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Ausgabe:

1901 Nr. 18

Spalte:

503-504

Autor/Hrsg.:

Felder, Hilarin

Titel/Untertitel:

Die liturgischen Reimofficien auf die Heiligen Franciscus und Antonius 1901

Rezensent:

Mueller, Karl

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Seite 1

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503 Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 18. 504

Cluniacenferreform. Das Brevier ift abhängig von Raban's
Schrift de instituttone clericoruni, deren neue kritifche
Ausgabe von Knoepfler, München 1901, der Verfaffer
noch nicht benutzen konnte. Das fogenannte Benedictiner-
officium bietet mit einigen Zugeftändniffen an die frän- I
kifche Ordnung nur den reinrömifchen ordo des Stundengebets
. Als Abfaffungszeit ergeben fich die Jahre
1006—1016, und als Verfaffer hat Feiler den Erzbifchof
Wulfftan, der 1002—1026 den Stuhl von York und bis
1016 auch den Stuhl von Worcefter innehatte, ervviefen.
Wulfftan ift neben Aelfric der Hauptvertreter der zweiten
Blüthepcriode der weftfächfifchen Literaturprofa. Der
Unterfuchung ift eine kritifche Ausgabe des altenglifchen
Benedictiner-Officiums beigegeben. In der von trefflicher
Methode zeugenden Arbeit hat Feiler einen geficherten
Beitrag zur Gefchichte des Breviers im Abendlande geliefert
, wodurch er fich den Dank der des Altenglifchen
nicht kundigen Kirchenhiftoriker verdient hat.

Heidelberg. Grützmacher.

Felder, P. Hilarin, O. M. Cap., Dr. theol., Die liturgischen
Reimofficien auf die Heiligen Franciscus und Antonius, gedichtet
und componiert von Fr. Julian von Speier
(f c. 1250). In moderner Choralfchrift mit kritifcher
Abhandlung und 10 phototypifchen Tafeln erftmals
herausgegeben. Freiburg i/Schw., Univerfitätsbuch-
handlung, 1901. (179 u. LXXI S. gr. 8.)

In Nr. 4 diefes Jahrganges habe ich zwei Arbeiten
von Weis und Ortroy über Julian von Speyer und
feine Bedeutung für die Gefchichte der Reimofficien und
des Chorals angezeigt. In Felders Buch werden diefe
Studien fortgefetzt. Veranlafst find fie bei ihm durch
diefelbe Handfchrift eines ffanciscanifchen Breviers im
Befitz des Münchener Antiquars Rofenthal, über die
fchon Weis Nachricht gegeben hatte. Zugleich wird
aber die Gefchichte der Officien des Heiligen Franz und
Antonius von Padua noch einmal unterfucht und in dem j
Rahmen der Gefchichte des ganzen Breviers vorgeführt, j
Der Minoritenorden hat für diefe Gefchichte die grofse
Bedeutung gewonnen, dafs die Regel von 1223, an der ja
die Curie fehr wefentlich mitgearbeitet hat, den Brüdern
das von Innocenz III. foeben neugeordnete römifche
Brevier (mit Ausnahme feines Pfalteriums) zum Gebrauch
vorfchrieb und ihm dadurch in kürzefter Zeit eine Verbreitung
über die ganze Kirche gab, fo dafs es nach
einer abermaligen Neuordnung fchon in der zweiten
Hälfte des 14. Jhs. als das einzige officielle Brevier der
römifchen Kirche galt. Dadurch kam es dann, dafs auch
die beiden gröfsten Heiligen des Ordens, Franz und
Antonius, ihre grofse Stellung in der Liturgie der ganzen
mittelalterlichen Kirche bekamen. Aus den Abfchnitten,
die ihnen gelten, greift der Verf. die Officien im engeren
Sinn,d. h. die gefungenen (gereimten) Abfchnitte des täglichen
Brevierpenfums heraus, und giebt nur (S. 23—34)
einen kurzen Ueberblick auch über die Lefeftücke (Chorlegenden
) der beiden Fette. Die Gefchichte jener Officien
hat nun aber fo ausfchliefsliches Intereffe für die liturgifche
Entwicklung des Ordens, dafs ich mich begnügen mufs,
auf diefe Abfchnitte zu verweifen, zumal da dem, der auf
diefem Gebiet nicht bewandert ift, manches unklar und
das meifte uncontrollirbar bleiben mufs. Eher führt in
die gröfseren Zufammenhänge der Ordensgefchichte das
zweite Capitel ein, das der Frage nachgeht, in welchen
Jahren die Urformen der Officien der beiden Heiligen ent-
ftanden feien, und welche Veränderungen fie im Laufe der
Zeit erlitten haben. Mir ift dabei insbefondere von Intereffe
gewefen, wie auch hier aus der Legende des heil.
Franz immer mehr die Spuren des Menfchlichen, insbefondere
alfo feiner weltlichen Vergangenheit gelöfcht
werden (S. 65—69).

