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Ausgabe:

1902 Nr. 20

Spalte:

553-555

Autor/Hrsg.:

Drews, Paul

Titel/Untertitel:

Das kirchliche Leben der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche des Königsreichs Sachsen 1902

Rezensent:

Achelis, Ernst Christian

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Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 20.

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grierender Beftandtheil, fei von Schi, nur gewählt, um überhaupt
eine Befchreibung zu geben, die ihn vor dem Vorwurfe
des Pantheismus fchütze'. Vor Pantheismus fchützt
fie fo wenig, dafs fie geradezu ein Schibboleth des Pantheismus
fein könnte. Tief im Wefen der Frömmigkeit Schi.'s
vielmehr und gerade derjenigen, die fchon in den Reden
lieh ausfpricht, liegt dasjenige, was fich — nur zu mager
und abftract — in diele Formel der fchlechthinnigen Abhängigkeit
fafst. Er mufste geradezu, wenn er die An-
fchauung der Reden einmal ftraff formuliren und zu einem
tractablen Begriffe prägen wollte, zu einer folchen oder
ähnlichen Formel kommen. Das Verhältnifs aber diefer
Formel zu der von der Identität mit Welt und allgemeinem
Sein ift oben befprochen. In letztere fafst fich Schl.'s Religionsbegriff
nicht. Und übrigens hat auch fie ihre Spitze
gegen die ,Perfonalität', gegen das Sich felber feflhalten
und behaupten wollen, und darum kann fie an die erflere
anfchliefsen. — Recenfiren bringt es mit fich, die gegenfätz-
lichen Auffaffungen hervorzukehren. Wie viel Ueberein-
ffimmung der Recenfent mit dem Recenfirten hat, wieviel er
feinen forgfältigen, umfaffenden Unterfuchungen an Belehrung
und neuem Stoff verdankt, verbirgt (ich mehr,
als ihm lieb ift. Fraglos ift das Buch bei gründlicheren
Schleiermacherftudien ein wichtiges Hilfsmittel.

Göttingen. R- Otto.

Drews, Prof. D. Paul, Das kirchliche Leben der Evangelisch-
Lutherischen Landeskirche des Königreichs Sachsen. (Evan-
gelifche Kirchenkunde. Das kirchliche Leben der
deutfehen evangelifchen Landeskirchen. Herausgegeben
von Prof. D. Paul Drews. Erfter Teil.) Tübingen
1902, J. C. B. Mohr. (XVI, 410 S. gr. 8.)

M. 7. —; geb. M. 8. —

Der Herr Verf. führt mit der ,Evangelifchen Kirchenkunde1
eine neue Disciplin in die praktifche Theologie :
ein, die den beftehenden Disciplinen zur Ergänzung dienen [
foll. Die Disciplin berührt fich in mancher Hinficht mit !
der vortrefflichen kirchlichen Statiftik Deutfchlands des
D. P. Pieper, fie geht jedoch in vieler Beziehung über
den Rahmen diefes Werkes hinaus. Eine allgemeine
Ueberficht über den Inhalt des vorliegenden erften Bandes
, der die fächfifche Landeskirche behandelt, wird den 1
Plan veranfehaulichen. Nach einer Einleitung, die über
Land und Leute und über ,Gefchichtlich.es' fich verbreitet,
handelt das I. Capitel über die .Aeufseren Verhältnifse',
nämlich die äufsere Geftaltung der Landeskirche, der
Parochien, der Ephorien, über das geiftliche Amt
(Ausbildung, Prüfungen, Befetzungsverfahren, Hinkommen,
Penfionen, Disciplinarverhältnifse), über das kirchliche
Vermögen und die Finanzlage. Das 2. Capitel handelt
von der kirchlichen Verfaffung, das 3. Capitel von dem
kirchlichen Leben in der Landeskirche im Allgemeinen,
nämlich Stand der kirchlichen Sitte, die kirchlichen Vereine
, die kirchliche Preffe. Das 4. Capitel verbreitet
(ich über das kirchliche Leben und die kirchlichen Organe
, das Landesconfiftorium und die Synode, den geift- 1
iichen Stand (Herkunft, Studium, Richtungen, praktifche
und wiffenfchaftliche Thätigkeit, Conferenzen, gefellfchaft-
liche Stellung, die fächfifche Predigtweife), die Patrone
und Kirchenvorfteher, das 5. Capitel über das kirchliche
Leben in den Einzelgemeinden, die Organifation, das
gottesdienftliche Leben (die Ordnungen der Agende, des
Perikopenbuches, des Gefangbuches, die Handlungen
[Anhang: Gebührenwefen], die Zeiten), das aufsergottes-
dienftliche Gemeindeleben. Das 6. Capitel lehrt das I
kirchliche Leben im Verhältnifs zu anderen Religions-
gemeinfehaften kennen, während das 7. Capitel über das
kirchliche Leben und das ftaatliche und gefellfchaftliche
Leben (Kirche und Schule, Kirche und Gefellfchaft,
Kirche und Kunft) und endlich das 8. Capitel über das
religiöfe und das fittliche Leben in den verfchiedenen

Landestheilen fich verbreitet. Ein überaus forgfältig gearbeitetes
Regifter befchliefst das Werk.

