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Ausgabe:

1902 Nr. 3

Spalte:

77-79

Autor/Hrsg.:

Falconer, James

Titel/Untertitel:

From Apostle to Priest 1902

Rezensent:

Goltz, Eduard Alexander

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Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 3. 78

fo könnte man die erfinderifche Phantafie des Verfaffers
ehrlich bewundern, wie er dann weiter von der Gründung
der ephefinifchen Fremdengemeinde in Rom durch Hege-
fipp. von der Ueberfiedelung des Eleutherus und Victor
von Ephefus nach Rom, von den Kämpfen des Victor
und Calixt erzählt, und wie er fchliefslich auch die Schriften

oder gar die Einfetzung durch den Herrn felbft, für fich
in Anfpruch zu nehmen.

Diefen der hochkirchlichen Auffaffung entgegengefetzten
Standpunkt in der principiellen Beurtheilung
des kirchlichen Amtes vertheidigt F. gleich in dem
erften ,Form and spirit überfchriebenen Capitel gegen

des Tertullian und Cyprian für feine Gefchichtsconftruction | Gore und Moberly, wie mir fcheint, mit durchaus
zu verwenden weifs. Man lefe nur die Ausdeutung der
Schrift Tertullian's über das Pallium (S. 422 fr.) oder die
Verwerthung der Schrift Hippolyt's ,des Patriarchen
des örtlichen Roms' über ,Chriftus und Antichriftus', um
fich ein Bild von der Quellenbenutzung zu machen, die
der Verf. fich erlauben zu dürfen glaubt.

Die völlige Ablehnung, die man vom hirtorifchen
Standpunkte aus der gefammten Conftruction und Methode
Lisco's gegenüber ausfprechen mufs, thut dem
Recen fenten leid bei einem Buche, das mit fo grofsem
Fleifse und fichtlicher Liebe gearbeitet ift. Aber nicht
nur der vergeblich angewendete Scharffinn ift zu bedauern
; es fleht auch zu befürchten, dafs ein durchaus
richtiger Grundgedanke des Buches durch die Hypothefen
Lisco^s in Mifscredit kommt: die grofse Bedeutung der
kleinafiatifchen Kirche für die Entwickelung des Chriften-
thums in den erften Jahrhunderten. Es kann thatfächlich
kein Zweifel fein, dafs Ephefus und feine Nachbarftädte
einen gröfseren Einflufs gehabt haben, als dies die fpätere
Tradition erkennen läfst und dafs diefe Blüthezeit des
Chriftenthums in Kleinafien urfprünglich auf Paulus fo-
wie auf Johannes zurückgeht. Daneben behält aber das
italienifche Rom fein volles Recht. Es wird die Aufgabe
der Forfchung bleiben, die Gefchichte diefer chriftlichen
Centren in immer deutlicheres Licht zu Hellen; man wird
das Ziel aber nur erreichen durch langwierige und fehr

triftigen Gründen. Er giebt bereitwillig zu, dafs um
der Ordnung willen ein Amt nöthig ift, und dafs der
Geift einen Leib, das kirchliche Leben feile Formen
braucht. Aber er beftreitet, dafs irgend eine beftimmte
Form für alle Zeiten benimmt fei, oder dafs in einem
beftimmten Stande die Gabe des heiligen Geiftes ficher
tradirt werde. Die Fähigkeit zum geiftlichen Amte
hängt ab von dem Glauben und der Liebe deffen, der
das Amt bekommen foll, die Form des Amtes und
feine äufsere Beglaubigung von der jeweiligen Zweck-
mäfsigkeit (S. 1—31).

Für diefe Thefe wird dann in den folgenden Auf-
fätzen der gefchichtliche Nachweis erbracht, indem gezeigt
wird, dafs einerfeits Jefus und die Apoftel keine
bindenden Vorfchriften gegeben haben, andererfeits das
fpätere kirchliche Amt in feiner Gliederung erft ganz
allmählich entftanden ift. Uns fcheint das fall felbftver-
ftändlich. Im Heimathlande des Verfaffers ift es das
durchaus nicht. Im Einzelnen wird man auch Manches
anders beurtheilen als F.

Er hat zwar m. E. Recht, wenn er auch für Jefus
felbft den Gedanken in Anfpruch nimmt, dafs feine
Jünger auf Erden eine äufsere Gemeinfchaft bilden follen.
Der Herr hat mit feinen Idealen nie in den Wolken ge-
fchwebt, fondern immer feften Boden unter den Füfsen
gehabt — fo hat er auch die Nothwendigkeit eines allgründliche
Detailunterfuchungen. Mit folch' kühnem, , mählichen Wachsthums feiner Jüngergemeinfchaft vorgleich
das Ganze umfaffenden Hypothefenbau bringt j ausgefehen und ift weder bei einer unbeflimmten indi-
man die gute Sache in ernftliche Gefahr. Dabei darf viduellen Religiofität flehen geblieben, noch hat er an

