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Ausgabe:

1901 Nr. 12

Spalte:

334-335

Autor/Hrsg.:

Jäger, Karl

Titel/Untertitel:

Luthers religiöses Interesse an seiner Lehre von der Realpräsenz 1901

Rezensent:

Kaftan, Julius

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Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 12.

334

Präzifion, mit der jede Nuance des Gedankens feftgeftellt
wird, die Vollftändigkeit, mit der alle Formen des Werth-
urtheils überfichtlich geordnet find, der gröfsere Zufammen-
hang philofophifcher und pfychologifcher Erwägungen,
dem fich die Erörterung einordnet. Die Auffaffung, die
Reifchle felber vertritt, geht dahin, dafs die Glaubens-
fätze felber Werthurtheile find, nicht, wie andere und
unter ihnen auch der Referent gemeint haben, auf Werthurtheile
gegründete Seinsurtheile oder theoret. Urtheile.
Es ift alfo die Thefe Ritfchl's, die er vertritt, fo jedoch,
dafs er noch beftimmter, als diefer felbft gethan hat, den
Anfpruch der Glaubenslatze auf den Charakter objektiver
Wahrheit fefthält und wahrt. Er giebt nämlich einen
Ueberblick über die Werthurtheile, nach welchem es unter
den idealen Werthurtheilen (ihnen find die naturalen und
legalen nebengeordnet) aufser den moralifchen und
afthetifchen auch folche giebt, die ihren Inhalt als allgemein
gültig und objectiv wahr ausfprechen oder poftuliren.
Dergleichen find die intellectuellen und religiöfen Werthurtheile
, jene folche, in denen die Zuverficht der Erkennbarkeit
alles uns gegebenen Wirklichen ausgefprochen,
diefe folche, in denen auf Grund der inneren religiöfen
Erfahrung den Objecten des Glaubens Realität zuge-
fprochen wird. Was beide verbindet ift, dafs wir in er-
kenntnifskritifcher Befinnung finden, wie im einen und im
anderen Fall Werthempfindungen das die Gewifsheit Begründende
, die Ueberzeugung wirklicher Erkenntnifs
Schaffende find. Reifchle fchlägt für folche Urtheile den
Namen, ,thymetifche Urtheile' vor. Und wären alfo die
Glaubensfätze danach den Werthurtheilen als thymetifche
Urtheile einzuordnen.

Was die Sache betrifft, ftimme ich Reifchle durchaus
zu und bin auch immer wie er der Meinung gewefen, dafs
Ritfehl felbft es wefentlich nicht anders verftanden hat j
als er und ich. Die Differenz betrifft nur die Frage, welche
Bezeichnungsweife die zweckmäfsigere ift. Wäre nun ein
befonderes Wort für folche Urtheile, wie es die Glaubensfätze
lind, allgemein im Gebrauch und allen Betheiligten
ohne Weiteres verftändlich, würde ich mich feiner natürlich
auch bedienen. Ich bezweifle aber, dafs es möglich
ift, einen folchen Terminus einzuführen, weifs auch nicht,
ob es wünfehenswerth wäre, wenn wir doch zu einem
Fremdwort greifen müffen, das uns und andern unmittelbar
gar nichts fagt. Scheide ich nun diefen m. E. aus-
fichtslofen Vorfchlag aus, dann bleibt die Streitfrage die,
ob wir die Glaubensfätze direkt Werthurtheile nennen
follen und das in der Weife Reifchle's näher erläutern,
oder ob wir fagen follen, fie feien theoretifche Urtheile
auf Werthurtheile gegründet. Gefchieht Erfteres, wird,
fürchte ich, keine noch fo forgfältige Näherbeftimmung
und Erläuterung genügen, das Mifsverftändnifs auszu-
fchliefsen, als fei gemeint, es komme dem Glauben nicht
auf die objective Wahrheit feines Inhalts an. Befolgen
wir den anderen Sprachgebrauch, wie ich ihn vorge-
fchlagen hatte, dann droht das Mifsverftändnifs, als follten
die Glaubensfätze doch irgendwie als theoretifch begründete
oder zu begründende hingeftellt werden. Ich
geftehe offen, dafs diefes Mifsverftändnifs mir weniger
nahe gelegt zu fein fcheint als das erftgenannte, und ich
mir daher nach wie vor keinen andern Rath weifs, als bei
dem bisher befolgten Sprachgebrauch zu bleiben.

Ganz unabhängig hievon ift die Anerkennung, dafs
Reifchle's Schrift den Gegenftand fo erfchöpfend und in
fo grofsem Zufammenhang erörtert hat. Sie ift meines
Bedünkens in ihrer Art abfchliefsend und ermöglicht jedem
, auf Grund eingehender Orientirung fo oder anders
Stellung zu nehmen.

Berlin. Kaftan.

