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Ausgabe:

1899 Nr. 21

Spalte:

590-593

Titel/Untertitel:

Urkunden und Acten der Stadt Strassburg. Herausgegeben mit Unterstützung der Landes- und der Stadtverwaltung. 2. Abtheilung: Politische Correspondenz der Stadt Straßburg im Zeitalter der Reformation. 3. Band. 1540 - 1545

Rezensent:

Virck, H.

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Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 21.

590

wichtigften Zeugnifse ins Deutfche zu übertragen und fie
mit kurzen einleitenden Worten in Heften, den vorliegenin
dem Satz: To yäg ytvvaiov ctvtwv xai i7iouov>,-
Ttxov xai qnlodtonoiov, tig 01/. dv iravudotuv, =

den gleich (klein 8°, ä 20—25 Seiten) nach und nach : .Etwas der ewigen Heimath Ebenbürtiges hat der
erfcheinen zu laffen'. Sobald jedesmal 5—6 Hefte bei- Zeugentod, er ift fteter Erinnerung würdig, er athmet
fammen find, follen fie auch als Buch zufammengebunden Liebe zum Herrn! — Wer wollte ihn nicht bewundern:' —
zu haben fein. Bei der Ueberfetzung, fagt der Verf. wolle Befonders zahlreich aber find die Fehler und Freiheiten
er fich möglichft genau an den Urtext anfchliefsen, doch der Überfetzung in den Ignatiusbriefen, von denen er in das

ohne der deutfchen Sprache Gewalt anzuthun. Schwerer
yerfländliche Stellen follen durch freiere Uebertragung
ihre Erläuterung finden, doch fo, dafs dies jedesmal durch
eine Fufsnote bemerklich gemacht wird.

Der Verfaffer hat damit eine fchöne Aufgabe in die
Hand genommen. Bei der grofsen Bereicherung, welche
gerade in unferen Tagen die Kenntnifs der altchriftlichen
Literatur erfahren hat, ift es eine heilige Pflicht der Theologen
, aus diefen Schätzen der evangelifchen Gemeinde
das Schönfle und Befte in gediegenen Ueberfetzungen
darzubieten. Hierbei die richtige Auswahl zu treffen,
m den erklärenden Beigaben das richtige Mafs zu finden
Und bei der Ueberfetzung forgfältige Treue mit fchöner
Form zu verbinden, erfordert freilich viel Ueberlegung,
Arbeit und Gefchick. Und eins ift zweifellos: der prak-
tifche Zweck folcher Ueberfetzungen darf nicht dazu
verleiten, es wiffenfchaftlich weniger genau zu nehmen.
Das Befte, was wir mit allen Mitteln unferer heutigen
yViffenfchaft leiften können, ift für unfer evangelifches

3. Heft den an die Römer und den an die Ephefer aufgenommen
hat. Viel liegt hier allerdings an dem Hefele-
fchen Texte. Aber auch der Verf. hat oft der deutfchen
Sprache zu lieb die prägnante Ausdrucksweife des Ignatius
verwifcht, fo, wenn er z. B. überfetzt: iv naiQi a>v
f.iäX'kov (faivttui: . . ,ift jetzt im Vater verborgen, tinft
aber wird Er in Herrlichkeit offenbar' — oder ad Epli. 18:
Iva Tut 7id&ei to vöiüq xairaqwrji ,durch folche feine Erniedrigung
hat Er das Waffer für alle Zeiten geheiligt'.
C. 19, 1 ,dem Fürften diefer Welt entging die Jungfrau
Maria' (naa-&tvla Magiag); öitev tkviTo uäoa uaytiu =
,man liefs alle magifchen Künfte'. Bei noch anderen
Stellen der Ueberfetzung kann man mit dem Verf. über
die Auslegung ftreiten. — Diefe Mängel, die befonders
in der Ueberfetzung der Ignatiusbriefe hervortreten, dürfen
aber nicht abhalten, die Ueberfetzungen zur Verbreitung
zu empfehlen. Sie können vielen Freude machen, die
das Original nicht zu lefen vermögen und auch Paftoreii,
die ihrer Gemeinde gelegentlich etwas davon bieten

intnifs wird wollen, fehr nützlich fein.~Dem Verf. fei daher für feine
Volk gerade gut genug. Die g|°^e bachkenni™ , Qabe iedankt freilich mit dem Wunfche, er möge fich

hier das Befte Giften und gerade ^ dje ^ ^ verdriefsen laffen> für die nachfolgenden

Zwecken, fondern nur der chriftlmhen^ ft d neueften Ausgaben des Urtextes

Arbeit mufs fich auch d.efen Mafsftab w.ffenfchaithcner H««^ ^ ^ ^ Ueberfetzen g£_

