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Ausgabe:

1900 Nr. 10

Spalte:

307-309

Autor/Hrsg.:

Hüffer, Georg

Titel/Untertitel:

Korveier Studien 1900

Rezensent:

Bippen, ...

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307 Theologifche Literaturzeitung. 1900. Nr. 10. 308

Ueberfetzung ift im Allgemeinen recht zuverläflig, wie
das von C. nicht anders zu erwarten war; dafs kleine
Ausheilungen auch hier zu machen bleiben, mindert nicht
den Dank, den wir dem Herausgeber fchulden. Nur bei
der erften Frage des Katechismus hätte der Ueberfetzer
nicht aus feinem Eignen in der Antwort: Ja, ich bin ein
Chrift', hinzufetzen follen ,by the grace of Christ-, wie
er überhaupt gerade hier nicht immer wörtlich überfetzt,
fondern einem Modernifirungsftreben manche Eigentümlichkeit
geopfert hat. Ich notire hier noch einige
gröfsere und kleinere Ungenauigkeiten aus der Ueberfetzung
diefes Capitels: in der zweiten Antwort ift ,com-
mandmcnt' zu lefen ftatt des Plural. ,Das ift es, was' ft.
,That w/äc/i; ,Diefe find es' ftatt ,Thür p. 113, 9 v. u.:
,und wer nicht glauben wird, wird gerichtet werden', ftatt:
,and he that believed not shall be jugded1- u. a.

Alles in Allem ift es eine Publication, für die wir
nicht dankbar genug fein können. Nur dadurch, dafs
unfere Kenntnifs aus Quellen, wie diefe, bereichert wird,
dürfte es gelingen, ein zutreffenderes Verftändnifs der
geiftigen Bewegungen innerhalb der Kirche zu erlangen.

Darmltadt. Erwin Preufchen.

Hiiffer, Prof. Dr. Georg, Korveier Studien. Quellen-
kritifche Unterfuchungen zur Karolinger-Gefchichte.
Münfter i. W., Afchendorff, 1898. (X, 232 S. gr. 8.)

M. 5.—

Es ift in Deutfchland feiten, dafs kritifche Unterfuchungen
fo geiftreich vorgetragen werden, wie in der
vorliegenden Schrift. Die Kühnheit der Combinationen,
die Fülle der aus ihnen gewonnenen neuen Refultate,
die lebendige, nicht feiten zu edlem Pathos fich fteigernde
oder durch feine poetifche Stimmungsbilder gehobene
Sprache feffeln den Lefer. Er hat Mühe, dem Autor
gegenüber feine Freiheit zu bewahren. Freilich ftutzt
er, wenn die .confervative' Kritik St. Peter als den
,er(ten Papft' bezeichnet, und wenn er in einem hiftorifch-
kritifchen Werke das kirchliche Prädicat ,heilig' immer
wieder auf Männer angewandt fieht, die in ihrer Thätig-
keit gefchildert, ja, wenn einzelne im Laufe der Be-
fprechung kurzweg ,der Heilige' genannt werden, wie
man fonft den Titel König oder General ftatt des Namens
fetzt. Aber diefe waren bei Lebzeiten Fürft oder Feldherr
, Sturmi, Willehad, Liudger u. a. aber haben ihren
anfpruchsvollen Heiligentitel erft lange nach ihrem Tode
empfangen. Der Lefer wird durch folchen in die kritifche
Unterfuchung hineinklingenden erbaulichen Ton mifs-
trauifch gemacht und legt fich wohl die Frage vor, ob
er es mit einer Tendenzfchrift zu thun habe. Die Frage
ift rundweg zu verneinen, aber Hüffer hat es fich felbft
zuzufchreiben, dafs fie überhaupt auftauchen konnte.

Das Buch zerfällt in drei fehr ungleiche Capitel, das
erfte, ,Gerold' überfchrieben, umfafst 16, das zweite
,Agius' mehr als 200, das dritte ,Agius und Gerold' nur
4 Seiten. Das erfte Capitel will den Beweis erbringen,
dafs Gerold, ehedem Hofcapellan Ludwigs des Frommen,
feit 847 Mönch in Korvei, in deffen Nähe feine von ihm
dem Klofter aufgetragenen väterlichen Güter lagen, der
lang gefuchte Verfaffer der fog. Annales Einhardi fei.
Der Gedanke ift hier nicht zum erften Male ausgefprochen,
aber noch niemals fo fcharffinnig und mit fo viel innerer
Wahrfcheinlichkeit begründet worden, wie hier. Die
Vermuthung Kurze's freilich, dafs der Verfaffer der fog.
Einhards-Annalen fchon das letzte Jahrzehnt des achten
Jahrhunderts am Königshofe verlebt habe, ift mit Hüffer's
Anficht unvereinbar, da Gerold erft 876 ftarb; er mufs
bei Karls des Grofsen Tode noch ein Knabe gewefen
fein. Im Zufammenhange mit dem Nachweife, dafs Gerold
der Autor der Annalen fei, fteht der nicht minder fcharf-
finnige Nachweis, dafs der berühmte Codex der lauren-
tianifchen Bibliothek in Florenz, der allein die erften

Bücher der taciteifchen Annalen und die vollftändige
Sammlung der Briefe des jüngeren Plinius uns erhalten
hat, unter den Büchern fich befunden habe, die Gerold
laut urkundlicher Ueberlieferung in grofser Zahl nach
Korvei mitgebracht hat.

