Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1902 Nr. 23

Spalte:

613-615

Autor/Hrsg.:

Mirbt, Carl

Titel/Untertitel:

Quellen zur Geschichte des Papsttums und des römischen Katholizismus. Zweite, verbesserte und wesentlich vermehrte Auflage 1902

Rezensent:

Mueller, Karl

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

613

Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 23.

614

(die Behauptung, dafs die Schreibart Apollinaris beffer
begründet fei, ift falfch) unterbringt, mit dem er ohne
Zweifel den Abfchnitt über ,die chriftologifchen Streitigkeiten
' eröffnen mufste. In diefem Abfchnitt kommt die
antiochenifche Schule viel zu kurz weg, und von der
Entftehung des Problems erhält man nur eine ungenügende
Vorftellung. Gut ift u. a. das Capitel über das
Mönchthum. Warum der Verfaffer feine Darfteilung mit
451 fchliefst, weifs ich nicht. Das Concil von Chalcedon
bildet gewifs einen deutlichen Einfchnitt in der Gefchichte
der alten Kirche, aber einen Endpunkt bietet es nicht.
Vielleicht wird uns diefe Frage wieder lebhafter be-
fchäftigen, nachdem auch v. Schubert den letzten Abfchnitt
feines Buches nur bis Chalcedon geführt hat, obwohl
er ihm die zutreffende Ueberfchrift giebt: ,Von
der Theilung des Reichs bis zur Auflöfung des Reichs
und dem Zerfall der Reichskirche'. Das ,bis' ift hier
exclufive zu verftehen: denn weder von der Auflöfung
des Reichs noch vom Zerfall der Reichskirche ift anders
als andeutungsweife die Rede, und es konnte nicht anders
fein, weil die eigentliche Darfteilung mit 451 ab-
fchliefst. Aehnlich fleht es bei Rainy, nur dafs man
nicht erkennen kann, ob er diefer methodologifchen
Frage überhaupt mit Bewufstfein nachgegangen ift.

Giefsen. G. Krüger.

Mirbt, Prof. D. Carl, Quellen zur Geschichte des Papsttums
und des römischen Katholizismus. Zweite, ver-
befferte und wefentlich vermehrte Auflage. Tübingen
1901, J. C. B. Mohr. (XXII, 482 S. Lex. 8.)

M. 7.50; geb. M. 8.50

Die erfte Auflage diefes Werkes ift in der Theol.
Lit.-Zeitung 1896 Nr.7 befprochenworden. Inder zweiten
ift der Umfang fehr erheblich vermehrt: von 155 Nummern
auf 508, von 288 auf 461 Seiten, und der Inhalt
jeder Seite ift jetzt erheblich gröfser als in der erften
(etwa = 7:5), fo dafs der Inhalt des Ganzen mehr als
verdoppelt ilt. Dazu find mannigfache Verbefferungen
eingeführt: Zeilenzählung am Rand, bedeutfame Stellen
im Text durch Sperrdruck hervorgehoben, die Literaturnachweife
und die erklärenden Anmerkungen erheblich
vermehrt, ein genaues alphabetifches Verzeichnifs der
Schriftfteller und Schriften, Gefetzbücher, Synodal-
canones u. f. w., aus denen die Quellen entnommen
find, und dazu ein vortreffliches eingehendes Sach-
regilter find hinzugetreten. Auch der Titel ift erweitert
durch die Worte ,des römifchen Katholizismus'. Das
zeigt fchon die innere Veränderung des Werkes. In der
That kann man an der Hand der Quellen, die es zu-
fammenftellt, nun nicht blofs die innere und äufsere Gefchichte
der römifchen Gemeinde und die Entwickelung
des Papftthums, fondern auch ein gutes Theil der Gefchichte
der ganzen katholifchen Kirche verfolgen.

Schon für die ältefteZeit tritt das hervor. Hinzugefügt
find: Zeugnifse über die äufsere Gefchichte der
römifchen Gemeinde (Sueton, Tacitus, Plinius), die Ausbreitung
des Chriftenthums (Tertullian), über das An-
fehen und Selbftgefühl der römifchen Gemeinde
(Clem. Rom., Ignat, Dion.Cor., Iren., Cypr.), die wachsenden
Anfprüche ihrer Bifchöfe (Victor Rom., Callift), wie
deren Kritik (Iren., Tertull., Firmil. Caef., Dionyf. Alex.,
Cypr.), die Petruslegende (Pfeudo Clement. Recogn., Cajus
Rom., Tertull., Orig.), die römifche Bifchofslifte (Hegef.,
Iren.i, den Umfang der Gemeinde (Cornel. Rom.), fodann
aber auch Nachrichten über die allgemeine Kirche:
ihre anderen grofsen Gemeinden (Iren., Pfeudoclem.,
Orig.), ihre Verfaffung, befonders Clerus und Epifkopat
(Ign., Iren., Tert., Hippol., Cypr.), ihre Synoden (Eufeb.,
Tert.), ihren Glauben (Herrn., Symb. Rom.), ihre Sitte
(Ign.. Tert, Syn. Illib.), ihren Gottesdienft (Juftin), Canon

j (Murat), Kindertaufe (Iren., Tert, Orig.), Abendmahl
I (Cypr.), Bufse (Tert., Syn. Ancyr.), Cölibat (Syn. Neocaef.).
Aus der Zeit der römifchen Reichskirche beziehen
fich die neuen Nummern vor allem auf die Petruslegende
, die Verordnungen der grofsen Synoden, die
ftaatlichen Gefetze aller Art und eine Reihe Vorgänge
in der Gefchichte des Papftthums, namentlich auf feine
Beziehung zu den örtlichen Kirchen, auch fein Walten
im Abendland.