endlich dem Verf. auch das gerne noch zugegeben
werden, dafs fpätere Quellen uns zuweilen verborgene
Auffchlüfse über die Anfangszeiten zu geben vermögen;
aber gerade nach diefer Richtung wird man mit äufserfter
Vorficht vorgehen müffen. Möchte es fich der Verfaffer

eine fchnelle Erfüllung apokalyptifcher Traumbilder geglaubt
. F. hat gegen Reville Recht, dafs Jefus irgendwie
auch auf eine zukünftige äufsere Gemeinfchaft feiner
Jünger, alfo fo zu fagen eine ,fichtbare Kirche', Rückficht genommen
hat. Nur fcheint mir damit noch nichts gefagt

nicht verdrießen laffen, unter Verzicht auf diefen kühnen zu fein über die Urfprünglichkeit der Herrenworte
Aufbau an diefer mühevollen Detailarbeit mit wiffen- Mth. 16, i8ff. 18,15ff. in ihrer jetzigen Form. Diefe er-

fchaftlicher Vorficht theilzunehmen.

Deyelsdorf. Lic. Ed. v. d. Goltz.

Falconer, James W., M. A., B. D., From Apostle to Priest.

A study of early church Organisation. Edinburgh 1900,
T. & T. Clark. (XI, 292 S. 8.) 4 sh. 6 d.

Auf Grund von Vorlefungen, die der Verfaffer an
der Univerfität Kingfton in Canada gehalten hat, wird
uns in diefem Buche eine Reihe von Auffätzen über die
Entwickelung der älteften Kirchenverfaffung in fehr an-
forechender Form dargeboten. Es handelt fich dem Verf.
nicht darum, die Forfchung weiter zu führen, fondern auf
Grund der bisherigen Arbeiten eine lichtvolle, auch für
weitere Kreife verftändliche Darftellung der Entftehung
des kirchlichen Amtes zu geben. Alle wichtigen eng-
lifchen, franzöfifchen und deutfehen Arbeiten über diefe
Frage find berückfichtigt und der Lefer wird in einer
verftändnifsvollen und unparteiifchen Weife mit den
verfchiedenen Anfchauungen bekannt gemacht. Man
fühlt es leicht heraus, dafs das Buch im Gegenfatze zum
Episkopalismus und zu den High-church-Ideen gefchrieben
ift von einem Manne, der feine Sympathien auf nonconfor-
miftifcher Seite hat. Aber diefe unverkennbare Tendenz
macht ihn nie ungerecht gegen feine Gegner. Er weifs,
dafs alle diefe Fragen der äufseren Verfaffung relativ
fecundäre find, und dafs keine Form weder die episkopale
noch die presbyterianifche, noch fonft irgend eine
andere das gefchichtliche Recht hat, aportolifche Autorität,

Rheinen mir mehr, als der Verf. zugiebt, abhängig von
der Gegenwart der fichtbaren kxxXrjola, in welcher der
Evangelift lebt. Doch ift das nur eine Einzelheit. In
der Hauptfache hat F. Recht (S. 32—75). Das dritte
Capitel behandelt die Anfänge der kirchlichen Organi-
fation. Der Quellenwerth der Apoftelgefchichte erfcheint
mir überfchätzt, aber die Gefammtdarftellung ift durchaus
zutreffend und geiftvoll. Die Bedeutung der Perfönlich-
keiten, deren Anfehen auf ihrer Wirkfamkeit und ihrem
Glauben, nicht auf dem Amte beruhte, ift mit Recht in
den Vordergrund geftellt. Nur das enthufiaftifche Moment
, die Wirkung des heiligen Geiftes hätte noch deutlicher
hervortreten können. Gunkel's und Weinel's Unter-
fuchungen werden, fo viel ich fehe, vom Verf. nicht berückfichtigt
(S. 76—108).

Das vierte Capitel ift den Paftoralbriefen und dem
Hebräerbriefe gewidmet. Hinfichtlich der erfteren nimmt
F. einen confervativen Standpunkt ein. Obwohl er die
Schwierigkeiten nicht verkennt, fo glaubt er doch an
der paulinifchen Abfaffung feilhalten zu können. Die
Titel Ejtlöxojtog und jiQEößvriiQoq hält er hier wie in den
anderen älteften Quellen für ziemlich identifch; nur dafs
/Presbyter' mehr das Amt, ejiiöxojcoq die damit verbundene
Function bezeichne. Eine Ableitung der kirchlichen
Aemter aus dem heidnifchen Genoffenfchaftswefen lehnt
er als unwahrfcheinlich ab (S. 109—146). Unter derUeber-
fchrift: The Palestinian church befpricht der Verf. den
Jakobusbrief und die Didache. Die Stellung des Herrenbruders
Jakobus betrachtet er als eine perfönliche Aus-
nahmeftellung; die genannten Quellen zeigen noch nicht