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Ausgabe:

1903 Nr. 21

Spalte:

573-576

Autor/Hrsg.:

Ernst, Viktor (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Briefwechsel des Herzogs Christoph von Wirtemberg.Dritter Band: 1555 1903

Rezensent:

Bossert, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung. 1903. Nr. 21.

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des IV.) rfi xoivox?jxi örjXcoOaOrj, öri arptxtxo ixel 6
"Ayylog XQtöfivq UxgaxcpOQx Käviyy (Sir Stratford Can-
ning, der ruffenfeindliche engl. Gefandte in Conftantinopel
im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts) i^sX&cbv /isxa xrjg
Ov^vyov xov ayvoiag xmv A&co'ixmv vofiwv, oxi ovyyca-
Qelxai avxolg xv Xa&og, o öeov, va firj EjcavaXrjrpQ-fi nXiov,
vom 18. December 1850. Seit Stephan Dufchan, der
Serbenkaifer, 1343 mit feiner Gemahlin den Athos be-
fuchte, war keine Frau dort gewefen.

Dem Katalog folgt eine Reihe von kurzen fachge-
mäfsen Auseinanderfetzungen über die neuere Verfaffung
des h. Berges, denen die dabei abgedruckten Urkunden
zur Erläuterung dienen. Diefe find zwar nicht alle in-
edita, aber alle von Wichtigkeit. Der Verf. beginnt mit
den Klöflern felbft und beleuchtet dabei auch die Ent-
ftehung der neueren gröfseren Skiten, der rumänifchen
und der ruffifchen, die beinahe die Bedeutung von
Klöflern erlangt haben. Das Recht der Klöfter, die
Selbfländigkeit, fehlt ihnen allerdings. Bei den Klöftern
kommt er auch auf den Unterfchied in ihrer Verfaffung,
auf das gemeinfchaftliche und das idiorrythmifche Leben.
Er billigt das letztere nicht, will es aber weniger aus
dem Emancipationsgelüfte der Mönche, wie mir wahr-
fcheinlich ift, als aus den pecuniären Mifsftänden der
Klöfter im 14. und 15. Jahrhundert erklären, die für
die Fortfetzung des gemeinfamen Lebens den Mönchen
die Mittel nicht mehr darboten. Im Uebrigen erkennt
er meine Aufftellungen, die ich in den ,Haupturkunden
für die Gefchichte der Athosklöfter' gegeben habe, an.

Von den Klöftern geht es dann zu den Skiten und
den Kellien und ihrer Verfaffung. Auch hier ftimme
ich mit ihm überein. Neben einigen fchon von mir veröffentlichten
Urkunden bringt er einige neue, die um fo
werthvoller erfcheinen, als fie von den Originalen abgedruckt
find. Auch hier ftreiftVerf. mehrfach das Nationale.

Endlich fteigt die Darfteilung der Verhältnifse zu
der Behörde der Klöfter auf, der övvagig in Karyes.
Da verdienen die Bemerkungen über die Stellung der-
felben zum Patriarchat volltte Beachtung.

Den Schlufs machen kleinere Fragen, die Verfuche
der Kirchenregierung, den Flecken Karyes nicht verweltlichen
zu laffen, das uralte Problem über das Zu-
laffen von Kindern in die Klöfter, das Recht der Klöfter,
die Weihen zu ertheilen, die Frage nach dem Verlaffen
des h. Berges feitens der Mönche u. a.

Das Alles ift hübfch gruppirt und nicht allein fachlich
dargeftellt, fondern auch feelforgerifch gehalten,
eine würdige Gabe des oberften Bifchofs der morgen-
ländifchen Kirche an die berühmtefte Klöftergemein-
fchaft des Morgenlandes.

Hannover. Ph. Meyer.

Ernst, Dr. Viktor, Briefwechsel des Herzogs Christoph von
Wirtemberg. Im Auftrag der Kommiffion für Landes-
gefchichte herausgegeben. Dritter Band: 1555. Stuttgart
1902, W. Kohlhammer. (LXVIII, 420 S. Lex. 8.)

Der dritte Band diefes von der Commiffion für württb.
Landesgefchichte herausgegebenen, von Dr. Ernft rüftig
geförderten Werkes, deffen erfter Band in derTh.L.Z. 1899,
546 und der zweite Band 1901, 223 fr. befprochen wurde,
giebt vor allem das Material zur Gefchichte des Augsburg
. Religionsfriedens 1555, deffen Bild fich nahezu voll-
ftändig in der werthvollen Einleitung Zug für Zug gezeichnet
findet, und das fich nicht nur mit Hilfe der mit-
getheilten Briefe, fondern noch befonders aus der Beilage
A. nachprüfen läfst. Denn diefe giebt eine Ueberficht über
die Reichstagsverhandlungen vom 5. Febr. bis 25. Sept.
mit genauen Beftimmungen der Ereignifse jedes Tages,
während Beilage B. die verfchiedenen Entwürfe des Religionsfriedens
in ihren befonderen Schattirungen vorführt.