Jäger, Lic. theol. Karl, Luthers religiöses Interesse an seiner
Lehre von der Realpräsenz. Eine hiftorifch-dogmatifche
Studie. Giefsen.J. Ricker, 1900. (92 S. gr. 8.) M. 2.—

In drei Abfchnitten verläuft die Unterfuchung. Im
erften Abfchnitt entwickelt der Verfaffer die Auffaffung
Luthers vom Sacrament und fpeciell vom Abendmahl,
wie fie fich aus feinen vor dem Abendmahlsftreit ge-
fchriebenen Darlegungen ergiebt. Danach hängt ihm das
religiöfe Intereffe ausfchliefslich an dem Wort göttlicher
Verheifsung, das im Sacrament mit dem äufseren Zeichen
verbunden ift. Wie das Wort will auch das Sacrament im
Glauben aufgenommen werden, nur diefem erfchliefst es
feinen Segen, aber nicht wird das Sacrament erft durch
den Glauben, was es ift, fondern hat feine Heilsbedeutung
unabhängig von Glauben, fo gut wie die Predigt des Worts
ihren göttlichen Inhalt hat, auch wenn fie an Ungläubige
ergeht. Das find die religiöfen Grundgedanken Luthers
vom Sacrament, auch vom Abendmahl. Daneben hat er
von Anfang an den Gedanken der Realpräfenz, diefer ift
nicht erft fpäterer Erwerb, aber er läuft nebenher, es
wird nichts Befonderes oder Beftimmtes aus ihm abgeleitet
. Auch während des Abendmahlsftreites hat fich
hieran wefentlich nichts geändert — das zeigt der zweite
Abfchnitt — es ift nur eine Schrift Luthers, in der aus
dem Genufs des Leibes und Blutes Chrifti eine überfinn-
lich-finnliche Wirkung auf den Leib abgeleitet wird (,Dafs
diefe Worte noch feftftehn' 1527). Aufs Ganze gefehn
treten diefe Gedanken bei ihm epifodifch auf, der religiöfe
Accent liegt in der urfprünglichen, auch hier feftgehaltenen
Anfchauung. Indem aber die Gegner die Realpräfenz
beftritten, hat Luther fie mit einer gewiffen Heftigkeit
vertheidigt. Er fürchtet, dafs den .Schwärmern' das objective
Heil, Wort und Sacrament in ihrer objectiven Bedeutung
verloren gehn. Hierfür ftreitet er, indem er die
Realpräfenz vertheidigt. Abgefehn davon weifs er aber
für das Theologumenon als folches keine Gründe aus
dem Zufammenhang der neuen Glaubensgedanken beizubringen
und fällt in die rein autoritative Beweisführung
der nominaliftifchen Scholaftiker zurück, nur dafs die
Autorität der Schrift ihm an die Stelle der kirchlichen
Autorität getreten ift. Gerade dies beweift am beften,
namentlichimZufammenhalt mit den freieren Aeufserungen
Luthers über die Schrift, dafs er über eine religiöfe Begründung
nicht verfügt hat. Endlich wird in einem dritten
Abfchnitt der Zufammenhang von Abendmahlslehre und
Chriflologie bei Luther befprochen. Der Satz von der
Realpräfenz wird ihm zum Erkenntnifsgrund der Chriflologie
und diefe zur Begründung jenes Satzes — letzteres
fo, dafs es fich zunächft nur um eine Parallele zwifchen
Menfchwerdung und Eintreten der Realpräfenz im Abendmahl
handelt, dann aber eine direkte Ableitung der Abendmahlslehre
aus der Chriflologie flattfindet. Doch darf
man die Neuerung in der Chriflologie nicht ausfchliefslich
im Zufammenhang mit der Abendmahlslehre anfehn,
fie hat auch felbfländige Bedeutung, das religiöfe Intereffe
an der vollen Offenbarung Gottes gerade im Menfchen
Jefus fchlägt darin durch. Aus allem ergiebt fich, dafs
es nicht möglich ift, den ,ganzen Luther' feflzuhalten. Die
neue Erkenntnifs des Reformators, auf die unfre Kirche
gegründet ift, und die theologifchen Denkformen, die er
aus der Ueberlieferung entnommen hat, brechen aus einander
, der Widerfpruch zwifchen beiden tritt bei ihm felber
deutlich zu Tage.

Diefe Studie liefert einen werthvollen Beitrag zur Erkenntnifs
der Gedanken Luthers und zeigt den richtigen
Weg zu ihrer Aneignung und Verwerthung. Nicht dafs
fie neue Entdeckungen brächte, aber fie hellt den Zufammenhang
deutlicher auf als bisher. Ihr Werth fcheint
mir vor allem in dem zu liegen, was fie über die Auffaffung
Luthers vor dem Abendmahlsftreit beibringt, und
in der Art, wie fie die Erneuerung anders orientirter, dem
reformatorifchen Glauben fremder Gedanken bei Luther