Das Buch ift das Ergebnifs einer grofsen Arbeit und
eines bewundernswerthen Fleifses. Das maffenhafte Material
ift durch Fragebogen, durch Referate und Bro-
fchüren, durch die kirchlichen Jahresberichte, die von
vielen Pfarrern ihren Gemeinden dargeboten und von
der königlichen Bibliothek in Dresden gefammelt werden,
durch die Jahres- und die Synodal-Berichte des Landes-
confiftoriums und durch die in elfjähriger Praxis erworbene
Kenntnifs des Herrn Verf.'s felbft zufammenge-
bracht. Die einfehlägige Literatur ift auf das gründlichfte
verwerthet und vor jedem Abfchnitt in angemeffener
Auswahl namhaft gemacht. Der Lefer hat überall den
ungetrübten Eindruck einer objectiven, von keinerlei
Partei-Intereffe beeinflufsten Berichterftattung. Dem vorliegenden
erften Bande wird eine Reihe anderer Bände
folgen, von denen die über Heffen und Württemberg
bereits in Arbeit find.

Dem riefenhaften Material fchier unzähliger Einzelheiten
gegenüber und angefichts der Schwierigkeit, in
folcher Maffe überfichtliche Ordnung herzuftellen, kann
nur die Frage berechtigt fein, ob nicht die mehrfach
hervortretende Trennung des Zufammengehörigen zu
vermeiden gewefen wäre, z. B. dafs im 1. Capitel vom
geiftlichen Amt, von der Ausbildung und den Prüfungen
bis zur Anftellung, im 4.Capitel von der Herkunft des
geiftlichen Standes, dem Univerfitätsftudium und
der Candidatenzeit, im 2. Capitel vom Patronat, im
4. von den Patronen, im 3. und im 5. Capitel von der
Taufe und der Confirmation u. dergl, jedesmal allerdings
von anderen Gefichtspunkten aus, die Rede ift. Auch
die Frage fei geftattet, ob nach Cap. 5. die Agende,
das Perikopenbuch, das Landesgefangbuch zum kirchlichen
Leben in den Einzelgemeinden gehören u. dergl. m.
Andererfeits hat Ref. beim Lefen des Werkes den Wunfeh
nicht zu unterdrücken vermocht, über den Katechumenen-
und Konfirmanden-Unterricht, fowie über den Betrieb
der fpeciellen Seelforge ausführlichere Mittheilungen zu
empfangen. Es handelt fich um die Frage der einheitlichen
Regelung des Unterrichtes, der Controle des
Unterrichts durch die Ephoralbehörden, um die Ver-
ftändigung mit der Schule über Stoff und Lehrplan;
in Betreff der Seelforge, ob fpontane Seelforge von den
Gemeinden begehrt, von den Pfarrern geübt wird, event.
in welcher Weife fie getrieben wird u. dergl. m.

Die Frage nach der Eingliederung der ,Flvangelifchen
Kirchenkunde' in die Praktifche Theologie ift freilich
nicht ganz leicht zu beantworten. Der Herr Verf. berührt
die Schwierigkeit in ,Zur Einführung' (S. IX) in
den Worten: ,Uebrigens handelt es fich zum Theil nur
um die Weiterführung eines empirifchen Betriebes, der
fich heute fchon in der praktifchen Theologie heimifch
gemacht hat. Wir find hiftorifch geworden. Achelis'
Lehrbuch ift deffen der befte Beweis —, aber warum
füll flehen vor dem, was weit wichtiger ift, als die Vergangenheit
? warum nicht die Gegenwart erfaffen, foweit
wir es nur vermögen?'. Allein ich habe nicht den Eindruck
, dafs damit jene Frage befriedigende Antwort
fände. Abgefehen von dem ,empirifchen Betriebe,' deffen
nähere Beftimmung wünfehenswerth gewefen wäre, fcheint
mir die ,Evangelifche Kirchenkunde' darin charakterifirt
zu fein, dafs fie den gefchichtlichen Unterbau der,Theorie
bis zur Gegenwart fortführt. Denn den Unterbau für
die Theorie follen die gefchichtlichen Parthien der
Praktifchen' Theologie liefern, nichts Anderes, und die
Praktifche Theologie felbft ift ihrem Wefen nach Theorie
und nichts Anderes. Der Herr Verf. ift wohl zweifellos
damit einverftanden, dafs, um mit Theodofius Harnack
zu reden, die Aufgabe unferer Disciplin darin befteht,
nicht: darzuftellen, wie empirifch kirchlich gehandelt
wird, fondern: darzulegen, wie kirchlich gehandelt werden
foll, damit zweckentfprechend gehandelt werde.