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Ausgabe:

1903 Nr. 16

Spalte:

452-454

Autor/Hrsg.:

Klein, Ernst

Titel/Untertitel:

Aus der Schatzkammer heiliger Väter. (4. - 7. Heft.) 1903

Rezensent:

Goltz, Eduard Alexander

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Theologifche Literaturzeitung. 1903. Nr. 16.

452

Apulejus Herb. 84 annimmt, einer gemeint, der durch Be-
fpritzen mit dem Stengel einer magifchen Pflanze entzaubert
. 3, 7 ift jcgavq, nach Vulg. lt. Ps. 36, 11 mit man-
suetus überfetzt, während Mt. 5, 5 immer mitis zu flehen
pflegt. Es hat alfo auch der Ueberfetzer hier an die
Pfalmftelle, nicht an die Bergpredigt gedacht.

3, r bietet L vielleicht den älteren Text: Esto patiens
et tut negotii, bonus et tremens omnia verba quae audis,
wozu Wey mann den Verf. auf ein Stelle bei Seneca auf-
merkfam gemacht hat, wo sui negotii in ähnlicher Ver

dürfte Schi. Recht haben, wenn er die letzten Worte, die
nun im Cod. Frising. noch folgen: sed per haec sancta
certamina pervenies ad coronam per Dominum nostrum
Iesum Christum regnantem et dominantem cum Deo patrc
et Spir. sancto in saecida saeculorum. Amen, für fpäteren
Zufatz hält. Er fleht darin Einflufs der römifchen Kirche
im vierten Jahrhundert.

Alles in Allem genommen hat der Herausgeber Recht,
wenn er diefer altlateinifchen Ueberfetzung eine hohe Bedeutung
zumifst. Die Benutzung der altlateinifchen Bibelbindung
mit quietus vorkommt (,kümmere dich um deine | überfetzung, fowie einige andere fprachliche Eigenthüm
Angelegenheit'). Dann macht Schi, darauf aufmerkfam, lichkeiten weifen nach Afrika. Hier wird die Ueberfetzung

dafs L im Unterfchied von M die Anrede fili viel feltener
verwendet, während der Grieche fie im dritten Capitel bei
jedem Abfatz wiederholt. 4, i hält Schi, in den Bemerkungen
(im Gegenfatz zum Textdruck) an der Richtigkeit der
Lesart: verum (fl. utrum) erit an non erit feft und glaubt
den Satz efchatologifch verftehen zu müffen. 4, 7 nimmt
er alsNachfatz zum Conditionalfatz V.6 im urfprünglichen

im Zeitalter der altkatholifchen Väter im Anfang des
dritten Jahrhunderts entflanden fein. Ich fehe nur nicht
ein, warum Schi, noch vor diefe Zeit hinauf gehen will.
Denn eine Benutzung unterer Ueberfetzung z. B. durch
Tertullian läfst fleh doch nicht erweifen.

Im letzten Capitel verfolgt der Verf. nun weiter die
Schickfale der beiden Wege in der abendländifchen Litera-

Text: Si habes per manus tuas redemptiojiem (Löfegeld) tur. Dafs fie bei dem liturgifchen Taufact je in voller
peccatorum, non dubitabis dare etc. Interefiant ift der Ab- Ausdehnung verwandt worden find, halte ich für eine
fchlufs des vierten Capitels. Hier verräth der lateinifche J unwahrfcheinliche Annahme. Dagegen gewifs ift, dafs fie

Text noch deutlicher als der griechifche, dafs V. 13 die
Mahnrede über den Lebensweg zu Ende ift. Der Zufatz
in L non accedas ad orationem cum conscientia mala ift
viel kürzer. Ich möchte vermuthen, dafs er fich urfprüng-
lich direct auf die V. 13 ausgefprochene Warnung bezogen
hat, was erft bei der griech.-chriftl. Bearbeitung, wie fie
uns in M vorliegt, verwifcht worden ift (verfündige fich
Niemand an diefem Buch, denn wer fich verfündigt, kann
nicht beten).

Für das fünfte und fechfte Capitel, das Harnack in
feiner Anzeige noch nicht berückfichtigt hat, verzeichne
ich folgende Lesarten des Lateiners: 5, 1 contraria ein
Zufatz von L. die Zahl der Lafter 5, 2 f. ift auf zwölf vermehrt
(fastidia hinzugefügt, die der leichteren Sünden um
zwei (öuiloxagdia und döloq) vermindert, vipoq ift mit

im Katechumenenunterricht Verwendung fanden und auch
die Form der abrenuntiatio wird durch diefen Katechismus
beeinflufst gewefen fein. In fpäterer Zeit hat fowohl der
Unterricht als auch die Homilie von diefer Zufammen-
ftellung directen oder indirecten Gebrauch gemacht, und
es ift verdienftvoll, dafs Schi, nicht nur darauf hinweift,
fondern dies an einigen concreten Beifpielen illuftrirt,
nämlich an Predigten des Bonifatius, an einer Unterweifung
des Abtbifchofs Pirmin von Reichenau, an der Regel
Benedicts von Nurfia und an der doctrina des Bifchofs
Severinus, die Schi, in einem neurecenfirten Text nach
zwei Parifer Handfchriften {Ms tat. 2025 und 1920) abdruckt
. Auf diefe fpäteren Bearbeitungen wird auch die
Textkritik noch mehr achten müffen, und es bleibt hier
wie in allen vorgenannten Punkten ein Verdienft des Ver-

