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Ausgabe:

1899 Nr. 15

Spalte:

452

Autor/Hrsg.:

Calker, Fritz van

Titel/Untertitel:

Strafrecht und Ethik 1899

Rezensent:

Reischle, Max

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45i

Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 15.

452

S. 102 die ergetzliche Bemerkung zu den Briefen über der unbedingten ethifchen Verwerflichkeit des gefchlecht

die Lucinde: ,Schleiermacher war Oberhofprediger in
Berlin', und dergleichen mehr. Aber nicht nur in Kleinigkeiten
, fondern in der ganzen Art der Darfteilung zeigt
fleh wenig Zuverläffigkeit: fpäte Nachrichten, idealifirende
Schilderungen werden ohne viel Prüfung benutzt, vor-
gefafste Meinungen in die Quellen hineingelefen: man
vergleiche die paar Seiten über das israelitifche Volk,
wo die Stelle Jef. 56, 3—5 über die Eunuchen dahin ausgelegt
wird, dafs fie die befondere Würde der Ehelofen im
kommenden Gottesreich verheifst, wo von dem ,meift
ehelofen Prophetenthum' und von einer Geburt des
Mefflas, die ,nicht auf dem Weg gefchlechtlicher Zeugung'
erfolgen foll, die Rede ift. Schon hier zeigt sich, dafs
es für's dritte vor allem die fehr entfehiedene Tendenz
ift, die ein wirklich gefchichtliches Verftändnifs nicht
aufkommen läfst. Die ,Gefchichte der Keufchheit' foll
nur beweifen: es ift von Anfang an Ueberzeugung der
gefamten Menfchheit gewefen, gefchlechtliche Enthaltsamkeit
fei den Göttern gefällig, Jungfräulichkeit edler
als Eheleben; aber erft im Chriftenthum wird die fpröde
Herbigkeit antiker Keufchheitsideen durch die chriftliche
Idee geheiligter zarter Jungfräulichkeit überwunden und
die Kraft zur Erfüllung der Ideale gegeben; im Mittelalter
blüht die auf germanifchem Boden zuvor fchon
,gepflanzte Blume der Keufchheit' in voller Schöne auf,
auch in der Renaiffance wirkt der vom Minnegefang
angefchlagene ,keufche Ton und zarte Liebesduft der
romantifchen Frauenminne' noch fort; die Reformation
dagegen befreit die niederen Naturinftinkte von dem
Zwang der kirchlichen Feffel, ja giebt ihnen eine
Sanction; fo brechen fie in der Erotik des 17. und 18.
Jahrhunderts mit unbeugfamer Macht hervor, und auch
die katholifche Gegenftrömung in der claffifchen Periode,
befonders in der Romantik, hat nicht verhindern können,
dafs in der Neuzeit die Fahne der Pornolatrie unge-
fcheut und rückhaltslos aufgepflanzt wird. Bei feinem
Urtheil über die Reformation gefleht der Verf. zwar zu,
dafs fchlimme Mifsflände in der Kirche vorhanden waren;

liehen Verkehrs aufserhalb der Ehe. Was er, hauptfäch-
lieh im Anfchlufs an die treffliche Schrift des Proteftanten
S. Ribbing über die Möglichkeit der Enthaltfamkeit,
weiterhin über die fittliche Schönheit der Keufchheit
ausführt, ift zwar nicht neu, es geht auch nicht auf die
fchwierigften Probleme ein, aber es erfreut durch kräftigen
fittlichen Idealismus. Diefer verbindet fleh freilich
für den Verf. fofort mit der Verherrlichung der Virgini-
tät, und fo mündet auch der zweite Theil in eine Ver-
theidigung des Prieftercölibats aus, die, mafsvoll, aber
gerade darum gefchickt, in Form eines Gefprächs
zwifchen dem Autor und einem proteftantifchen Paftor
geführt wird. Wir müffen dem gegenüber klar zwifchen
Keufchheit und Ehelofigkeit unterscheiden; und gerade
dazu mag uns auch die Auseinanderfetzung mit der vorliegenden
Schrift nützlich fein.

Halle a/S. Max Reifehle.

Calker, Prof. Dr. Fritz van, Strafrecht und Ethik. Leipzig,
Duncker & Humblot, 1897. (IV, 35 S. gr. 8.) M. —%°

Der feffelnde Vortrag, gehalten auf der Verfammlung
eines Vereins zur Fürforge für entlaffene Strafgefangene,
geht weitausholend auf die Frage nach den Urfachen des
Verbrechens zurück. Der Verf. ftellt fleh in Gegenfatz
zur claffifchen Schule mit ihrer Zurückführung des Verbrechens
auf den ,freien urfachlofen' Willen des Thäters,
aber auch zur criminal-anthropologifchen Schule Lorn-
brofo's und zu der fociologifchen oder jungdeutfehen
Criminaliflenfchule. In Auseinanderfetzung befonders
mit der letzteren führt er aus, dafs der menfehliche

