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Ausgabe:

1899 Nr. 2

Spalte:

684-687

Autor/Hrsg.:

Loofs, Friedrich

Titel/Untertitel:

Eustathius von Sebaste und die Chronologie der Basilius-Briefe. Eine patristische Studie 1899

Rezensent:

Krüger, Gustav

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Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 25.

predigt thatfächlich die ganze Schrift für fich habe',
mufs auf diefem Punkte doch von befonderer Bedeutung
fein. Cremer ftellt, wie fich nach S. 186 ,von felbft verlieht
', die Verkündigung Jefu nach den Synoptikern und
nach Johannes gefondert dar.

Aus den Synoptikern (S. 187—246) ergiebt fich zu-
nächft, dafs ,Reich und Gericht, Gericht zu Gunften der
Bedrückten, oder rettendes, erlöfendes Gericht in der
Verkündigung Jefu ebenfo unzertrennlich zufammenge-
hören, wie in der altteftamentlichen Verheifsung und
Hoffnung' (S. 197). Dem widerfprechen auch die Gleich-
nifse nicht (S. 197—2IO). ,Ebenfowenig fteht damit feine
Weife, vom meffianifchen Gericht zu reden, in Wider-
fpruch' (S. 210). Freilich fcheint Jefus vom Gericht nur
als von einem Strafgericht zu fprechen (210 ff.). Damit
,ergäbe fich eine von Grund aus verfchiedene, ja entgegengefetzte
Geflalt des auf Gott gerichteten inneren
Lebens. An die Stelle des vertrauenden und hoffenden
Glaubens an die Treue Gottes, des Vertrauens auf die
Gerechtigkeit Gottes träte und müfste treten die Furcht
vor derfelben' (S. 211). Aber dies gilt doch nur im
Blick auf die Feinde des Reiches Gottes (214). ,Die
eigentliche Bedeutung und Beftimmung des Gerichtes des
Meffias am Tage feiner Offenbarung ift und bleibt die
Rettung der Seinen' (215). ,Es bleibt alfo dabei, dafs
dem Begriffe des Reiches Gottes, des Kommens Jefu als
König in feinem Reiche in den Reden Jefu von Anfang
bis zu Ende der Gedanke des rettenden Gerichts zu
Grunde liegt' (217). Begründet ift dies darin, dafs der
Begriff des Königthums Gottes in die engfte Beziehung
gefetzt ift zu dem Begriff der Vaterfchaft Gottes (224 ff.).
Dies ilf übrigens nichts Neues. Es liegt ,gar keine
Veranlaffung vor, an einejefu aufgegangene und
von ihm bezeugte neue Gotteserkenntnis zu
denken, welche an die Stelle des Richters den Vater
fetzte' (231). — Bedingung für die Theilnahme am Heil
ift der Glaube (234ff.). Jefus ,fordert ftets Glauben und im
Glauben den Gehorfam gegen das Gefetz'(244). Letzterer
ift mit erfterem nothwendig gegeben (241—244). Was
aber Jefus über die wahre Gefetzesbeobachtung fagt, ,ift
nichts Neues, nicht eine Vertiefung des Gefetzes,
denn wenn er das Gefetz hätte vertiefen muffen, wie
konnte er dann Israel einen Vorwurf daraus machen,
dafs es bis dahin das Gefetz nicht gehalten?' (S. 243.)
[Ich möchte hier befonders auf die elegante Leichtigkeit
aufmerkfam machen, mit welcher der Verf. feine Behauptungen
beweift; von Intereffe ift auch die Energie,
mit welcher der Gedanke abgelehnt wird, dafs Jefus
irgend welche Offenbarung gebracht hat].

Auch im Johannes-Evangelium (S. 247—274) finden
wir im Wefentlichen diefelbe Verkündigung. Denn ,die
einfüge Rettung der Seinen, die zuerft weinen und heulen
werden, wenn Jefus von ihnen genommen wird und die
Welt triumphiert, deren Freude aber unvergänglich und
überfchwenglich fein wird, wenn er wieder zu ihnen
kommt, ift doch in der That nichts anderes, als was wir
auf dem Grunde des Alten Teftaments und nach der
fynoptifchen Ueberlieferung als rettendes Gericht bezeichnen
mufsten' (S. 264).

Abfchnitt V erörtert ,Die vorpaulinifche apoftolifche
Verkündigung' (S. 275—294) nach den petrinifchen Reden
der Apoftelgefchichte und dem Jakobusbriefe. Jakobus
,nimmt die altteftamentliche Formel wieder auf,
auf deren Gebrauch Chriftus verzichtet hatte' (293).
,Nicht wie der Sünder gerecht wird, ift die Frage,
fondern wie, in was für einem Glauben der Chrift gerecht
ift. Darauf giebt Jakobus Antwort, und in diefer
Frageftellung und Antwort würden alle Apoftel mit ihm
unbedingt einig fein' (294).

