Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1900

Spalte:

50-54

Titel/Untertitel:

Monumenta Ordinis fratrum Praedicatorum historica 1900

Rezensent:

Mueller, Karl

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2, Seite 3

Download Scan:

PDF

49

Theologifche Literaturzeitung. 1900. Nr. 2.

getagt wird, er lebe noch? Aber wenn die Hf. unter den Augen
Hugo's gefchrieben wurde, war das unnöthig. Oder, wie
mich der Sperrdruck vermuthen läfst, weil von Hugo
nur als Uli die Rede ift? Das hätte doch noch weniger
zu tagen. Jedenfalls kann alles das gar nicht aufkommen
gegenüber der Ausführung des Prologs an anderer
Stelle. Wenn alfo auf dem erften Blatt der Hf. ein mo-
ttachus Guido von fich bekennt, dafs er hoc opus zu
Chrifti Ehre gemacht habe, fo ift es ganz unmöglich,
das mit Albers dahin auszulegen, dafs G. es gewefen fei,
der Johanns fchriftliche Sammlung der Cons. Clun. als Abt
in Farfa eingeführt habe. Wie tollte denn auch der Abt
ausdrücklich als vionachus bezeichnet werden! So grofs
kann die Noth um einen holprigen Hexameter doch
nicht gewefen fein. Und warum hätte fich Guido fchon
auf fol. 1 als den bezeichnet, der die Sammlung in F.
eingeführt habe, da fie doch erft fol. 9 beginnt? Hugo
kann alfo nur der Abfchreiber der Handfchrift fein.

Nur das eine könnte fich fragen, ob zwifchen den
beiden Stadien eine längere Frift liege. Hugo hat zweimal
auf die Abtei verzichtet und fie fchliefslich zum
drittenmal übernommen (f. aufser Mabillon col. 114 auch
Sackur, Die Cluniacenfer II, 8—10und 196L). Die Daten
fcheinen unficher zu fein; nur fein Todesjahr fteht fett,
1039. Sein erfter Nachfolger 1009 war Guido. Dieter hat
fich nun aber nach feiner Wahl mit denfelben Worten
und darum auch im felben befchränkten Umfang wie
Hugo zur Beobachtung der Cons. Clun. verpflichtet (Mabillon
191). Alfo, könnte man fchliefsen, mufs die Nieder-
fchrift der vervollftändigten Sammlung unter der zweiten
oder dritten Amtsführung Hugo's 1016 — 29 oder 1032—39
erfolgt fein. Trotzdem möchte ich den Schlufs nicht
machen. Denn nach der Constitutio Hugo's waren er wie
feine Nachfolger nur zur Beobachtung der Cons. Cl. in dem
bezeichneten Umfang verpflichtet. Guido hatte also nach
feiner Wahl einfach diefe Verpflichtung zu wiederholen.
That er mehr, fo war es freiwillig. Und hatte fchon
Hugo mehr gethan als er verpflichtet war, so brauchte
doch Guido diefes Plus nicht in feine Verpflichtungsurkunde
aufzunehmen. Ich wage alfo keinerlei Schlufs
daraus zu ziehen.

Aber ich möchte noch eine andere Bemerkung
machen, weil der Herausgeber fie nicht gemacht hat.
Dem Prolog folgt unmittelbar eine Pracfatio. Und
wenn dort von Hugo's Leiflung— im Zufammenhang natürlich
mit der des Johannes — die Rede war, fo handelt
es fich in der Pracfatio fowie in den darauf folgenden
Verfen nur um Johannes. Ich vermuthe auch darum,
dafs die Pracfatio und ihre Verfe aus der Hf. des apulifchen
Klofters flammen, von Hugo einfach übernommen find
und dafs die Doppelheit von Prolog und Pracfatio daher
ftammt. Ich habe noch einen anderen Grund. Der Text
des Prologs ift gut überliefert, der der Pracfatio und der
Hexameter fchlecht. Ich dachte erft, der Herausgeber
habe vielleicht falfch gelefen; aber auch in den MG. SS.
hat die Praefatio denfelben Text, nur in Z 1 hat fie
fii ftatt piis, und in der vorletzten Zeile haedificatioque
flatt Iiacdificativque. So ift alfo vielleicht anzunehmen,
dafs die Hf, die ja das Original der Cons. Farf. fein
foll, ihre Vorlage, den Codex des Johannes, nicht hat
lefen können. Ich habe nicht genügend geprüft, wie es
mit dem Text der übrigen Hf. fteht. Auffallende Fehler
find auch hier, aber offenbar bei weitem nicht fo viele, wie
in der Praefatio. Das erklärt fich aber ohne weiteres
daraus, dafs die Dinge, die da befchrieben werden, dem
Schreiber zumeift bekannt waren, alfo auch eine fchlechte
Schrift leichter gelefen werden konnte. Im Uebrigen
ift mir aus anderen Gründen wahrfcheinlicher, dafs im
Cod. Vat. nicht das eigentliche Original vorliegt. Es ift
ja durch den Prolog bezeugt, dafs Hugo die Aufzeichnungen
des Johannes ergänzt hat, und die Hf., die Albers
abdruckt, mufs natürlich die Cons. Farf. in ihrem voll-
ftändigen Zuftand enthalten haben. Da fie aber keinerlei

Spuren von diefer Ergänzung zu tragen fcheint, fo wird
man annehmen dürfen, dafs die Zufätze zunächft in oder
hinter der Abfchrift aus dem apulifchen Klofter eingetragen
und dann fpäter das Ganze in unfere Hf. übergeschrieben
worden fei.

