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Ausgabe:

1899 Nr. 6

Spalte:

178-179

Autor/Hrsg.:

Sägmüller, Johannes Baptist

Titel/Untertitel:

Die Entwicklung des Archipresbyterats und Dekanats bis zum Ende des Karolingerreichs 1899

Rezensent:

Goltz, Eduard Alexander

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J/7

Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 6.

178

möchten doch endlich einmal die bisherigen Angaben über
die Lefungen des Vaticanus nach der Photographie, und
wo es nöthig ifl, nach der Handfchrift controllirt werden.
Auf dem Rückweg wurden die beiden Orte des Libanons
befucht, wo heute noch fyrifch gefprochen wird; ein inte-
reffantes Capitel befchreibt den Befuch in Mdlida.

Sägmüller, Prof. Dr. J. B., Die Entwicklung des Archi-
presbyterats und Dekanats bis zum Ende des Karolingerreichs
. (Einladung zur akadem. Feier des Geburts-
feftes Sr. Maj. des Königs Wilhelm II. von Württemberg
auf den 25. Febr. 1898.) Tübingen, G. Schnürlen,

Die Reife des Jahres 1896 führte von Kairo der Quarantäne 1898. (III, 88 S. 4.)
wegen unter vielen Schwierigkeiten auf dem Landweg Vorliegende Abhandlung bringt uns eine überfichtliche

nach Jerufalem und zur Erwerbung des Blattes, das und k]are Darftellung der Entwicklung des Archipresby-
bchechter als Stück des hebraifchen Sirach erkannte. ; terats ,n den erften jahrhunderten £t abendländifchen

thJiV4w-cr^aef' rlchT " Entdeckung m,t" I Kirche. Im Gegenfatz zu jeder fummarifchen und generali-

theilt.. Wir Jheilen die Befriedigung der yerfaffenn darüber, | firenden Erörterung der Frage nach der Entftehung und

dafs über Sirach, der als grofser Weiberfeind fogar das
Wort gefchrieben, die Schlechtigkeit eines Mannes fei
beffer, als die Güte einer Frau, es nun gleichfam als
ein gerechtes Gericht gekommen fei, dafs fein für
15 Jahrhunderte verfchollenes Original gerade durch zwei
Frauen erftmals wieder einem Gelehrten Europas oder
vielmehr feines eigenen Volkes vorgelegt worden fei.
— Die vierte Reife zum Sinai (Frühjahr 1897) führte

Bedeutung diefes Amtes, fcheidet S. forgfältig einerfeits
zwifchen den ftädtifchen und den ländlichen Verhältnifsen,
andererfeits auch gemäfs der Verfchiedenheit der Entwicklung
der Taufkirchen und Pfarreien zwifchen der
Ordnung in Frankreich, in Italien und Deutfchland.

Nach einer kurzen Einleitung über die erften Spuren
einer befonderen Bevorzugung eines einzelnen Presbyters

die Reifenden zÜernT inTäiroTei d^rÄushebung der nun I ™r de« Anderen erörtert S. im erften Abfchnitte die Be-

berühmt- rr*. j r> 11__or j„, ,wt;7Lr, alr™ i deutung des Archipresbyterats in der Stadt, am Bifchofs-

SynaPnLg l^(denen Rumpelkammer d^ \S^J^ fitz felbft. Der nach dem Ordinationsalter ältefte Presbyter
Synagoge mit Schechter zuTamm en, galt aber hauptfach- , , Vpr,rptpr d„ Rifru„fa m, AlUm in i„

..- 0-0^- "in z,uiauuuv-i', S ------

'ich den zwei finaitifchen Handfchriften des Evangeliarium
Httrosolymitanum und einer arabifchen Ueberfetzung
der Apoflelgefchichte und katholifchen Briefe aus dem

wurde der Vertreter des Bifchofs vor Allem in den
gottesdienftlichen Functionen, in der Leitung des Bufs-
wefens, in der Aufficht über die andern Presbyter und

8- oder ' > "< * unoKatnomcnen ro h i fr h p T J e b e r nicht felten auch auf den Synoden. Diefer Gefchäftskreis

fetzunJ d Jahrhu"dert Eine .an^re a™^^ erweiterte fich noch bei'längerer Abwefenheit desBifchofs

den fFüh! r Eingehen halte et" wl rn^n falten und erft recht sede £r war aber ftets begrenzt

wobei Prer m,tb'ebrachten Photograph.en cog f , durch die ßef deg Archidiak d wie | aus.

•>uuei er an^ewicfen war für die auf der rnotograpnie tau-* _____1 j u j- u c- -u .. w

führt, zumal durch die Verfügung über die Vermögensverwaltung
oft einen gröfseren Einflufs, ja zuweilen felbft
einen höheren Stand erhielt, als der urfprünglich ihm
übergeordnete Archipresbyter. In der fpäteren Entwicklung
hat dann fehr häufig, aber durchaus nicht
überall, das Amt des Capiteldecans das Archipresby-
terat verdrängt (S. 1—28).

