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Ausgabe:

1899 Nr. 22

Spalte:

616-617

Titel/Untertitel:

Beiträge und Mittheilungen des Vereins für Schleswig-holsteinische Kirchengeschichte. 2. Reihe: I. (2. Heft.) Band 1899

Rezensent:

Cohrs, Ferdinand

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Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 22.

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Einleitung. Paderborn, Junfermann, 1898. (XXXV,
68 S. m. 2 Abbildgn.) M. 3 —

wiffe. Vermag er es felbft nicht, fo fpricht es der Priefter
in lateinifcher Sprache vor, die anwefenden Laien fingua
l laica'. Der Kranke wird ausdrücklich nach dem Glauben

frühen Wb "i r , na°v °^eri-Cr 1 ,° e2 Matenu aUS„der I ß^gt. ebenfo auf den Ernft "lld d'e Aufrichtigkeit der
™>r,eH" k£tholifchen Zeit ft.efs der Herausgeber, Pro- j Reue geprüft (,/^;-A fr fide chrisH moriansr

feffor des Kirchenrechtes; zu Paderborn, auf der grofsen ,W mundo deum tuum mulüpliciter offen-

königlichen Bibliothek zu Konenhapen auf Hip ancrpfi hrrpn j.-r.-i n 7 _ / ...... . , ,■ • . . ^ ». ""u

königlichen Bibliothek zu Kopenhagen auf die angeführten
Ritualbücher. ,Der eigenthümliche Inhalt der beiden
Bücher, welcher von dem der norddeutfchen Ritualbücher
derfelben Zeit wie auch von dem des Rituale Romanum

disser Habes voluntatem eiuendandi si etc.} Crcdis quod
propter te mortuus est dominus noster Jesus Chr. et quod
salvari non potes nisi per meritum passionis ejus et noft

r.kxT X, Ä'VUU', " ■ / r I ™»,anum . tuis meritisr Agis ei gratias ex hoc ex bono cordc tuo:

AlfkSÄ B3 r,C5-J W1C ianderrerff,ts de!■ Umftand, Indulges hzs qui tibi aliquod nocumentum contulemnt eich
dals die beiden Bucher die einzigen find, welche aus der 1

katholifchen Zeit gerettet wurden', beftimmte den Verf.,

,diefelben im Intereffe der Wiffenfchaft vollftändig zu

veröffentlichen'; zuerft erfchien das an zweiter Stelle an

Vor der letzten Oelung wird der Kranke gefragt: an sd
confirmatus} Verneint er die Frage, fo foll er versprechen,
das Verfäumte, wenn er wieder genefe, nachzuholen. Vor
der Communion erfolgt gleichfalls ein Frageact, der die
perfönliche Ueberzeugung und den perfönlichen Ernft
des Kranken in Anfpruch nimmt, ob er verftehe, was
mit ihm vorgenommen wird? ob er glaube? ob er allen
Vv"iderfachern vergebe ? endlich:, Crcdis quod in cadem carne
qua modo es debes resurgere in die judicii et recipere sivi
bonum sive malum. Besonders fchön in ihrer Prägnanz
ift die Beerdigungsliturgie. —

Das Manuale curatorum secundutn usutn ecclesU
Rosckildensis ift 1513 gedruckt und giebt das liturgifche
Recht des Mittelalters in der Diöcefe Roskilde wieder,

geführte Ritualbuch der dänifchen Diöcefe Röskilde. ,Der
Vorrang aber gebührt der Agenda Sleszvicensis1. — Die
jedesmal vorausgehende ,hiftorifche Einleitung' orientirt
in knapper Kürze, und, wie nicht anders zu erwarten,
vom katholifchen Standpunkte aus über die Einführung
des Chriftenthums in Schleswig bezw. Dänemark, über
die Einführung der Reformation in Schleswig, bezw. in
Dänemark, über die Stellung und den Stand der katholifchen
Kirche in Schleswig, bezw. in Dänemark feit der
Reformation, wozu in dem an zweiter Stelle angeführten

Buche eine Würdigung der katholifchen Literatur feit ] das höchft intereffante Eigentümlichkeiten aufweift. Die
der Reformation kommt, deren eifrigfte und erfolgreichfte , Taufe gefchieht durch dreimaliges Untertauchen (fo
Träger Convertiten waren und find, und endlich über j aucn m der Agenda von Minden 1522). Niemand darf
die zur Herausgabe gebrachten liturgifchen Bücher felbft. | zur Pathenfchaft zugelaffen werden, der nicht Vaterunser
Der Uber agendarum ecclesie et diocesis Slcszwicensis ift , und Credo weifs. Die Ehe wird vor der Kirchthüre ge-
1512 kurz vor Einführung der Reformation in Schleswig fchloffen; nach der consecratio und aspersio des Eheringes
(1526) zu Paris in der Officin des Wolffgang Hopylius ■ (nur Eines, den der Bräutigam der Braut reicht1)) tritt
gedruckt auf Veranlaffung des letzten katholifchen Bifchofs das Paar in die Kirche ein, um der Brautmeffe anzu-
von Schleswig, Gottfchalk von Ahlefeldt (f 1541), deffen wohnen. Wir befchränken uns auf die Hervorhebung
Wappen und muthmafsliches Bildnifs ein Holzfchnitt 1 diefer Züge. Noch mehrere wären anzuführen. Von be-

fonderem Intereffe wäre die Vergleichung der beiden
Ritualien mit denjenigen der Reformatoren, vor allem
Bugenhagens; wir behalten uns diefelbe noch vor, ebenfo,
was fich etwa für die Gefchichte der Mufik, in specie der
Notenfchrift aus den der Schleswig'fchen Agende beigefügten
Notenblättern ergiebt.

