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Ausgabe:

1901 Nr. 9

Spalte:

241-246

Autor/Hrsg.:

Fredericq, Paul

Titel/Untertitel:

Corpus documentorum inquisitionis haereticae pravitatis Neerlandicae. Vierde Deel 1901

Rezensent:

Köhler, Walther

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Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 9.

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gedruckt meift unter Weglaffung der dort verzeichneten j m der That eine erfte Penode des Kampfes zwffchen
Varianten, dazu eine englifche Ueberfetzung. S. 103—HO Inquifition und Ketzerthum zu Ende geht, (f. Hoop-Scheffer,
f°lgen grammatifche und lexikalifche Winke, Liften von j Gefch. der Ref. in den Niederlanden, deutfch von F.
Wortformen Wortbedeutungen und Werken, in denen ! Gerlach), während der zweite fchon nahezu druckfertige
Auguftin von den lateinifchen Klaff.kern abweicht, z. B. Theil (== Bd. V des Ganzen) bis zum Jahre 1531 gehen
S. 109 Ad Subftantiva auf = tas: Caritas, quaiernitas, foll, d. h. bis zum Beginn der ftaathchen Mafsnahmen
trinitas unitas mit Belegftellen aus jenen Predigten. Die gegen die Täufer (diefe Abgrenzung fchliefst fich wiederAnmerkungen
S. in —134 verweifen nicht feiten auf den | um an Hoop-Scheffer an). Diefer Band wird auch das
werthvollen Abfchnitt S. 103— 110, fogar auf die Ueber- | Regifter, welches in der That nicht entbehrt werden kann,

fetzung; ein sanctus Elisacus wird mit einem bedauernden
Seitenblick auf den der altteftamentlichen Heiligen entbehrenden
englifchen Kalender entfchuldigt, S. 114 anläfs-
lich der Lehre Auguftin's über das Schickfal ungetauft
verftorbener Kinder vermerkt, wir feien durch feine Schlufs

zu IV und V bringen. Bd. III des Ganzen lieht noch
aus und foll Nachträge zu I und II (in diefer Ztfchr.
bespr. von Reufch 1889 Nr. 6 bez. K. Müller 1897 Nr. 11),
fowie das Regifter zu I—III enthalten. Nun fieht man
freilich fehr bald, dafs diefer Aufrifs des ganzen Werkes

folgerungen natürlich nicht gebunden; zu catholica fides erft unter der Hand, mit fteigendem Material erwachfen
erfahrt man, die Phrafe werde fchon vor Auguftin bei | ift, infofern Bd. I von 1025—1520 reicht, Bd. IV aber
Hilarius von Poitiers im Jahre 360 gebraucht. Einleitende I wiederum mit 1515 anhebt; die Nummern 422—437 des
Noten S. IX—XX geben einige Literatur an, möglich!! I erften Bandes bringt der vierte in Regeftform (doch S. 3

nachläffig ohne Jahreszahlen und Ort des Erfcheinens,
weiter einen Abrifs von Leben und Lehre Auguftin's,
eine fpecielle Würdigung feiner Predigten über Johannes,
ein paar Sätze über feinen Styl und feine Sprache, wobei
fich herausftellt, dafs fein Latein von gleichem Intereffe
für den philologifchen wie für den theologifchen Forfcher
ift. §4 behandelt Auguftin's Bibeltext; die Seiten XXI bis
XXXIX find angefüllt von Tabellen, deren mittelfte Co-
lumne die in unferen 13 Homilien vorkommenden Bibel-
ftellen nach Auguftin's Lesart darbietet, während in der
dritten die Abweichungen des Vulgata-Textes, in der erften

Nr. 9 irrthümlich 2. März ftatt 3. März). Fredericq's Vorwort
zu vorliegendem Bde giebt über die Entftehungs-
gefchichte feines Sammelwerkes eingehenden Bericht.
Darnach war der jetzt erfchienene Band bereits in Angriff
genommen, als der Plan auftauchte, auch die Zeit vor
Karl V zu bearbeiten. Das Regifter wird hoffentlich durch
ein genaues chronologifches Verzeichnifs über die Unebenheiten
, bald in diefem, bald in jenem Bande nachfuchenzu
müffen, thunlichft hinwegheben.

Das Material für den vorliegenden Band hat in erfter
Linie das Reichsarchiv zu Brüffel geliefert, daneben kamen

die etwa feftzuftellenden Varianten anderer alter Afrikaner ! die Archive zu s'Gravenhage, Gent, Utrecht, Brügge, Ant-

notirt werden. Das Ganze macht einen gelehrten Eindruck,
da aberColumne 1 nichts weniger als vollftändig, Columne 3
unzuverläffig ift und in der Hauptcolumne jede Angabe
über dieFundftelle bei Auguftin fehlt, fo werden die Sammlungen
wohl wenig gebraucht werden. Ein Index von

werpen, die Nationalbibliothek zu Paris und das vati-
kanifche Archiv in Rom in Betracht. Aus dem Archive
der Dominikaner in Rom hat Hänfen in Köln einige werthvolle
Stücke (Nr. 312 ff.) zur Verfügung geftellt. Dafs
Vollftändigkeit nicht erzielt werden konnte, wird nicht

