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Ausgabe:

1901 Nr. 4

Spalte:

112-114

Autor/Hrsg.:

Weis, J. E.

Titel/Untertitel:

Julian v. Speier (gest. 1285) 1901

Rezensent:

Mueller, Karl

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III

Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 4.

112

hüten müffe, die Echtheit zu vertheidigen, fondern ich
ftellte lediglich den Umfchwung feft, der fich in gefchicht-
lichen Fragen fo oft beobachten läfst, dafs Ueberliefer-
ungen, die völlig und einftimmig abgethan erfchienen, plötzlich
mit neuen Mitteln in ganz anderem Lichte erfcheinen.
Und zu dem, was bei katholifchen wie evangelifchen
,ernfthaften Forfchern' bisher als unbedingt abgethan
erfchien, gehörte jener Ablafs wirklich. Jetzt liegt die
Sache eben wieder anders.

Sabatier hat nun aber im Anhang zu feiner Ausgabe
noch eine Reihe Mittheilungen von aufserordent-
lichem Intereffe gegeben. Vor allem eine Anzahl bisher
unbekannter Briefe und Aufzeichnungen des h. Franz.
Weitaus das Wichtigfte davon ift der Brief an den General-
minifter über die Behandlung von Brüdern, die in Tod-
fünden gefallen find. Er ift kürzlich von Ed. d'Alengon
aus einer vatikanifchen Hf. veröffentlicht worden; Sabatier
Fat ihn nun auch in einer Hf. des Florentiner Convents
Ogniffanti gefunden. Ich habe mir über ihn meine Gedanken
gemacht, ehe ich die Erörterungen Sabatier's
dazu las, und kann nur fagen, dafs fie ganz mit feinen
Ergebnifsen übereinftimmen: der Brief ift ohne Zweifel
echt, ganz von der Art des Heiligen, und ift an Elias von
Cortona gerichtet in der Zeit, da Franz die Neuredaction
der Regel auf Ffingften 1223 vorbereitete. Franz fchreibt
dem Elias, wie er den Text der neuen Regel an diefem
Punkte zu formuliren gedenke; er lautet ähnlich wie die
Ermahnung in den beiden längft bekannten Briefen
Franzens an Elias (Nr. 6 und 8). Aber in der Regel von
1223 ift er trotz reichlicher Wortanklänge fachlich ganz
anders geworden. Auch hier alfo haben, wie Sabatier
das fchon für andere Punkte nachgewiefen hat, die von
der Kurie geleiteten Minifter die Sache zu einem ganz
anderen Ziele geführt. Und kaum an einem andern Punkte
tritt der Gegenfatz zwifchen Franz und der fiegreichen
Richtung so bezeichnend hervor als hier, wo Franz dem
Reuigen als einzige Poenitenz auferlegt wiffen wollte:
,Gehe hin und fündige hinfort nicht mehr'. — Auch fonft
finden fich hier werthvolle Beobachtungen Sabatier's.

Ein weiterer Theil des Anhanges (S. 137 ff.) befchäftigt
fich mit dem Leben und den Werken des Ordensgefchichts-
fchreibers Mariano von Florenz (f 1523 oder 1527),
der von Wadding viel benutzt worden, durch den Bol-
landiften Suysken aber fo ftark in Mifscredit gekommen
ift, dafs feine Werke feither faft gänzlich unbeachtet geblieben
find und zum Theil verloren fchienen. Sabatier hat
drei davon wiedergefunden, ein Leben des h. Franz, der
h. Klara und einen Tractat über den dritten Orden, und
zwar zum Theil in den Autographen oder Handexemplaren
des Verfaffers felbft. Die gröfste Bedeutung kommt der
letzten Schrift zu. Denn aus ihr erhalten wir über die
Anfänge des dritten Ordens, der Bufsbruderfchaften, ganz
neue Auffchlüffe. Mariano's Erzählung über die Stiftung
des dritten Ordens ftimmt zwar vielfach ganz überein mit
Nachrichten, die wir fchon bisher hatten, und es mufs
erft unterfucht werden, ob er hier aus zuverläffigeren
Quellen fchöpft, als den bisher bekannten. Aber ganz
neu find feine Angaben über die Regel, die Franz felbft
für den Orden gefchrieben habe. Ich hatte in meinen Anfängen
' auf Grund des vorhandenen Quellenmaterials die
Anficht gewonnen, dafs FVanz wohl keine gefchriebene
Regel hinterlaften habe und die fpätere Regel von
Nikolaus IV. neu erlaffen worden fei auf Grund älterer
Statuten, die fich von Bruderfchaft zu Bruderfchaft gebildet
haben. Nach Mariano dagegen hätte Franz wirklich
eine Regel gefchrieben und zwar bald nach feiner
Rückkehr aus dem Orient, noch 1221. Er fagt auch ausdrücklich
, dafs der Cardinal Ugolino (fpäter Gregor IX.)
ihn dabei mitberathen und einzelne eigenhändige Zufätze
gemacht habe. Und gerade diefe letztere Angabe ift
fehr bedeutfam, da gerade damals Ugolino auch fonft
die ganze neue Organifation des Minoriten-Ordens betrieben
hat. Aber noch mehr: Mariano will auch von

! der Regel Franzens genaue Nachrichten gehabt haben.

