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Ausgabe:

1901 Nr. 7

Spalte:

187-188

Autor/Hrsg.:

Steuernagel, Carl

Titel/Untertitel:

Allgemeine Einleitung in den Hexateuch.(I. Abtheilung, 3. Band.) 1901

Rezensent:

Bertholet, Alfred

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Theologifche Literaturzeitung. 1901. Nr. 7.

188

in der diefer mit Berofus, Mofchus, Heftiaeus und zahlreichen
anderen Autoren für die hohe Lebensdauer der
früheren Menfchen angeführt wird, ift zweifelsohne einer
Compilation über Makrobioi entlehnt.1) Dafs Jofephus
in der fpäter abgefafsten (c. Apionem I. 1) Schrift gegen
Apion Manetho benutzte, genügt gleichfalls nicht, um
feine Verwerthung auch für die Archäologie zu erweifen.
Gegen eine Benutzung Manetho's gerade an der fraglichen
Stelle fcheint mir aufserdem zu fprechen, dafs
Jofephus für den erften König der 22. Dynaftie nur den
NamenIsokos(Sufakos)giebt, und nicht der manethonifchen
Namensform Sefonchis oder ähnlich gedenkt. Bei der
grundlegenden Wichtigkeit diefer Quellenfrage nicht nur
für die in vorliegender Schrift aufgehellte Sefoftris-Theorie,
fondern auch für die Beurtheilung der Archäologie des
Jofephus und ihres Werthes in den ägyptifchenFartien überhaupt
, wäre es fehr erwünfcht, wenn Sethe die Begründung
feiner Gutfchmid und anderen Bearbeitern diefer Schrift
widerfprechenden Anficht veröffentlichte.

Bonn. A. Wiedemann.

Steuernagel, Privatdoc. Lic. Dr. Carl, Allgemeine Einleitung
in den Hexateuch. (Handkommentar zum Alten Tefla-
ment. In Verbindung mit anderen Fachgelehrten herausgegeben
von Prof. D. W. Nowack. I. Abtheilung, Die
hiftorifchen Bücher, 3. Band.) Göttingen, Vanden-
hoeck & Ruprecht, 1900. (IV u. S. 250—286 m. 1 Tafel
gr. 8.) M. 1 —

Mit diefer allgemeinen Einleitung bringt Steuernagel,
was er zur Behandlung des Hexateuchs in Nowack's Handkommentar
beizutragen hatte, zu glücklichem Abfchlufs.

Der Verf. vertheilt feinen Stoff unter 7 Paragraphen.
Der erfte orientirt über Bedeutung, Inhalt und Gliederung
des Pentateuchs bezw. Hexateuchs im Allgemeinen. Im
zweiten wird die Tradition über die Verf. des Hexateuchs
auf ihren Werth hin unterfucht. Als Tradition laffe fich
nämlich feit dem 7. Jh. die Anficht nachweifen, dafs
einzelne Beftandtheile des Pentateuchs von Mofe verfafst
feien, und feit der Zeit des Chroniflen, dafs der gefammte
Pentateuch auf Mofe zurückgehe (S. 251). Diefer Tradition
gegenüber wird das gute proteftantifche Recht der Kritik
betont, und eine kritifche Betrachtung ergiebt, was wenig-
ftens die literarifche Autorfchaft Mofes anbelangt, dafs
fich die Behauptung der Tradition nicht nur nicht genügend
begründen, fondern fogar als falfch erweifen laffe.
In § 3 wird an einigen Beifpielen (Dubletten, Wider-
fprüchen) die Nothwendigkeit und Möglichkeit der Unter-
fcheidung verfchiedener am Pentateuch betheiligter Verff.
nachgewiefen. Aus der Gefchichte der daraus erwachfenen
Pentateuchkritik bringt § 4 in gedrängter Ueberficht das
Wichtigfte. Es follte in diefem Zufammenhang sub 7 c
der Name Budde's nicht fehlen. Im Uebrigen ift gerade
hier die Darftellung fehr gefchickt; denn indem das Berechtigte
und das Unberechtigte früherer Löfungsverfuche
fcharf ins Licht gerückt wird, wird der eigene wie von
felbft vorbereitet. Seiner Darfteilung find die 3 letzten
Paragraphen gewidmet, § 5 die Begründung der neuen
Urkundenhypothefe, § 6 die einzelnen Quellenfchichten
(D, P, JE, J, E), § 7 die Vereinigung der Quellen oder
die Redaktion des Hexateuchs.

