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Ausgabe:

1899

Spalte:

614-616

Autor/Hrsg.:

Freisen, Joseph

Titel/Untertitel:

Manuale Curatorum secundum usum ecclesie Rosckildensis. Katholisches Ritualbuch der dänischen Diözese Roeskilde im Mittelalter 1899

Rezensent:

Köstlin, Heinrich Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 22.

614

hiftorifchen Notizen von der eigenen Auslegung eine
gröfsere Ueberfichtlichkeit erreicht werden könnte. Zur
Ergänzung des Materiales hätte in der neuen Auflage
wohl etwas mehr gefchehen können. Es ifl manches
Neuere überfehen, was an Werth nicht hinter älteren
Arbeiten, die forgfältig gebucht find, zurückfteht. Wenn
man auch eine durchgängige Berückfichtigung der katho-
hfchen Commentare von A. Schäfer (1891, vgl. Theol.
L'tztg, 1893, 349) und Cornely (1896) nicht wünfchen
konnte, fo durften fie doch in dem Literatur-Verzeichnifs
~" 39—43 nicht fehlen. Ueber die Arbeiten von Völter
(1890) und Clemen (1894) hätte man ein paar Worte
mehr gewünfcht als nur die Aufführung der Titel S. 34.
Infonderheit hätte letzterer auch genannt werden müffen
bei den Erörterungen über die Integrität der letzten
Capitel S. 36—39. In diefem Abfchnitt der Einleitung
durften auch die forgfältigen Arbeiten von Ed. Riggenbach
über die Adreffe von Cap. 16 (Neue Jahrbb. für
deutfche Theologie 1892, S. 498—525) und über die
kchtheit der Doxologie Cap. 16, 25—27 (ebendaf.
p- 526—605), fowie der gelehrte Excurs von Zahn, Einl.
'n das N. T. I, 267—298 nicht unbeachtet bleiben. Bei
der Nachricht des ürigenes über Marcion, dafs er von
*4, 23 an usquc ad finem cuncta dissecuit, wäre aus
einer anderen Arbeit Riggenbachs zu notiren gewefen,
dafs eine St.-Gallener Handfchrift flatt dissecuit das ohne
Zweifel richtige desecuit hat (Neue Jahrb. für deutfche
Iheol. 1894, S. 359f.), womit fleh die Erörterungen über
den Sinn von felbft erledigen (ähnliche, aus der vulgär-
lateinifchen Ausfprache entfprungene Fehler find übrigens
Jn den Handfchriften häufig). — Von den neueren Arbeiten
über öixaioavvt] d-sov ift die von Fricke (1888)
zwar im Literaturverzeichnifs S. 43 genannt, aber bei der
Auslegung von 1, 17; 3, 21 nicht berückfichtigt; unerwähnt
bleiben die Arbeiten von Kolbing (Stud. und
Krit. 1895), van Leeuwen (f. darüber Holtzmann, Theol.
Litztg. 1895, 38), Beck (Neue Jahrbb. f. deutfche Theol.
1895) und Häring (Stud. und Krit. 1896 und Tübinger
Univerfitäts-Progr. 1896). — Bei 3, 24 vermifst man die
Unterfuchungen von üeifsmann über IXaßtrjQlOV (Bibel-
fiudien 1895, S. 121 —132). — Zu 4, 1 ff. vgl. Küfsner,
Zeitfchr. iur wiffenfeh. Theol. 1891,. 450ff. — Für die
Gefchichte der Auslegung des hp q? 5, 12 ift es von
Jntereffe, dafs bei Pnscillian die Formel in quo häufig
|n der Bedeutung ,wobei', ,unter welchen Umfiänden',
M ^ = ,unc* deshalb' vorkommt. Loofs, der diefe
Notiz ausgegraben hat (Theol. Litztg. 1890 Nr. 1 col. 16),
uält es darum mit Recht für wahrscheinlich, dafs die
masculine Deutung des in quo an unferer Stelle (5, 12)
beim Ambrofiafter bereits ein Mifsverftändnifs des latei-
"ifchen Textes ift. Es fcheint mir wünfehenswerth, dafs
diefe Notiz für die Gefchichte der Auslegung nicht wieder
verloren gehe. — Bei der Literatur zum 9. Kapitel ift
nachzutragen: Karl Müller, Die göttliche Zuvorerfehung
und Erwählung nach dem Evang. des Paulus, 1892.
Dalmer, Die Erwählung Ifraels nach der Heilsverkündigung
des Ap. Paulus, 1894. Steinmeyer, Studien
über den Brief des Paulus an die Römer 1. 1894. Dalmer
, Zur paulinifchen Erwählungslehre (Greifswalder
ptudien 1895, S. 183fr.) Kühl, Zur paulinifchen Theodicee
(fneol. Studien zu Weifs'70. Geburtstag 1897). Genn-
Dcl^ Studien zur paulinifchen Heilsordnung (Stud. und
Krit. 1898, S. 377ff.); endlich auch die fleifsige Arbeit
des kath. Theologen Weber zur Gefchichte der Auslegung
(Valentin Weber, Kritifche Gefchichte der Exe-
§efe des 9. Kapitels, refp. der Verfe 14—23, des Römerbriefes
bis auf Chryfoftomus und Auguftmus einfchliefslich,
' jj9)' — Bei 9,5 6 mv fori Jtävtcov &eog wären noch die
Abhandlungen von Grimm (Zeitfchr. für wiff. Theol.
'069) und Harmfen (ebendaf. 1872) und befonders die
-erthvolle Arbeit von Ezra Abbot zu erwähnen, welche
die Gefchichte der Auslegung fo vollftändig giebt, wie
le in keinem deutfehen Werke zu finden ift (Journal of