Kritik gefallen laffen. Ueberfetzung legeutlich zu Gunften der Treue einzufchränken, die Ein-

ift ein^ul^ J^KÄ -^fenden Fufsnoten um ein Erhebliche

Verf. nicht bemüht, fondern hat das ihm gerade zugäng
liehe benutzt: für Ignatiusbriefe und Diognetbrief die
erfte Auflage von Hefele, 1839, Iur cne Märtyreracten die
Monutnenta hist. eccl. von Olshaufen, Berlin 1820.l) Da
wir gerade für die hier erfchienenen Schriften fo gute
Originalausgaben haben, wie die von Lightfoot, Funk
Und Gebhardt-Harnack Zahn, fo wäre es, wenn eigene
kritifche Beurtheilung des bellen Textes nicht möglich
war, dringend wünfehenswerth gewefen, dafs Verf. fich
an eine von diefen gehalten hätte. Diefer Mangel eines
zuverläffigen Grundtextes, macht fich am Meiften bei den
Ignatiusbriefen (Heft 3) geltend, wo viele Feinheiten völlig
verloren gehen, werthvolle Sätze fehlen (z. B. ad Eph.
IO' 3)i während als unecht erkannte flehen geblieben find
(vgl. ad Rom. 6). Auch in Ep. ad Diognetian vermifst
man eine P"ufsnote zu C. II und 12 des Inhalts, dafs
diefe beiden Capitel nicht zu dem voranftehenden Texte
gehören. Die Ueberfetzung lieft fich fonft glatt und gut;
befonders die des Diognetbriefes giebt das Original gut
nieder; nur hätte Cap. 6 (S. 14) rul-ig nicht mit Heils-
Prdnung überfetzt werden follen; c. 9 S. 17 hat die Lesart
L'ywr aviög ftatt ehtwv den Verf. veranlafst zu fchreiben:
>Er trug, wie er felbft fagt, unfere Sünden'. In das
2. Heft .Märtyreracten P find aufgenommen Tacitus Ann.
XV, 44. Eufeb. K.G. III, 20 (Hegefipp über die Enkel
Judas vor Domitian), der Briefwechfel des Plinius und
Irajan über die Chriften und der Brief der Gemeinde
?u Smyrna über das Martyrium des Polykarp. In dem
Briefe des Plinius überfetzt der Verf.: seque sacramento
Kon in scelus aliquod obstringere sed ne etc. mit: ,dabei
hätten fie fich durchs Sacrament nicht etwa zu einem
verbrechen, fondern dazu verpflichtet, nicht . . .' — als ob

zu bereichern und zu vermehren. Plrft dann wird oie
Sammlung dem Zweck recht dienen können, zu dem fie
beftimmt ift.

Deyelsdorf in Neuvorpommern. Ed. von der Goltz.

Urkunden und Acten der Stadt Strassburg. Herausgegeben
mit Unterftützung der Landes- und der Stadtverwaltung
. 2. Abtheilung: Politifche Correfpondenz der
Stadt Strafsburg im Zeitalter der Reformation. III. Band.
1540—1545. Bearbeitet von Otto Winckelmann.
Strafsburg i. E., K. J. Trübner, 1898. (XVIII, 780 S.
Lex. 8.) M. 18.—

Die Bedeutung der politifchen Correfpondenz der
Stadt Strafsburg für die Reformationsgefchichte ift fchon
bei Gelegenheit der Befprechung des i. Bandes in diefer
Zeitfchrift gebührend hervorgehoben (vgl. Th. Lit.-Ztg.
1883, Nr. 4). Das dort ausgefprochene Urtheil hat durch die
feitdem erfolgte Verwerthung der Correfpondenz in einer
grofsen Menge gefchichtlicher Arbeiten feine volle Be-
ftätigung gefunden. Für die Kenntnifs der Entwickelung
des Schmalkaldifchen Bundes ift die Correfpondenz geradezu
grundlegend geworden. Dies gilt besonders vom
2. Band. Der 3. Band bietet allerdings nicht foviel durchaus
Neues wie der zweite, da der in Betracht kommende
Zeitraum vielfach fchon vorher in einer Anzahl von
Specialwerken behandelt war. Es kommen da, um von
anderen zu fchweigen, befonders Lenz, Briefwechfel
Philipps des Grofsmüthigen mit Bucer, Baumgarten's Arbeiten
über Sleidan und Kannengiefser, der Reichstag
zu Worms a. 1545 in Betracht. Indefs ganz davon ab-
„ ■--£---- .„. d crament< zutrauen gefehen, dafs die urkundlichen Belege für die zuletzt
Jan Phmus den ^m^^^^^^. Hand. Rannte Schrift zum gröfsten Theile erft durch den vorwürfe
. .Durch einen Eid' oder Mfj^^ mufste liegenden Band der Correfpondenz für jedermann zu-
^ng< wäre hier beffer ube»^^J Sacrament« erklärt ! gänglich gemacht find, wird unfere Kenntnils für die
V'enigftens diefer Sinn des Worts gmo« die Corref denz ■ d manni

Verden. Ueber das Mafs erlaubter *^™rZPolye. lachften5 Weife'^ericht.gt, ergänzt,"erweitert und vertieft,
»etzung hinaus geht der Verf. am Anlang aes ^ War Slrafsburg) an der Grenze def Schwejz und

^T„ach gariger brieflicher Mittheilung des Herrn Verf. I Frankreichs gelegen, derjenige Punkt m Deutfchland, wo