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Ausgabe:

1902 Nr. 16

Spalte:

447-448

Autor/Hrsg.:

Cartier, Alfred

Titel/Untertitel:

Les idées politiques de Théodore de Beze d‘après le traité Du droit des Magistrats sur leurs sujets 1902

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 16.

448

Schwierigkeiten, denen der deutfche Forfcher begegnet,
erweckt die Bemerkung S. 97: ,Zwei Anfragen, welche
ich dieferhalb an den dortigen Superintendenten richtete,
blieben unbeantwortet/ Knoke ift aber deswegen doch
zum Ziele gekommen und wird fich auch nicht ent-
muthigen laden, feine verdienftlichen Studien fortzufetzen.

Ein Beitrag zur Beleuchtung der mittelalterlichen
Frömmigkeit bietet D. Kayfer mit dem Memorienbuche
der St. Marienkirche in Celle. Es ift intereffant zu fehen,
wie ,das alles beherrfchende Intereffe der Seelentrofl',
d. h. die Sorge für die Verftorbenen ift. Wahr ift auch,
was Kayfer fagt S. 150: Diefe Totengedächtnisfeiern
haben etwas überaus Rührendes und Anfaffendes für
die Lebenden. Aber es giebtdoch zu denken, wenn unter
148 Stiftungen, wofern Ref. recht gezählt hat, nur heben
find, bei denen auch die Armen bedacht wurden, während
grofser Aufwand für die kirchlichen Riten gemacht wird.
S. 153 Anm. 3 lies: Vgl. 8. Juli Eppenfen. Vikar war
der Mann nach dem Contexte nicht. S. 162 Z. 9 1. finitis
cf. S. 170 Z. 18. Zu Toten-Pröven Z. 15 vgl. Kayfer,
Vifitationen S. 476. S. 207 Z. 17 ift ,in der ftillen wochen'
zu tilgen, denn von ihr ift in der Urkunde nicht die Rede, I
fondern von der ,Gemeinwoche' nach Michaelis.

In den Analekten geben Dr. Döbner, D. Kayfer und
P. Matthäi kirchliche Urkunden. Zu der Urkunde S. 239
dürfte noch zu erforfchen fein, ob der dort genannte
Kaplan Hermann von Quakenbrück, der c. 1525 in 1
Münder war, nicht Hermann Bonnus ift, deffen Jugendzeit
noch keineswegs von Spiegel befriedigend aufgehellt
ift. S. 144 Z. 22 1. dem oder der Pfarrhe.

In einem Lande, das bis jetzt an Reformatorenbriefen
fo arm ift, wie Württemberg, fällt der Reichthum an Urkunden
und Briefen der niederfächfifchen Reformatoren,
wie er auch in diefem Jahrgange hervortritt, fchmerz-
lich auf.

Nabern. G. Boffert.

Cartier, Alfred, Les idees politiques de Theodore de Beze
d'apres le traite Du droit des Magistrats sur leurs sujets.

(Extrait du „Bulletin de la Societe d'hiftoire et d'ar- i
cheologie de Geneve", tome II, livr. 4.) Geneve 1901,
Georg & Cie. (20 S. gr. 8.) Fr. 1.—

Der kleine Tractat: ,Du droit des Magistrats sur leurs
sujets1, den Cartier in vorliegender kleinen Brofchüre, als eine
Schrift Theodor Bezas nachweift, war auch bisher fchon
den Forfchern nicht unbekannt. Ja, auch früher fchon
war die Vermuthung aufgetaucht, dafs Beza ihn verfafst
habe, aber feit Jacques-Charles Brunet im ,Manuel du
libraire' 7/838 (1810) fich dahin ausgefprochen hatte, dafs
man Beza fälfchlich den Verfaffer des Tractats genannt
habe, indem man diefen mit Beza's ,Traite de l'autorite j
du Magistrat1 verwechfelte, galt das als ausgemacht.

Cartier ftützt fich bei feinem Nachweis auf die Aufzeichnungen
im Genfer ,Registre du Conseil' vom Jahre 1573.
Nach den Rathsverhandlungen diefes Jahres hat Beza eine
Abhandlung ,De jure Magistratuum' gefchrieben und um
die Erlaubnifs nachgedacht, fie drucken zu dürfen. Diefe
Erlaubnifs ift ihm verweigert, ,d'aultant qu'il seroit fort
scandaleux et pourroit causer plusieurs troubles et emotions'. !
Dennoch erfcheint im Jahre 1574 unfer Tractat, aber ohne
Nennung des Druckortes und anonym, ja mit der irreführenden
Bemerkung auf dem Titel: .publik par ceux de
Magdebourg l'an MDL', durch die er wie die franzöfifche
Ueberfetzung einer fchon vor Jahren herausgegebenen
Schrift ausfieht; die nach Cartier's Meinung aber einfach
veranlafst ift durch die Manifefte der Magdeburger gegen
die kaiferliche Acht im genannten Jahre, ja vielleicht nur
durch dieLectüre des22.Buches der fommentarii' Sleidan's,
wo jene Manifefte befprochen werden.