Es liegt in der Natur der Sache, dafs uns wefentlich
Neues in diefen Paragraphen nicht geboten wird, dafs fie
zur Discuffion alfo wenig Anlafs geben. St.'s Aufgabe
war, in gedrängten Zügen eine allgemeine Einleitung zu
fchreiben — für das Detail konnte er ja durchweg auf
die fpeciellen Einleitungen verweifen, welche den Kommentaren
zu den einzelnen Büchern beigegeben find oder

1) Für die ägyptifchen Sagen hat bekanntlich als Quelle ein Mann
aus dem Kreife des fog. Pfeudo-Hekataeus gedient, für die hiftorifchen
Partien kommt diefer nicht in Betracht. In diefen erfcheint auch mir
nur Herodot als Quelle.

beigegeben werden follen —, und in den allgemeinen
Einleitungsfragen des Hexateuchs hat man es ja glücklich
zu einer weitgehenden Uebereinftimmung gebracht. Auch
fo werden natürlich die Sondermeinungen des Verf. nicht
unterdrückt. Dafs er die Abfchnitte der mit D 1 bezeichneten
Schicht zwifchen c. 720 und c. 650 entftanden fein
und c. 650 zu einem Ganzen vereinigt werden, oder dafs
er dem Buche Jofua die Darfteilung von D2 durch die
Redaktion zu Grunde gelegt fein läfst, vermag felbft-
verftändlich auch hier den nicht zu überzeugen, der
fchon in feinen Kommentaren diefe Meinung nicht annehmen
konnte. Für ebenfowenig glücklich mufs ich
halten, was er S. 269 Anm. I als eigene Anficht entwickelt
, um die Schwierigkeit zu löfen, dafs fich trotz
n^ribX njJT) resp. Qin'bi* für Gen. 24—42ß im Wefent-
licheri janviftifcher Urfprung ergiebt. Weit beachtens-
werther fcheint mir, was er über den Abfchlufs des
Pentateuchs S. 276 fagt. Als die Samaritaner den Pentateuch
übernahmen, mufs diefer eine in den Einzelheiten
abgefchloffene Gröfse gewefen fein; denn es ift nicht
wahrfcheinlich, dafs der famaritanifche Text nachträglich
noch in erheblichem Mafse nach dem jüdifchen, mit dem
er im Ganzen genau übereinftimmt, umgeftaltet fein follte.
Bekanntlich findet fich nun eine Discrepanz in der
Datirung der Gründung der famaritanifchen Gemeinde:
Neh. 1328 (Vertreibung des Schwiegerfohnes Sanballat's)
führt uns c. ins Jahr 432, Jofephus in die Zeit Alexanders
des Grofsen, d. h. c. 330. Was ift das Richtige?
Selbftverftändlich ift man verfucht, die Angabe des Jofephus
nach dem Bibeltext zu corrigiren. Aber St.'s
Bemerkung (1. c. Anm. 2) fcheint mir Alles für fich zu
haben. ,Hätten die Samaritaner den Pentateuch bereits
um 430 empfangen, fo wäre anzunehmen, dafs nach der
Publicirung von P im Jahre 445 die Hinzufügung weiterer
priefterlicher Stücke, die Verfchmelzung von P mit JED
und die Anerkennung diefes Werkes als einer kanoni-
fchen Schrift fich in höchftens 15 Jahren vollzogen
hätten, was a priori unwahrfcheinlich ift. Haben die
Samaritaner den Pentateuch um 330 erhalten, fo fleht
für die erwähnten Facta ein Zeitraum von über IOO Jahren
zur Verfügung.' Trotzdem braucht man die Notiz Neh. 13 28
nicht zu beanftanden, und der Irrthum kann auf Seiten
des Jofephus fein. Es genügt die Annahme, dafs er die
thatfächlich um 330 erfolgte Vertreibung des Manaffe
irrthümlich mit Neh. 13 28 combinirt habe. Das fcheint
mir allerdings eine ebenfo einfache als plaufible Löfung.
Durch diefe Annahme wird zugleich Wellhaufen's viel
angefochtener Meinung, als fei das durch Efra eingeführte
Gefetz nicht blos der Prieftercodex gewefen, der Hauptgrund
entzogen.

Steuernagel's klar angelegter und gut lesbarer Darfteilung
, die in möglichfter Kürze über den gegenwärtigen
Stand der Pentateuchfrage orientirt und von mafsvollem
ficherem Urtheil zeugt, wird es an dankbaren Lefern nicht
fehlen. Eine Tabelle am Schluffe ,Ueberfichtliche Darftellung
der Entftehung des Hexateuchs' erhöht die Brauchbarkeit
der Schrift.

Bafel. Alfred Bert holet.

Völter, Prof. Dr. Daniel, Der Ursprung des Mönchthums. Ein

Vortrag. (Sammlung gemeinverftändlicher Vorträge
und Schriften aus dem Gebiet der Theologie und
Religionsgefchichte. 21.) Tübingen, J. C. B. Mohr, 1900.
(53 S. gr. 8.) M. i._

Völter giebt zunächft eine Darfteilung der früheren
Anfchauungen von der Entftehung des Mönchthums, die
er als unzureichend oder einfeitig kritifirt. Dann befpricht
er die Quellen für den Urfprung des Mönchthums und
tritt gegen Weingarten für die Vita Antonii als Werk
des Athanafius ein. Doch dürfe die Vita als Quelle nur
mit Vorficht benutzt werden, zumal da unfer griechifcher