Im Mittelalter ift die Vermehrung nicht minder
ftark. Zahlreiche Urkunden über das Verhältnifs von
Papftthum und Kaiferthum unter Karl d. Gr., Otto d. Gr.,
Heinrich III., Gregor VII., Friedrich I., Innocenz III.,
Friedrich IL, Rudolph von Habsburg, Ludwig d. B.; Zeugnifse
über die Stellung des Papftthums und der Kirche
zur Ketzerei, zum Bibellefen der Laien — diefem Punkte
wird durch das ganze Buch hindurch befondere Sorgfalt
gewidmet —, die kirchliche Büchercenfur, Stücke aus dem
; Sachfenfpiegel, das Teftament des h. Franz, die prag-
matifche Sanction von Bourges, das deutfche Concordat
von 1448 u. a. find hinzugekommen.

Aus der Reformationszeit find neu aufgenommen:
die Gravamina von 1521, das Wormfer Edict, die Speyerer
Abfchiede von 1526 und 1529, das Urtheil der Parifer
Facultät über Erasmus, Stücke aus dem Augsburger Religionsfrieden
u. a. Aus der Zeit der Gegenreformation
find die Befchlüffe des Tridentinifchen Concils ftark
vermehrt; neu aufgenommen Stücke aus dem Cat.
Rom., aus Bellarmin's Disputationes, die gallikanifchen
Kirchenfreiheiten, einzelne Stücke zur Gefchichte der
Lehre, die Behandlung der Ketzer, die Hauptftücke des
weftfälifchen Friedens und feine Verurtheilung durch
Innocenz X.

Aus der folgenden Zeit bis zum Ende des i8.Jhs.
j überwiegen im neuen Material die Urkunden zurGefchichte
der nationalen Kirchen (Englifche Teftacte, Widerruf des
Edicts von Nantes, Indianer in Brafilien, Emfer Punktation,
Wöllnerifches Edict, kirchliche Beftimmungen der franzöfi-
fchen Verfaffung von I79lunddes preufsifchen Landrechts),
Urkunden zur Gefchichte der Confeflionen und der ge-
; mifchten Ehen (Rota 1696, Benedikt XIV., preufs. Landrecht
), einzelnes zur römifchen Miffionspraxis. Aufhebung
und Wiederherftellung des Jefuitenordens u. a.

Am ftärkften aber ift das 19. Jhdt. vermehrt. Grofse
Sorgfalt ift da zunächft der Neuordnung des Verhältnifses
zwifchen Kirche und Staaten gewidmet: das franzöfifche
Concordat von 1801 mit den organifchen Artikeln; einzelne
Paragraphen des Reichsdeputationshauptfchlufses, Art. 16
! der deutfchen Bundesacte, die hierher gehörigen Stücke
der Verfaffungen, Religionsedicte und Gefetze, Concordate,
Circumfcriptionsbullen der gröfseren deutfchen Bundes-
ftaaten. Die Concordate mit Spanien, Oefterreich, Ekuador
aus den fünfziger und fechzigerjahren, dieAnnullirung des
öfterreichifchen Staatsgrundgefetzes von 1867, der Proteft
gegen die Einziehung des Kirchenftaates, das italienifche
Garantiegefetz, die wichtigften Urkunden zum preufsifchen
Kirchenftreit der dreifsiger und vierziger Jahre, die Be-
! deutung Liguoris. Ferner find eingehend bedacht die
! päpftlichen und curialen Aeufserungen über Bibelüber-
fetzungen und Bibel-Gefellfchaften, evangelifche Miffionen
und Taufen. Die Zeit Leo's XIII. ift vollftändig neu; hier
find vor allem eine grofse Anzahl wichtiger und in der Oeffent-
| lichkeit vielfach unbekannt gebliebener Aeufserungen und
! Entfcheidungen des Papftes und der curialen Congre-
i gationen fowie des Officium aufgenommen. Sie betreffen
I die verfchiedenften Dinge: das Schiedsgericht im Karo-
linenftreit, den Jefuitenorden, die anglikanifchen Weihen,
die Echtheit von I. Joh. 57, den Amerikanismus, das
i Studium des Thomas von Aquin und der Kirchenge-
| fchichte, die Cenfur, die evangelifchen wie die römifchen
: Miffionen u. a., auch die beiden einander fo auffallend
widerfprechenden Erklärungen Bifchof Anzer's über die
j deutfche Befetzung von Kiautfchou, das Verhältnifs zur

*