altitudo überfetzt ohne Erläuterung. 5, 2 wird Dcum non I faffers, nicht nur einen werthvollen Text entdeckt und
timentes an die Spitze der Lifte geftellt, was wohl ur- publicirt, fondern auch auf wichtige Probleme aufmerkfam

fprünglich fein kann (Barn, aqjoßla d-eov). Die con
crete verbale Form hat L mit M gemein, während die
anderen Zeugen hier abftracte Subftantiva haben. Im
Uebrigen gilt auch hier, was fchon oben gefagt wurde,
dafs die grofse Veränderlichkeit der Lafter- und Tugendkataloge
in Form und Reihenfolge keine fichere text-
kritifche Entfcheidung zuläfst. 5, 3 ift jtQavxrjq mit

gemacht zu haben. Dafür gebührt ihm unfer ungefchmäler-
ter Dank, auch wenn noch viel zu thun übrig bleibt.

Berlin. Ed. v. d. Goltz.

Klein, Pfr. Ernft, Aus der Schatzkammer heiliger Väter.

4.-7. Heft. (8.) Berlin, Buchhandlung der Berliner
mansuetudo überfetzt (vgl. 3, 3). Statt vsxouovrj fleht das Stadtmiffion. Je M. _.30.

einigermafsen rathfelhafte superbia proxima. wahrend .

» ' ~ • l. ,;u„_r„4.„*. :a r?- ''s 4- Die Lehre der zwölf Apoftel. Ueberfetzt. (20 o.) 1899. —

uaxaict ayaxcovxeq nicht uberietzt ift. Pur avxaxoooua , „. , T

n. ut . ! . _ '„„ . ' ' -n. _-4. „„• e. Märtvrerakten II: Brief der Chnften zu Vienne und Lvon. (28 S.)

lteht remuneratores. xov xoirjöavxa avxovc ift mit gem-
torem suum überfetzt, alfo nicht auf Gott, fondern den
leiblichen Vater bezogen. q>d-ogelq xXäönaxog {rsov ift
kurz mit abortuantes wiedergegeben.

Von dsioöxQscpofisvoi an weicht der lateinifche Text
ftark ab und ift wesentlich kürzer: avertentes se a bonis
operibus (ft. svösouevov), deprimentes laborantem, advoca-
tiones iustorum " devitantes. xavd-auctQxnxoi fehlt. Die
Schlufsmahnungift fingularifch: Abstinete fili ab istisomnibus

5. Märtyrerakten II : Brief der Chriflen zu Vienne und Lyon. (28 S.)
1899. — 6. Märtyrerakten III: Perpetua und Felicitas. (33 S.) 1902.
— 7. Ignatiusbriefe II: (An die Smyrnäer, Magnefier, Philadelphier).
(33 S.) 1902.

Von der Sammlung der deutfehen Ueberfetzungen
,Aus der Schatzkammer heiliger Väter', die ich im Jahrgang
1899 Nr. 21 Sp. 588—590 diefer Zeitfchrift anzeigen
durfte, find inzwifchen vier neue Hefte erfchienen, auf
welche ich die Aufmerkfamkeit lenken möchte. Wie ich

(vgl. 3,1. 4, 13). Im fechften Capitel fehlt V. 2 und 3 des 1 bereits in der früheren Anzeige ausfprach, will der Verf.
griechifchen Textes. Dagegen hat fich hier wahrfchein- i mit diefen Ueberfetzungen nicht fo der Wiffenfchaft als
lieh der urfprüngliche Schlufs der Grundfchrift erhalten: vielmehr der chriftlichen Gemeinde dienen. Darnach
Et vide ne quis te ab hac doctrina avocet et si minus extra mufs die Arbeit des Ueberfetzers beurtheilt werden, dem
diseiplinam (ft. xaqexxbg 9-eov) doceberis [ein Satz, der vor allem daran liegt, auch dem einfachen Chriflen den
noch zu dem abstine te fili an den Schlufs des fünften Text der altchriftlichen Denkmäler verftändlich zu
Capitels gehört], dlaec < in co?isulendo > sicotidiefiecerisprope machen. Man wird es ihm defshalb gerne nachfehen,
eris vivo Deo; quod si non feceris longe eris a verdate, j wenn er zuweilen auf wiffenfehaftliche Correctheit der
Haec omnia tibi in animopone et non deeiperis de spe tua. Wiedergabe zu Gunften der Verftändlichkeit verzichtet.
Schi, vergleicht für die Gedanken Eph. 2, 13—rs. 19—23. Ich Denn der Laie würde die Freude am Ganzen verlieren,
möchte vor Allem darauf hinweifen, dafs auch Mt. 5—7, wenn ihm fchwerfällige Satz- und Wortverbindungen
die Mandata des Hirten und die mit der Didache viel- j oder unverftändliche gefchraubte Ausdrücke zu häuffg
fach verwandte Schrift des Pfeudoathanafius de virgini- begegneten. Immerhin hat das Recht der Abglättung
täte, in der ich einen älteren XÖyoq ßcoxrjQiag verdeckt ; feine Grenzen, und man wird an einzelnen Stellen mit
glaube, mit einer derartigen Mahnung fchliefsen. Dagegen dem Ueberfetzer ftreiten können, ob er fie richtig inne