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Ausgabe:

1903 Nr. 1

Spalte:

457-459

Autor/Hrsg.:

Köhler, W.

Titel/Untertitel:

Dokumente zum Ablassstreit von 1517. (Sammlung ausgewählter kirchen- und dogmengeschichtlicher Quellenschriften. Zweite Reihe. Drittes Heft.) 1903

Rezensent:

Brieger, Theodor

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457

Theologifche Literaturzeitung. 1903. Nr. 16.

fondern natürlich davon, dafs nach Jofephus und nach
der hebr. Ueberlieferung die Ueberfetzer für Ptolemaeus
nur die fünf Bücher Mofes' überfetzt haben, die alexan-
drinifche Ueberfetzung der Prophetenbücher alfo eventuell
gar nicht Septuaginta genannt werden dürfte. —
Ib. 4,5 (S. 35). Das Targum zu diefem Verfe giebt
keineswegs den Sinn der von Hieronymus gebrachten
und von R. im Midrafch nachgewiefenen agadifchen
Deutung wieder. — Ib. 5, s. R. erklärt auf fehr gewalt-
fame Weife die Art, wie Pefchitta und Targum das
Wort rrnnta wiedergeben. Was die Ueberfetzung des
Targum betrifft (W1313 SpprQ), fo beruht diefelbe auf der
Gleichftellung von nr© mit ty»; auch zu Richter 5, 11
giebt Targum cny» mit SBpm WD wieder. Das nttl-Q j
der Pefchitta kann auf die Lefung Pinm für nnfiB zurückgehen
. — Noch fei auf ein Verfehen aufmerkfam gemacht
, welches zu Hofea 8, r, (S. 35. Anm. 2) durch
Unvorsichtigkeit bei dem Wiederabdrucke einer früheren
Bemerkung entftanden ift. Es heifst da in Bezug auf
die Herleitung der Worte COS© von ■©,©-. ,Aehnlich
Abulwalid, cfr. die Edition feiner arabifchen Ueberfetzung
der kleinen Propheten in Merx' Archiv etc.'
Eine folche Ueberfetzung von Abulwalid giebt es natürlich
nicht. Das Räthfel löft fich, wenn wir die erfte Gewalt
der Anmerkung (Monatsfchrift Jahrgang 1868, S. 420)
vergleichen. Dort lautete die Angabe: ,Aehnlich Abulwalid
(fiehe die Edition einer arab. Ueberf. der kl. Propheten
von Schröter im Archiv . ..).' In Merx' Archiv
I, 169 citirt Schröter, der Herausgeber der anonymen
Erklärung der kleinen Propheten, die Erklärung Abul-
walid's nach Pococke, die aber jetzt beffer dem im Original
und in der hebr. Ueberfetzung edirten Wörterbuche A.'s
(Art. an») entnommen werden kann.

Ich fchliefse meine Bemerkungen mit dem Wunfche,
dafs es dem Verfaffer gewährt fein möge, fein Ver-
fprechen in naher Zeit einzulöfen und recht bald die
Fortfetzung feiner lehrreichen Hieronymus-Studien er-
fcheinen zu laffen. '

Budapeft. Wilhelm Bacher.

Köhler, Priv.-Doz. Lic. Dr. W., Dokumente zum Ablassstreit

von 1517. (Sammlung ausgewählter kirchen- und dog-
mengefchichtlicher Quellenfchriften, als Grundlage für
Seminarübungen herausgegeben unter Leitung von G.
Krüger. Zweite Reihe. Drittes Heft.) Tübingen 1902,
J. C. B. Mohr. (VIII, 160 S. gr. 8.) M. 3.—

Wir haben in diefer Schrift eine Auswahl von Urkunden
und von fcholaftifchen Erörterungen über den
Ablafs vor uns, welche wir mit Freuden begrüfsen dürfen,
obwohl fie dem Titel nicht entfpricht. Denn dem Ablafs-
ftreit ift kaum die Hälfte des hier Gebotenen gewidmet:
erft S. 83 geht K. mit der Ablafsbulle Leo's X. vom
31. März 1515 [diefes wichtige, bis dahin nur fchwer
zugängliche Actenftück ift hier zum I. Mal aus einem
Originaldruck (zu München) wiedergegeben] zu feinem
Gegenftande über. Zur Erläuterung der Bulle ift die
Instructio summaria Albrecht's von Mainz, die 20 Seiten
(V8 der Ganzen!) füllt (S. 104—124), nebft den Bruchftücken
der fog. Sermone Tetzel's (S. 124—127) beigegeben. Dazu
kommen des letzteren Gegenthefen und ein Auszug
feiner Widerlegung von Luther's Sermon von Ablafs und
Gnade (beide den betreffenden Sätzen Luther's gegenüber
geftellt), fo wie endlich Leo's X. Ablafsdecretale
von 1518. Von Luther erhalten wir aufser zwei Predigten
über den Ablafs von 1516 (S. 94—104, die zweite im
Auszuge; warum der hierher gehörige Schlufs der Predigt
Luther's vom 24. Februar 1517, W. I, 141, 22fr., fort-
gelaffen?) nur die Thefen nebft feinem Brief an den Erz-
bifchof Albrecht vom 31. October und feinen Sermon
von Ablafs und Gnade. Das ift fchlechthin ungenügend!
K. hat das felber gefühlt: ,Schmerzlich war mir, die