Es ift überrafchend zu fehen, wie fchon vor dem

Reichstag der Religionsfriede, die Gewährung des Landfriedens
für die kirchliche Ordnung, ,für Evangelifche und
Katholiken ein felbftverftändliches Erfordernis und Er-

j gebnis des Zufammenhaltens und Zufammenwirkens auf
politifchem Gebiet' war. ,Der Verzicht auf gewaltfame Ausdehnung
des eigenen Glaubens in fremde Territorien bildet
aber den Zufammenbruch' der kaiferlichen Politik. Karl V.
lehnt daher alle Verantwortung für diefes Zugeftändnifs
ab, Ferdinand mufs den Religionsfrieden abfchliefsen.

Aber die Frage in Augsburg war, ob der Proteftantis-
mus durch gefchloffenes Auftreten und einheitliche Ab-
ftimmung feine Stellung ftärken und feiner Ausdehnung
freie Bahn fchaffen könnte. In diefem Sinn hatte Herzog
Chriftoph dem Ruf des Königs Ferdinand Folge geleiftet
und war perfönlich in Augsburg erfchienen. Er erwartete
einen Kampf der Bekenntnifse, der mit einem Ausgleich
enden follte, was für ihn gleichbedeutend mit dem Sieg
des Proteftantismus war. Das, was diefem wirkliches
Leben und Gedeihen geben konnte, hatte feine lebhafte
Theilnahme gefunden, die Freiftellung des Uebertritts der
weltlichen und geiftlichen Reichsftände zu einer anderen
Confeffion, die Bekenntnifsfreiheit der Unterthanen, die
Verwendung der geiftlichen Einkünfte zur Verforgung
des heimifchen Kirchendienfts. Mit aller Energie will
Herzog Chriftoph den zweideutigen Befchimpfungen der
Proteftanten in der königlichen Propofition entgegengetreten
wiffen. Aber von alle dem wurde wenig erreicht.
Die evangelifchen Fürften blieben dem Reichstag ferne
und fandten ihre Räthe. Das albertinifche Sachfen, das
feit den letzten 10 Jahren unter Moritz eine führende
Stellung gewonnen und fchon in der Frage der Befchickung
des Concils jeden Zufammenfchlufs der Proteftanten, wie
ihn Herzog Chriftoph erftrebte, vereitelt hatte, war durch
Räthe vertreten, von denen der Pfalzgraf Ottheinrich nach
dem Reichstag fagen konnte, fie haben keine Neigung zur

! Religion getragen (S. 379).

Ernft geht auch mit der Haltung diefer proteftantifchen
Vormacht fehr fcharf ins Gericht. Er fagt, ihre Stellung
fei wohl mehr durch die befondere Lage und die Be-
dürfnifse des Landes, wie durch die perfönliche Eigenart
feines Fürften bedingt gewefen, als dafs darin ein überlegenes
Urtheil über die allgemeinen kirchlichen und
politifchen Verhältnifse Deutfchlands zum Ausdruck käme.
Für Kurfürft Auguft war der Religionsfriede nach Herkunft
und Inhalt ein rein politifcher Begriff und befafs alle
Vorzüge, aber auch alle Mängel eines folchen (S. XXXIII).
,Nicht das Bedürfnis der Augsburger Konfeffion, fondern
nur ob eine Forderung „zum Frieden dienlich fei" oder
nicht, entfchied über ihr Schickfal'. ,Als Norm betrachteten
die Sachfen natürlich die Zuftände des eigenen Landes,
wo man fich der geiftlichen Güter fchon vor langer Zeit
bemächtigt hatte, und nur den ungeftörten Genufs der-
felben garantiert haben wollte, ein Partikularismus, wie
man ihn in kirchlichen Dingen doch noch nicht gewöhnt
war, und der deshalb im Verlauf des Reichstags zu immer
gröfsererErbitterung unter denKonfeffionsgenoffen führte'.
Im Kurfürftenrath ,war jeder Punkt verloren, wo fich
zeigte, dafs Sachfen nur aus konfeffionellen Anftands-
rückfichten an feiner Vertretung theilnehme und ein
völliges Verfchwinden desfelben fehr leicht verfchmerzen
würde'. So kam es nicht einmal zu einer klaren Regelung
der Frage der geiftlichen Jurisdiction. In der Frage der
geiftlichen Güter begnügte man fich mit einer fehr allgemeinen
Formel, welche zwar für die fächfifche Stellung

1 völlig genügte, die übrigen aber ,ihrem Schickfal überliefs'.
,In der Fürforge für die Freiheit der Unterthanen wurde
Sachfen nicht blos von Pfalz, fondern auch von Mainz
übertroffen'. Bei der Beftimmung, welche ,die proteftantifchen
Reichsftände zwang, den reichsmittelbaren Geiftlichen
, wenn fie zur Refidenzverlegung genöthigt wurden,
ihre Einkünfte an ihren neuen Sitz folgen zu laffen, be-
fchwichtigten die fächfifchen Gefandten ihr Gewiffen mit
der Bemerkung, dafs man es eben nicht immer fo haben