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Ausgabe:

1901 Nr. 4

Spalte:

101-104

Autor/Hrsg.:

Hoffmann, Emanuel (Ed.)

Titel/Untertitel:

Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum. Vol. XXXX, sect. V, pars I, vol II 1901

Rezensent:

Jülicher, Adolf

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loi Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 4. 102

fodann auf die Behandlung, die die einzelnen altchrift-
uchen Documente darin gefunden haben. In erfter Be-
zienung ift manches Rühmenswerthe zu fagen. Van
-lanen verfteht unter altchriftlicher Literatur die ge-
H l'teranfche Verlaffenfchaft der Chriftenheit bis
rzLr- r!naUL grofses Werk- mit dem eine neue Lite-
vnn /mi !u ,E/,trennt f°mit die altchriftliche Literatur
dt i katkollfchen. Das ift fachlich begründet. Auch
a frS Sg- ,des Stoffes « Evangelien, Apoftel-
£S* ^' ?7efe' Offenbarungen, Apologien, Lehr-
u ,u*i Vd für flch- Richtig ift ferne?, dafs man
innerhalb diefer Eintheilung den ganzen Stoff behandeln,
nicht alle- der gnoftifchen Literatur eine befondere
Stellung anweifen foll, wie es zum Schaden der Sache
m meinem Grundrifse gefchehen ift. Endlich erfcheint
CSf if-rutS aE Rlbftverftändlich, dafs i n einer Literatur-
fgelchichte die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit
«er Schriften zum Neuen Teftamente keinen Eintheilungs-
grund geben kann: van Manen behandelt alle Schriften
und alle gleichmäfsig, während ich mit Rückficht auf
den Charakter des Gefammtunternehmens, als deffen
Beftandtheil mein Grundrifs erfchien, über die Schriften des
Neuen Teftamentes nur andeutungsweife berichten konnte.

Mit der kritifchen Behandlung, die van Manen der
altchriftlichen Literatur zu Theil werden läfst, bin ich

Neudruck von 1838 hatte Fr. Dübner aus einer Reihe
von Parifer Handfchriften Varianten notirt, einzelne
beffere Lesarten fogar fchüchtern in den Text aufgenommen
— worin Migne fich ihm anfchlofs —, und B.
Dombart in feiner Sonderausgabe (B. G. Teubner 1863,
ed. II 1877) hatte den befonders in der 2. Edition werthvollen
Ertrag feiner Forfchungen in Münchener Manufcrip-
ten sowie einem Coloniensis und einem alten Veronensis
dem Texte unbedenklich zu Gute kommen laffen. Diefen
beiden Vorgängern widmet Hoffmann denn auch den
gebührenden Dank; aber er hätte die Mauriner nicht
ihnen gegenüberftellen dürfen: fie haben zu ihrer Zeit
genau eben fo viel verbeffert und zu verbeffern übrig ge-
laffen wie in unferem Jahrhundert Dübner, Dombart und —
E. Hoffmann. Erftaunt bin ich fpeciell über den Vorwurf,
der ihnen I p. XVIII Anm. gemacht wird, fie hätten nicht
einmal den guten Sangermanensis (olim Corbeiensisl ,g' benutzt
: darf ich vielleicht fragen, worauf fich ihre Notizen zu
412,4, 501,13, 531,22 der Hoffmann'fchen Ausgabe anders
als auf g beziehen follen? Ift ihr dort genannter alter
Corbeiensis nicht g, fo hatte H. die Pflicht, ihn zu identi-
ficiren und über feinen Verbleib Bericht zu erftatten.
Zutreffend ift nur der Vorwurf, dafs die Mauriner ihre
Handfchriften nicht gleichmäfsig und vollftändig genug
ausgefchöpft haben: allein haben Dübner und Dombart

nun freilich ^anz und gar nicht einverftanden. fühle mich ; mehr als eine Auswahl aus ihren Variantenfchätzen ge-

aber auch nicht veranlafst, meine abweichenden Anflehten
dem Verfafler gegenüber zu begründen. Es ift ja bekannt
genug, dais der literarifche .Paulus' für van Manen
nur eine Fiction ift; er lebt fozufagen nur in Anführungszeichen
. Hätte ich foviel Raum zu beanfpruchen, fo
würde ich die Seiten ausfehreiben. auf denen der Römerbrief
befprochen wird. So will ich nur erwähnen, dafs
der Mann, ,der die letzte Hand an diefen Brief legte',
der möglicher Weife in Rom (!) lebte und wahrfcheinlich
um'sjahr 120 fchriftftellerte, ein griechifch (!) denkender

geben? Leider find wir aber auch durch Hoffmann noch
nicht in den Befitz eines vollftändigen Materials gelangt.
Zwei alte Uncialcodices, deren einer von Dübner (Corbeiensis
), der andere von Dombart (Veron.) zuerft colla-
tionirt worden waren, hat H. nochmals verglichen und
einen noch etwas älteren Lugdunenfis, der leider nur die
Bücher I—V enthält, als Erfter herangezogen. Von den
Parifer Handfchriften Dübner'shat er fünf gründlich colla-
tionirt, darunter die fchlechtefte von allen, a, zwei andere
dagegen, c und f, ohne einleuchtenden Grund beifeite

paulinifcher Chrift fein foll, der ,vor den Extremen feiner j gelaffen. Bezüglich der theilweife recht intereffanten