Abfchnitt VI, das letzte Drittel des Buches umfaffend
(S. 295—440), ift der Darfteilung der paulinifchen Rechtfertigungslehre
felbft gewidmet. Ich glaube, auf ein eingehendes
Referat hierüber verzichten zu dürfen, da die

bisherigen Mittheilungen genügen, um Tendenz und Art
des Ganzen zu charakterifiren. Es findet fich in der Darfteilung
des paulinifchen Evangeliums natürlich Vieles,
dem man zuftimmen kann neben Anderem, das den Wider-
fpruch herausfordert. Aber was richtig ift, ift nicht neu;
und der Schwerpunkt der Arbeit liegt nach der Abficht
des Verf. offenbar in den vorhergehenden Erörterungen.

Wer Cremer's theologifche Stellung kennt, wird von
ihm keine hiftorifche Unterfuchung erwartet haben. Aber
was hier geboten wird, übertrifft doch die fchlimmen
Befürchtungen, die man hegen mufste. Die Tendenz, in
der ganzen Bibel von Anfang bis zu Ende überall diefelbe
Lehre nachzuweifen, ift noch nicht das Schlimmfte
an dem Buche. Wenn dabei nur wenigftens der Reichthum
der Schriftgedanken zur Darfteilung käme! Aber
ftatt deffen wird alles auf ein paar dürftige Formeln gezogen
. Von eingehender exegetifcher Begründung ift
nur feiten die Rede. Was oben bei dem Abfchnitt über
Johannes den Täufer gefagt wurde, gilt auch von vielen
anderen Partien des Buches: es ift oft nicht der wiffen-
fchaftliche Forfcher, fondern der gewandte Redner, der
das Wort führt. Diefe rhetorifirende Haltung, welche die
Hindernifse, die der dogmatifchen Harmoniftik entgegen-
ftehen, nicht befeitigt, fondern verdeckt, ift wohl die be-
denklichfte Seite der Arbeit.

Göttingen. E. Schürer.

Loofs, Prof. Dr. Friedrich, Eustathius von Sebaste und die
Chronologie der Basilius-Briefe. Eine patrfftifche Studie.
Halle a. S., M. Niemeyer, 1898. (III, 97 S. gr. 8.)

M. 4 —

Dafs die Kirchengefchichte des vierten Jahrhunderts
der kritifchen Arbeit noch ein weites Feld bietet, weifs
jeder, der fich in den Quellen der Zeit ein wenig um-
gethan hat. Um fo erfreulicher ift es, dafs ein fo ener-
gifcher und tiefbohrender Gelehrter wie Loofs fich
ihrer neuerdings mit befonderer Vorliebe angenommen
hat. Sein grofser Artikel über den Arianismus in der
neuen Auflage der Realencyklopädie legt dafür beredtes
Zeugnifs ab, und diefem Artikel haben fich inzwifchen
gröfsere und kleinere über eine Anzahl theologifcher
Koryphäen der Streitzeit hinzugefellt. Aus der Be-
fchäftigung mit einem folchen Artikel (Bd. 5, 627—630)
ift auch die vorliegende Monographie erwachfen. Sie
behandelt nicht alle mit dem Namen des Euftathius
zufammenhängenden Probleme — feiner Möncherei z. B.
geht fie nur vorübergehend nach —, fondern giebt fich
als eine Studie zur Würdigung des vielverketzerten Mannes.
Dabei ift das Hauptaugenmerk auf fein Verhältnifs zu
Bafilius von Cäfarea gerichtet, der einft ein verehrungsvoller
Freund des Euftathius, fpäter fein gehäfsiger Gegner
gewefen ift, und diefe Erörterung ruht wiederum auf dem
Grunde einer genauen Unterfuchung unferer Hauptquelle,
der Briefe des Bafilius, vornehmlich ihrer Chronologie.

Was diefen Theil der Arbeit, der als Hallenfer
Programm auch gefondert erfchienen ift, angeht, f°
bekenne ich mich als fchlechten Recenfenten. Um die
Einzelheiten eines fo verwickelten Problems, wie die
Chronologie der Bafiliusbriefe, überfchauen und beur-
theilen zu können, bedarf es einer Nachprüfung, die faft
der urfprünglichen Arbeit gleichkommt. Ich habe eine
folche Nachprüfung nicht angeftellt; wie ich hoffe, nicht
zum Schaden der Sache. Loofs' Unterfuchungen bewegen
fich im Gegenfatz zu denen, die V. Elrnft in der Zeit-
fchrift für Kirchengefchichte 16, 1896, 626—664 veröffentlichte
. Ernft war zu Refultaten gekommen, die von den
traditionellen Annahmen beträchtlich abwichen und die
ganze bisherige Chronologie des Lebens des Bafilius und
damit auch die des fpäteren Lebens des Euftathius unficher
machten (Loofs 2 f.). Indem Loofs die ganze Frage
von Neuem und unter grofsentheils neuen Gefichtspunkten