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Ausgabe:

1901

Spalte:

110-112

Titel/Untertitel:

Collection d‘études et de documents sur l‘histoire religieuse et littéraire du moyen âge 1901

Rezensent:

Mueller, Karl

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Theologifche Literaturzeitung. 190r. Nr. 4.

110

und erfcheint in den alterten gefchriebenen Provincial-
rechten Ende des 13. Jahrh. als ferte Praxis.

Woher hat nun aber die fchwedifche Kirche die

vorfchriften, erft in der Fortsetzung der Arbeit werden;
denn es bezieht Sich durchweg errt auf die fpätere Zeit
vom 14. Jahrh. an.

Zwangsbufse in jener Form übernommen? G. fucht zu- Bresiau. Karl Müller

nächft nachzuweifen, dafs die angelfächfifche Kirche

feit Anfang des 10. Jahrh. die Zwangsbufse im feft-
ländifchen Sinne übernommen habe. Auch hier aber fei
kein Beweis dafür zu finden, dafs fie fich in den Formen

Collection d'etudes et de documents sur l'histoire religieuse
et litteraire du moyen äge. Tome 2. Fratris Francisci

der öffentlichen Bufse bewegt habe, obwohl die Bartholi de As sisio tractatusde indulgentiaS. Mariae

Bifchöfe dafür zu wirken fuchten. Auch in Norwegen
berteht unter angelfächfifchem Einflufse im 12. Jahrh. die
Zwangsbufse, aber imUnterfchiedevom mitteleuropäifchen
Fertlande wie von England und Schweden nur für fpeciell

de Portiuncula. Nunc primum integre edidit Paul
Sabatier. Paris, Fischbacher, 1900. (CLXXXIV,
204 S. gr. 8.) Frs. 12.—

;mark dagegen ift von ihr In der Theol. Lit.-Zeitg. 1898 Nr. 12 habe ich über
kirchliche-Vergehen. In Danemark «gegen 11t ^ ^ ^ ^ berichtet, die Sabatier über

,m 12. Jahrh. fo gut wie ^

aber m Schweden die ^i^^^^t haben, ! vor Allem aus den Kreifen der nächften Jünger des h.
durch norwegifche ^^^f^J^f^Mc^ Form , Franz gefunden oder neu collationirt und dann heraus-
fo kommt G zu dem ^^x^rM^^mt:, oder gegeben hat. Sabatier hat überall die felbftändigen Ur-
der Zwangsbufse wohl ^e^S^f^nm(se i künden benutzt. Jetzt veröffentlicht er die bisher unbe-
genauer, dafs hier neben die angeiiacnii Minorjten Franz Bartholi aus der Mitte

ch deutfche odeT^nd^ ^d;n fich dann in des 14. Jahrh., wo jene Zeugnifse für die Echtheit gefammelt

Schweden eingehende Vorfchriften für die öffentliche
Bufse: G.hat fie gröfstentheils erft aus den Hff. gefammelt.
Es lao- nahe, fie von ausländifchen Vorlagen abzuleiten.

find, freilich manchmal mit einem Texte, der von den
Originalen mehr oder weniger abweicht, doch immer fo,
dafs fich daraus für die Echtheit keinerlei Bedenken

Aber G. hat nichts derart nachweifen können: neben , ergeben. Der Sammlung von Zeugnifsen fchliefst fich
allem, was fich mit dem bekannten Materiale anderer an eine Sammlung von Wundern, Vifionen u. ä., die im
Länder berührt, bleiben immer noch Vorfchriften übrig, I Zufammenhange mit dem Ablafs gefchehen find und ins-
die bisher nur in Schweden nachzuweifen find (S. 70 f.). j befondere beweifen, dafs er auch für die Todten o-elte.

Von der Vorfchrift des Lateranconcils 1215 über Unter den Zweifeln, die dem für Lebende entgegen-
die jährliche Beichte meint G., dafs fie in der Diöcefe [ gebracht werden, fteht auch der, ob der Ablafs wirklich

Skara und dann wohl auch im übrigen Schweden erft
1280 eingeführt worden fei. Im 14. Jahrh. ift fie überall
eingebürgert, und zwar weifen die Vorfchriften für fie
meift auf fra'nzöfifche Vorlagen.

Soviel über die intereffante Schrift. Sie ift in faft

a poena et a culpa gelte, und auch er wird durch Gerichte
und Erfcheinungen widerlegt (S. 69 f., 70 ff.).