Wille

nicht etwa nur ,durch die umgebenden gefellfchaftlichen,
insbefondere wirthfehaftlichen VerhältniSse caufirt werde,
fondern dafs fich ,die Kraft, der „Gefühlswerth" des einzelnen
Reizes rein fubjectiv nach der Eigenart des
betreffenden Individuums beftimme', d. h. je nach dem
Verhältnifs der den äufseren Reiz verftärkenden oder
ihn hemmenden Vorftellungen, die im Subject vorhanden
er leugnet nicht gewiffe Lichtfeiten in Luther's Charakter find- Die Bekämpfung des Verbrecherthums gefchiem

und gewiffe Fortfehritte, die die Reformation gebracht
hat. Aber nur mit um fo mehr Schein der Unparteilichkeit
fchlägt er dann den Ton roher Polemik an: Luther
und auch andere ,Geifter unverfälfeht reformatorifchen
Charakters zeigten fich in gefchlechtlichen Dingen äufserst
lax' (S. 107), vor allen ,der frivole laflerhafte Zwingli'
(S. 72). ,Luther geht in der Glorificirung der Sinnlichkeit
fo weit, dafs er . . . den Gefchlechtsteilen fogar
einen befonders hohen Rang und Vorzug vor den
übrigen Gliedern zuteilt, was an die Phallusverehrung
der Alten erinnert' (S. 69). ,Nur aus feinem verfehlten
Lebensgang begreifen fich Aeufserungen und Tendenzen,
die . . . den Proteflantismus hinfichtlich der Sittenlehre
weit hinter alle übrigen Religionen, felbft hinter den
Muhamedanismus zurückwerfen' (ebenda). Die Folge
war ,Verwilderung der Sitten' (S. 71); das Höchfle, was
der Proteflantismus aufbieten konnte, ,war ein ziemlich
philifterhaftes, äufserlich tadellofes Familienleben, das
nicht einmal eine religiöfe Verklärung erfuhr, da der
Charakter der Sakramentalität aufgegeben war' (S. 107).
,Nachahmungen des katholifchen Ordensflandes z. B. die
Diakoniffinnen' kommen ,auf proteftantifchem Boden nur
als Notflätte (sie) in Betracht für die überfchüffige
weibliche Jugend, wobei die Verheiratung ftets das fehn-
füchtige Ziel (sie) bleibt. Innerer Antrieb ift fehr feiten vorhanden
' (S. 76). Solche Frechheiten, die hier von Mainz
aus in die Welt gehen, find nur eine offene Verkündigung
deffen, was einft der Mainzer Bifchof in der heffifchen
Kammer über katholifche und proteftantifche Sittlichkeit
zu fagen die Stirn hatte. — Der Zorn darüber foll uns
jedoch nicht hindern, anzuerkennen, was in der Schrift
des Verfs., befonders auch im zweiten fyftematifchen
Theil anerkennenswerth ift. Es ift die ernfte Einfchärfung

hiernach nicht blofs durch Verminderung der Reize von
aufsen, fondern vor allem durch die Erzeugung von
Hemmungsvorftellungen, und zwar am wirkfamften duren
die Einpflanzung ethifcher Grundfätze. In erfter Linn?
ift dies die Aufgabe der Jugenderziehung. Aber auch
in der Geftaltung des Strafrechts mufs ,die Bedeutung
des ethifchen Factors' zur Geltung kommen. Dies ge'
fchieht, wenn die verhängte Strafe den Charakter der
gerechten Vergeltung hat, alfo wenn Art und Mafs der
Strafe im Einklang fleht mit dem Mafs der Verfchuldung
des Thäters, d. h. mit dem Mafs, in welchem bei ih01
rechtliche und fittliche Grundfätze fehlen oder unwirkfa01
find. In diefem Sinne ftellt der Verf. für das StrafgeferA
das richterliche Urtheil und den Strafvollzug einige Pra, '
tifche Forderungen auf, darauf hinzielend, dafs die ethifch
Gerinnung des Verbrechers mehr als bisher berückfichtig
werden follte. — Der Vortrag erfreut durch feine ,
volle Klarheit, durch das Bemühen, die Begriffe Schuld-
Sühne, Vergeltung, Gerechtigkeit zu retten, durch etlie"
gute Worte über die Aufgabe der Erziehung und de
Werth des Religionsunterrichts für fie; und er lenkt o
Intereffe in der That auf wichtige praktifche Fragen, d
nicht nur den Juriften angehen. Bezweifeln mufs ich R/r
lieh, dafs es dem Verf. wirklich gelungen ift, die VP.-fle
genannten ethifch-rechtlichen Begriffe zu wahren; Jf1
Erörterungen über Willensbildung und BefchlufsfafhJ &
machen dies, wie mir fcheint, unmöglich und weck
meinen Widerfpruch in ethifcher, pfychologifcher u
erkenntnifstheoretifcher Beziehung. — Noch eine LmZ,er
heit! Eine ,Kategorie unferes Erkennens' ift "ur
Kaufalbegriff, nicht das Kaufalitätsgefetz. Diefes l"
Grundfatz, genauer ein Poftulat unferes Erkennens.
Halle a/S. Max Rei fehle-