6 Seiten Länge verzeichnet mit rührender Akribie, was alles befremden, und der Herausgeber hat fich darüber auch

der Herausgeber geftreift hat, z. B. gentes, Gibfon, ytvw
0x03, Goelzer. — Die pfychologifche Situation, in der ein
theologifcher Lehrer zu Cambridge fich zum Druck folch'
eines Werkes entfchliefsen konnte, würde ein Räthfel
bleiben, wenn er uns nicht im Vorwort verriethe, jene
13 Homilien würden in den Jahren 1901 und 1902 der
Prüfung der theologifchen Candidaten im Lateinifchen
zu Grunde gelegt werden. Ob diefe Candidaten eine
englifche Ueberfetzung der leichtverftändlichen Predigten
Auguftin's nöthig haben und fo elementare Unterweifungen,

keiner Täufchung hingegeben (f. S. XIV.), aber bei aller
Anerkennung feines Sammlerfleifses darf man feiner
Verwunderung darüber doch Ausdruck geben, dafs ein
fo wichtiges und nach den Forfchungen der letzten Jahre
fo am Wege liegendes Material wie die Aleanderdepefchen
keine Berückfichtigung gefunden haben. Darauf hätte
doch fchon die Ausgabe der Reichstagsacten durch Wrede,
die Fr. benutzt hat, führen müffen! Ich notire hier die
wichtigften Stellen nach Brieger (Aleander und Luther)
und Kalkoff (die Depefchen des Nuntius Aleander'2):

wie" wir fie S. IX ff. und S. 103 fr. finden, kann ich nicht S. 238 (über die Ketzerei in Lüttich) 243f. (die Abfaffung*

beurtheilen: wenn daneben Stellen aus Dante im Original
citirt werden und Anleitung zur Mitarbeit an der Gefchichte
des lateinifchen Bibeltextes gegeben wird, verliert man
jede Vorftellung von dem geiftigen Niveau, auf das der
Verf. bei feinen Lefern rechnet. Obwohl er dem Vorwort
zufolge Rath und Hilfe von 3 angefehenen Col-
legen, darunter F. C. Burkitt, genoffen hat, hat St. hier
nicht mehr als eine wiffenfchaftlich werthlofe Präparation
' zu 13 auguftinifchen Predigten geliefert.

Marbur?- Ad. Jülicher.

Fredericq. Dr. Paul, Corpus documentorum inquisitionis
haereticae pravitatis Neerlandicae. Verzameling van
ftukken betreffende de pauselijke en bisfchoppelijke
inquisitie in de Nederlanden. Vierde Deel, tijdvak
der hervorming in de zeftiende eeuw (1514 — 23. September
1525). Haag, M. Nijhoff, 1900. (XXXIX, 553
S. Lex. 8.)

Mit vorliegendem vierten Bande eröffnet Fredericq
eine neue Reihe feines corpus documentonim inquisitionis
haereticae pravitatis Neerlandicae; fie foll die Reformationszeit
behandeln, und zwar reicht der erfte Theil (= Bd.

IV des Ganzen) bis zu dem Procefs gegen Jan von j alle landen aan Keizer Karel V onderworpen' aus
\ oerden einfchl. (September 1525), mit deffen Abfchlufs | dem, wenn anders ich van R. recht verliehe, die übrigen

der franzöfifchen und vlamländifchen Verfion des Wormfer
Ediktes) 252k (Publication des Ediktes in Gent und
Ketzerei in Holland) 248 (Publication des Ediktes in Antwerpen
) 257 f. (Ketzerei in Flandern) 26b (über Jacob Propfts
Rückkehr nach Antwerpen) 264 (Ketzerei in Holland) 266
(Ketzerei in Brüffel). So weit die Notizen aus Brieger;
dazu kommt aus Kalkoff abgefehen von den entfprechen-
den Stellen feiner Ueberfetzung S. 105 k (Ketzerei in
Flandern, über die fogen. Maranni in Antwerpen und den
Druck von Lutherfchriften in fpanifcher Sprache, fowie
über das Lutherthum in Gent, Utrecht u. a.) 203 (Ketzerei
im Bisthum Lüttich). Ein Einblick in die Aleanderdepefchen
hätte m.E. auch von der Richtigkeit der Annahme Wredes
(a. a. O. S. 640 Anm. 3.), dafs das lateinifche Original des
Wormfer Ediktes, weil es den Regiftraturvermerk der
öfterreichifch-burgundifchen Kanzlei trägt, nur für die
Erblande des Kaifers beftimmt war, überzeugen müffen.
Schon die Thatfache, dafs es mit Regiftraturvermerken
und dergl. fehr genau genommen wurde (vgl. Nr. 34 vorliegenden
Bandes) fpricht dafür. Und wenn Fredericq's
Schüler van Renterghem in der kleinen am Schlufse
flehenden Sonderbetrachtung über diefe Frage (N.B: er
benutzt auch die Aleanderdepefchen!) dem gegenüber
den lateinifchen Text als den ,officiellen' fafst ,voor