf S. 233. 234; auch in den
lateinifchen Text hineinkorrigiert S. 246, Anm. 61. 62. 64).
Was fich der Verfaffer dabei wohl gedacht haben mag.
Er fchreibt allerdings auch Rauke.

Die Arbeit ift erfchienen mit Billigung der theologifchen
Fakultät in Freiburg i. Br. und gewidmet ,al mio
professore Franz Xaver Kraus1, Von diefem hätte C.
doch eine beffere Auffaffung von der lutherifchen Reformation
erhalten können. Oder war auch er ein Vertreter
jenes ausländifchen Hochmuts, der Luther in dem Auftreten
Cajetans fo anftößig entgegengetreten war?

i Halle a. S. Gerhard Ficker.

Flade, Pfr. Lic. theol. Paul, Das römische Inquisitionsverfahren
in Deutschland bis zu den Hexenprozeffen dar-
geftellt. (Studien zur Gefchichte der Theologie und
derKirche, herausgegeben von N.Bonwetfch und R. Seeberg
. Neunter Band. Heft 1.) Leipzig 1902, Dieterich.
(X, 122 S. gr. 8.) M. 2.50

Flade handelt im erften Teile von den Voraus-
fetzungen für die Inquifition in Deutfchland, und zwar
von den rechtlichen und tatfächlichen Vorausfetzungen.
Er zeigt zunächft, daß die Inquifition eine rein kirchliche
Inftitution ift und in fchneidendem Widerfpruche zu dem
deutfchen Rechte ftand; wie aber die kaiferlichen Gefetze
mit dem kirchlichen Rechte die Rechtsgrundlage für das
I inquifitorifche Vorgehen bildeten. Unter den tatfächlichen
Vorausfetzungen begreift er die Ausbreitung des Sekten-
wefens in Deutfchland, die Bemühungen von feiten der
kirchlichen und weltlichen Gewalt um Einführung der
Inquifition und, wie er fich ausdrückt, die Aufteilung der
Inquifitoren, d. h. es wird hier das Amt der Inquifitoren
nach feinen Aufgaben und nach den Anforderungen, die
es an die Träger Hellte, dargelegt.

Der zweite Teil fchildert das deutfche Inquifitions-
verfahren nach feinem Verlauf im Einzelnen. Unter
den Rubriken: die Einleitung des Verfahrens, der Prozeßverlauf
, derProzeßausgang wird hier in fyftematifcher Form
zufammengeftellt, was fich aus den Urkunden über das
Schalten und Walten der Inquifition in Deutfchland bis
gegen Ende des 15. Jhs. entnehmen läßt. Gegen die fyfte-
matifche Form der Darfteilung laffen fich Bedenken erheben
, weil das Inquifitionsverfahren eine Entwickelung
durchgemacht hat. Aber Fl. hat darauf doch bei den
I einzelnen Kapiteln genügend aufmerkfam gemacht. Aus
j feiner Darfteilung ergiebt fich von neuem, daß die Inquifition
die entfetzlichfte Verirrung war, die die mittelalterliche
Kirche und das Papfttum fich haben zu fchulden
kommen laffen. Nachdem das graufame Ketzerrecht
einmal kirchlich fanktioniert war, hat es natürlich gar
keine Bedeutung gehabt, daß in einzelnen Fällen die
Strafen gemildert worden find. Was die von Fl. benützten
Quellen und Darftellungen anbetrifft, fo wüßte ich kaum
eine nennenswerte Ergänzung zu geben. Aufgefallen ift
mir die Unreinheit des Druckes und kleinere Verfehen;
fo S. 2: Pegna (warum fchreibt Fl. nicht Pena?) wird als
Jefuit bezeichnet; das war er nicht; und er könnte dann
auch nicht am Anfange des 16. Jhs. gefchrieben haben.
In Wirklichkeit erfchien feine Ausgabe des Directoriums
des Eymericus erft 1578. Eymericus war kein Italiener,
fondern in Gerona in Spanien geboren. Die Hexenbulle
Innocenz' VIII. beginnt nicht mit den Worten: Summis
desiderantibus (S. 5. 21), fondern Summis desiderantcs
aftectibus. Daß 1312 ein förmlicher Aufftand der Ketzer
in Öfterreich ftattgefunden habe (S. 6 Anm. 2), habe ich
aus Giefeler nicht erfehen können. Codex Templensis
ftatt Teplensis findet fich S. VIII. 14 Anm. 3548 Anm. 5.
Daß in den Kreifen der Waldenfer die erfte deutfche
Bibel entftand (S. 14), ift doch recht unwahrfcheinlich. —