the Society of Biblical Literature and Exegesis 1881 und
1883, hieraus abgedruckt in: The Autkorshif of the fourth
gospel and otlier crilical cssays, selccted from the published
papers of the late Ezra Abbot, Boston 1888, p. 332 bis
438). — Ueber die Starken und die Schwachen Cap. 14
bis 15 vgl. auch Ed. Riggenbach, Stud. und Krit. 1893.
— Angefichts diefer Lücken wird man doch fagen müffen,
dafs die Nacharbeit im Sinne Meyer's keine vollftän-
dige ift.

2. In der neuen Auflage von Sieffert's Commentar
zum Galaterbrief ift die neuere Literatur vollftändiger
berückfichtigt. Da feit der letzten Bearbeitung (7. Aufl.
1886; die 8. Aufl. von 1894 war nur ein unveränderter
Abdruck) über manche Einzelfragen eine umfangreiche
Literatur angewachfen war, fo ift durch Verwerthung
derfelben die Neubearbeitung eine ziemlich durchgreifende
geworden. Von den Einleitungsfragen waren es befonders
die nach der Adreffe und nach der Echtheit, welche
eifrig ventilirt worden find. In beiden Beziehungen hat
der Verf. zu den neueren Arbeiten forgfältig Stellung genommen
, feine alten Pofitionen aber mit Recht feftgehalten.
Hinfichtlich der Echtheit war dies als felbftverftändlich
zu erwarten. Erfreulich ift aber, dafs er fleh auch bezüglich
der Adreffe durch die Herrfchaft der Mode nicht
hat imponiren laffen. So lange nicht ein Schein des Be-
weifes dafür beigebracht ift, dafs Einwohner von Lyka-
onien und Pifidien als Falärai angeredet werden können
(3, 1), wird man die ,füdgalatifche' Hypothefe als eine
feltfame Verirrung zu bezeichnen haben. Die Schwäche
derfelben ift von Sieffert aufs Neue treffend dargethan.
In dem fehr fleifsigen Literaturverzeichnifs S. 6f. fehlt
doch die Arbeit von Clemen, Zeitfchr. für wiffenfeh.
Theol. 1894, S. 39Öff. Hinzugekommen ift feit Erfcheinen
von Sieffert's Commentar noch der zufammenfaffende
Artikel yon Ramfay, Galatia, Galatians, in Hartings'
Didionary of the Bible II, 1899, p. 81—93. Bei der
Literatur über die Gefchichte der Galater im Allgemeinen
(S. 5) follte neben manchem Unbedeutenderen nicht
fehlen: van Gelder, Galatarum res in Graecia et Asia
gestac usque ad medium secundum saeculum ante Christum,
Amstelaedami 1888, und für die Zeit des Uebergangs von
der Tetrarchen- zur Königsherrfchaft die Arbeiten von
Niefe, Rhein. Mufeum XXXVIII, 1883, S. 583—600,
und Zwintfcher, De Galatarum tetrarchis et Amynta
rege quaestiones, Lips. 1892. Den entfeheidenden Sieg
des Attalus über die Galater fetzt Sieffert (S. 2) ,etwa
229 v. Chr.1 Nach den Unterfuchungen von Stähelin,
welche Sieffert S. 5 anführt, fällt er ,zwifchen 241 und
ca. 235' (St. S. 28). Der Tod des Amyntas und die Errichtung
der Provinz Galatien fällt nicht 26 v. Chr
(Sieffert S. 3), fondern 25 (Dio Caff. 53, 26).

Im Commentar find von neueren Auslegungen namentlich
berückfichtigt die von Lipfius, Zöckler, Weifs,
Dalmer; aufserdem aber nicht wenige Monographien
über Einzelfragen. Die zahlreichen Stellen, an welchen
die Berückfichtigung diefer Literatur zu einer Umformung
der bisherigen Erklärung geführt hat, find im Vorwort
S. VT verzeichnet. Zu einer Aenderung feiner Anficht
hat sich Sieffert nur in wenigen Fällen veranlafst
gefehen.

Göttingen. E. Schürer.

Freisen, Prof. D. Dr.jofeph, über Agendarum ecclesie et
diocesis Sleszwicensis. Katholifches Ritualbuch der
Diözefe Schleswig im Mittelalter. Herausgegeben
mit hiftorifcher Einleitung. Paderborn, Junfermann,
1898. (XXXI, 160 S. m. Abbildgn. gr. 8). M. 5.--

— Manuale Curatorum secundum usum ecclesie Rosckildensis.

Katholifches Ritualbuch der dänifchen Diözefe Roes-
kilde im Mittelalter. Herausgegeben mit hiftorifcher