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Ausgabe:

1900

Spalte:

516-518

Autor/Hrsg.:

Pfülf, Otto

Titel/Untertitel:

Bischof von Ketteler (1811-1877). Eine geschichtliche Darstellung 1900

Rezensent:

Eck, Samuel

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Theologifche Literaturzeitung. 1900. Nr. 18.

bezogen hatte, ausdrücklich ,dem Doctor und feinen
Kindern allein' befVimmt, da konnte die Mutter überhaupt
nicht in Frage kommen. Aber diefe Summe reichte
nicht aus für die vier Kinder, darum bittet Brück den
Kurfürften für die Kinder um weitere 1000 Gulden. Damit
find die Kinder auch fichergeftellt, fogut wie vorher die
Witwe, ohne irgend welche Benachtheiligung bezw. Bevorzugung
des einen oder anderen Theiles. Das den
drei Söhnen zuflehende Geld (1500 Gulden, die 500 Gulden
der Tochter werden für ihre Ausfteuer refervirt), foll
nun in nutzbringenden Gütern angelegt werden, Käthe
hat den Wunfeh nach dem Gute Wachsdorf ausge-
fprochen, foll das Geld der Söhne zum Ankauf verwendet
werden? Es ift juriftifch folgerichtig gedacht,
wenn Brück meint, Käthe würde das Intereffe an dem
Gute verlieren, wenn ,es ihr kein Nutz fein wurd', vielmehr
lediglich den Söhnen, von deren Geld es ja gekauft
fein würde; wenn dann die Witwe ihrerfeits einen
Antheil an dem Gute von den Söhnen fich erbitten
würde, fo bedeutete das eine Schädigung diefer. Gewifs
klingt da ftark der Jurift durch, der die beiden Parteien als
Parteien, nicht als Mutter und Kinder fafst, aber keine Mifs-
gunft. Im Gegentheil, er beftimmt ausdrücklich, für den Fall,
dafs die Witwe von ihr gehörigem Gelde etwas in das
Gut ftecke, dafs alsdann die Söhne ,ihr etwas erblich
oder die Nutzung ganz und gar zum Leibgeding folgen
liefsen' (Förft emann a. a. O. S. 4*-0- Auch bittet er den
Kurfürften um jährlich zween Wispel Korn, vielleicht
auch etzliche Klafter Holzes' für Käthe und ihre Tochter
(a. a. O. S. 37). Dafs der Kanzler fich ein wenig ärgert
über Käthe's Hartnäckigkeit, das Gut Wachsdorf, deffen
Werth nach amtlicher Schätzung thatfächlich hinter der
Kauffumme zurückftand, befitzen zu wollen, ift ihm nicht
zu verübeln. Aber Brück fchreibt: ,Viel Leut wollen's
dafür halten, es werde endlich fchwerlich unterbleiben,
dafs fie fich wieder verändern wird', d, h. wieder hei-
rathen, wozu Th. bemerkt: ,fo wagt Brück drei Wochen
nach ihres Gatten Tod von einer 47jährigen Frau zu
fchreiben!' (S. 229). Allein abgefehen davon, dafs man
modernes Zartgefühl nicht im 16. Jahrhundert fuchen
darf, und dafs gerade die Eventualität einer zweiten
Heirath in letzten Willensäufserungen ohne Rückficht
auf das Alter in flehender Formel damals ins Auge ge-
fafst zu werden pflegte (cf. das Beifpiel S. 21 bei Weiske:
Wie forgte Luther auf den Todesfall für Weib und Kind
1846, eine Abhandlung, die Th. entgangen ift), hat kein
anderer als Luther felbft in feinem Teftamente allen
Ernftes den Fall einer Wiederverheirathung feiner Käthe
vorgefehen (f. Förftemann a. a. O. S. 27). — So ift Brück's
Gutachten durchaus wohlmeinend, zudem immer nur ein
Gutachten; er hat feinen Inhalt ftillfchweigend aufgegeben
, als der Kurfürft durch Beftätigung des Lutherichen
Teftamentes eine ganz andere Rechtslage fchuf,
als Brück fie auf Grund des Wittenberger Statutarrechtes
im Auge hatte. (Näheres darüber an anderem Orte,
einftweilen f. Weiske a. a. O.)

Von kleineren Ergänzungen und Berichtigungen fei
notirt: S. 8 find im Text die in der Anmerkung (S. 268 ff.)
als conträr dargeftellten Vermuthungen über Käthe's Ab-
ftammung harmoniftifch vereinigt worden. Katharina foll
fowohl die Tochter Jan von Bora's als auch mütterlicher-
feits von der Haubitz'fchen Familie abdämmen (allerdings
heifst es S. 8 ,fcheint es', das aber S. 12 f. verfchwindet),
während laut Anm. Jan von Bora's Frau aller Wahr-
fcheinlichkeit nach keine Haubitz war. Uebrigens ift
die Motivirung: ,Katharina kam vielleicht fchon mit dem
6.Lebensjahr ins Klofiter; denn in ihrem fechften Lebensjahr
verfchreibt Jan v. Bora alle feine Güter feiner Ehefrau
' nicht ftichhaltig. Verfchreibung an die Ehefrau
zum Leibgedinge bedeutet keineswegs Enterbung oder
Benachtheiligung der Kinder, fondern lebenslängliche
Nutzniefsung mit der Bedingung, den Kindern unvermindert
das Capital zu erhalten. Die Verfchreibung

