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Ausgabe:

1899 Nr. 15

Spalte:

448-450

Autor/Hrsg.:

Bovon, Jules

Titel/Untertitel:

Morale chrétienne. Tome 2 1899

Rezensent:

Lobstein, Paul

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Theologifche Literaturzeitung. 1899. Nr. 15.

448

I

Theologe, der von J. T. Beck herkommt und der fich in
die Schriftgedanken vertieft, konnte jene Erkenntnifse
zweifellos felbftändig gewinnen. Und wir haben überhaupt
Wichtigeres zu thun, als läppifche Prioritätsftreitig-
keiten zu führen und einander gegenfeitig die Selbftändig-
keit der theologifchen Anfchauungen zu beftreiten oder
gefliffentlich vorzurechnen. Ich will auch nicht etwa eine
Verpflichtung Cremer's behaupten, feine Uebereinftim-
mung mit Ritfehl überall ausdrücklich hervorzuheben.
Aber ich kann nicht verfchweigen, dafs mir bei dem
thatfächlich beftehenden Verhältnifs die polemifche Haltung
Cremer's gegen Ritfehl fchwer verftändlich ift. Nur
gelegentlich wird ihm eine halbe Anerkennung zu theil
'S. 49: ,ift — wenn auch nur theil weife — berechtigt';

95, wo fofort das kräftigere ,aber' folgt); fonft wird
er nur polemifch herangezogen, und zwar fehr häufig
(theils mit theils ohne Namensnennung), auch an Punkten,
wo die Polemik gegen Ritfehl ohne Grund ift. Kann man
z. B. wirklich fagen, dafs auch Ritfchl's Lehre von Gottes
Eigenfchaften keine Ausnahme mache in der Vernach-
läffigung der Einficht, dafs wir von Gott nichts ausfagen
können, was wir nicht objectiv durch fein Verhalten,
fubjectiv durch den dadurch bewirkten Glauben wiffen?
Sind doch auch für Ritfehl, wie für Cremer, die Eigenfchaften
Gottes nichts anderes als ,die ftetigen Beziehungen
, in welchen Gott auf die Welt oder auf die Men-
fchenwelt zum Zwecke feiner Heilsabficht wirkt'. Darf
man auch nur den Schein erwecken (S. 95), Ritfehl be-
ftreite es als ein falfches Urtheil des Paulus, dafs diefer
den Heiden trotz des Sündenregifters Rom. 1 das Ge-
wiffen zufchreibt? Kann man fagen, dafs Ritfehl das
Wefen der Gerechtigkeit Gottes nicht ,in der Ausübung
des Gerichtes fieht' (S. 48), während Ritfchl's Erörterung
des A. T.liehen Begriffs der Gerechtigkeit, ebenfo wie
die Cremer's, unter Leitung des Satzes fleht: ,Die Gerechtigkeit
kommt zur Anerkennung als Attribut des
richterlichen Waltens Gottes über alle Völker' (Rechtf.
u. Verf. II3, 105). Erklären kann ich mir folche Polemik
fchliefslich nur daraus, dafs Cremer durch manche Seiten
in Ritfchl's Theologie allzufehr abgeftofsen und in
Kampfesftimmung verfetzt wurde, um leidenfchaftslos
(ich meine nur dem Inhalt nach; denn die Form ift durchaus
nobel) urtheilen zu können; aber diefe Erklärung
vermindert nicht das Bedauern hierüber, namentlich an-
gefichts einer Schrift, der man wegen ihres reichen, anregenden
, zum Theil wuchtigen Inhalts weite Verbreitung
wünfehen möchte.

Halle a/S. Max Reifchle.

Luthardt, D. Chr. Ernft, Die christliche Glaubenslehre ge-

meinverftändlich dargeftellt. Leipzig, Dörffling &
Franke, 1898. (XVI, 633 S. gr. 8.) M. 9.—; geb. M. 11.—

,Etwa vierzig Jahre lang habe ich vom Katheder
herab die Glaubenslehre vorgetragen, bis mein körperliches
Befinden mir die fernere Ausübung diefer Berufs-
thätigkeit verbot. Von jeher war mir der Bund zwifchen
Theologie und Kirche als Ideal, und der Kirche zu
dienen als fchönfte Aufgabe der wiffenfehaftlichen Theologie
erfchienen. So fuchte ich, was mir an Zeit und
Kraft noch vergönnt war, diefer Aufgabe auch darin zu
genügen, dafs ich meine „Dogmatik" der Gemeinde unmittelbar
zu Dienfte flehte. Daraus ift die folgende
„gemeinverftändliche Darfteilung der chriftlichen Glaubenslehre
" erwachfen. Diefer Zweck brachte es mit fich,
dafs die Darfteilung nicht blofs fremdfprachige Gelehr-
famkeit, fondern auch ftreng wiffenfehaftlichen Ausdruck
vermied. Dafs die heilige Schrift die Grundlage zu bilden
hatte, verfteht fich von felbft; nicht minder wird man
aber auch begreiflich finden, dafs ich auf die kritifchen

