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Ausgabe:

1903

Spalte:

129-131

Autor/Hrsg.:

Johns, M. A.

Titel/Untertitel:

Assyrian Deeds and Documents 1903

Rezensent:

Meissner, Bruno

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Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von D. Ad. Harnack, Prof. in Berlin, und D. E. Schürer. Prof. in Göttingen.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. Hinrichs'fche Buchhandlung. jährlich 18 Mark.

Nr. 5. 28- Februar 1903. 28. Jahrgang.

Johns, Assyrian Deeds and Documents 3 vols.
(Meifsner).

Giefebrecht, Der Knecht Jahves des Deutero-

jefaia (Zilleflen).
Gregory, Textkritik des Neuen Teftamentes,

2. Bd. (Bouffet).
Evangelium secundum Matthaeum ed. Blass

Edling, Priscillianus och den äldre Priscillia-
nismen, I (Dierich).

Guttmann, Die Scholaffik des dreizehnten

Jahrhunderts in ihren Beziehungen zum

Judenthum und zur jiidifchen Literatur
(Bloch).

(Bouffet). Thomas, Das Erkenntnisprincip bei Zwingli

Blafs, Textkritifche Bemerkungen zu Matthaus (Koehler)
(Derf.).

Baenfch, Johann Heinrich Lamberts Philofophie
und feine Stellung zu Kant (E. W. Mayer).

Schian, Das kirchliche Leben der evangelifchen
Kirche der Provinz Schienen (Kawerau).

Oettingen, v„ Syftem der chrifllichen Heilswahrheit
[Lutherifche Dogmatik, 2. Bd.] I. u.
2. Thl. (Ritfehl).

Die Kinderfragen, der erfte deutfehe Katechismus
, hrsg. von Käffncr (Knoke).

Eine neue jüdifch-griechifche Infchrift (Schürer).

Johns Eev. C. H. W., M.A., Assyrian Deeds and Documents, | Weihinfchrift der Mutter Affurbanipal's, die gewifs auch

1 1 irlino- the so m hiMorifcher Hinficht Neues böte, wenn die Edition ver-
recording the transfer oi Property. lnciuaing läfslich wäre. Nr. 645 iM eine ganz ähnliche Weihinfchrift

called private contracts, legal decisions and proclama- ( der Mutter Afarhaddon's. Wir lernen hieraus, dafs fie
tions preserved in the Kouyunjik collections of the neben ihrem eigentlichen Namen Naki'a auch den affyri-
BritishMuseum chieflyofthe7th Century B. C. Copied, fchen Namen Zakütu (= Freiheit) führte. Ihr gehörte
collated arranged, abstracted, annotated and indexed. auch einft der von Scheil in Mafr^cfs Ree. XX(Notes

Nr. 38, ») erwähnte SchmuckgegenMand.

Der zweite Band bringt zuerM Nachträge und neu
verbundene Fragmente. Nr. 732 ift wichtig für die Be-
ftimmung des Verhältnifses von der gewöhnlichen zur
königlichen Mine. Nr. 764 zeigt, dafs noch in affyrifcher
Zeit ebenfo wie in Jof. 7,21 das Gold gewöhnlich in
Zungenform vorkam. Auf Nr. 777 verweife ich, trotzdem
Johns gewifs nicht Recht hat, diefe Tafel auf die Sint-
fluthgefchichte zu beziehen. Nr. 777 befand fich im
Januar 1899 in Privatbefitz in Aleppo, wo ich die Tafel
auch copirt habe. In Scheil's Edition bricht der Text
mitten in einem Satze ab. Nr. 807 mufs in Verbindung
mit den Duplicaten näher unterfucht werden, da fich daraus
wichtige Ergebnifse für das Ende der Regierung Affurbanipal
's und den Antritt feines Sohnes Affur-etil-iläni
gewinnen laffen. Der Sohn fcheint noch jung bei dem
Tode des Vaters gewefen zu fein und die Thronbefteigung
wefentlich einem Generale, namens Sin-sum-lisir zu verdanken
gehabt haben. Die maffenhaften Freilaffungen und
Steuernachläffe deuten auf die Art und Weife hin. wie der
König feinen wankenden Thron zu Mützen fuchte. Nr. 809
giebt uns äufserM wichtige Auffchlüffe für die Baugefchichte
der Sargonsburg. Sie iM ein intereffanter Commentar zu den
dürftigen Angaben der Cylinderinfchrift Sargon's. Wir

3vols. Cambridge, Deighton, Bell and Co. (gr.8.) je2ish
Vol. t Cuneiform texte. (XXVI S. u. 573 autograph. S.) 1898. —
Vol. Q, Additional cuneiform texte. Introduction Officials. Metro-
loßy- (XXXII, 306 S. u. 383 autograph. S.) 1901. — Vol. III. Money
loans. Legal decisions. Deeds of sale. Slave sales. (XVI, 599S.) 1901.

