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Ausgabe:

1901 Nr. 3

Spalte:

87-88

Autor/Hrsg.:

Bunke, Ernst

Titel/Untertitel:

Der Lehrstreit über die Kindertaufe innerhalb der lutherischen Kirche 1901

Rezensent:

Lobstein, Paul

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Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 3.

88

Bunke. Paftor Ernft, Der Lehrstreit über die Kindertaufe j
innerhalb der lutherischen Kirche. Ein Beitrag zur Be- [
urtheilung der jetzigen Gemeinfchaftsbewegung. Mit
Vorwort von Hofpred. a. D. Adolf Stöcker. Kaffel,
E. Röttger, 1900. (XIV, 145 S. gr. 8.) M. 2.25 j

Die dem Schlelifchen Pfarrverein gewidmete Schrift
zerfällt in fechs Capitel. Das erfte (1—34), welches von i
(Taufe und Wiedergeburt nach den lutherifchen Be- I
kenntnifsfchriften' handelt, kommt zu dem Refultat: ,Die
Kindertaufe ift die Anbietung und Zuficherung des in
Chrifto befchloffenen göttlichen Heils an den Einzelnen.
Sie ift die Grundlage und Stütze für den fpäter ent-
ftehenden Glauben des Täuflings, den derfelbe kraft !
des heiligen Geiftes durch das Wort erlangt. Die Kinder- I
taufe ift nicht die Wiedergeburt. Diefe gefchieht erft, j
wenn der Täufling zum Glauben kommt'. (34). Im !
zweiten Capitel bespricht B. ,Taufe und Wiedergeburt I
nach neueren lutherifchen Dogmatikern' (35—72): die j
Auswahl der hier angeführten Lehren ift zwar etwas j
willkürlich (Höfling, Martenfen, Kahnis, Frank, Wacker,
Cremer-Althaus); fie genügt aber um zu zeigen ,dafs 1
faft Niemand fich mit den Bekenntnifsfchriften decken !
kann und die Anfchauungen fo weit auseinander gehen,
dafs von einem allgemein anerkannten kirchlich-luthe-
rifchen Dogma über die Wiedergeburt in der Kindertaufe
nicht geredet werden kann' (35). Das Ergebnifs
des dritten Capitels (Die Wiedergeburt nach der Schrift, I
73 — 89), formulirt B. dahin, dafs ,die Wiedergeburt eine
göttliche Gnadenthat ift, die fachlich in zwei Momente
zerfällt. Zu ihr gehört zuerft die Rechtfertigung, die
Losfprechung von der menfchlichen Schuldverhaftung, ]
fodann aber die Begabung mit dem heiligen Geift als
Setzung eines neuen Lebens in der Kraft diefes Geiftes.
Zur Wiedergeburt kann es nur bei denen kommen,
welche durch Bufse (Bekehrung) zum Glauben gelangt
find. Ohne den durch das Wort geweckten Glauben i
giebt es keine Wiedergeburt. Ift der Glaube die Bedingung
der Wiedergeburt, fo ift als Mittel derfelben
genannt fowohl das Wort als die Taufe' (85—87). Das
nun folgende vierte Capitel (Taufe und Glaube nach der
Schrift, 90—110) bildet die nothwendige Ergänzung des
vorhergehenden. Die Unterfuchung der einzelnen Stellen
fafst der Verf. in folgende Sätze zufammen: ,Die Ver- 1
faffer der neuteftamentlichen Schriften fetzen überall
voraus, dafs die chriftliche Taufe nur an denen vollzogen !
wird, welche zum Glauben an die Heilsbotfchaft von
Jefu Chrifto gekommen find. Sie machen ihre Auslagen |
über die Heilswirkung der Taufe unter diefer flill- |
fchweigenden Vorausfetzung auch da, wo fie den Glauben I
als Bedingung der Taufe nicht erwähnen. Was das
Wefen der Taufe ift, abgefehen von dem Glauben, etwa
bei nicht vorhandenem Glauben, darauf geben fie keine |
unmittelbare Antwort, weil ihnen diefe Frageftellung
fremd war' (107). — Damit ift bereits die Löfung des |
im fünften Capitel (Taufe und Kindertaufe 111—139) j
behandelten Problems gegeben: ,Die Taufe ift die Anbietung
und Zuficherung des Heils an den Einzelnen j
und die Aufnahme in die Gemeinde derer, an welchen i
der dreieinige Gott feine Heilsgedanken verwirklicht.
Damit ift die Rechtfertigung der Kindertaufe gegeben, i
aber auch ihre falfche Schätzung abgewehrt. ... Es ift !
biblifch richtig und entfpricht den bei weitem überwiegenden
Ausfagen der Bekenntnifsfchriften von der !
Entftehung und dem Werth des Glaubens, zu lehren: die
Kindeftaufe ift nicht die Wiedergeburt . .. Die Kinder- J
taufe im neuen Bunde entfpricht der Befchneidung im I
alten Bunde. Sie verfetzt aus dem Verderbensbereich
der Sünde in den Wirkungsbereich der neuteftament- j
liehen Gnadenerweifungen Gottes und giebt die Anwartschaft
, verbürgt das Anrecht auf den perfönlichen
Befitz des Heils. Die Kindertaufe ift das Sakrament der
perfönlichen Berufung ins Reich Gottes'. (115. 127. 129 I

