Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1902 Nr. 14

Spalte:

407-411

Autor/Hrsg.:

Stange, Carl

Titel/Untertitel:

Einleitung in die Ethik. II. Grundlinien der Ethik 1902

Rezensent:

Herrmann, Wilhelm

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2, Seite 3

Download Scan:

PDF

407

Theologifche Literaturzeitung. 1902. Nr. 14.

408

Lauheit und Muthlofigkeit, wie fie nur zu oft auf
evangelifcher Seite hervortrat. Aufs neue macht fich das
Bedürfnifs einer Monographie über Kurfachfen als Vormacht
des deutfchen Proteftantismus bis zu feiner Depo-
tenzirung durch Preufsen geltend. Freilich ift auch der
Gefandte der Erneftiner kein Mann, wie man ihn als
Vertreter des Heimathlandes Luther's erwarten follte,
während die Schweden wenigftens nicht vergafsen, was
fie Augsburg fchuldig waren, das fich für ihre Sache geopfert
hatte. Geradezu fchmerzlich ift, wie der Eifer für
die Sache Augsburgs, die doch für den ganzen Proteftantismus
Ehrenfache war, immer wieder durch Gefchenke
aller Art, fei's klingende Münze, fei's rheinifcher Rebenfaft,
angefeuert werden mufste, wobei es ein fchlechter Troft
ift, dafs Gefchenke zu nehmen allgemeine Sitte war. Um fo
erfreulicher ift das Bild der beiden Männer, denen Augsburg
im Kampfe um die Parität und die Herftellung des
früheren Standes den Sieg verdankte. Es ift dies der
Augsburger Rechtsgelehrte Joh. Dav. Herwart und der
überaus gewandte und muthige Gefandte der Stadt Lindau
, Val. Heider. Ihr Briefwechfel bildet die vorzüglichfte
Quelle für Vogel, während die Acten der katholifchen
Partei in Augsburg bis jetzt noch nicht wieder aufgefunden
find. Es wäre fehr wünfchenswerth, dafs fie wieder
zum Vorfcheine kämen, denn das Urtheil über diefe Partei
und ihren rührigen fcrupellofen Gefandten, den Emporkömmling
Leuchfelring, könnte wenigftens um einige
Nuancen günftiger werden, als im Licht des ftreng prote-
ftantifchen Briefwechfels von Herwart und Heider. Dagegen
dürfte die katholifche Quelle kaum zu einem
milderen Urtheile über den Mann führen, der fich felbft
als Augsburger Stadtkind zum Anwalt feiner dortigen
Glaubensgenoffen angeboten hatte. Es war dies der
Frankfurter Gefandte Zach. Stenglin, ein unzuverläffiger
Mann, neben dem auch der Nürnberger Oelhafen keine
glückliche Rolle fpielt. Unwillkürlich athmet der Lefer,
der fich durch die etwas umftändliche, wenig überficht-
liche und noch zu fehr vom Stoff beherrfchte Darftellung
der endlofen Verhandlungen durchgearbeitet hat, erleichtert
auf, wenn er fchliefslich durch Heider wenigftens
dieParitätunddieallerdingsgegenüber dem früherenStande
nicht genügende Reftitution nach dem Stande von 1624
für die Evangelifchen Augsburgs gerettet fieht. Für die
Wiedergabe vonQuellenftücken wäre dem Verf. die Berück-
fichtigung der modernen Grundfätze fehr zu empfehlen
gewefen. Wozu auch den Zopf des fiebzehnten Jahrhunderts
beibehalten, wie z. B. Mhör, Rhat, ohnendlich?
Nabern. G. Boffert.

Stange, Priv.-Doz. Lic. Carl, Einleitung in die Ethik.

IL Grundlinien der Ethik. Leipzig 1901, Dieterich.
(VII, 295 S. gr. 8.) M. 5 — (Kplt. M. 8.— ; geb. M. 9.—)

Mit diefem tüchtigen Buche mich gründlich aus-
einanderzufetzen, fehlt hier der Raum. Den Wunfeh und
die Nöthigung dazu wird jeder Lefer empfinden, der auf
diefem Gebiete arbeitet. Tüchtig ift das Buch durch die
überaus forgfältige Argumentation, mit der auf der einmal
gewählten Grundlage die Aufgabe ausgeführt wird.
Es giebt in der neueren theologifchen Literatur nicht
viele Leiftungen, die ihm in diefer Beziehung gleichkämen
. Es würde fich daher auch als Unterrichtsmittel
für fyftematifche Uebungen vorzüglich eignen. In der
Weitfchweifigkeit, die dem Lefer nicht feiten auffallen
wird, zeigt fich freilich oft blofse Nachläffigkeit im Aus- .
druck. Der Verf. erobert bisweilen nach allen Regeln der
Kunft Pofitionen, die ihm niemand ftreitig macht. Auch
fonft liebt er zwecklofe Dehnungen. Er fagt ,den Beweis
führen', wo ,beweifenl ausreicht. Aber oft verräth auch
das, was wir als Weitfchweifigkeit empfunden hatten,
fchliefslich eine vorbildliche Geduld der Ueberlegung.
Ich möchte das um fo mehr hervorheben, als ich die ,

hier vertretene Auffaffung nicht nur der Ethik, fondern
auch des Sittlichen beftreiten mufs. Als eine Bereicherung
der Wiffenfchaft wird das Buch auch von Andern, die
ihm aus andern Gründen widerfprechen, gewerthet
werden. Es läfst fich im Allgemeinen bezeichnen als ein
von originellen Gedanken erfüllter Verfuch, in der Ethik
das Wichtigfte von Kant und Herbart zufammenzufaffen.