I Er nennt den Titel und die Anfangsworte und fagt, die
Regel habe aus 14 Abfchnitten beftanden; er gebraucht
von ihrem Inhalt das Wort Vita, das auch die ältefte
Regel des erften Ordens für die gefammte Lebensordnung
der Minoriten hatte. Nikolaus IV. habe mir wenig
an ihr geändert, und diefe Aenderungen feien berechtigt
gewefen, da Franz felbft den Brüdern ausdrücklich Aen-

I derungen geblattet habe. Die Befchreibung des Zweckes
der Regel S. 161 oben klingt fowohl an den ,Secnndus

I biographus' (Julian von Speyer) wie an anderer Stelle
an 3 Soc. (der AA. SS.) und eine der älteften Bullen für
den Orden (Potthaft 7919) wörtlich an. Dadurch wird
es möglich, dafs diefe Stellen felbft wieder auf die Regel
Franzens zurückgehen; freilich wäre es andererfeits ebenfo

! gut möglich, dafs Mariano hier jene älteren Quellen be-

1 nutzt hätte. Aber dafs fein ,vivino nelle loro case in pe-

| nitential fich fowohl in den 3 Soc. als der Bulle wörtlich

[ wiederholt: se in domibus propriis . . . poenitentiac com-
ntittebanP o. ä., fpricht doch wohl mehr für die erfte

[ Möglichkeit, wie ja auch die erfte Regel und das Tefta-
ment Franzens in den Legenden wieder anklingen.

Sind nun Mariano's Angaben glaubwürdig? Ich bin
nicht ohne Bedenken, vor Allem weil der Unterfchied
zwifchen den Statuten Nikolaus IV. und der urkundlich
bezeugten Lebensweife der älteften Bufsbrüder vielgrölscr
gewefen ift, als Mariano's Worte an Nikolaus: ,dividen»

I dola [Franzen's Regel] in venti capitoli et transmntando
et postponendo et rassetando alchune poche cose1 ahnen

j laffen. Aber diefe alchune poche cose können in Wirk-

I lichkeit fehr viel mehr gewefen fein, als Mariano zu-

j geftehen will: denn ihm mufste es darauf ankommen,
den Unterfchied möglichft gering erfcheinen zu laffen.

I Die Hauptfache kann deshalb doch vollftändig richtig
fein. Sabatier bringt für die von Mariano erwähnten
Unterfchiede bisher nur ein Beifpiel: dafs nämlich Franz
von jedem Mitgliede mindeftens monatliche, eigentlich

j mindeftens wöchentliche Beichte verlangt, Nikolaus IV.
dagegen nur drei Beichten im Jahre vorgefchrieben hat.
Weitere Mittheilungen aus Mariano's Werk werden uns
mehr Material geben. Ich halte vorerft jeden Zweifel
an der Glaubwürdigkeit Mariano's für leichtfertig und
hoffe darum vor Allem, dafs Sabatier auch hier noch

[ mit feinem unermüdlichen Suchen zum Ziele kommen und
fchliefslich die Regel finden werde.

Breslau. Karl Müller.

Weis, Dr. J. F., Julian v. Speier (f 1285). Forfchungen
zur Franziskus- und Antoniuskritik, zur Gefchichte
der Reimoffizien und des Chorals. (Veröffentlichungen
aus dem kirchenhiftorifchen Seminar München. Herausgegeben
von A. Knöpfler. Nr. 3.) München, J.J.Lentner,
1900. (VIII, 155 S. gr. 8.) M. 3.60

Ortroy, Franciscus van, Julien de Spire, biographe de
S. Francoisd'Assise. (Excerptum ex tomo XIX, fasc. 3,
Analectorum Bollandianorum, Bruxelles 1890, p. 321
—340.)

1. Ueber den Minoriten Julian von Speyer hatte man
bisher nur eine kleine Anzahl von Daten feines Lebens
und literarifchen Wirkens. Er war bekannt als Verfaffer
einer Legende des h. Franz, aber man wufste nicht, ob
fie verloren oder mit dem von den Bollandiften veröffentlichten
secundus biographus identifch fei. Auch
eine Antoniuslegende flammt von ihm: Lempp vermuthete
in ihm den Verfaffer der ,Urlegende'. Aufserdem wurde
ihm die Abfaffung verfchiedener Reimofficien u. ä. zu-
gefchrieben, aber es war alles unficher. Der Verfaffer
der vorliegenden Schrift macht fich nun an die Aufgabe,
hier ficheren Boden zu fchaffen und die Stellung Julians
in der Gefchichte der Legenden, der Reimoffizien und