In der Einleitung wiederholt Sabatier zunächft
zum gröfsten Theile die Ausführungen feines älteren Auf-
fatzes über den Portiuncula-Ablafs; nur einzelne Stücke

tadellofem Deutfch gefchrieben, verrath fichere Methode, j find neu hinzugekommen. Er ftellt dabei eine doppelte
umfaffende Kenntnifse und erweckt die günftigften Hoff- Reihe von Ueberlieferung über ihn feft: die im Orden
nun£?en Manchem wäre vielleicht ein Dienft erwiefen, und die im Volk. Die im Orden verholet er an der

wenn Siglen für fchwedifche Quellen wie die der fchwe-
difchen Provincialrechte WGL, ÖGL. u. f. w. irgendwo
von vornherein erklärt und Citate in fchwedifcher, namentlich
in altfchwedifcher Sprache, überfetzt worden wären.
Im Anhange hat Gummerus handfchriftliche Materia

Hand der Urkunden bis zum Ende des erften Drittels des
14. Jahrh.; die volksthümliche zeichnet er in ihrem Stande
am Anfange desfelben Jahrh. Im zweiten Drittel des Jahrhunderts
beginnt die Verfchmelzung der beiden Ströme
d. h. der Orden nimmt die volksthümliche Ueberlieferune

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lien veröffentlicht, die einen befonderen Hinweis verdienen. ( mit ihren Auswucherungen auf und combinirt fie fchliefslich
Fr hat begonnen, alle Hff. fchwedifcher Bibliotheken, vor mit der einfacheren kürzeren officiellen. Das Werk-
allem Stockholms und Upfalas zu katalogifiren, die Ma- ; Bartholi's gehört in diefe Reihe und hilft felbft bei dem
terialien zur Gefchichte des Bufswefens enthalten und i Werke der Combination wefentlich mit.
aus Schweden felbft (lammen. Die Hff. find fehr ein- |. CV beginnt die minutiöfe Befchreibung der Handgehend
befchrieben und alles bisher unbekannte Material j ichnften, die fich mitdemTractatBartholi'sundderLegende
abgedruckt. Es zerfällt in zwei Claffen: I Bufsvor- vomt Portiuncula-Ablafs berühren. Sabatier hat fie meift
fchriften aus einzelnen Diöcefen. Hier handelt es fich telbft aufgefucht, zum Theil von katholifchen Gelehrten
offenbar meift um Aufzeichnungen, Zufammenftellungen, j mitgetheilt bekommen. Endlich folgt S CLXI f ein
die dem praktifchen Gebrauche der Priefter dienen, die kurzes Verzeichnifs der Hauptarbeiten, die nach Bartholi
aber überall auf bifchöfliehe Anweifungen zurückgehen | über den Ablafs erfchienen find, vom Speculum Vüae
oder fie unmittelbar enthalten. Sie find meift cafuiftifch ! aus dem 14. Jahrh. bis zu N. Paulus aus dem Jahr 1899
angelegt und geben aufser allgemeinen Anweifungen ( (Katholik, Bd. 79, 97 ff). Es liegt mir daran, gerade auch
insbefondere die Strafen für die einzelnen Sunden, j aut diefe letzte Arbeit hinzuweifen, weil fie eine Anzahl
2. Handfchriftliche Literatur des Bufs- und Beichtwefens ; von Verfehen aufgedeckt hat, die mir in meiner früheren
in fchwedifchen Hff. Während in der erften Gruppe der j Anzeige von Sabatier's Auffatz begegnet find und die neuen
Sache gemäfs nur fchwedifche Erzeugnifse vorkamen, | Zeugnifse für die Echtheit des Ablaffes in zu ungünftigem
handelt es fich hier zum grofsen Theile auch um folche, j Lichte erfcheinen laffen. Auch Paulus wagt nicht die
die auswärts entftanden und nur wie in der ganzen Kirche Echtheit rundweg als bewiefen anzufehen, findet 'aber
fo auch in Schweden verbreitet waren. Sie find deshalb doch, dafs man fie jetzt mit genügender Sicherheit be-
auch zum Theil fchon gedruckt oder bei Schulte be- [ haupten könne. Ich habe immer noch erhebliche Be
fchrieben 11 In der eigentlichen Beichthteratur kommt fo- denken, die theils aus der Gefchichte des Ablaffes über
gar nur ein ganz ficher einheimifcher Name vor: Lorenz haupt, theils aus dem geheimen Charakter <rerade diefes
von Waxald, Dekan von Upfala im erften Drittel 14. Jahrh. Ablaffes ftammen. Ich möchte nur bemerken dafs
Verwerthet wird diefes Material, namentlich die Bufs- Paulus eine Bemerkung von mir mifsverftanden hat

einhole?"1 rfrg^ habC: u'Wer hätte gedacht- ^

1) Ein aufserordentlich fchlechtes Zeugnifs (teilt hier G. der Sorgfalt *Jhafterhorfcher noch einmal für die Echtheit

von H. J.Schmitz aus. Seine Angaben über die fchwedifchen Hff. feien a«rortiuncula-Ablaffes einträte«, fo bedeutete das doch
ebenfo unvoilftändig, wie ungenau und geradezu faifchi mcni, wie F. meint, dafs ein ernfthaftcr Forfcher fich