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Ausgabe:

1902 Nr. 19

Spalte:

530-531

Titel/Untertitel:

Schriften zur Leogesellschaft 1902

Rezensent:

Bruckner, Albert

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Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 19.

530

Rendtorff, Studiendir. Klofterpred. Lic. theol. F. M., Die fettere Geftalt anzunehmen begonnen, als man bisher zu
schleswig-holsteinischen Schulordnungen vom 16. bis zum vermuthen berechtigt war. Ob die Idee der allgemeinen

Anfang des 19. Jahrhunderts. Texte und Unterfuchungen
zur Gefchichte des Schulwefens und des Katechismus
in Schleswig - Holftein. (Schriften des Vereins für

Volksfchule damals fchon in gröfserem Umfange verwirklicht
werden konnte, bleibt zweifelhaft; dafs die
,Volksfchulordnung von 1544' zunächft ungedruckt geblieben
, fcheint auf das Gegentheil zu deuten. Aber
fchleswig - holfteinifche Kirchengefchichte. I. Reihe I mit Recht weift der Verf. den Gang auf, den die Ver-
[gröfsere Publicationen]. 2. Heft.) Kiel 1902, R. Cor- I wirklichung der Idee der Volksfchule nach den Inten-
d (XV X&7 S er 8) tionen der Schulgefetzgebung des 16. Jahrh. nehmen

es. { , 34/ • g • •) follte und auch gewifs hier und da genommen hat. Der

Die vorftehend genannte Arbeit ift der Theologi- j Gang ift folgender: Katechismusunterweifung durch die
fchen Facultät in Kiel ,als Zeichen ehrerbietigen j Pfarrer; Uebergang diefes Unterrichtes an die Küfter
Dankes' für die dem Verfaffer h. c. verliehene Licen- 1 in den Städten und Erweiterung desfelben durch Unter-
tiatenwürde gewidmet. Sie giebt in einem erden Theile I weifung im Lefen, Schreiben, Singen, Rechnen. Ver

S. 1 —184 die Texte von 16 bezw. 18 das Schul-
wefen in den Elbherzogthümern betreffenden Gefetzen,
Verordnungen und verwandten Schriftftücken aus der
Zeit von 1521 bis 1814. In einem zweiten Theile
S# 185—330 werden noch einige weitere ,Texte' nachgetragen
, fo dafs deren Zahl auf faft 30 fteigt, und
dann& eingehende Unterfuchungen über jene Texte in
der Form von hiftorifchen Einleitungen und erklärenden
Anmerkungen mitgetheilt. Den Schlufs bilden ein Per-
fonen- und Sach-, fowie ein Ortsregifter S. 331— 347. —

Wendung der Küfter gröfserer Ortfchaften zum Unterrichte
der Kinder auch in kleineren Orten, d. h. die
Einrichtung von ,fliegenden Küfterfchulen' durch ,Lauf-
küfter' (S. 204). Begründung ftändiger Schulen an
folchen Orten, wo Capellen mit Caplä nen zur Abhaltung
von Gottesdienften beftanden, oder Begründung von
,Capellanfchulen' S. 208. Die Ausführungen Rendtorff's
über diefen Gang der Entwickelung, fowie feine Nach-
weifungen über die Organifation der Mädchenfchulen in
dem genannten Jahrhundert S. 204 — 217, verdienen

Der in diefer Zeitfchrift zur Verfügung geftellte Raum ■ durchaus beachtet zu werden. Hier hat er, wenn ich
geftattet es nicht, auf den überaus reichen Inhalt diefer j recht fehe, auf Grund ganz felbftftändiger Beobachtungen
äufserft verdienftvollen Publication einzugehen. Ich be- in jeder Beziehung wichtige Schlüfse gezogen. Er konnte
fchränke mich darauf, nur auf einige wenige Punkte dies, weil er fich auch fonft mit den neueren Forfchungen

aufmerkfam zu machen, welche es verdienen, befonders
beachtet zu werden. Ein Theil der Schulordnungen,
welche hier mitgetheilt werden, ift für den ganzen Umfang
von Schleswig - Holftein gültig gewefen, fo die
Kirchenordnung von 1542 und die Schulordnung von
1S14. Der weitaus gröfsere Theil jener Ordnungen hat

auf dem Gebiete der Schul- und Erziehungsgefchichte in
allewege vertraut gemacht hat. Es geht dies aus den
vielen bezüglichen Notizen in feinen ,Anmerkungen' hervor
. Diefe Notizen find durchweg zuverläffig. Bemerkt
habe ich nur folgende Ungenauigkeiten. Nicht Obfopoeus
überfetzte 1529 Luther's Klei nen Katechismus ins La-