I erfolgt ,auf den Todesfall', d. h. fie tritt nach dem Tode
des Mannes in Kraft; es lag alfo kein Grund vor, mit
der Verfchreibung an die Gattin gleichzeitig der Tochter
durch Sendung ins Klofiter fich zu entledigen (f. die

1 Darfitellung der Rechtsverhältnifse bei Weiske a. a. O.,
Thoma's Abfchnitt 2 auf S. 271 ift danach zu corrigiren.)
— Zu S. 47: Die von Th. behauptete Hochfehätzung des
Doctorates ift einzufchränken im Hinblick auf den Spott
der Humaniften gegen den Doctorhut, dem auch Luther
in der Schrift an den chriftlichen Adel fich anfchlofs
(cf. Z. K. G. XVIII S. 52 Anm.; meine Schrift: Luther's
An den chriftlichen Adel etc. S. 253). — Was Luther von
dem allenthalben weggefchleiften Klofiterhausrath erzählt,
gehört nicht in den Anfang feiner Ehe (fo Th. S. 53),
fondern in fpätere Zeit (cf. Seidemann a. a. O. S. 483) —
S. 128 Z. 5 v. u. lies ftatt ,einft' ,fpäter' (die Begebenheit
wird auf der folgenden Seite mitgetheilt).— Die ,Miftkur',
welche Luther in Schmalkalden durchmachte, ift ganz
gewifs ein Getränk gewefen (zu S. 125 Anm. 1); in feinen
,Jugenderinnerungen eines alten Arztes' berichtet Kufsmaul
aus feiner Landpraxis über derartige Heiltränke, an deren
Kraft wohl noch heute bei den Bauern geglaubt wird. —■
Das ,Lefen' in Luther's Brief an Jonas vom 10. Nov. 1535
(de Wette IV S. 649) ift nicht vom Flachslefen gemeint
(fo Thoma S. 305 Anm. zu S. 192) fondern vom Bibel-
lefen. Kurz vorher hat Luther an Jonas gefchrieben von
Käthe: biblia legere est aggressa (de W. IV S. 645), nunmehr
berichtet er: pergit legendo.— Im Setzen der Zeichen
für die Anmerkungen find mehrfach Fehler untergelaufen
(S. 67 Anm. 2 gehört 3 Zeilen weiter, S. 83 Anm. 1 drei
Worte vor, hinter: herr S. 311 f. ift die Angabe der Seiten
von 258 ab je um eins vorzufchieben, und wo jetzt 263
Anm. 2 gefetzt ift, follte ftehen 265). — Im Vorbeigehen fei
ein Fehler in der Ausgabe des Nimbfchener Urkundenbuchs
corrigirt. In der Inhaltsangabe zu Nr. 462 wird von einer
Conceffion, ,Ablafs von Sünden mit alleiniger Ausnahme
der bei dem heil. Abendmahl begangenen'
zu ertheilen geredet (cf. den latein. Text: criminibus et
peccatis in cena domini reservatis duntaxat exceptis). Das
mufs natürlich heifsen: mit Ausnahme der in der Bulle
Coenae domini refervirten Fälle; von diefen abfolvirte
felbft der Jubiläumsablafs nicht (cf. Luther's Klage, Weim.
Ausg. I S. 622).

Tübingen. W. Köhler.

Pfülf, Otto, S. J., Bischof von Ketteier (1811—1877). Eine
gefchichtliche Darftellung. 3 Bände. Mainz, F. Kirchheim
, 1899. (XVI, 418, XVIII, 441 u. XIII, 403 S. gr. 8.
m. 1 Bildnifs u. 2 Taf.) M. 20.—; geb. M. 27. 50

Eine dreibändige Biographie des ftreitbaren Mainzer
Bifchofs, über 1200 Seiten ziemlich grofsen Formates mit
vielfach eingefügtem Kleindruck, das ift des Guten wohl
etwas viel. Der Verf. hätte auch feinen Lefern an mehr
als einer Stelle die Gefahr der Ermüdung fernhalten können.
Z. B. wird die kirchenpolitifche Thätigkeit des Bifchofs
durch einen Abfchnitt über ,die Oberrheinifche Kirchenprovinz
bis zum Ausbruch des offenen Conflicts' eingeleitet
. Es war richtig, diefen einheitlichen Ausgangspunkt
weiterhin in zwei Linien fich verlaufen zu laffen: die
Thätigkeit in der eigenen Diöcefe (Heffen) und die be-
rathende oder felbltändig eingreifende im benachbarten
Baden erforderten aus mehr als einem Grunde eine ge-
fonderte Betrachtung. Warum aber nun Beides nicht in
je einem Capitel bis 1869 oder mindeftens 1866 über-
fichtlich verbunden durchgeführt, fondern auf eine Menge
von Abfchnitten vertheilt wird, ift nicht einzufehen. Es
ift unvermeidlich, dafs dies Verfahren die Aufmerkfam-
keit zerfplittert und dadurch ermüdet. Trotzdem kann
diefe Biographie bei all' ihrer Breite den Anfpruch auf
Vollftändigkeit kaum erheben. Bei einer ganzen Reihe
von Punkten würde man auf die Leetüre von Zeitungs-