Die Reihe der fyMematifchen Publicationen, die nach
dem Vorhandenfein des Kataloges der Kouyundjik-
Sammlung begonnen waren, iM von Johns in fchöner Weife
fortgefetzt worden. Er fchenkt uns eine Ausgabe fämmt-
lich erimßritishMuseum vorhandener affyrifcherContracte.
Er ordnet fie nicht chronologifch, fondern fehr richtig
nach fachlichen Gefichtspunkten; z. B. Geldgefchäfte, De-
pofitum, Taufch, Gerichtsverhandlungen, Verkäufe von
Immobilien und Sklaven, Freibriefe etc. Nur iM es Schade,
dafs er die Abfchnitte nicht auch deutlich hervorhebt, fodafs
es dem Suchenden nicht leicht wird, fich durch die ver-
fchiedenen Materien hindurchzufinden. Von den rein
juriMifchen Fragen will ich hier abfehen und die Auf-
merkfamkeit auf einige allgemeiner intereffirende Punkte
lenken. Nr. 101 iM intereffant, weil es zeigt, dafs auch noch
zu affyrifcher Zeit zuweilen ein Contract in eine äufsere Umhüllung
gepackt wurde, die ein Duplicat des Textes enthält.
In altbabylonifcher Zeit war das gewöhnlich; aber aus fo

fpäter Zeit hatte man, fo weit ich weifs, kein Beifpiel , lernen unter anderem daraus, dafs der Bau der neuen Stadt

diefer Sitte. Diefes Vorkommen von fog. Cafe-tablets
in affyrifcher Zeit iM wichtig für Jer. 32, u und feine
Deutung Peifer's auf einen keilfehriftlichen Contract

m neunten Jahre des Königs begann. Den Schlufs der
Infchnften bilden hauptfächlich LiMen über Einkünfte,
Tempelabgaben, Inventar, Namen etc. Sie find für das

Nr. 321 (vgl. Nr. 618) wird die Blutfchuld durch eine j Lexikon und die Culturgefchichte (vgl. z.B. Nr. 851 Col
Sklavin abgelöM. .Wenn der Schuldige die Frau nicht IV die ägyptifchen Namen der ägyptifchen Interpreten)

giebt, foll man ihn auf dem Grabe des Samaku tödten
Nach dem Gefetze Hammarabis war übrigens die Blut-
fühne durch Stellvertretung nur bei getödteten Sklaven
möglich. Merkwürdig find die angedrohten Strafmittel
in Nos. 436; 474; 632, auf die fchon Zimmern hingewiefen
hat. Hier wird beMimmt, dafs, wenn jemand fpäter be

von nicht unerheblicher Bedeutung. Wie man fieht, enthalt
alfo diefe Publication nicht nur einfeitig juriftifche
Urkunden, fondern bietet auch anderen Intereffenten genug
des Neuen. Nur darf leider nicht verfchwiegen werden,
dafs meines Erachtens die Edition nicht immer zuverläffig
iM. Zimmern hat fchon für den erMen Band auf eine

haupten follte, die Schuld fei nicht bezahlt, er feinen Sohn j Anzahl Fehler hingewiefen, und felbM wenn einige auf
dem Gotte Sin verbrennen, feine älteMe Tochter der j Flüchtigkeiten der affyrifchen Schreiber zurückgehen, fo

Göttin der WüMe verbrennen folle. In Nr. 640 fchenkt
eine Dame einen jungen Mann dem Gotte Ninib, der in
feinem Tempel FrohndienMe zu thun hatte. Er gehörte
damit zur KaMe der Nethinim. Noch merkwürdiger iM
Nr. 641. Hier weiht ein höherer Officicr feinen Sohn dem
Gotte Ninib für das Leben des Königs Affurbanipal. Wer
denkt da nicht an Samuel? Nr. 644 iM jedenfalls eine

bleibt des Zweifelhaften und Unrichtigen doch noch genug.
Ich könnte eine lange Reihe von Verbefferungen vorbringen
und mufs daher Vorficht in der Benutzung empfehlen
. Dem zweiten Bande iM beigegeben eine allgemeine
Einleitung, eine Befprechung der verfchiedenen
litel und Beamten und eine Studie über die metrologifchen
Verhältnifse.

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