nur in einem kleineren Theile der Herzogthümer Geltung teinifche, wie S. 200, 49 gefagt wird, fondern Sauromannus
gehabt, fo dieGottorp'fchen von I733und 1734, diePlön'fche l und Lonicer verfertigten jeder eine lateinifche Ueber-
von 1745. Es finden fich darunter auch folche, welche fetzung in jenem Jahre; Obfopoeus hat Luther's Grofsen
nur eine locale Bedeutung gehabt haben, wie die Schul- Katechismus überfetzt. Der Verfaffer der .kurzen ein-
ordnungen von Koldenbüttelaus den Jahren 1559, 1624 und ! fältigen Fragen . . . aus dem kleinen Catechismus Lu-
1641, von Breftedt 1795 und Apenrade 1801. Somit j theri' heifst nicht Sötemann (S. 304, 13), fondern Söte-

hat die Sammlung in erfter Linie eine vorwiegend pro
vinzielle Bedeutung für Schleswig - Holftein. Sie bleibt
indeffen dabei nicht flehen, fondern ift geeignet, ein
darüber hinausgehendes Intereffe in Anfpruch zu nehmen.
Die hier zufammengeftellten fchulgefetzlichen Urkunden
, foweit fie den Forfchern auf dem Gebiete der
Gefchichte der Pädagogik bisher fchon zugänglich

fleifch. Verdruckt ift ,Sie' ftatt ,Si' S. 212, 20.

Göttingen. K. Knoke.

Schriften der Leogesellschaft.

Unter dem Titel ,Apologetifche Studien' veröffent-

Vjcicnicilic ucr 1 auagugix uisuci icucui lugaugiiv." |I_t-* A:„ .q - • j 5 t r ur i_ rv • ht- ,- .

waren, beftätigen in züverläffiger Weife das Zutreffende die 1891 gegründete Leogefellfchaft ,n Vv.en , feit

untere Anfchauung von dem proteftantifchen Schulwefen ; jg8 ,f » ****e. ,von popular-wiffenfchaftlichen Schriften,

I die die Vertheidigung des kathohfchen Glaubens im
weiteften Sinne zum Zwecke haben. Da ihr Kampf in
erfter Linie dem modernen Unglauben gilt, ferner pro-
grammgemäfs nur folche Arbeiten aufgenommen werden
follen, die in irgend einer Beziehung wefentlich Neues
(Entwurf einer Schulordnung Chriftian's II. um 1521' fjften und hervorragende_katholifche Gelehrte an diefem

(S. 1 ff.), welcher zuerft 1752 von Jac. Langebek im , ^r^hmen ^f^? f'"d' J° lft eS Johl berechtigt,

v4, , ' ir ■ 1 j- -r u --cc 4-v u* in. __1 „1 demlelben auch in diefen Spalten eine kurze Anfmerb

Danske Magazirt dam ch veröffentlicht ift und von famkeit ^ fchenken_ u Auf merk-

Rendtorff jetzt in deutfcher Ueberfetzung mitgetheilt

wird, und die ;Volksfchulordnung Chriftians III. von I. Apologetifche Studien, herausgegeben

in der Zeit von 1520-1815. Die Sammlung bietet aber i dle.f dle Verthe.d.gung des kathohfchen Glaubens im

ni vv^i. . j , 1 . . ? , t- weitelten Sinne 711m /.werbe naher, n, ihr b'---r

auch eine Reihe von Urkunden, welche bisher den forfchern
nicht bekannt waren, darunter einige, welche hier
überhaupt erft durch den Druck weiteren Kreifen zugänglich
geworden find. Dahin find zu rechnen der

1544' (S. 25 ff), die bisher von den Hiftorikern unbe
achtet geblieben, obwohl fie bereits 1887 von Holger
Fr. Rordam in feiner Zeitfchrift Kirkehistoriske Satn-
linger veröffentlicht worden. Indem der Verf. diefe und
andere bisher unbekannte Urkunden veröffentlicht, ihren
Inhalt im einzelnen in feinen .Anmerkungen' analyfirt
und ihre Angaben, foweit fie Neues bieten, notirt, bereichert
er unfere Kenntnifse des Schulwefens, namentlich
im Reformationsjahrhundert, nicht unwefentlich. Insbe-
fondere ergiebt fich aus Rendtorff's Mittheilungen und
Unterfuchungen, dafs die Idee der allgemeinen Volksfchule
und des religiöfen Fortbildungsunterrichtes der
reiferen Jugend als Anfatz zu einer Art Confirmanden-
unterricht (S. 217) in jenem Jahrhundert bereits eine

von der Leogefellfchaft.
(1. Band, 1. Heft.) En giert, Prof. DD. W. Ph., Christus
und Buddha in ihrem himmlischen Vorleben. (V, 124 S

gr. 8.) 1898.

(1. Band, 2. Heft.) Commer, Prof. Dr. Ernft, Die immerwährende
Philosophie. Eine Skizze. (V, 128 S. gr. 8)

1899.

(I. Band, 3. Heft.) Otten, Prof. Dr. Alois, Das Reich des
Geistes und des Stoffes. (V, 100 S. gr. 8.) 1899.

(I. Band, 4. Heft.) Kneib, Dr. Ph., Die Unsterblichkeit der
Seele, bewiefen aus dem höheren Erkennen und