Ueber dasWefen des Sittlichen ift Streit; ob dagegen
ein fittliches Urtheil vorliegt, weifs jeder, der ein folches
Urtheil hört. Daran kann die wiffenfehaftliche Unter-
fuchung des Sittlichen anknüpfen. Wirmüffen die Begriffe,
die in einem folchen Urtheile vorkommen können, darauf
anfehen, ob der Gegenftand, auf den fie fich beziehen, dadurch
unmittelbar als ein ethifcher bezeichnet wird. Die
Begriffe, von denen das gilt, find die ethifchen Grundbegriffe
. Aus ihrer Unterfuchung müffen fich die Merkmale
des Sittlichen ermitteln laffen. In jedem fittlichen
Urtheile werden die Prädicate gut und böfe angewendet.
Sie können nur in einem fittlichen Urtheile als Bezeichnungen
des Werthes oder Unwerthes auftreten. Dagegen
ift der Begriff des Gutes kein fpeeififeh ethifcher Begriff,
fo dafs fich die Ethik in der Form der Güterlehre nicht
darftellen läfst. Der Gegenfatz von gut und böfe entlieht
nun aber im Hinblicke auf eine Norm, die befolgt
oder übertreten wird. Ohne das Bewufsfein von einer
folchen Norm gäbe es die Urtheile nicht, die jene Prädicate
austheilen. Diefe fpeeififeh ethifche Norm ift die
Pflicht. Es mufs alfo dargelegt werden, inwiefern fich
die Pflicht von den beiden andern praktifchen Normen,
der des Zweckes und der des Gefetzes unterfcheidet. Auf
keine von beiden läfst fich die Pflichtnorm zurückführen.
Denn der Zweck beftimmt nur den Inhalt der Handlung.
Die Handlung bekommt aber nicht durch ihren Inhalt
ihren fittlichen Charakter, fondern durch ihren Beweggrund
. Indem alfo die Pflichtnorm den fittlichen Charakter
der Handlung herftellen will, regulirt fie diefe in anderer
Weife als die Zwecknorm. Auf den Beweggrund erftreckt
fich nun allerdings auch die Gefetzesnorm. Aber fie läfst
als folchen die Nöthigung erfcheinen, die uns ein fremder
Wille auferlegt. Dagegen die Nöthigung, die die Pflicht
auf meinen Willen ausübt, liegt nicht in den Machtmitteln
eines fremden Willens; fie liegt in mir felbft. Sodann
giebt die Pflicht nicht blofs den Beweggrund, fondern
auch den Inhalt der Handlung an. Das Gebot der
Pflicht nöthigt mich durch das, was es gebietet. — In
dem fittlichen Urtheile ift aber noch ein anderer elementarer
ethifcher Begriff enthalten, nämlich der, durch den
der Gegenftand des ethifchen Urtheils beftimmt wird. Die
fittliche Norm entfpringt zwar aus uns felbft, aber nicht
aus unferer Willkür und unferer Neigung. Sie tritt daher
an den Willen des Einzelnen als Nöthigung heran. Ihre
Befolgung ift Gehorfam, und zwar nicht ein Gehorfam
der durch der Pflicht fremde Motive bewirkt würde,
fondern bereitwilliger Gehorfam gegen die Pflicht felbft.
Diefe Bereitwilligkeit ift die Tugend. Sie ift die ethifche
Qualität des Willens und damit das, was in dem fittlichen
Urtheil gewogen wird oder der Gegenftand diefes Urtheils.

Mit den fo gewonnenen drei ethifchen Grundbegriffen
ift das Gebiet des Sittlichen abgefteckt. Vom Sittlichen
ift nur da die Rede, wo diefe drei Begriffe gebraucht
werden. Wenn es fich nun weiter darum handelt, das
Wefen des Sittlichen klar zu machen, fo find dabei
natürlich eben jene Grundbegriffe auf ihre Bedeutung
zu unterfuchen.

Was mit den Prädicaten gut und böfe gemeint fei,
ergiebt fich, wenn man darauf achtet, wie diefe Werth-
prädicate die fittlichen Urtheile, in denen fie Verwendung
finden aus allen anderen Arten von Urtheilen herausheben.
Es find zunächft immer Urtheile, die fich nicht auf einzelne
Vorftellungen, fondern immer auf das Verhältnifs
von zwei Willen beziehen. Wenn ich eine Handlung
gut oder böfe nenne, fo gefchieht das immer im Hinblicke
auf einen anderen Willen, zu dem der Han-