Das meifte Intereffe wird nun das 3. Capitel erregen,

.Urkunden der Officien'. Hier wird zunächft Cod. R. behandelt
, d. h. jene Rofenthalifche HC, von der fchon die
Rede war. Sie flammt aus dem römifchen Klofter
X. Pancratius de secretario und enthält das weitaus ältefte
bekannte Brevier des Ordens. Sie ift, wie F. nachzu-
weifen fucht, im Jahre 1235 fertig redigirt gewefen, aber
fie ,erinnert immer wieder daran, dafs fie genau das
Brevier der Curie, d. h. Innocenzens III. überliefere' und
nach F. ift das in der That über allen Zweifel erhaben.
Das ältefte Ordensbrevier ift eben kein anderes als das
Innocenzens III. Bisher hatte man von deffen Wortlaut,
feinen Neuerungen u. f. w. keine fichere Kenntnifs. Und
nun giebt die HC für alles das die genauften Auffchlüffe.
Eine zweite HC des Ordenbreviers, Cod. Vat. 8737 will
F. bis in die Mitte des 13. Jhs. hinaufrücken; Cod.
Sangall. 389, der nicht das franciscanifche, fondern das
St. Galler Klofterbrevier, aber auch in ihm Julians Officium
des h. Franz enthält, weift F. der zweiten Hälfte des 13.
Jahrhunderts zu. Weiteres liefern 3 Hff. des Minoriten-
convents von Freiburg i/U vom Ende des 13. bis Ende
des 15. Jahrhunderts. Endlich nimmt F. in diefem Zu-
fammenhang die Fragen auf, die Weis und Ortroy (f. Nr. 4
ds.Jggs.) behandelt hatten; er tritt mit Weis gegen Ortroy
dafür ein, dafs das gereimte Officium Julians vom heil.
Franz vor dem secundus biographus entstanden sei,
ebenfo das Officium des h. Antonius vor feiner legenda
anonyma. Schliefslich wird dann die Thätigkeit Julians
von Speier noch einmal unterfucht, der ja der Verfaffer
der Officien der beiden Heiligen ift und von Weis wie
Ortroy zugleich als der secundus biographus des h. Franz,
von Weis auch als der der Antoniuslegende B in An-
fpruch genommen war. F. hatte fchon früher diefeldentität
des sec. biogr. mit Julian beftritten'). Er wiederholt es
jetzt und will Julian auch nicht als den Verfaffer der
Antoniuslegende gelten laffen.

Im Anhang giebt Felder 5 Blätter aus Cod. R. in
phototypifchen Nachbildungen heraus, die freilich viel
zu wünfehen übrig laffen. In,moderner Choralfchriftqdoch
nicht der, die uns geläufig ift) wird dann das Franciscus-
officium nach Cod. R. und den anderen älteften Brevierhff.
(Vatic. 8787 und Friburg. 2), das Antoniusofficium nach
Friburg. 2 mitgetheilt.

Breslau. Karl Müller.

Stei nmeyer f Prof. F. L., Homiletik. Den Freunden des-
felben dargereicht von Past. M. Reyländer. Leipzig,
A. Deichert Nachf., 1901. (329 S. gr. 8.)

M. 5.25; geb. M. 6.—

,Steinmeyer hatte einen nicht kleinen Kreis be-
geifterter Verehrer im Pfarramt, für welche allein er
fchrieb, und denen jede Gabe feiner Hand ein wahres
Feft war,' fagt Erich Haupt in feiner fchönen Charak-
teriftik St.'s in .Halte was du haft' 1900. Den .Freunden'
ist auch dies Buch gewidmet; aufser ihnen werden viele
i Andere, die ihm perfönlich ferner ftanden, gefpannt auf
diefe Gabe des eigenartigen, geiftvollen und fcharf-
finnigen Theologen sein. Der Herausgeber führt das
I Buch nicht ein; ein Vorwort fehlt. Er hat fich auch nicht
einmal die Mühe gegeben, ein Inhaltsverzeichnifs herzu-
S ftellen, und von einem Regifter ift erft recht keine Rede.
Ift die Veröffentlichung nach Wunfeh und Willen des
Verftorbenen gefchehen, oder übernimmt der Herausgeber
die Verantwortung, eine nicht für den Druck be-
ftimmte Niederfchrift der Preffe zu übergeben? Ift das
Buch ein oder das Collegienheft des Meifters, oder eine
ftenographifcheNachfchrift feiner Vorträge, oder eine Ver-

1) Die Arbeit ift mir wie damals auch jetzt nicht zugänglich. Ich
fehe nun aber, dafs der von mir dort nach Ortroy genannte ,P. Hilarin
von Lucerne' identifch ift mit dem Verfaffer unferes Buchs, der damals,
was mir nach dem franzöfifchen Text Ortroys fraglich fein mufste, in
Luzern, jetzt in Freiburg i/U lebt.