Richtung zurückfeheut und fchon in etwas dem werdenden
Katholizismus zuneigt'. Es ift wirklich nicht möglich,
darauf anders als mit Stillfchweigen zu antworten. ,Urchrift-
lich' in dem üblichen Sinne ift überhaupt keine einzige
Schrift. Dafs dadurch die Räthfel, wenn nun doch einmal
die traditionelle und gemeinkritifche Auffaffung
folche hinterlaffen. gehäuft werden, dafür hat van Manen
keinen Sinn. Jegliche Auseinanderfetzung mit diefem
Standpunkte ift zwecklos. Ich bedauere nur, dafs die
richtigen Einfichten, deren ich oben gedachte, durch
derartige Sinnlosigkeiten in Gefahr gerathen können,
mifsachtet zu werden.

Giefsen. G. Krüger.

Corpus scriptorum ecclesiasticorum latinorum. Editum con-
silio et impensis Academiae Litterarum Caesareae
Vindobonensis. Vol.XXXX: Sancti Aurelii Augustini
episcopi De civitate Dei libri XXII. Recensuit et
commentario critico instruxit Emanuel Hoffmann.
Vol. II. Libri XIIII—XXII. Vindobonae, F. Tempsky,
1900. (VI, 730 S. gr. 8.) M. 21.60

Dafs der erften Hälfte der neuen Wiener Ausgabe
von Auguftin's grofsem Werke über den Gottesftaat
(f. darüber Jahrg. 1900 diefer Ztg. Sp. 327 ff.) der Schlufs,
die Bücher 14—22 enthaltend, nach Jahresfrift gefolgt ift,
verdient Anerkennung. Seit 1865 ift der Herausgeber,
wie fich aus feiner Vorrede zu I p. III ergiebt, mit Colla-
tioniren von Handfchriften diefes Buches befchäftigt ge-
wefen, und ihm mufs zugeftanden werden, dafs feine
Ausgabe alle bisher vorhandenen um ein Erhebliches
ubertrifft, einen befferen Text und einen reichhaltigeren
Apparat bietet. Das bedeutet hier mehr als bei anderen
Kirchen väterfchriften: bei de civitate Dei waren wir nicht
blofs auf die alte Maurinerausgabe angewiefen; in dem

Minuskelcodices Dombart's hat fich H. anfeheinend einfach
mit dem Material feines Vorgängers begnügt, und
da unter den fonft noch von ihm verglichenen Handfchriften
blofs ein Patavinus des 14. Jahrh. eine nennens-
werthe Rolle fpielt und fowohl die älteften Ausgaben
wie die Noten der Mauriner noch manche merkwürdige
Variante belegen, von der wir bei H. nichts erfahren,
fteht feine Ausgabe dem Ideal einer folchen auch noch
recht fern. Ich kann nicht einmal glauben, dafs wir bei
den erften Büchern durch H. vollftändigen Bericht über
den Befund in den Parisini empfangen; mit jenen dreiReften
von Uncialhandfchriften wird aber Auguftin's Werk de
civitate Dei nicht wiederhergeftellt.

Im Vorwort II p. II f. beklagt fich H. über einen
Recenfenten des I. Bandes, der in der Revue critique
bei ihm den Verfuch vermifst hat, die für diefe Ausgaben
benutzten 29 (?) Handfchriften in beftimmte Gruppen zu-
fammenzuordnen, und dafs er beim Streit der Zeugen
faft ausfchliefslich das Alter oder die Icctio dijjiciiior bevorzuge
. Ob bei den verzwickten Ueberlieferungsverhältnifsen
unferes Werkes je ein befriedigendes Stemma der Handfchriften
wird aufgeftellt werden können, ift zwar zweifelhaft
; aber über das Verhältnifs von a und b, a und e,
e und g gewinnt fchon der aufmerkfame Lefer des
Apparats einige Anfchauungen, die in H.'s Praefatio
unerwähnt bleiben. Der Collator felber hätte es unbedingt
weiter bringen können. Hat H. zu II 9,12 nicht
bemerkt, dafs der feltfame Text von b dadurch ent-
ftanden ift, dafs verfehentlich eine Zeile 11,14 hinter 914b
15a 12 bc 13 14a gerieth, und dafs wir daraus auf die Länge
der Zeilen und der Blätter von b's Vorlage einen ziemlich
ficheren Schlufs ziehen können?

Im Allgemeinen will ich übrigens H.'s textkritifches
Verfahren nicht angreifen, er trifft oft das Richtige; aber
werden wir ihm z. B. folgen, wenn er in demselben
Schriftwort (Rom. 8,28) II 352,6 cooperantur I 18,16 coo-

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