bis 130). Das letzte Capitel (Lehre und Leben, 135—145)
zieht die praktifchen Confequenzen der bisher entwickelten
dogmatifchen Sätze. Ift doch die Frage, ob die Kindertaufe
die Wiedergeburt fei oder nicht, von der gröfsten
Bedeutung dafür, ,wie man innerhalb der alten Chriften-
heit den religiöfen Stand der Gemeinde beurtheilt' (135).
Bei der fogenannten lutherifchen Anfchauung hat man
ein Recht dazu, das Ideal der Kultuspredigt zu pflegen
und in ihr das Verhältnifs der gläubigen Gemeinde zu
dem Gott ihres Heiles darzuftellen, da es fich bei den
noch nicht im vollen Sinne gläubigen Gemeindegliedern
nur um eine Umkehr zu dem früheren normalen Zuftande
oder gar nur um ein allmähliges Hineinwachfen in den-
felben handelt. Bei der biblifch-lutherifchen Anfchauung
mufs man in der Predigt nicht nur von dem Verhältnifs
der gläubigen Gemeinde zu Gott, fondern auch von
dem der ungläubigen Menge zu ihm reden. Es darf
das erweckliche Moment nicht fehlen, womit keineswegs
gefagt werden foll, dafs jede Predigt Erweckungsrede
im befonderen Sinne fein müffe.

Bunke's Schrift will als (Beitrag zur Beurtheilung der
jetzigen Gemeinfchaftsbewegung' verftanden werden. Von
diefem Standort aus prüft er die Ausfagen des Neulutherthums
, die er durchaus richtig als ein nicht einheitliches
Gebilde bezeichnet, das in vielen Punkten fich von dem
genuinen Lutherthum der Entftehungszeit unterfcheidet.
Dafs auch in letzterem mannigfaltige Factoren wirkfam
find, ift ihm nicht entgangen, obgleich er die in den Be-
kenntnifsen, namentlich in Luthers grofsem Kathechismus
viel verfchlungenen Fäden beftimmter hätte entwirren
können. Vor allem ift es zu bedauern, dafs B. die
reformirte Kirche zwinglifcher und calvinifcher Anfchauung
völlig ignorirt hat: diefelbe hätte ihm die willkommene
Betätigung feines Grundgedankens dargeboten,
und zugleich einige Correcturen zu feinen pofitiven Ausführungen
geliefert. Seiner negativen Thefe, dafs Kindertaufe
und Wiedergeburt nicht identificirt werden dürfen,
wird man unbedingt beipflichten müffen, felbft wenn man
ihm nicht auf die Bahn zu folgen im Stande ift, welche
zu einer fehr weitgehenden Rechtfertigung der Gemeinfchaftsbewegung
führt. Aber auch in letzter Beziehung
enthält feine Schrift fehr beachtenswerthe Inftanzen.
Namentlich dürften die Zunfttheologen Vieles zu Herzen
nehmen, was ,der Schriftführer des Schlefifchen Pfarrvereins
' ihnen vorhält. ,Es ift ein Zeichen von der erleuchtenden
Kraft des göttlichen Wortes, dafs, wo die
Theologie falfche Wege geht, der einfällige Chriftenglaube
den richtigen Weg doch findet' (138). Treffend find auch
die Bedenken, welche B. gegen die Einfeitigkeit der
Schleiermacher'fchen Faffung des Cultus und der Predigt
äufsert. Läfst fich doch nicht leugnen, dafs die ,unge-
lehrten Laienprediger' hier oft fchärfer fehen, ,weil fie
den Zuftand der Gemeinden nicht durch die herkömmliche
dogmatifche Brille anfehen, fondern ihn nehmen,
wie er wirklich ift' (139). Die Forderung des ,erweck-
lichen Momentes' in der Predigt wird man unterftützen
dürfen, auf die Gefahr hin, des .Methodismus' und der
,Schwarmgeifterei' geziehen zu werden. Damit ift nicht
gegeben, dafs man fich alle Ausfagen B.'s über Wiedergeburt
und Bekehrung wird aneignen müffen. Der Hauptmangel
derfelben liegt wohl in dem irreführenden Schriftbeweis
, den der Verf. übt, und der einfachen Ueber-
tragung mancher biblifchen Ausfprüche auf Verhältnifse
und Zuftände, die fich mit den in unferen neuteftamentlichen
Urkunden überlieferten nicht einfach decken.
Trotz diefer Ausftellungen fei B.'s Buch vor allem denjenigen
empfohlen, welche fich über ,die jetzige Gemeinfchaftsbewegung
,' ein unbefangenes und vollftändiges Ur-
theil zu bilden wünfehen.

Strafsburg i. E. P. Lobftein.