Giefsen. H. A. Köftlin.

zeigt, der die Kehrfeite des Titelblatts fchmückt und auf
dem Titelblatt der Neu-Ausgabe angebracht id.

Zur Herftellung der Agende fühlte fich der Bifchof
durch die Unzulänglichkeit der vorhandenen liturgifchen
Bücher in der Kirchenprovinz bewogen, deren ,paucitas
,corruptio' und ,diversitas' (Vorr.). Die von dem Bifchof
veranftaltete Agende foll feftftellen, was innerhalb der
Kirchenprovinz herkömmlicher liturgifcher Brauch ift und
als folcher zu Recht befteht, und hierdurch zur Sicherheit
und Conformität innerhalb der Diözefe führen. Sie
läfst alfo den ritus und die consuetudo erkennen in der
eigenthümlichen provinziellen Ausgeftaltung der Diözefe
Schleswig, die ebenfowenig mit dem im Rituale von 1614
codificirten Ritus der officiellen, römifchen Kirche, wie
mit dem der übrigen, norddeutfchen Kirchenprovinzen
übereinftimmt, von welchen der Verf. Ritualien aufgefunden
hat (aufgezählt S. XXVII, Anm. 3) und der Reihe
nach zu veröffentlichen beabfichtigt. — Gerade hierin
befteht der Werth diefer Agende für die Gefchichte des
Gottesdienftes. Sie will nicht römifches Recht feftfetzen

Beiträge und Mittheilungen des Vereins für Schleswig-holsteinische
Kirchengeschichte. IL Reihe (kleine Schriften).
2. Heft. Kiel, (H. Eckardt), 1898. (104 S. gr. 8.)

In No. 2 diefes Jahrgangs der Theol. Litt.-Zeitung
(Sp. 53 f.) konnten wir das 1. Heft der II. Reihe d. h-
der kleinen Schriften der Beiträge und Mittheilungen des
Vereins für Schleswig-holfteinifche Kirchengeschichte anzeigen
; jetzt liegt das 2. Heft vor.

Es enthält neben Nachrichten aus dem Vereinsleben
und kürzeren Mittheilungen namentlich drei gröfsere
Artikel: Dr. Adelb. Matthaei, Zum Studium der mittel-

im c0 r l , .71 -r , , • . ,7 -niuKci: ui. nuciu. iviaunaei, /juui oiuuium uer iiiiti^-

In f ü'Tr1",0"^ gewordenen provinciellen alterlichen Schnitzaltäre Schleswig-Holfteins (S. 1 ff.)
imgTn m a ' fondefn."«rletzrarf fix'ren und ordnen , Claus Harms' akademifche Vorlefungen über den Kirchen
wer „ nP;lefaUS Prakt.fchen Ruckfichten wunfehens- , und Schulftaat der drei Herzogtümer, veröffentlicht von

werthen Gleichförmigkeit. Die vorhandenen Bücher find
porrecti et tmpressi juxta ritum et consuetudinem dictae
suae diocesis1. Die Agende nimmt auch nicht rechtsverbindliche
Kraft in Anfpruch, läfst vielmehr im einzelnen, fo
z. B. in Betreff der Zahl der Taufpathen der örtlichen Ge-

Chr. Harms (S. 45 ff.); Actenftücke zum Amtsantritt des
holfteinifchen Generalfuperintendenten Callifen 1792, mit-
getheilt von D. v. Schubert (S. 88 ff.).

Matthaeis' Auffatz will die Mitglieder des Vereins
zur Mitarbeit auffordern auf dem Gebiete der heimathlichea

miid. lh.' 11 aunoruern aui ueu. tjcuiclc uer neimauii.-—
wohnheit volle Freiheit. Unter den Eigenthümlichkeiten religiöfen Kunft. Er giebt deshalb zuerft zur
der vorliegenden Agende ift hervorzuheben: 1. Der Taufritus
(fie giebt befondere Formulare für die Taufe männlicher
und weiblicher Täuflinge, für die Taufe in necces-
sitate und für die Taufe von pueri infirmi; die Pathen
geloben ihre Pflicht in der Landesfprache; die Taufe
findet in der Form der aspersio ftatt, nach der Taufe
wird den Kindern die ablatio s. s. eucharistiae gegeben);
2. der Frageact bei der Verfehung der Kranken (der
Letztere wird gefragt, ob er das Symbolum aufzufagen

O "----------Q------------ ------

einen allgemeinen Ueberblick über die Entwickelung deS
Flügelaltars, berichtet dann, was bis jetzt über d'e
Schleswig-holfteinifchen Schnitzaltäre bis 1530 bekannt

1) ,Gemähl. Ring', cf. Pommer'fche Kirchenordnung von .535
,de Ring is alle wege in der Chrittliken Kercke, alfe ein teken des Echke"
vorbundes, in der eeliken vortruwige gebrucket, vnde yuw betügen, v0
Gade vnde allen Menfchen, dat gi van Gade im hilligen Eefta«de
voreiniget vnde vorbunden fint' (fo bei Daniel, Cod. Lit., TL S. &T
Anm. 1).