Wie ift nun die Ausgabe? Papier und Typen find
vortrefflich. Bei der Wiedergabe des Textes beftrebt fich
der Herausgeber, möglichft genau zu fein. Jede Rafur
wird vermerkt, und wenn der Schreiber fich einmal ver-
fchreibt z. B. brebis ftatt brevis und dann das v über das b
corrigirt, fo wird auch das nicht übergangen. Wenn in
der Hf. bei einem neuen Capitel auf der erften Zeile
nur ein paar Wörter ftehen und der übrige Raum leer
bleibt, fo macht der Druck auch das nach. Auch jeder
Seitenabbruch der Hf. ift nicht nur am Rand, fondern
auch an oder mitten im Wort durch ] [ angezeigt.
Ich glaube, das ift doch allzuviel Ehre. Im allgemeinen
ift der Text offenbar lesbar. Fehler der Hf. find corrigirt.
Sieht man von den bekannten Spuren des verdorbenen
Lateins der Zeit ab, die ja unter keinen Umftänden
verwifcht werden durften, fo ift mir nichts von Belang
aufgefallen, was der Herausgeber weiter hätte ändern
muffen. Doch habe ich das erfte liturgifche Buch gar
nicht und im zweiten nur gröfsere Stichproben! daraufhin
gelefen. Nur die Praefatio und ihre Verfe find
fchlecht beforgt. Auch ich hätte hier nicht alles erledigen
können, aber einzelne Verbefferungen find doch
möglich, und vor allem hätten die Verfe wenigftens
richtig interpungirt werden können. Albers hat bei
37 Verfen nur 4 Punkte (einfchliefslich des Schlufs-
punktes) und dazu 4 Kommata gefetzt. Davon find
1 Punkt und 2 Kommata falfch, und eine Menge
anderer wäre noch nöthig gewefen. Aufserdem gehört
der Satz, der vor den Verfen fteht, ,Continet—libeUus'
auch in die Reihe der Verfe.

Für die folgenden Bände bitte ich um Zeilenzählung
am inneren Rand. DasRegifter ift reichhaltig und praktifch
angelegt. Es wäre aber zu wünfchen, dafs der Index
capitum auch die Seitenzahlen beigefetzt bekäme und dafs
die Regifter künftig wie üblich ans Ende, nicht an den
Anfang des Buches gefetzt würden. Ein Gloffar hat
der Herausgeber in der Vorrede verfprochen. Seine
Gefundheit aber hat ihn gezwungen, es auf einen der
nächften Bände zu verfchieben. Hoffentlich geht das
ganze Werk rüftig vorwärts.

Breslau. Karl Müller.

Monumenta Ordinis fratrum Praedicatorum historica. Vol. I,
II 1 et III. (Stuttgart, J. Roth in Komm.)

I. Fratris Gerardi de Fracheto, O. P., vitae fratrum ordinis
Praedicatorum necnon cronica ordinis ab anno MCCIII usque ad
MCCLIV ad fidem codicum manuscriptorum accurate recognovit,
notis breviter illustravit Fr. Benedictus Maria Reichert, O. P. Ac-
cedit praefatio R. P. Fr. J. ]. Berthier et specimen codicis Gan-
davensis in tabula phototypica. Lovanii 1897. (XXIV, 362 S. Lex.-8.)
M. 5 —. — II, 1. Fratris Galuagni de la Flamma cronica ordinis
Praedicatorum ab anno 1170. usque ad 1333. Recensuit Fr.
Benedictus Maria Reichert ejusdem ordinis. Romae 1897. (XII,
■28 S. Lex.-8.) M. 3. 50. — III. Acta capitulorum generalium ordinis
Praedicatorum. Vol. I. Ab anno 1220 usque ad annum 1303
iussu reverendissimi patris Fr. Andreae Frühwirth magistri generalis
recensuit Fr. Benedictus Maria Reichert, eiusdem ordinis. Romae
1898. (XVII, 325 S. Lex. 8.) M. 7. —

Der Dominikanerorden hat im i8. Jahrh drei vorzügliche
Werke zu feiner Gefchichte erzeugt, Quetifund

1 Echard, Scriptores O.Pr.-, RipollundBremond, Bulla-
rium 0. Pr. und Mamachi, Annalcs O.Pr. Sie ge-

, hörten zu den bedeutendften Leiftungen für die Gefchichte
der MAlichen Orden, liefsen, wenigftens für die Schrift-

fteller und die Annalen des Ordens, an wiffenfchaftlicher
Energie die Arbeiten Wadding's zur Gefchichte des Mi-