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Ausgabe:

1904 Nr. 10

Spalte:

292-293

Autor/Hrsg.:

Kaiser, Paulus (Ed.)

Titel/Untertitel:

Hildegardis causae et curae 1904

Rezensent:

Ficker, Gerhard

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Theologifche Literaturzeitung. 1904. Nr. 10.

292

in Fällen, wo beide gleich gut Recht haben könnten oder
fich die Wage eher zugunsten von A neigt, fo 252, 12
wo Schw. xaq aZXmg Jtaga xavxag lt. A's aXXag in den
Text fetzt, 492, 23 wo ev xvgim 'fnGov (ATER) gewiß
mehr im Tone des Polykrates liegt als ev Xgiöxm 1., und
314, 8 xagaxi&sfievoi neben xEXQrjUE&a mir wahrscheinlicher
dünkt als BDM nagafreuevoi. Auch an ausgezeichneten
Emendationen, die Schw. felber vorgenommen,
fehlt es nicht ganz; 270, 9k ift fein Gxözei mg et (pmZev-
övxmv die befte Ausgangsftelle für alle überlieferten Lesarten
, noch Sicherer 220, 7 das von ihm zwifchen ovy
ajtaCfjg ye ovzog und r/ fiovrjq ijgt,ev xi]g vcxo Roj/iaiovq
eingefchobene aXX

Befonderen Fleiß hat Schw. der Bearbeitung der
Zitate und Exzerpte im Eufeb gewidmet. Selten verliert
er Sich ganz an das literarhistorische Intereffe, wie wenn
er 326, 17 im Apparat zu dem Edikt des Pius h. e. IV

13, 1 notiert: ,Harnack verfucht die christlichen Interpolationen
von dem echten BeStand zu fondern, ich halte
dies ganze Edikt für die Überfetzung einer lateinifchen
Fälfchung'. In der Regel befchränkt er Sich auf Mitteilungen
, die unmittelbar das Verständnis der überlieferten
Texte fördern, und eine bei Editoren Saft unerhörte
Sorgfalt betätigt er, indem er nicht bloß
wichtigere Varianten des Syrers für des Syrifchen nicht
kundige Lefer in hebräifchen Lettern wiedergibt, fondern
eine befondere Sigle S einführt, um die Übereinstimmung
eines Bibelzitats in — mit der fyrifchen Bibelüberfetzung
festzustellen. Hier wäre zwar Statt der fyrifchen Bibelüberfetzung
Pefchittha zu fagen vorfichtiger gewefen,
und mehr Rückficht als diefe hätten bei Evangelienzitaten
die anderen älteren fyrifchen Überfetzungen der Evangelien
(Tatian, Sinait., Cureton) verdient; für Stellen wie

14, 22 — Gen. 19, 24 in 2 stvg xal vxlov flatt d-elov xäi
jtvg — wäre auch die ausdrückliche Versicherung er-
wünfcht, daß 2 hier nicht (und wo ,S' unerwähnt bleibt,
niemals) der Pefchittha folge. Aber den Bearbeitern
diefer Zitate hat die Hälfte ihrer Arbeit Schw. vorweggenommen
, zumal noch durch die verläßlichen Angaben
über den Wortlaut folcher Zitate in anderen Eufebius-
fchriften.

Bei den Exzerpten aus nachbiblifcher Literatur
fcheint mir Schw., obwohl gerade hier feine Fähigkeit,
über den Tatbestand zu orientieren und das Urteil anzuleiten
, Sich am glänzendsten entfaltet, ein wenig zu
fkeptifch geftimmt zu fein. Schon Harnack hat das für
das 5. Buch in den Sitzungsberichten der K. Pr. Akad. d.
Wiff. 1903 N. IX an mehreren Beifpielen erwiefen, in
einem Fall 500, 25k m. E. mit unrichtiger Begründung.
In dem Satz rpaXuol de döot . . . xbv Xbyov xov &eov xbv
XgiGxbv v/ivovöiv {reoXoyovvzeq erklärt Schw. xov Xq.
für Gloffem; Harnack widerfpricht, da ohne das xov
Xq. der Traditionsbeweis für die {XeoXoyia xov Xgiöxov,
auf den es dem Verfaffer hier ankomme, unzureichend
wäre. Sehr treffend, nur ift xbv Xqioxov nicht Appofition
zu xbv Xöyov x. fondern es ift das noch weniger zu
miffende Objekt zu -d-eoXoyovvxeg, während xbv X. x. &.
als Objekt zu v/ivovöiv gehört. Der Text von Polykrates,
den Schw. 492, 8—10 herftellen möchte, ift mir gänzlich
unverständlich, während ich an dem überlieferten, eingedenk
deffen, daß Polykr. kein Mann von akademifcher
Bildung war, keinen Anftoß nehme. Dasfelbe gilt von
264, I3ff. = 490, iöff.; ?/ exega avxov &vydzr/Q bedeutet
eben für den Vulgärftil des Polykrates: die andere —
dritte — Tochter des Philippus, von der ich hier noch
reden kann. Auch für den Stil eines Hegefipp würde
ich weder xolg Kogiv&ioiq 370,1 noch diadoxqv esioinöct/i-nv
uexgig Z. 2 noch gar das öevxegov Z. 12 verdächtig erachten
; S. 324, 20 würde ich jienoir/xevai auf andere
Weife (Randnote zu jcecxeixe, falfch verstanden und falfch
placiert) als Schw. erklären und kann keinesfalls fowohl
jcaxega elvai xov Xgiöxov als auch d-ebv hinter dgvelöd-ai
in dem Juftinzitat als Gloffeme preisgeben; eine Leugnung