Im 2. § fchildert S. den Landarchipresbyter zur
Zeit der Merovinger. Hier hängt die Entwicklung diefes
Amtes wefentlich ab von der Ausbildung der Landpfarreien
. Sobald die Landpresbyter felbftändige Functionen
erhielten und ein eigenes kirchliches Vermögen
zu verwalten hatten, fo nahm ohne Rückficht auf die
Qualität des Ortes — ob vicus oder villa — der nach dem
Amte ältefte oder der am Ort etwa allein vorhandene
Presbyter die Stellung eines Archipresbyters ein. Seine
Befugnifs war, den Bifchof regelmäfsig zu allen gottesdienftlichen
Functionen, foweit es der ordo erlaubte, zu
vertreten, die Auf ficht über die niederen Kleriker zu
führen, zu predigen, das kirchliche Vermögen zu verwalten
und die kirchlichen Rechte gegen königliche Beamte
zu wahren. Dagegen ftand ihm keinerlei Auffichts-
recht zu über Presbyter der Nachbarpfarreien (S. 30—46).

Anders entwickelte fich dann das Landarchipres-
byterat in der Karolingerzeit ($ 3). Hier macht S. auf-
merkfam auf die erhebliche Verfchiedenheit der Entwicklung
in Frankreich, Italien und Deutfchland, welche
bedingt war durch die Gröfse der Bifchofsdiöcefen und
die Zahl felbftändiger Landpfarreien. In Frankreich
mehrten fich die letzteren ungeheuer fchnell und fo ent-
fitand für den Bifchof immer mehr das Bedürfnifs be-
fonderer Auffichtsorgane. Die bisherigen Landarchipres-
-icnt mit dem anfehen fd der verftorbene Poeta j byter waren folche nur in befchränkter Weife gewefen

{■aureatus fo bezeichnend a 'stört}' British starr genannt und neugebildete Landpfarren unterftellten fich den alten

"^ferlichen&SteTlen* faffen. Köfllich Ift.'wie

ta lm letzten Augenblick von Mrs. Lewis darüber er-
Va P wurde, wie er folche Stellen einfach aus einem
con- yckfcher» Druck der Londoner Bibelgefellfchaft
früh ^Bekanntlich haben es europäifche Gelehrte
latejerffr leiten mit den Bibelcitaten griechifcher und
auf "d Kirchenväter nicht viel anders gemacht. Näher
nicht p reich5n Inhalt des Buches einzugehen, ifl hier
der VV aUm" Einer feiner Zwecke ifl, künftigen Befuchern
zu p Und der orientalifchen Klöfter nützliche Winke

aUe A — Dafs ein kritifch gefchulter Theologe nicht
w , Anflehten der Verfafferin theilen kann, ift natürlich,
no 5r> beifpielsweife, über den Auszug aus Egypten,
fck . über einzelne Lesarten der von ihr entdeckten Hand-
Bnot/^ Z" B- im Schlufsabfchnitt, der überfchrieben ift
des" jy tSaying of Jesus'. In einer der Handfchriften
•p/2!, Evangeliariums ift nämlich Mt 12,36 aus s:*_2 t6tt 33
Wjr'k|."((jedes eitle Wort, welches fie reden') durch eine
Ilbs^s hübfehe Umftellung einiger Buchftaben geworden:

rede ' *2"' Xat2 '5:5 >iedes Sute Wort das fie nicht
dje y- Nach einer Andeutung von Rendel Harris glaubt
]aut ^erfafferin das Wort Jefu habe einft vollständig ge-
gute A/'^Ur -iedes e't'e Wort, das fie reden und für jedes
f0| Wort, das fie nicht reden' und finnig wird dafür der
du Satz geltend gemacht: aus deinen Worten wirft

Verj>erechtfertigt und aus deinen Worten wirft du
fan- amni|: werden. Aber auch diejenigen, die diefe Auf-
da„ n£ n'cht theilen, werden mit ihr darin einig fein, dafs

fond ftliche Ideal nicht blofs Unterlaffen des Böfen,
^n. Frn thätige Freundlichkeit fei, dafs wir die edlen
üch r'eh5 unferes Herzens nicht durch Rücksichten welt-
niouT" K'"?06'1 erfticken, dafs wir namentlich Fremde

• i^rtiiuyiai ren unieriieiucii neu ucn anen
habe'" w- ,ü ,dezfeic,nnena aÄ"T V »elf Tc « Undarc^«b^ nicht. Deshab richteten die Bifchöfe
Buch VWlC d,C frUrhfrun A- Murinen Le Chriften- das neue Amt eines Landdecans ein, vielleicht in einer
»«eh Zeuge e.ner folchen, für Menfchenhebe, l ^ Nachbildung des Klofter. oder. Capiteldecanats. Beauftragten
fie auch wohl in den meiften l^ällen bisherige
Landarchipresbyter mit diefem Auffichtsamt, fo war es
doch eine neue Schöpfung, nicht etwa eine Erweiterung
des Archipresbyterats. Die neuen Decanatsbezirkc
deckten fich daher keineswegs mit den oft fehr unbestimmt
begrenzten Archipresbyteratsfprengeln. Die Be-

UnT1 Und W'ffenfchaft gleich begeisterten Gesinnung,
and darum ganz befonders erfreulich. — Dafs das Buch
in H mit zahlreichen Abbildungen gefchmückt ift, braucht
der Zeit des Kodaks nicht noch betont zu werden.

Maulbron n. Eb. Nestle.