fchlofs ich mich natürlich an Luther an, fei es wörtlich,
fei es in fachlicher Wiedergabe; aufser wo die Sache
felbft ein Zurückgehen auf den Grundtext erforderte.
Auf die Gefchichte des Dogmas und infonderheit die
neueren Verhandlungen habe ich aus naheliegenden
Gründen nur im Allgemeinen Rückficht genommen. Wer
fich genauer darüber unterrichten will, kann fich aus
meinem „Compendium der Dogmatik" Belehrung holen.
Die Haltung des Buches und die Rückficht auf die Lefer
brachte es mit fich, dafs ich mich nicht mit Verweifungen
auf Früheres oder Späteres begnügte, fondern lieber den
Schein der Wiederholung auf mich lud'. Diefe Worte,
mit welchen der geehrte VT. fein Buch einführt, fchildern
aufs treffendfte den Zweck und den Charakter diefer
populären Dogmatik. Diefelbe fchliefst fich in der allgemeinen
Anlage und der befonderen Ausführung fehr
enge an das erwähnte, weit verbreitete Compendium an;
nur die in letzterer Schrift behandelte Gefchichte der
Dogmatik (§ 15—21) ift aus dem vorliegenden Werke
ausgefchieden worden. In der Lehre von Chrifti Perfon
und Werk (§ 51—63) entfernt fich L. am meiften von
den im Compendium ausführlich mitgetheilten fchola-
ftifchen Formeln unferen alten Theologen (§ 46—S^)>
deren religiöfes Glaubensintereffe er zu wahren fucht,
aber in einer dem heutigen Lefer entfprechenden Form
wiedergiebt. Dafs L. häufig auf die Darfteilung des
zweiten Bandes feiner apologetifchen Vorträge in ftiH'
fchweigender Reproduction zurückgeht, darf nicht befremden
. Den Zweck, den der Altmeifter des modernen
Lutherthums fich gefetzt, hat er vollkommen erreicht.
Ueber den Inhalt feines Buches fich mit ihm auseinander
zu fetzen, liegt kein Grund vor. Sein Standpunkt iß
bekannt, er vertritt denfelben mit voller Entfchiedenheit,
aber ohne gehäffige Polemik und verletzende Engherzigkeit
. In der Darftellung bewährt er fich, hier wie überall»
als ein Meifter edler Popularität; die Gefälligkeit feiner
Sprache, die Gewandheit feiner Ausführungen, die vornehme
Autorität feines Auftretens wird die gebildeten
Laien, für welche in erfter Linie das Buch gefchriebe"
ift, zugleich fefteln und beruhigen, fie fpielend über die
verborgenen Gefahren und Schwierigkeiten hinwegführen,
und ihnen das Mals der Anregung und Befriedigung vermitteln
, das innerhalb der Grenzen der landläufigen, vielfach
gemilderten und abgefchwächten Orthodoxie wün-
fchenswerth und erreichbar erfcheint.

Strafsburg i. E. P. Lobftein.

Bovon, Prof. Jules, Morale chretienne. Tome II. (Etüde sur
l'oeuvre de la r^demption, 3. Partie : Les consequences
pratiques, Tome II.) Lausanne, G. Bridel & Cie., l8°8-

Mit diefem zweiten Bande feiner chriftlichen Ethi*
bringt der Verf. fein breit angelegtes, auf biblifcher und
gefchichtlicher Grundlage erbautes Werk zum Abfchlul3-
Im Jahre 1893 begonnen, umfafst diefe „Etüde sur PoeUVf*
de la redemption" fechs ftattliche Bände, die mit ftaunens-
werther Regelmäfsigkeit jedesmal nach Jahresfrift e.r"
fchienen find und zur regen Arbeit, welche die Theolog'e
des franzöfifch redenden Proteftantismus in der Gegen*
wart entwickelt, einen erheblichen und fördernden Beitrag
liefern.

Der vorliegende Band bringt zunächft das Ende deX
Ausführungen über die Bewährung des chriftlicrie
Lebens, nämlich die Fortfetzung des Syftems der Pflichte"
(S. 8—86), und die Tugendtafel (87—159); hierauf folg*
das dritte und letzte Buch, von den Früchten de
chriftlichen Lebens(163—447). Ich habe bereits e,n1^
der Bedenken geäufsert (Theol. Litztg. 1898, Nr. 11), welcx

die durch Bovon vorgenommene Behandlung der Grun
begriffe der Pflichten und der Tugenden heryorrut
Fragen nicht einging; die Schrift follte zu Worte kommen, ! mufs. Zu weiteren Ausftellungen dürfte die h'erH(jer
aber fo, dafs fie fich felbft rechtfertigte. Im Texte I gefchlagene Gliederung der devoirs de lamour und