Refolutionen Luther's zu feinen 95 Thefen und die Gegen-
fchriften eines Eck und Prierias nicht (auch nicht aus-
zugsweife) aufnehmen zu können; der Umfang der Sammlung
wäre zu grofs geworden' (S. V). Allein hier hätte
an anderem Orte gefpart werden müffen und können.
Das Wefentliche aus der Instructio summaria hätte fich
auf wenigen Seiten wiedergeben laffen, auch die 32 Seiten (!)
langen, an fich nicht unwillkommenen Auszüge aus Jon.
Paltz hätten auf den 4. Theil eingefchränkt werden
können, um Raum zu fchaffen für diejenigen Abfchnitte
der Refolutionen (wie der Gegenfchriften Luther's gegen
Eck und Prierias), ohne welche die Thefen geradezu
unverftändlich find. Es konnte doch K. nicht unbekannt
fein, wie wir noch heute auf ein Mifsverftändnifs der
Thefen bei fo manchem Lutherforfcher ftofsen, der zu
feinem und unferem Schaden die Refolutionen nicht nach
Gebühr gewürdigt hat. Eine Auswahl von Schriften ,zum
Ablafsftreit von 1517' bleibt defshalb für Seminarübungen
nach wie vor ein Bedürfnifs.

Wenn K. aber mit feiner Sammlung (f. S. V) den Zweck
verfolgt, .Werden und Wefen der Ablafsinftitution zu
veranfehaulichen', fo wird man urtheilen dürfen, dafs er
diefem Ziele mit fachkundiger Umficht nachgegangen ift.
Die Auswahl ift lobenswerth. Nur im Einzelnen könnte
man dies oder das anders wünfehen. Nr. 3 (S. 7), ,Kreuz-
zugsablafs Urban's II.', wird aufser dem kurzen Kanon II
des Concils zu Clermont .Urban's II. Rede auf dem
Concil zu Clermont 1095' nach Amort mitgetheilt, d. h.
die Rede, welche Wilhelm von Tyrus dem Papft 70 Jahre
nach dem Ereignifse in den Mund gelegt hat, und hierin
eine Formel der Ablafsertheilung, welche fichtlich zu
Stande gekommen ift unter dem Einflufs des 3. Lateran-
concils von 1179, auf dem der Erzbifchof Wilhelm an-
wefend war. An Stelle diefer gefchichtlich werthlofen
Redehätte vielmehr ein authentifches ActenftückUrban's II.
aufgenommen werden können: fein Kreuzzugsablafs vom
0. Sept. 1096 (Migne 151, 483!.). — Nr. 7 (S. 11), ,Ablafs
Innocenz' III. für den Kampf gegen die Ketzer' wird ein
Satz aus dem Antihäretiker-Erlafs des 4. Lateranconcils
(Cap. III, de kaereticis, Manfi XXII, 987) mitgetheilt; hier
wäre vielleicht beffer Alexander III. angeführt worden
Cap. 27 des 3. Lateranconcils (Manfi XXII, 232f.; auch
bei Amort; f. auch Giefel. II, 2, 554f.). — Nr. 13 (S. 24—26,
,der Jubiläumsablafs Alexander's VI. 1500') ift höchft auf-
j fallend, dafs hier die Bulle Cum in prineipio vom
[ 4. März 1500, welche zu den durch den Erlafs Pastoris
I aeterni ertheilten Vollmachten der Pönitentiare von St.
Peter noch eine Reihe weiterer, meift auf die Aufbringung
von Geldfpenden hinauslaufender hinzufügt, zu der Ehre
j gekommen ift, als Jubiläumsbulle diefes Papftes die Reihe
| der wirklichen Jubiläumsbullen (von Bonifacius VIII. an)
; abzufchliefsen, etwa weil fie bei Amort I, 94h unter der
I Ueberfchrift jndictio Jubilaei Rotnani ijoo1 (!) den Reigen
1 der drei das Jubiläum betreffenden Erlaffe Alexander's VI.
j eröffnet? Von den fechs Bullen diefes Papftes, die aus
Anlafs des Jubiläums in der Zeit vom 12. April 1499 bis
zum 16. Dec. 1500 erlaffen find [fie flehen fämmtlich in
dem Diarium des Franciscus Burchardus, aus dem fie
Bzovius feinen Annalen einverleibt hat; zu ihnen kommen
dann noch diejenigen Bullen, welche für Italien oder
andere Länder ein Nachjubiläum bewilligen, zu denen
z. B. die 3. der von Amort abgedruckten gehört], ift die
Jubiläumsbulle das Actenftück vom 20. Dec. 1499
Inter curas multiplices (bei Amort n. 2.) Diefes wäre alfo
zu geben gewefen! — Nr. 26 (S. 41—43, ,der, fo weit bekannt
, ältefte gedruckte Ablafsbrief von 1454') hätte ftatt •
des Ablafsbriefes aus dem Cyprifchen Handel mit feiner
incorrecten Abfolutionsformel wohl einer der Bafeler
Ablafsbriefe von 1437/38, der älteften uns zur Zeit bekannten
, wiedergegeben werden können. Ungern vermiffe
ich übrigens einige ältere Abfolutionsformeln, wie die
englifche von 1483 und die Prager von 1412, welche
letztere von Hus bekämpft worden ift. — Nr. 28 ift in