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Ausgabe:

1900 Nr. 2

Spalte:

47-50

Autor/Hrsg.:

Albers, Bruno (Ed.)

Titel/Untertitel:

Consuetudines Monasticae. Vol. I 1900

Rezensent:

Mueller, Karl

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Theologifche Literaturzeitung. 1900. Nr. 2.

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Stellen eingefchobenen Zwifchenbemerkungen, die den
Zufammenhang zwifchen verfchiedenen Stücken vermitteln
follen. Die Nrn. 41—50 flammen aus dem bi-
fchöflichen Archive zu Carthago, von wo fie irgendwie
einmal nach Rom gekommen fein müffen. Einer anderen
Quelle entflammen die fünf Briefe Leo's I, die in
den verfchiedenen Brieffammlungen des Papftes fehlen.
Die Briefe 56 — 104 find wiederum aus einer anderen
Quelle entnommen, über die B Auffchlufs giebt, über
deren Befchaffenheit ein ficheres Urteil aber nicht möglich
ift. Der Reft, Nr. 105—243 ib die Correfpondenz,
des Papftes Hormisdas aus den Jahren 514—521, die
dem päpftlichen Archiv entnommen ift. Die ganze Sammlung
wurde in Rom von einem Gelehrten zu feinem Privatgebrauch
veranftaltet. Stücke, die er in feiner Bibliothek
befafs, fchrieb er nicht ab, fondern machte fich nur
eine Notiz (p. 740,20 sq.: gesta in causa Abundantii epis-
copi Traja(no)politani in scrinio kabemus), die wohl feinem
Gedächtnifs zu Hülfe kommen follte. Aus einem ähnlichen
Grunde ift wohl Nr. 48 (p. 113,12) mit ,et reliquum'
abgebrochen. Ueber die Perfon des Sammlers find keine
ficheren Schlüffe möglich. Amelli {Spicil Casin. I, XLIX
n. 5. LVI) nimmt Dionyfius Exiguus als Redactor an.
Aber dagegen fprechen gewichtige Gründe. Vielleicht
läfst fich noch etwas weiter kommen, wenn man der
Frage nach dem Zweck der Sammlung genauer nachgeht.

Darmfladt. Erwin Preufchen.

Consuetudines Monasticae. Vol.I. Consuetudines Farfenses.
Ex archetypo Vaticano nunc primum recensuit Bruno
Alb er s, O.S.B. Stuttgardiae, J. Roth, 1900. (LXXI,
206 S. 4.) M. 6. 20

In der Zeit der Wiedererhebung des benediktinifchen
Mönchthums vom io.Jahrh. an, haben die Consuetudines
einzelner Klöfter eine grofse Rolle gefpielt. Es find die
Ordnungen des klöberlichen Lebens und Gottesdienfles,
die neben der Regel beftehen. Sie galten, unter den damaligen
Verhältnifsen theilweife mit vollem Recht, als
die Haupturfache, wenn ein Klofter in gutem, geordnetem
Zuband war. Bei der Reform von Klöftern
wurden daher häufig die Consuetudines eines der grofsen
reformirten Klöfter eingeführt, und die von Cluny haben
dabei eine befondere Rolle gefpielt. Es ift die Abficht
des vorliegenden Werkes, diefe Consuetudines, Statuta
o. ä. zu fammeln, auch die fchon gedruckten in gutem
Text neu herauszugeben und dadurch es möglich zu
machen, dafs ihr Zufammenhang und damit auch theilweife
der Gang der Reform feftgeftellt werden könne.

Den erben Band füllen die C. von Farfa im Sa-
binerland. Der gelehrte Mönch von St. Blafien, Markwart
Herrgott, hatte fie in feiner Vetus disaplina mo-
nastica u. d. T. Guidonis disciplina monastica herausgegeben
auf Grund einer Abfchrift aus der römifchen Hf.,
die ihm Mabillon verfchafft hatte. Aber man hatte ihm,
wie Albers jetzt nachwein, nicht die richtige Hf. abge-
fchrieben, fondern eine andere von S. Paulus de Urbe,
wo die Com. Farfenses nur mit Modificationen eingedrungen
waren. So gäbe denn A. die reinen C. Farf.
zum erften Male heraus, wie er meint nach der Origi-
nalhf., Cod. Vatic. 6808 fol. 9—139.

