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Ausgabe:

1904

Spalte:

282-286

Autor/Hrsg.:

Hoffmann, Johannes

Titel/Untertitel:

Das Abendmahl im Urchristentum 1904

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer, Prof. in Göttingen.

Jährlich 26 Nm Verlag: J. C Hinrichs'fche Buchhandlung, Leipzig. Jährlich 18 Mark.

Nr> 14. Mai 1904. 29. Jahrgang.

Parry, A discussion of the gencral epistle of

St. James (Schärer).
Hoffmann, Joh., Das Abendmahl im Ur-

chriftentum (Jälicher).
Heitmüller, Taufe und Abendmahl bei Paulus

(Lobftein).

Eufebius' Kirchengefchichte, hrsg. von
Schwartz und Mommfen, I, Hälfte.
(Jülicher).

Ohr, La leggendaria elezione di Carlomagno a

imperatore (G. Ficker).
Hildegardis causae et curae ed. Kaiser

(G. Ficker).

Efpenberger, Die Philofophie des Petrus

Lombardus (E. W. Mayer).
Little, Description du Manuscrit Canon. Miscell.

525 de la Bibliotheque Bodl£ienne (G. Ficker).
Corpus Documentorum inquisitionis haereticae

pravitatis Neerlandicae ed. Fredericq, 5. Teil

1525—1528 (Koehler).
Lacmmer, De Caesaris Baronii literarum

commercio (G. Ficker).
Richter, Friedrich Nietzfche (Härtung).
Drcws, Niet/.fches Philofophie (Derf.).
Deußen, Erinnerungen an Friedrich Nietzfche

(Derf.).

Fisher, The Grounds of theistic and Christian
belief (Lobstein).

Mc Faydcn, Old Testament Criticism and
Christian Church (Lobstein).

König, Histoire sainte d'apres les resultats
acquis de la critique historique, Ancien Testament
(Lobstein).

D ö r r i e s, Die Botfchaft der Freude, Evangelien-
Predigten (E. Chr. Achelis).

Lhotzky, Leben und Wahrheit, 2. Aufl. (Drews).

Lhotzky, Der Weg zum Vater (Derf.).

Fahrn er, Gefchichte der Ehefcheidung im
kanonifchen Recht, I. Teil (Frantz).

Göttingen. E. Schiirer.

Parry, R. St. John, B. D, A discussion of the general epistle j es hier gefchieht

Of St. James. London 1903, G J. Clay & Sons. (V, ! erfüllung gefprochen werden ohne d l ^ Gefetzes-
100 p. gr. 8.) 5 sh. I Zeremonialgefetz gedacht wurde. an das

Als Vertreter zweier entgegengefetzter Auffaffungen
des Jakobusbriefcs nennt der Verf. S. 2 einerfeits Mayor,
VVcil.i und Zahn, andererfeits Holtzmann und Harnack.
Jene fetzen den Brief in die vorpaulinifche Zeit, diefe in
eine fpäte Zeit, als der Kampf um die Geltung des Ge-
fetzes die Chriftenheit nicht mehr bewegte. Parry fucht
eine Mittelflellung einzunehmen, indem er in der Hauptfache
der Auffaffung von Holtzmann und Harnack folgt,

Hoffmann, Johannes, Das Abendmahl im Urchristentum.

Eine exegetifche und hiftorifch-kritifche Unterfuchung.
Berlin 1903, G. Reimer. (VII, 267 S. gr. 8.) M. 4.—
Bei der neueften, O. Pfleiderer in Berlin gewidmeten
Monographie über die Urgefchichte des Abendmahls bitte
, ich wohlwollendeLefer, den letzten Paragraphen 28, Lehren
AAÄ aher hinfichtlich der Abfaffungszeit in den Grenzen ( d Eolgerungen für die kirchliche Praxis' unbeachtet zu
aes apoÄ £Ü ' laffen; er enthalt all£emeine l,nd 1

des apoltolilchen z-euauers uenen oieiucn wm. o^ci uc- iarfPn. Pr enthSlt allcrpmpinp ;„ a;-r „ v r u

die im Römerbrief noch Gegenftand der Kontroverfe
feien, feien für Jakobus bereits abgefchloffen (S. 68).

hcit ift, die Gott gemacht hat (S. 261, buchftäblich ebenfo
fchon S. 57). ,Nur wer in feiner Erkenntnis noch nicht reif
genug und darum in feinem Gewiffen nicht frei genug
ift, fühlt einen Zwiefpalt zwifchen feiner theologifchen
Erkenntnis und feiner Stellung als praktifcher Geift-
licher' (S. 267): ein doch gar zu kühnes Verdikt
aus dem Munde eines offenbar noch ganz jungen
Theologen!