Daraus, dafs der Titel im ,Registre' lateinifch angeführt
wird, fchliefst Cartier, dafs Beza feine Schrift zuerft

j lateinifch gefchrieben und zunächft nicht für das Volk,
fondern für akademifche Kreife beftimmt habe; dafs er
dann aber durch das Druckverbot dazu geführt worden
fei, fie zwar nicht in Genf, aber anderwärts — wahr-
fcheinlich in Lyon —, nun aber in franzöfifcher Sprache
| als Volksfchrift herauszugeben.

Ob diefer Schlufs richtig ift, fleht dahin. Wenn der
Tractat von Beza wirklich lateinifch gefchrieben worden
ift, was viel für fich hat, fo liegt es eigentlich näher, die
franzöfifche Ausgabe nicht iür fein Werk, fondern für die
Veranftaltung eines Gefinnungsgenoffen zu halten, der fich
eine Copie der Beza'fchen Schrift verfchafft hatte.

Aber wie dem auch fei, dafs Beza der eigentliche
Verfaffer der intereffanten Abhandlung ift, fteht nach
Cartier's Unterfuchungen feft. Und Beza's Schriftftellerei
erfährt dadurch eine bedeutfame Bereicherung.

Zum erften Male wird in dem Tractate die moderne
Theorie von der Souveränität des Volkes ausgefprochen,
fagt Cartier, und Sätze, wie: Je peuple n'est pas cree pour
les Magistrats, mais au contraire les Magistrats pour le
peuple', , Toute resistance du sujet contre son superieur
n'est pas illicite ni seditieuse' liefern dafür den Beweis.
Beza hat diefe Thefen nicht eigentlich im politifchen,
fondern — unter dem Eindrucke der Parifer Bartholomäusnacht
— im religiöfen Intereffe aufgehellt, um mit ihnen
gegen die Vergewaltigung der Gewiffen zu proteftiren,
aber fie haben dann auch auf rein politifchem Gebiete
ihre Wirkung gethan; aus den von Beza ausgefprochenen
Principien hat fpäter Rouffeau im ,Contrat social' die
Confequenzen gezogen.

Efchershaufen i. Brfchw. Ferdinand Cohrs.

Renz, Sem.-Infp. Dr. Franz Ser., Die Geschichte des
Messopfer-Begriffs oder der alte Glaube und die neuen
Theorien über das Wefen des unblutigen Opfers. I.
Band: Altertum und Mittelalter. Freifing 1901, Selbft-
verlag. (München, Dr. F. P. Datterer & Co. in Komm.)
(XVI, 816 S. gr. 8.) M. 10.— ; geb. M. 12.50

Wir haben hier von katholifcher Seite einen höchft
refpectabelen Beitrag zur Dogmengefchichte vor uns. Es
ift zunächft nur der I. Band des umfaffend angelegten
Werkes, der uns geboten wird. Wie es fcheint, hat Herr
Renz keinen Verleger gefunden, der das Rifiko, eine fo
weitfchichtige Monographie auf feine Koften drucken zu
laffen, übernehmen mochte. So hat er das Werk im
Selbftverlage herausgegeben. Schon damit zeigt er, wieviel
ihm daran gelegen ift, dafs die Refultate feiner For-
fchung bekannt werden. Er ift mit feinem ganzen Herzen
bei feiner Arbeit betheiligt. Die Dedication des Buches —
Agno eucharistico hunc librum opfert corporis et sanguinis
ejus pretiosissimi minister indignus — macht das kund.
Aber das Buch ift doch durchaus ein wiffenfchaftliches.
Zwar hat es eine praktifche Tendenz. Nicht durch eine
,dogmatifch-moralifch-asketifch-rubriciftifche Erklärung
des römifcben Ordo Missae', aber in hiftorifcher Darlegung
der Gefammttradition über das Wefen der ,unblutigen
Opferung Jefu und deren Bedeutung für die Chriftenheit'
möchte Renz ,in erfter Linie den Prieftern der Kirche
Chrifti, denen die Pflicht obliegt, immer wieder auf's neue
das He.rrenmahl zu feiern und fo feinen Tod zu verkünden
', einen Dienft thun, nämlich ,ut agnoscant quod
agunt, imitentur quod tractant' {Pontificale romanum de
ordinatione presbyteri). Allein das hat der Sachlichkeit
der Forfchung keinen Abbruch gethan. Das Buch ift
hiftorifch ernft und redlich, ein Zeugnifs rechtfchaffenen
Fleifses. Es fehlt darin nicht an Momenten, die anderen
Forfchern als Vorurtheile erfcheinen werden. Denn der
Verfaffer fteht durchaus zum Dogma feiner Kirche. So
ift es ihm apriori verbürgt, dafs die Transfubftantiations-
lehre eine urfprüngliche Lehrtradition ift, dafs die Wandelung
bei allen maafsgebenden Theologen — fchon Juftin