Wir find über die Entbehung der Cons. Farfenses
fchon bisher gut unterrichtet gewefen. Es lag eine un-
datirte Constitutio des Abtes Hugo vor, gedruckt bei
Mabillon, AnnalesO. S. Benedicti IV,nof. Dazu kannte
man fchon bisher den Prolog der Cons. Farf, den Beth-
mann aus der Hf. Albers in den MG. SS. 11,545 veröffentlicht
hatte, und endlich kamen auch andere Aufzeichnungen
Hugo's und Quellen aus Farfa in Betracht,
die ebenfalls in MG. SS. 11 gefammelt find. Es ergiebt
fich daraus, dafs Hugo die Abtei Farfa von Gregor V.
998 erkauft hatte und fie nun mit Hilfe anderer Klöfter,

doch ohne Erfolg, hatte reformiren wollen, dann aber
unter dem Einflufs der italienifchen Reformbewegung,

i befonders Romualds, Reue über feine Simonie empfand
und fein Amt niederlegen wollte. Da wurde er durch
Odilo von Cluny und Wilhelm von Dijon, die bei ihm
eingekehrt waren, veranlafst, zu bleiben und dafür die
Consuetudines von Cluny einzuführen in officiis ccclesias-
ticis et dignis moribus et confratrum cultu vestium sive
copia victus quotidie et in sanctis sollemnitatibus. Das that
er denn auch und verpflichtete fich dazu in jener Constitutio
, 999 oder 1001.

Nun waren damals, wie der Prolog zeigt, die Cons.
Cluniac. noch nicht fchriftlich fixirt. Hugo hat fich offen-

] bar einfach durch Odilo mündlich darin unterrichten

1 laffen und hat dabei nicht alle Einzelheiten, sondern
nach dem Prolog nur multa aufgenommen. Aber, wie
diefelbe Quelle weiter berichtet, lernte nun ein ge-
wiffer Johannes, Schüler Romualds, Mönch in einem
apulifchen Klofter, zu Farfa diefe Consuet. Clun.
kennen und begeifterte fich fo daran, dafs er felbft mit
einem Genoffen nach Cluny reifte und dort fchriftlich
aufzeichnete, was fich — ich greife hier zu der dem
Prolog folgenden Praefatio — in Cluny bewährt hatte.
Der Prolog erzählt dann weiter, Hugo habe darauf die
Cluniacenfer (il/os) in allem nachgeahmt und die Aufzeichnungen
Johanns (haec) nebft vielem anderen
in feinem Klofter eingeführt, fo dafs er von dem Brauch
der Cluniacenfer (wieder illorum) in nichts mehr abgewichen
und das Wort der AG erfüllt worden fei:
die Gläubigen waren ein Herz und eine Seele.

Ich glaube, daraus ergiebt fich deutlich, dafs die
Cons. Clun. in Farfa in zwei Stufen eingeführt worden
find: 1. mündlich überliefert und nur für beftimmte Stücke,
die die Constitutio nennt, der Prolog mit multa zufam-
menfafst; 2. fchriftlich fixirt und vollftändig. Der Zeit

I wie der Vollftändigkeit nach liegt zwifchen beiden Stadien
die Arbeit des Johannes. Das zweite Stadium ift
durch sie veranlafst, wie Johannes felbft wiederum zu
feinem Unternehmen durch den Vorgang Farfas be-
ftimmt worden war. Aber klar und deutlich ift, dafs
die Aufnahme der vollftändigen und fchriftlich aufgezeichneten
Cons. Clun. gleichfalls auf Hugo zurückgeht, der

| die Hf. von Johannes bezogen hat. Zweifelhaft kann
nur fein, worin die Erweiterung des zweiten Stadiums
beftanden habe. Zunächft könnte man meinen, zu den
in der Constitutio erwähnten Gebieten feien noch weitere
hinzu gekommen, auf die fich bis dahin der Einflufs
Clunys nicht erflreckt hätte. Aber thatfächlich kann
man wohl den ganzen Inhalt der Consuetudines unter
jenen Titeln unterbringen. Wahrfcheinlich ift alfo vielmehr
gemeint, dafs zuerft nur die Hauptzüge der Consuet.
Cluniac. recipirt worden feien, nachher aber alle Einzelheiten
. Ohne fchriftliche Fixirung hätten auch fchwer-
lich alle Einzelheiten des Gottesdienfles auf einmal nach
Farfa übertragen werden können.

Vieles von dem hat Albers verkannt. Er hat zwar
natürlich auch bemerkt, dafs die Cons. Clun. damals noch
nicht aufgezeichnet waren und dafs das zuerft durch Johannes
gefchehen ift. Aber wie er die beiden Stadien
der Vollftändigkeit nicht recht hervorgehoben hat, fo
hat er auch offenbar den Satz des Prologs nicht verbanden
, wo von Johannes und der Einführung feiner
Aufzeichnungen in Farfa die Rede ift. Denn er bellt es
fo dar, als ob fchon zur Zeit der erben Einführung der Cons.

Clun. in Farfa die Sammlung des Johannes vorgelegen
hätte, und läfst diefe erb nach Hugo's Tod durch den Abt
Guido in Farfa eingeführt werden. Denn im Prolog heifse
es: pater vero Hugo ... ad . . . studia . . . Cluniacensiumy
ubi venerabilis pater Ocdilo .... adhuc fulget, multa de

! illorum consueduhne . . . ad utilitatem fratrum Uli com-
missis . . . imposuerit . . . Das deute auf die Zeit nach

| Hugo, aber die Lebzeiten Odilo's. Es ib mir nicht klar

| geworden warum. Weil von Hugo nicht auch ausdrücklich