Im übrigen macht das Buch einen überwiegend fym-

dE^dtataStaS W die Grußüberfchrift zu verliehen. |

Infonderheit vertrete Jakobus keineswegs einen Juden-
chriftlichen Standpunkt (S. 25-31); vielmehr zeige die
N.chtberührung der Gefetzesfrage, dal.! zur Zeh des Verf.
die Frage nach der Verbindlichkeit des Gefetzes bereits
erledigt war (S. 4, 70). Auch die Lefer feien nicht Juden-
chriften, fondern die chriftliche Kirche überhaupt (S. 84),

, in diefem S.nneie, «k™™™™™"'"™™ I pathifchen Eindruck. Zwar hat es ftarke Mängel. Der
Trotz diefer richtigen Einrichten ift der Verl, doch . yerfaffer bef.tzt keinen flotten, nicht einmal einen korrekten
durch apologetifche Vorausfetzungen gebunden uie , StiL er hat eine auffaliende Neigung zur Breite in der
Senn -t diefem^Fanfm I Gedankenführung wie,im Ausdruck; mit Vorliebe Hellt

verftanden haben, which cannot reasonably be imputed
(S. C2). Clemens Romanus hat den Jakobusbrief bereits

y-J. JA,y. WWH.---- ---------

benützt (S. 73, 99). Die Abfaffung durch Jakobus wird
nicht erörtert, aber vorausgefetzt, ohne daß die Frage
erwogen wird, ob denn der gefetzesfreie Standpunkt des
Briefes mit dem durch Gal. 2 bezeugten gefetzlichen
Standpunkt des Jakobus vereinbar ift. Da der Verf., wie
es fcheint, das Jahr 62 n. Chr. als Datum des Todes des
Jakobus nicht für ficher hält, läßt er die Möglichkeit
offen, daß der Brief noch ein paar Jahre fpäter gefchrieben
ift (S. 100: little can be said against fixing the datc a
few years later).

Man wird fagen dürfen, daß die Pofition des Verf.
noch unwahrfcheinlicher ift als die der Apologetik. Sie
ift eine Halbheit, welche die Entftehung des Briefes erft
recht unverftändlich macht. Denn in der Zeit, in welcher
der Brief nach Parry entftanden fein foll, war die Frage

er z.B. Wortpaare zufammen, wo ein Wort mehr fag^..
würde (S. 10 lieft man: ,klar und einfach erklärt'); zahllos
find die Vorausyerweifungen, die Rückblicke, die
Wiederholungen, die Übergangsphrafen. Abfchweifungen
vom Thema find nichts Seltenes, und gerade in diefen
Nebenläufen flößt man am häufigften auf recht feltfame
Ideen. Den Einfall, daß auch die Wunderfpeifungen Jefu
vielleicht auf wirkliche ,Liebesmähler' zurückgehen S. 19,
hätte uns H. beffer vorenthalten; die magifche Infpira-
tionslehre der Kirche, die bekanntlich ein Erbftück des
Spätjudentums ift, nennt er S. 260 paganifierend, und
S. 17 lollen wir ihm glauben, daß die antike Religion
ftets auf die äußere Inftitution, die heutige (?) aber
ftets auf die Gefinnung den Ton legt. Und wenn H.
wieder, wie wir das bei neuteftamentlichen Monographien
gewohnt find, alles fagen mußte, was zur Sache gefagt
werden kann, auch das was von Andern fchon viele Male
ebenfogut gefagt worden ift, oder um es billiger auszu

nach der Verbindlichkeit des Gefetzes noch nicht ver- j drücken, wenn er fich vornahm, eine abfchließende Untergehen
. Da konnte nicht mit folcher Unbefangenheit, wie | fuchung über die Entftehung des chriftlichen Abend-

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