Wenn nun Gerold der Verfaffer jener Annalen war,
! und ich glaube, dafs die Kritik Hüffer darin beiftimmen
1 wird, fo ift anzunehmen, dafs er auch ein Exemplar feines
Werkes nach Korvei gebracht habe, und dafs die Benutzung
der Annalen in anderer Korveier Literatur der
Zeit fich nachweifen laffe. Einftweilen aber ift folche
Literatur unbekannt. Ihre Exiftenz wird im erften Theile
j des zweiten Capitels unterfucht. Er will beweifen, dafs
Agius, der Verfaffer der vita Hathumodae, auch die vita
i et translatio s, Liborii und die gesta Caroli des pocta
Saxo gefchrieben habe, und dafs Agius der im catalogus
fratrum Corbei. des 12. Jahrhunderts unmittelbar hinter
Gerold als Agicus (in einer fonft ganz unbekannten
Namensform) verzeichnete Korveier Mönch fei. Was
für die Verwandtfchaft der drei Schriften aus dem Um-
ftande beigebracht wird, dafs fie die gleichen antiken und
mittelalterlichen Schriften benutzt hätten, fcheint mir für
den Zweck verlorene Mühe. Denn die hier angeführten
Stellen, wie fpätere gleichartige Unterfuchungen unferer
Schrift, wenn gleich fie nicht ohne literargefchichtliches
Intereffe find, zeigen m. E., dafs es fich bei diefer Art
von Entlehnungen feiten um eigentliche Textbenutzungen
handelt, fondern meift nur um den aus dem Lehrftoffe
der Schule vom Verfaffer mitgebrachten paraten Citaten-
fchatz oder gar nur um gewiffe charakteriftifche, dem
Gedächtnifse fich leicht einprägende Wendungen, die bei
I Wiederholung eines ähnlichen Gedankens fich von felbft
wieder einftellen, ohne dafs der Verfaffer fich gerade
I erinnert, woher er die Wendung hat. Der aus folchen
j .Benutzungen' älterer Texte entnommene Beweis für die
Autorfchaft der drei Schriften ift daher durchaus unbe-
! friedigend. Was aber dann auf S. 40fif. für die innere
Verwandtfchaft diefer Schriften beigebracht wird, ift,
I unter Berückfichtigung des Umftandes, dafs die Entftehung
der drei Werke in einen Zeitraum von höchftens dreifsig
] Jahren fällt, hinreichend, um die Thefe Hüffer's in hohem
I Grade wahrfcheinlich zu machen.

Von einfehneidendfter Bedeutung ift der dritte Theil
I des zweiten Capitels, der den allein von dem pocta Saxo
überlieferten fog. Frieden von Salz behandelt. Hüffer
kommt nach einer überaus feinen und geiftreichen Prüfung
1 des Wortlauts der gesta Caroli, der, foweit er Thatfachen
berichtet, auf urkundlicher Ueberlieferung beruhen müfse,
zu dem Refultate, dafs in der That im J. 803 in der
Kaiferpfalz zu Salz, wenn auch nicht ein eigentlicher
Friedens-, fo doch ein Unterwerfungsvertrag zwifchen
Karl und dem fächfifchen Adel abgefchloffen worden
fei. Als vornehmfte Conceffion Karls habe diefer Vertrag
die Anerkennung des Sachfenrechts und die Verkündigung
der revidirten lex Saxonum enthalten. Aller
Wahrfcheinlichkeit nach fei der Vertrag in dem verlorenen
Prolog zur lex aufgezeichnet gewefen und aus
' ihm habe Agius feine Kenntnifs gefchöpft. Eine fehr
intereffante Stütze findet diefe Anficht in der Beftätigung
des Sachfenrechts durch Heinrich II., Konrad II. und
Heinrich IV. Ich flehe nach wiederholter Prüfung nicht
an, Hüffer beizutreten, und glaube, dafs die Wiedererhebung
des Salzer Friedens zu einer hiftorifchen That-
fache die Beziehungen Karls des Grofsen zu den Sachfen
in neues und weit helleres Licht fetzt.

Die fchwierigfte Unterfuchung ift am Schlufse diefes
Abfchnittes und im letzten Theile des zweiten Capitels
,die kirchliche Organifirung Sachfens bis zum Salzer
Frieden' den feit langem als unecht verworfenen Circum-
fcriptionsdiplomen für die fächfifchen Bisthümer gewidmet
. In ihrer vorliegenden Geftalt will auch Hüffer
die Diplome für Bremen und Verden keineswegs als echt
in Anfpruch nehmen. Aber er erkennt in ihnen und