des Weltfchöpfers konnte Juftin, ohne unfinnig zu reden,
den Marcioniten nicht fchuldgeben, auch mit einer Verleugnung
desfelben war ihr Irrtum recht mangelhaft um-
fchrieben. Der Schlußfatz von dem Polykarp-Martyrium
bei Eufeb IV 15, 45 würde nach Schw. urfprünglich gelautet
haben: xoiavxa xa xaxa xbv /tax. LJoXvxagjiov
övv xolg axb i'ü.aöeXipeiag ömöexctxov ev 2/ivgvv uag-
xvgrjGavxoq xdvzmv fiäXXov /ivrj/iovevexai mg xal veib
xmv edvcbv ev Jtavxl xojtm XaXelöd-at. Daß man diefem
unerträglichen Texte mit Gewalt auf die Beine zu helfen
fuchte, durch Einfchub von ög vor ovv oder hinter uag-
xvgrjöavxoq ift allerdings wahrscheinlicher, als daß jemand
vor Eufebs Zeiten uövog an Stelle von jtdvxmv uäXXov
gefetzt wiffen wollte und ein Unkundiger die Korrektur
uovoq durch vstb mit dem echten jtdvxmv verband, —

| als ob nicht der töc-Satz dies vjio otdvxmv aufs kräftigste
Stützte: aber beruhigen wird man Sich bei der Konftruk-

j tion von Schwartz fo wenig können, wie bei dem bisherigen
Texte.

Weit zahlreicher find natürlich die Stellen, wo Schw.
uralte Fehler, Interpolationen u. dgl. mit Recht aufzählt:
die eufebianifchen Exzerpte aus Jofephus rechtfertigen

I fein Mißtrauen gegen diefe Partien der Kirchengefchichte
nur zu fehr. Da er an anderer Stelle über die ganze
Frage noch im Zufammenhang handeln will, werden wir

j gern vorläufig uns mit dem großen Gewinn begnügen,
das Überlieferungsmaterial beinahe vollständig in klarfter

! Übersichtlichkeit und mit einem befonderen Gefchick, durch
Winke den Entftehungsgrund für die einzelnen Varianten
anzudeuten, vorgelegt bekommen zu haben. Einzelne Ergänzungen
aus der indirekten Überlieferung, wo Sie mit

j Handfchriften der Kirchengefchichte nun gerade nicht zu-

| fammentrifft, oder nur einen ohnehin Sicheren Text bestätigen
könnte, und aus den von Eufeb exzerpierten, aber

| auch Selbständig auf uns gelangten Schriften — z. B. zu

I Eufebs ixolumv 276, 18 das rjxoiuaöuevmv bei Ignatius
ad Rom. V 2 — und aus fragmentarifch erhaltenen

] Werken Eufebs find noch möglich. Gegenüber dem
Reichtum des für die bei Eufebs Kirchengefchichte fo
verzwickte kritifche Aufarbeitung von Schwartz Geleisteten
werden folche Nachträge, falls nicht neue Handfchriften
entdeckt werden, an Umfang und Bedeutung
befcheiden bleiben.

Marburg i. H. Ad. Jülich er.

Ohr, Wilhelm, La leggendaria elezione di Carlomagno a im-
peratore. Comunicazione letta al Congresso interna-
zionale di scienze storiche a Roma. Roma 1903, H.
Loescher & Co. (15 p. gr. 8.)

Ohr legt überzeugend dar, daß für die Annahme, der
Kaiferkrönung Karls des Großen fei die Erwählung von
feiten des römifchen Volkes vorausgegangen, kein ge-
! nügender Grund vorhanden fei.

j Halle a. S. G. Ficker.

____

Hildegardis causae et curae. Edidit Paulus Kaifer.
(Bibliotheca scriptorum graecorum et romanorum
Teubneriana.) Leipzig 1903, B. G. Teubner. (V, 254 p.
8.) M. 4.40

Von diefer unter dem Namen der Hildegard von
Bingen gehenden Schrift existiert nur eine Handfchrift:
früher in S. Maximin in Trier, jetzt in Kopenhagen befindlich
{Ny kgl. Samt. Nr. 90 b saec. XIII; nach Pitra,
Analecta sacra 8 p. XXI Nr. 904.). Pitra hatte die dog-
matifchen Stücke in den Analecta sacra abgedruckt,
außerdem (doch mit Auslaffungen) die Überfchriften der
Kapitel; die intereffanteften Teile hatte er von der
Publikation ausgefchloffen. Dem ift durch die vorliegende
I Ausgabe, die fich nach der Verficherung des Heraus-